Volltext Seite (XML)
No. 50. Berlin, den 12. Dezember 1901. XVI. Jahrgang. Higenthum des Verbandes der Eandelsgärtner Deutsohlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag Jeder Woche. Abonnementspreis fürNlcht-Verbandsmltglleder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pr., für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitgiieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Jobs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutsehlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts za Leipzig. Protokoll der Rechnungsprüfer. Zu der heutigen ausserordentlichen Revision der Geschäftsstelle des Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands fanden sich unterzeichnete Revisoren Vormittags 9 Uhr in den Geschäftsräumen ein. Nachdem vorerst der vorhandene Kassenbestand fest gestellt, wurden die einzelnen Posten der Konto-Korrenten mit dem Haupt- sowie mit dem Kassenbuch geprüft, auch die Einnahme und Ausgabe an der Hand der Belege ver glichen, sowie Stichproben der eingegangenen Anweisungen vorgenommen. Es fanden sich keinerlei Monita vor, wie überhaupt alle Bücher in der besten Ordnung gehalten, gefunden wurden. Die Revisoren nahmen Einblick in die Arbeiten des Redakteurs, es konnte festgestellt werden, dass die von den Mitgliedern eingesandten Anfragen pünktliche Er ledigungen gefunden, sowie desgleichen Eingaben an die Behörden u. s. w. nach Möglichkeit ausgeführt waren. Steglitz, den 6. Dezember 1901. C. F. Krause. W. Kretschmann. Otto Olberg. • # Die Aufstellung der Inventur im Gärtnereibetriebe. (Nach einem von F. Brettschneider in der Verbandsgruppe Berlin gehaltenen Vortrag.) Die Veranlassung zu nachstehenden Darlegungen war mittelbar der von einem Mitgliede des Verbandes aus gesprochene Wunsch, die Frage wegen der Aufnahme einer Inventur einmal im Handelsblatte behandelt zu sehen. Es heisst in dem betr. Schreiben u. A.: „Wie muss in einer Handelsgärtnerei und Baumschule eine Inventur derartig aufgenommen werden, dass sie auch einen wirklichen praktischen Werth hat. Wie werden Pflanzenbestände eingeschätzt? Nimmt man als Werth den Engros-Preis bei solchen Pflanzen an, die man stück weise verkauft, so kommt eine Summe heraus, die nicht erreicht wird, da ja alle weiterlaufenden Betriebskosten, der als Einkommen geltende Gewinn und schliesslich die überbleibende Anzahl abzurechnen sind, um den Werth der Pflanzen feststellen zu können. Der Werth einer richtigen Inventur ist ja verschieden artig, z. B. erhalte ich vor einigen Tagen die Aufforderung von der Steuerbehörde, ich möge den Werth meines Anlage- und Betriebskapitals wieder berechnen. Dann ist die zweite Frage aufzuwerfen nach einem richtigen Werth- messer bei dem Verkauf. Wenn hierbei auch die verschieden artigsten Momente den Preis herabsetzen oder erhöhen, so gehört doch ein richtiges Einschätzen der Bestände zu einem verständigen Kautänerbieten. Bei einer richtigen Inventur-Aufstellung wird die Be rechnung des steuerpflichtigen Einkommens auch sehr erleichtert. In den Betrieben, in welchen grösstentheils mit fremdem Kapital gearbeitet wird, ist nach meiner Meinung eine Inventur schon nöthig, um klar zu sehen, ob stets Aktiva und Passiva im Einklang bleiben, und so giebt es noch eine Reihe weiterer wichtiger Punkte.“ — Nun ist ja ohne Weiteres klar, dass über die Art und Weise einer Inventur-Aufnahme sehr verschiedene Auf fassungen bestehen, wenn nun die nachstehenden Dar legungen gegeben werden, so muss erwähnt werden, dass dieselben durch jahrelange Anwendung erprobt sind und im Allgemeinen als richtig gelten dürfen. Zunächst muss festgestellt werden, dass der Gärtner als solcher die Aufstellung einer Inventur nicht nöthig hat, aber durch die neuen Gesetze wird in vielen Fällen je nach der Art des Betriebes auch der Gärtner ver pflichtet, derartige Aufstellungen zu machen. Schon die Vermögenssteuer zwingt hierzu. Jeder Kaufmann hat bei einer Inventur genau den Werth u. s. w. seiner Waaren zu bezeichnen und einen jährlichen Abschluss zu machen. Bei umfangreichen Geschäften und besonderen vorliegenden