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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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Jüngsfeld, durch Krankheit leider am Erscheinen behindert sei. Zu Punkt 1 der Tagesordnung, Geschäftliche Mittheilungen, liegt nichts besonderes vor. Zu Punkt 2, Berichte der zur Rücksprache mit den Herren Reichstagsabgeordneten Beauftragten können die Herren Gräve, Schlösser, Meckel, Bey es und der Schrift führer mittheilen, dass ihre Bemühungen vom besten Erfolge gekrönt worden seien. An der Hand des von der Geschäftsstelle in Steglitz gelieferten Materials haben sich die Herren Abgeordneten auf das genaueste über die heutigen Verhältnisse in der Gärtnerei informiren lassen, unsere dringenden Wünsche und Forderungen voll und ganz anerkannt und uns ihre Unterstützung bei Vorlage des Zolltarifentwurfs im Reichstage fest zugesagt. Zu besuchen bleiben noch die Abgeordneten de Witt-Köln und Dr. W e 11 s t e i n - Ehrenbreitstein. Herr S c h 1 ö s s e r - Ehrenfeld, dem wir ganz be sonders für seine Bemühungen in der Angelegenheit zu grösstem Danke verpflichtet sind, übernimmt es, in Verbindung mit Herrn Breinig- Mülheim gerne noch im Laufe der Woche auch Herrn de Witt die nöthige Aufklärung zu geben; ebenso erklärt sich Herr N e u e n - Andernach bereit, Herrn Dr. Wellstein zu be suchen und damit wären dann unsere rheinischen Abgeordneten über unsere Wünsche infonnirt, und so dürfen wir wohl das Beste hoffen, wenn auch die anderen Verbandsgruppen in gleicher Weise vorgegangen sind. Zu 3, Wahl des. Gruppenvorstandes für 1902, verliest der Vorsitzende ein Schreiben des Obmanns Reuter, in welchem derselbe bittet, ihn wegen andauernden Krankseins von seinem Posten zu entbinden und ihn als Obmann nicht Wieder wahlen zu wollen. In dem Gedenken, dass Herr Reuter nach jeder Krankheit auch wieder gesund geworden ist, will die Versammlung mit Recht auf die vorzügliche Führung ihres Obmannes nicht verzichten und wählt denselben ein stimmig wieder in der Hoffnung, dass er unsere Gruppe noch lange Jahre leiten möge. Auf Antrag werden die übrigen Mitglieder des Vorstandes: Gräve., stellv. Obmann, Lückerath 1. und Meckel 2. Schriftführer, Beyes und Neuen Beisitzer, durch Zuruf wiedergewählt und nahmen die selben unter dem Versprechen rührigen Weiterschaffens die Wahl dankend an. Zu 4 spricht der Vorsitzende den Mitgliedern der Handelsgärtnerverbinding Bonn im Namen der Gruppe seine volle Anerkennung aus für die vorzüglichen Leistungen auf der arran- girten Ausstellung, wo von Wenigen ganz Hervorragendes gezeigt werde und die wiederum zur Genüge beweise, dass wir die Blumen und Pflanzen des Auslandes nicht nöthig hätten und spricht zum Schlüsse den Veranstaltern den Wunsch aus, dass ihre uneigen nützigen Bemühungen von vollem Erfolge gekrönt werden möchten. Herr Beyes spricht Namens der Bonner für die freundlichen Worte herzlichen Dank und bittet die Anwesenden, an einem um 6 Uhr Abends im,,Rheingold“ stattfindenden gemüthlichen Beisammen sein mit ihren Damen Theil nehmen zu wollen. Herr S c h 1 ö s s e r spricht den Wunsch aus, dass vor Schluss der Versammlungen noch eine freie Diskussion eingeführt werden möge, in welcher Jedem Gelegenheit gegeben werde, Fragen, Wünsche und Er fahrungen aussprechen zu können, wovon mancher ein gutes Körnlein für sich mit nach Hause zu nehmen vermöge und schneidet dann gleich die Gewerbesteuerfrage an; es wird gewünscht, die selbe auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen und Herr Schlösser um das Referat gebeten. Es folgt noch eine Besprechung über den Anstrich mit Carbolineum und Anti- merulion. Versuche mit Kunstdünger u. s. w. bis Schluss der Ver sammlung. Ort und Zeit der nächsten Versammlung wird dem Ermessen des Vorstandes anheimgegeben; zum Beitritt meldet sich Herr Handelsgärtner Anton Mauch in Alfter. Der Vorsitzende schliesst die Versammlung kurz nach 6 Uhr und dann zieht man gemeinsam mit den Bonner Kollegen zu ein paar gemüthlichen Stunden ins „Rheingold“. L. Gräve, stellvertr. Obmann. Lückerath, Schriftführer. o Kleine Mittheilungen o fimum Ladenschluss vor 9 Uhr. Den Bundesregierungen ist folgender Entwurf von Bundesraths- bestimmungen für das Verfahren bei Einführung eines Ladenschlusses vor 9 Uhr Abends gemäss § 139f der Gewerbeordnung zugegangen: § 1. Zur Feststellung der bei Anträgen gemäss § 139 f Absatz 1, 2 der Gewerbeordnung erforderlichen Zahl von zwei Dritteln (Absatz 1) oder einem Drittel (Absatz 2) der betheiligten Geschäfts inhaber hat die höhere Verwaltungsbehörde einen Kommissar zu bestellen. Als solcher kann auch der Gemeindevorstand bestellt werden. Die Bestellung des Kommissars ist in der für die amt lichen Bekanntmachungen der Behörde üblichen Form zu ver öffentlichen. § 2. Der Kommissar hat auf Grund der gemäss § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung erstatteten Anzeige oder in sonst geeigneter Weise unter Zuziehung