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No. 9. Berlin, den 28. Februar 1901. XVI. Jahrgang. Eigenthum dos Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 60 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Die Stimmzettel sind bis zum 6. März zurückzusenden. Stimmzettel, welche nur Streichungen einzelner Vorschläge sowie Namensunterschrift und Datum ohne weitere Zusätze enthalten, können für das Drucksachenporto von 3 Pf. zurückgesandt werden. Es wird nochmals daraufaufmerksam gemacht, dass die Wahlzettel nicht BliehF Namen enthalten dürfen, als Vertreter und Stellvertreter zusammen zu wählen sind. Feststellung des Wahlresultats am 8. März. Gärtnerei und Handwerkskammer. Die Handwerkskammern sorgen dafür, dass dieses Thema sobald nicht wieder von der öffentlichen Erörterung in unseren Kreisen verschwinden dürfte. Wie uns von unterrichteter Seite mitgetheilt wurde, soll die Liegnitzer Handelskammer, mit der wir uns in einigen Artikeln beschäftigen mussten, auf Grund unserer Darlegungen stillschweigend auf die Anmeldung von Gärtnerlehrlingen zur Kammer verzichtet haben. Wir bedauern, dass dies anscheinend „stillschweigend“ geschehen ist, denn dadurch sind wir gezwungen, uns nochmals mit der Sache zu beschäftigen. Im Regierungsbezirk Liegnitz werden nämlich — ob mit oder ohne Kenntniss der Handwerkskammer wissen wir nicht — durch die städtischen Behörden von den Handelsgärtnern Beiträge zu der Handwerkskammer ein gefordert und sind dieselben, wie wir leider gehört haben, von einzelnen Gärtnern in Unkenntniss der Sachlage auch gezahlt worden. In den Fällen, wo man sich um Rath fragend, an uns wandte, haben wir selbstverständlich das wiederholt, was wir schon in den No. 4 und 5 des Handels blattes empfohlen hatten, nämlich: auf nichts einzugehen und es eventuell auf eine Klage ankommen zu lassen. Je eher einige Kollegen diese Angelegenheit zur richter lichen Entscheidung gelangen lassen, desto besser ist es für die Gesammtheit und zum Nutzen beider Theile. Auch im Regierungsbezirk Aurich werden von städtischen Behörden Beiträge zu den Handwerkskammern von Handelsgärtnern und Baumschulenbesitzern eingefordert unter der Begründung, dass die diesbezüglichen Betriebe als Gewerbebetriebe im Sinne der Gewerbeordnung zu betrachten seien, ja, in einer Stadt dieses Bezirks hat man die Handelsgärtner zu dem Besuch einer Versammlung von Handwerkern, die keiner Innung angehören, eingeladen, zu dem Zweck, aus ihrer Mitte zwei Kollegen zu ernennen bezw. vorzuschlagen, welche die Gärtnerlehrlinge, die aus gelernt haben und Gehilfen werden wollen, einer Prüfung zu unterziehen hätten! Ebenso plant, wie wir aus Ober schlesien hören, die Handwerkskummer des Regierungs bezirks Oppeln die Einführung einer durch die Hand werkskammer vorzunehmenden Prüfung der Gärtner lehrlinge !