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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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No. 48 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etß. 401 eins gab der Vorsitzende, Herr Racke, einen Bericht über das Unternehmen, dass nach ungefährer Schätzung in den 12 Tagen seines Bestehens von ca. 100 000 Personen besucht wurde. Der finanzielle Abschluss lasse nichts zu wünschen übrig, der Garantie fonds werde, trotzdem die Ausstellung Anfangs ausserordentlich unter der Ungunst der Witterung zu leiden gehabt, nicht in An spruch genommen, dagegen vielleicht, aber nur in unbedeutendem Maasse, die Vereinskasse. Ein definitives Ergebniss könne noch nicht mitgetheilt werden, da der Abschluss noch nicht fertiggestellt sei. Sturmschäden. Am Freitag den 15. ds. Mts. um die Mittagsstunde wüthete ein furchtbarer Sturm über einen Theil der Gemeinde Gonsenheim. Aehnlich einer Windhose tobte der Sturm besonders über der Gärtnerei von Rose, wo die auf einem Terrain von drei hessischen Morgen befindlichen Treibhausanlagen zerstört wurden. Tausende von Glasscheiben gingen in Trümmer; ganze Fenster, die sogar mit Steinen belastet waren, wurden 50 Meter weit geschleudert. Der Schaden ist sehr bedeutend. Chrysanthemum-Ausstellungen. Sehr zahlreich sind in diesem Jahre die Chrysanthemum-Aus stellungen; abgesehen von den grösseren Veranstaltungen in Köln, Hamburg u. s. w. finden auch an anderen Orten solche von Garten bau-Vereinen, theils auch von Einzel-Veranstaltern statt. So wurden in Augsburg, Bonn, Danzig, Eisleben, Freiburg i. Br., Hildesheim, Mülheim (Rhein), Neu-Ruppin, Strassburg u. s. w. Chrysanthemum- Ausstellungen abgehalten. Vom allgemeinen bayerischen Gärtner-Kongress. Dieser auch von uns mehrfach erwähnte Kongress hat am 15. ds. in München stattgefunden. Dass die Aussichten für diesen Kongress keine günstigen waren, ging schon aus der letzten Nummer der Allg. D. G.-Z. hervor, die einen heftigen Vorstoss gegen das Handelsblatt bezw. den Verband brachte, und diesen die Schuld an dem etwaigen Misslingen beimass. Man schrieb: „Der Kongress war ursprünglich gedacht als eine Gesammt-Ver- tretung aller bayerischen Gärtner, das heisst man hatte erwartet, dass ebensowohl die Arbeitgeber denselben beschicken würden, wie es seitens der Arbeitnehmer hoffentlich allgemein geschehen wird. Diese Absicht scheint leider vereitelt zu sein, und in der Hauptsache wird der Kongress wohl aus Vertretern der Arbeit nehmer bestehen.“ Und der Grund hierfür wird in der „offen bekundeten Hetz arbeit des Verbandes der Handelsgärtner“ gefunden. Dass wir bei unserer leider nur geringen Mitgliederzahl in Bayern den uns zugeschriebenen Einfluss gar nicht auszuüben in der Lage sind, ist einleuchtend, ebenso einleuchtend und unzweifelhaft ist aber der wahre Grund für das Misslingen des Kongresses darin zu finden, dass die weitaus überwiegende Mehrheit auch der bayerischen Handelsgärtner viel zu vernünftig über ihren Beruf und dessen Wohlfahrt denken, als dass sie sich von den paar Handwerks schwärmern ins Schlepptau nehmen liessen. Ein Bericht des „Bayr. Kurier“ über den Kongress lautet: War die Antheilnahme von Seite der Münchener Gärtner eine sehr schwache und laue, so waren die auswärtigen Vereine um so stärker durch ihre, auf ihre Delegirten vereinigte Stimmenzahl