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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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30 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 4 was wir aber nicht thun, so würden wir doch einer Handwerkskammer das Recht bestreiten, von einem Betrieb die Anmeldepflicht der Lehrlinge zu fordern, in welchem diese überhaupt nicht — denn die Binderei in den meisten Handelsgärtnereien, die in Betracht kommen könnten, wird wohl von dem Prinzipal und seinen Familien mitgliedern besorgt — oder höchst selten einmal zu der Binderei hinzugezogen, im Uebrigen aber ausschliesslich mit Arbeiten, die unter keinen Umständen handwerks mässig zu erlernen genannt werden können, beschäftigt werden. Die Frage, ob Gärtnereien als Handwerksbetriebe im Sinne der Gewerbe-Ordnung anzusehen seien, ist vom Ver waltungs-Ausschuss der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in 'Württemberg verneint worden, insoweit es sich um Gärtnereibetriebe handelt, bei denen die Gewinnung von Urprodukten einschliesslich der Gewächshaus- und Topf kultur vor der übrigen Betriebsthätigkeit überwiegt. Und weiter heisst es in der betreffenden Entscheidung: „Ein solcher Gärtnereibetrieb wird auch dadurch nicht zum Handwerksbetrieb, dass der Unternehmer an den in seinem Betriebe gewonnenen Erzeugnissen in gewerbs mässiger Weise für die Zwecke des Absatzes Handlungen der Zubereitung und Veredlung vornimmt.“ Es wäre doch sonderbar, wenn, um nur dies eine Bei spiel anzuführen, das, was in einem Theil des Reiches gilt, im anderen Theile als ungiltig behandelt werden könnte. Wir empfehlen also denen, die in dieser Sache um Rath anfragten, wie überhaupt allen unseren Mitgliedern und Handelsgärtnern im Regierungsbezirk Liegnitz, ihre Lehrlinge bei der Handwerkskammer nicht anzumelden und etwaige weitere Schritte der Kammer — und käme es bis zur Klageerhebung — ruhig an sich herankommen zu lassen. Sollte aber auch in anderen Theilen des Reiches dies bisher einzige Vorgehen der Liegnitzer Handwerkskammer Nachahmung finden, so bitten wir dringend um Mittheilung. * a Raulireif. . Eine mit seltener Hartnäckigkeit andauernde, drei Wochen lange Frostperiode, die wohl allenthalben ein seufzend bemerktes, tüchtiges Loch in die kostbaren Kohlenvorräthe gerissen hat, ist, wenigstens für jetzt, durch Thauwetter abgelöst worden. Was diese strenge Frostperiode besonders auffallend machte, war, dass trotz häufiger trüber und dunkler Luft, die die Sonnentage unterbrach, wohl fast nirgends viel Schnee gefallen ist. Die trübe Luft und die vorhandene Feuchtigkeit brachten aber in der Natur, auf Bäumen und Sträuchern einen Ersatz zu Wege, wie er sich selten von so schöner Pracht und langer Dauer zeigte — den herrlichsten Rauhreif, der jedes Reis und jeden Zweig mit dicken, weissen Krystallen einhüllte. Eine der schönsten, glänzendsten Schöpfungen der Natur, unnachahmbar — wie man meinen sollte. Der Rauhreif ist verschwunden, die kahlen, dunklen Zweige der Bäume bewegen sich wieder, aneinander schlagend, im Sturm und Regen. Er ist aber nur in der Natur verschwunden, er lebt wieder auf in der Kunst, in unserer Kunst, die sich wieder einmal unterfangen hat, der Natur in’s Handwerk zu pfuschen. In unserem Bericht über die Gräberschmückung in Berlin am Todtenfest gegen Ende des vergangenen Jahres konnten wir bereits die Anfänge dieser Kunst erwähnen. Wir erzählten von Tannenzweigen und Tannenzapfen, die durch einen künstlichen Ueberzug das Aussehen von be reiften Gegenständen erhalten hatten. Die Zweige waren meistens der Abies Nordmanniana entnommen, sie wurden mit einer klebrigen Masse bestrichen und dann mit dem weissen Glimmerstaub bestreut. Das sah nicht hässlich I aus und erwarb sich manche Freunde. Wir