des Gemeindevorstandes oder der Ortspolizeibehörde nach den in § 6 bezeichneten Grundsätzen eine Liste der betheiligten Geschäftsinhaber aufzustellen und für die Dauer von zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind von dem Kommissar in orts üblicher Weise mit dem Hinzufügen bekannt zu machen, dass Ein sprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste von den betheiligten Geschäftsinhabern bis zum Ablauf der Frist schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden können und nach Ablauf der Frist yorgebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben. § 3. Ueber die erhobenen Einsprüche entscheidet der Kommissar. Die Entscheidung hat schriftlich zu erfolgen. § 4. Gegen die Entscheidung des Kommissars über die Einsprüche ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde zu lässig. Die Entscheidung über die Beschwerde ist endgiltig. § 5. Nach Erledigung der Einsprüche hat der Kommissar die Liste zu schliessen und der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen, welche auf Grund derselben die erforderliche Zahl von Geschäftsinhabern festzustellen hat. § 6. Als betheiligte Geschäftsinhaber im Sinne dieser Bestimmungen gelten: 1. sofern die Ausdehnung des gesetz lichen Ladenschlusses für sämmtliche Geschäftszweige einer oder mehrerer örtlich unmittelbar zusammenhängender Gemeinden erfolgen soll, die Inhaber aller offenen Verkaufsstellen der Gemeinde bezw. der örtlich unmittelbar zusammenhängenden Gemeinden; 2. sofern die Ausdehnung nur für einzelne Geschäftszweige beantragt ist, die Inhaber aller offenen Verkaufsstellen, welche Waaren der in Frage kommenden Art führen, auch wenn sie ausserdem noch andere Waaren feilhalten. § 7. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Zur Umgestaltung der Strasse „Unter den Linden" in Berlin. Nachdem ein früheres Projekt der schon seit langem behandelten Umgestaltung der „Linden“ die Genehmigung des Kaisers nicht gefunden hatte, ist in dem Ausschuss zur Vorberathung am 21. ds. nunmehr folgendes Projekt angenommen worden, welches auch die Kaiserliche Bestätigung erhalten dürfte: Die Bürgersteige auf der Nord- und Südseite werden um etwa drei Meter verbreitert. Der Bürgersteig auf der Südseite ist bisher 4,85—6,02 m und wird jetzt 7,64—9,04 m breit, auf der nördlichen Seite hat der Bürgersteig eine Breite von 4,11—5,54 m und wird jetzt 6,02—8,17 m breit. Der nördliche Strassendamm wird 10 m, der südliche 13 m breit. Der schmale Lastweg, der an den Damm der Südseite stösst, fällt gänzlich fort. Die Mittelpromenade bleibt in ihrer jetzigen Gestalt erhalten. Nur die hässlichen Gitter werden geändert, und die Bäume zu beiden Seiten stehen in Rasenstreifen von je 3,50 m Breite. Die neu anzulegenden Bänke gehen in die Rasenstreifen nischenförmig hinein. Die Symmetrie mit den beiden Baumreihen der Mittelallee stellen zwei Reihen Bäume her, von denen je eine an den Kanten der Bürgersteige angelegt wird. Somit bleiben im Ganzen die bisherigen vier Reihen Bäume. Der Reitweg, der bisher 7 m breit ist, wird um 3 m schmäler werden, eine alte Forderung, die aber bisher niemals durchgesetzt wurde, indessen jetzt auch den Wünschen des Kaisers nicht entgegentritt. Im Uebrigen findet eine durchgehende Verbesserung der Querprofilirung und der Entwässerungsanlage und die Anlage eines doppelten Ge fälles statt. Die Kosten der Umgestaltung betragen rund 800 000 M., also die gleiche Summe, die das Projekt I benöthigt hätte. Die Angelegenheit wird voraussichtlich in der nächsten Stadtverordneten sitzung zur Sprache kommen. Nach Lage der Dinge scheint die Annahme des Ausschussbeschlusses gesichert zu sein. Nicotiana sylvestris ist nicht steuerpflichtig. Es dürfte von allgemeinen Interesse sein, dass nach unten stehendem Entscheid die Nicotiana sylvestris nicht abgabepflichtig ist. Ich hatte im vergangenen Sommer mehrere Verhandlungen mit der Steuerbehörde darüber. Es war den Beamten wohl bekannt, dass die kleinblättrige Nicotiana affmis nicht als Konsum-, sondern als Zier-Tabak anzusehen sei, dagegen gehörten nach deren Ansicht die N. sylvestris wegen ihrer grossen Blätter zum Konsum-Tabak, welcher steuerpflichtig- sei. Ich erhielt nun kürzlich folgendes Schreiben der Steuerbehörde: Auf Grund der Direktoratsverfügung vom 24. Oktober werden Sie hierdurch ergebenst benachrichtigt, dass der im vergangenen Sommer von Ihnen angepflanzte, aber dem hiesigen Steueramte nicht angemeldete Tabak (Nicotiana sylvestris) nach dem eingeholten Gutachten Sachverständiger nur als Zierpflanze anzusehen und daher nicht steuerpflichtig ist. Bei der grossen Beliebtheit und allgemeinen Verwendbarkeit der N. sylvestris dürfte diese Entscheidung nur angenehm empfunden werden. Weissenfels. G. Fricke. Von der Mainzer Gartenbau-Ausstellung. Die Mainzer Ausstellung schliesst nun doch noch fast ohne jedes Defizit ab. In der letzten Versammlung des Gartenbau-Ver-
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