vertreten. Der Vorsitzende, Handelsgärtner Weber (München), eröffnete den Kongress, indem er ein Hoch auf den Prinz-Regenten ausbrachte und zur Wahl der Vorsitzenden schritt. Als 1. Vorsitzender fungirte Weber- München, als 2. Vorsitzender Obst- Hof, als Schriftführer Schmaus und Weihrauch. Vorsitzender begrüsst den Vertreter der Handwerkskammer, Schreinermeister Berndl, welcher seinerseits die Versicherung giebt, dass das Bestreben der Gärtner von ihnen von jeher kräftig unterstützt werde. Zur Tagesordnung übergehend, ertheilt Vorsitzender das Wort dem Handelsgärtner A. Mertel aus Reichenhall, welcher spricht über den Erlass des k. b. Staatsministeriums des Innern wonach die Gärtner nicht mehr zum, Gewerbe, sondern zur Land- wirthschaft zählen sollen. Durch ein Gesetz, das nicht bayerisches, sondern Reichsgesetz sei, seien die Handwerkskammern entstanden. Referent giebt eine Definition der Handwerkskammern. Von den Aufgaben der Kammern hebt Redner hervor, die Abgabe von Gut achten, Einbringen von Anträgen an die Behörden der gesetz gebenden Körperschaften, welche die Verhältnisse des Handwerks betreffen. Die Hauptaufgabe sei die Lehrlingsfrage gewesen. Es wurde viel gearbeitet, auch auf Seite der Gärtner, da kam auf einmal der Erlass vom 4. April 1901, wonach die Gärtner mit einem Schlag zur Landwirthschaft gehören, nicht mehr zum Gewerbe. Ihm komme es vor, als ob es ein Zug gewesen sei von Norden herunter. Die Einigung des Deutschen Reiches sei vom Norden gekommen, für Anderes habe man sieh schon des Oefteren bedankt und thue es auch in dieser Frage. Es sei eine Degradirung, wenn der Kunstgärtnergehilfe den Bauernknechten gleichgestellt werde. Die Gärtner dürften doch noch den Titel „Meister“ führen, so könne aber nach dem Gesetz nur der sich nennen, der die Lehrzeit durch- gemacht habe, er gehöre demnach nicht zur Landwirthschaft, die ihn doch nicht unterstütze. Die Handwerkskammer habe mehr, wie viele Gärtner das Verständniss, dass die Gärtner zum Handwerk gehören. Er ersuche die Anwesenden, ihm beizustimmen, dies bezüglich eine Eingabe an das Ministerium zu machen. lieber den zweiten Punkt der Tagesordnung: „Der Gärtner im Sinne der Landwirthschaft und des Gewerbes“, spricht Martin B e n d e 1 e - München. Die Grossgärtner bekennen sich lieber zur Landwirthschaft, während die Kleingärtner in den Städten immer zum Handwerk gezählt sein wollten. (1). Er glaube, das eine Wort „Lehrling“ sei schon ausschlaggebend, denn bei der Landwirth schaft könne man doch nicht von Lehrlingen reden. (!) Warum die Grossgärtner bei der Landwirthschaft Hilfe suchen, liege darin, weil sie dort in ihren Beschwerden unterstützt werden. Sie könnten auch mit Leuten ohne handwerksmässige Ausbildung ar beiten, was dem Klein- und Kunstgärtner nicht möglich sei. (!) Die wirthschaftlichen und organisatorischen Fragen könnten doch in den Landwirthschaftskammern nicht so geregelt werden, wie in den Handwerkskammern. Bei den sog. Urproduktionen, wie Pflanzung von Bäumen, könne man noch eher dafür stimmen, dass sie zur Landwirthschaft gezählt werden. Würde die Gärtnerei zur Landwirthschaft gerechnet, so wäre die Besteuerung auch eine ungerechte, da ein Grossgärtner trotz seines grossen Besitzes an Fläche nicht so viel Steuer (Grundsteuer) bezahlen müsste, wie ein Kleingärtner bei intensivem Betriebe Gewerbesteuer zu ent richten habe. Ein Stand, der