glaubten aber damals gleich mahnen zu sollen: Man hüte sich hier vor dem „zu viel“! Als dann das Weihnachtsfest herankam, da war die Industrie der bereiften Tannenzweige bereits zu einer recht umfangreichen geworden, und ein solcher bereifter Zweig hat unter manchem Weihnachtsbaum viel Freude bereitet, was wir aus eigener Erfahrung bestätigen können. Das Aussehen dieser Zweige war ein derart reizendes, dass man sich selbst mit dem etwas durchdringenden Geruch des Klebemittels, wie mit dem leichten Abfallen des Rauhreifs aussöhnen musste, lag doch in einem solchen Zweig ein Stückchen Weihnachtsstimmung! Wenn es doch dabei geblieben wäre! Aber die nimmer rastende „Kunst“, die Sucht nach Neuem erblickte auch auf diesem Gebiete ein wohl zu beackerndes Feld für ihre Thätigkeit, und während draussen der Rauhreif in der Natur eines der herrlichsten Bilder schuf, wurde drinnen in den fleissigen Werkstätten der „Kunst“ das neueste Kranzmaterial geboren. Warum sollte das, was im Kleinen wirksam gewesen, nicht auch im Grossen von noch ein träglicherer Wirkung sein? Dass die bereiften Tannenzweige und Zapfen uns nur deshalb so anheimelnd anmutheten, weil sie die ganz ge lungene Wiedergabe dessen waren, was wir selbst oft genug mit eigenen Augen an hellen Wintertagen in den heimischen Wäldern und Gärten gesehen, das beachteten die „Künstler“ ebensowenig, wie den Spruch, dass sich eines nicht für alle, und alles schickt. Man bestrich also Cycas- und alle möglichen anderen trockenen Palmenwedel, Ruscuszweige mit und ohne Beeren, Bastschleifen, dicke Mohnköpfe, Lorbeerzweige, alle mög lichen Beeren, Blätter und Früchte, kurz alles, was zur „modernen“ Kranzbinderei gehört, und überzog dann fein säuberlich alles mit dem glitzernden, künstlichen Rauhreif. Was dann noch folgte, war das Werk des Binders, der Kränze und Anordnungen jeder Art aus dem neuen Material zusammenstellte. In den grossen Schaufenstern eines hiesigen Binde künstlers von Ruf hatten wir zuerst Gelegenheit, die erwähnten Neuheiten zu sehen. Wir hatten bei dem An blick dieser neuen Bindewerke das Empfinden, als wenn sich der auf diesen vielen getrockneten und gefärbten Wedeln u. s. w. ausgebreitete, den aufdringlichen, übel riechenden grünen Lack nur unvollkommen verdeckende künstliche Rauhreif erkältend auch auf unser Inneres legte und uns zu dem Stossseufzer zwang: Möge der Himmel die deutsche Kranzbinderei, die in den letzten Jahren so wie so schon genug Abnormes über sich ergehen lassen musste, vor ähnlichen Experimenten in Zukunft gnädiglich bewahren! Es heisst nun zwar und hat auch längst Beweiskraft erlangt: Es ist kein Ding so dumm, Es find’t sein Publikum, und sicher wird es auch dieser Neuheit an den bekannten Ausrufen: „Reizend! Entzückend!“ nicht gefehlt haben. Von Bestand wird diese neue Mode aber sicher nicht sein, dazu ist der Geschmack des gebildeten und fein empfindenden Publikums gerade durch die Kunst unserer heutigen Blumenbinder zu sehr geläutert worden. Dem bei seiner Thätigkeit denkenden, seine Kunst hochhaltenden Binder aber muss angesichts dieser Bindewerke dasselbe Erschauern unter dem Rauhreife ankommen, als wie dies bei uns der Fall war. Man hat heute bei der Kranzbinderei so wie so häufig genug Gelegenheit, den „Rauhreif“ zu verspüren. Wir sahen in einem Berliner Kranzgeschäft kürzlich als Mittel punkt einer auf einem Kranze angebrachten Blumen dekoration eine ganz achtbare, gut 30 cm im Durchmesser haltende, vollständige Pflanze einer Agave americana und in anderen Kränzen desselben Schaufensters noch andere Succulenten, namentlich Echeveria metällica, secunda glauca u. s. w. in ganzen Pflanzen. Fehlen nur noch Opuntien, I Echinops u. s. w., u. s. w., die vielleicht auch noch „kranzfähig“
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