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sigenthum des Verbandes der Eandelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis fürNicht-Verbandsmitglleder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr, Jahrgang SM. 50 Pr., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Die ausführliche Begründung zum Zolltarif. Bei der kurzen Zeit, die uns vor Versendung der letzten Nummer noch für ein Eingehen auf die Begründung zum Zolltarif übrig blieb, mussten wir uns darauf beschränken, den Abschnitt, welcher die hauptsächlichsten Punkte enthielt, wiederzugeben und einige kurze Bemerkungen daran zu knüpfen. Diejenigen uns interessirenden Theile der Begründung, welche in voriger Woche zurückblieben, holen wir heute nach. Die Einleitung derselben bilden einige statistische Zahlen über die Ausdehnung der Handelsgärtnerei und der in ihr beschäftigten Personen nach der letzten Berufs zählung von 1895. Es heisst dann weiter: Während beim Getreidebau eine schwierige Lage der heimischen Produktion anzuerkennen ist, die zu angemessener Verstärkung des Zollschutzes nöthigt, liegen die Verhältnisse beim Gartenbau, Obst- und Weinbau im Allgemeinen nicht in gleichem Masse ungünstig. Ganz auszuscheiden ist der deutsche Grosssamenbau. Dieser Zweig des deutschen Land baues, der gleichsam eine Vereinigung von Land- wirthschaft und Gärtnerei bildet, steht anerkannter massen auf höchster Stufe und bringt seine Erzeugnisse in grossem Umfang zur Ausfuhr. Wünsche nach Gewährung eines Zollschutzes sind von dieser Seite nicht hervorgetreten. Bei den übrigen Zweigen der Gärtnerei sind die wirths chaftlichen Verhältnisse nicht gleichmässig geartet. Es ist nicht zu verkennen, dass zumal der Gemüsebau und zum Theil auch die Ziergärtnerei zu gewissen Zeiten und in be stimmten Gegenden auf dem deutschen Markte einem lebhaften Mitbewerb des Auslandes ausgesetzt sind, welches in Folge günstigerer klimatischer Ver- hältnisseundgeringererErzeugungskosten mit Hilfe der fortgeschrittenen Verkehrsmittel seine Produkte früh zeitiger in grossen Mengen und zu billigeren Preisen anzubieten imstande ist, als es die heimische Erzeugung vermag. Dies gilt unter anderem für den rheinischen Gemüsebau, welcher unter der Einfuhr gewisser Gemüsearten, z. B. des Weisskohls aus den Nieder landen, leidet. In anderen Gegenden sind die Ver hältnisse indess wesentlich anders geartet. So führt z. B. der Gemüsebau in Oberschlesien und in den sächsischen Grenzgebieten bei Zittau seine Erzeugnisse in erheblichen Mengen in das Ausland aus. Die Erhaltung dieser Absatzgebiete ist für jene Gegenden von grösster Bedeutung. Die Ansichten über die Nothwendigkeit und Zweckmässigkeit zollpolitischer Schutzmassnahmen sind demgemäss in den Krei sen der Gärtner sehr getheilt. Um so mehr bedarf es der Abwägung, inwieweit die übrigen in Betracht kommenden Verhältnisse eine Zollbelastung der Erzeugnisse des Gartenbaues rath- sam machen. Da sich unmittelbar an diese Sätze das bereits in voriger Nummer Gesagte anschliesst, so wollen wir kurz auch auf diese Meinungsäusserung eingehen. Dieselbe einseitige Behandlung, die wir schon in voriger Nummer nachweisen konnten, tritt auch hier zu Tage. Die Reichsregierung verkennt nicht, dass die Gärtnerei einem lebhaften Wettbewerb des Auslandes ausgesetzt ist, sie behauptet allerdings, nur zu gewissen Zeiten und in gewissen Gegenden. Als einziges Beispiel wird der rheinische Gemüsebau aufgeführt, der unter der Einfuhr gewisser Gemüsearten, z. B. des Weisskohls, leidet. Das ist alles. Wie es den Anschein hat, ist der Reichsregierung, wie so manches andere, auch das nicht bekannt, dass der Wettbewerb des Auslandes nicht nur zu gewissen Zeiten, sondern während voller 365, im Schaltjahr 366 Tage ertragen werden muss, und dass durch ihn nicht nur „gewisse Gegenden“, sondern der Gemüsebau des gesammten deutschen Reichs in Mitleiden schaft gezogen wird. Daran ändert garnichts, dass es einige kleine Grenzdistrikte giebt, die zu „gewissen Zeiten“