Sitz und Stimme in der Handwerks kammer habe, könne doch nicht zur Landwirthschaft gerechnet werden. Ueber den 3,. Punkt der Tagesordnung, „Die Rechtsverhältnisse der Gärtnerei im Deutschen Reiche“, referirt Franz Behrens- Berlin. Wir haben nur ein Gesamminteresse, nicht ein Interesse der Grossgärtnerei allein, durch die tausende Kleingärtner ge schädigt werden. Es giebt im Deutschen Reiche 22 354 Klein betriebe und 2414 Grossbetriebe. Diese Ueberzahl der Kleingärtner lässt sich von den Grossgärtnern regieren. Unsere deutsche Gärtnerei krankt daran, weil wir, die wir unsere tägliche Arbeit verrichten, unsere Stimme nach oben nicht zum Ausdruck bringen. Die Wohl fahrt unseres Deutschen Reiches beruht nicht darauf, dass einige Grosse herrschen, sondern dass es Allen gut geht. Der Gärtner bildet einen Schandfleck am deutschen Volk, (!) weil derselbe sich im Kulturfortsehritt nicht mitentwickelt. Die Gärtner stehen nur dann sicher, wenn sie unter dem Gesetze der Reichsgewerbeordnung stehen. Gehören die Gärtner zur Landwirtschaft, so müssen sie auch die in der Landwirthschaft viel häufiger vorkommenden Un fälle in der Unfallversicherung mitbezahlen. Man hat nichts gethan für die Interessen der Gärtner. Die Gartenbauvereine können unsere allgemeinen Interessen nicht vertreten. Ein Theil der Handels gärtner ist von den Grossen abhängig, darum können sie nichts thun. (!) Unsere Vertreter sind die, die im praktischen Leben stehen, nicht die oberen Zehntausend. Weil wir seit Jahren nichts gethan haben, deshalb ist man über uns hinweggegangen. In rechtlicher Beziehung liegt es so, dass der Richter zuerst untersuchen muss, ist der Gärtner Gewerbetreibender oder Landwirth oder sonst etwas, er kann aus ihm machen was er will, wie es in Berlin geschehen sei. Es ist ein Unterschied, ob ein Gehilfe als landwirthschaftlicher Arbeiter jeden Tag hinausgeworfen werden kann oder als Gewerbe treibender seine gewisse Kündigungszeit hat. Wenn die Gehilfen etwas mitreden wollen, so sagen ihnen die Meister, sie verstehen nichts, und doch wollen sie jetzt zur Landwirthschaft stehen und ihre Lehrlinge nichts mehr lernen lassen. Die Lehrlinge sollen in der Fortbildungsschule ausgebildet werden. Wenn sie nicht wollen, müssen sie gezwungen werden. Reorganisation von Grund anf verlangen wir. Nur um den kümmert sich unsere Gesetzgebung, der sich selbst zur Geltung bringt. Die Herren, die das Kapital haben, bringen sich zur Geltung unter den Gärtnern. Wir wollen ein einheitliches Recht. Die Kleingärtner werden von der Gewerbe steuer nie los kommen, weil sie keine Urprodukte ziehen. Deshalb lassen wir uns aber nicht zur Landwirtschaft zählen, weil einige Grossgärtner ein paar Urprodukte züchten und daher keine Gewerbe steuer bezahlen müssen. Wir stehen in keiner Beziehung über dem Gewerbe, nichts bindet uns mit der Landwirtschaft. Die preussischen Gärtner wollen zur Landwirthschaft, weil sie das Heft in der Hand behalten möchten. Wir aber wollen eine Interessenvertretung, eine Gartenbaukammer giebt es für uns nicht. So wie man uns zur Landwirthschaft stellt, so geht für uns das Koalitionsrecht verloren. Los von der Landwirthschaft, hin zum Gewerbe. Zur Diskussion ergreift zuerst Stark (München) das Wort. Er spricht sein Be dauern aus über den schwachen Besuch des' Kongresses und fordert
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