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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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Schnittblumen traf bis jetzt nur wenig ein, namentlich nur Margueriten, Nelken und Rosen. Nelken waren meist unverkäuflich, Rosen da gegen wurden gut verwerthet, weil deutsche Rosen knapp und theuer waren. Margueriten erzielten nur niedrige Preise, weil die Qualität theils noch zu wünschen übrig liess. Am Schluss des Monats trafen auch die ersten französischen Veilchen ein und fanden guten Absatz; da überhaupt, wie schon vorher gesagt, nur erst wenig importirt wird. E. Kohlmann. Ernteergebnisse in der Schweiz. Der „Schweiz. Landwirthschaftlichen Zeitschr.“ wird aus dem mittleren Thurgau unter dem 28. Oktober berichtet: Die Obsternte, die nun in Folge der heftigen Stürme ihren Abschluss gefunden hat, lieferte, wie vorauszusehen war, nur ganz minimale Erträge Lesobst ist keins vorhanden. Auch mit dem Weinertrag sind unsere Weinbauern nicht zufrieden, indem Quantität und Qualität sehr viel zu wünschen übrig lassen. Nur wo ganz sorgfältige Auslese erfolgte, wird noch ein ordentlicher Wein erhältlich sein, und ist dementsprechend auch der Preis sehr niedrig. Die Kartoffelernte fiel sehr reichlich aus; immerhin gab es viele kranke und kleine Knollen. Zu beobachten war namentlich, dass Stauden, die lange grün geblieben waren, namentlich bespritzte, viele kranke Kartoffeln lieferten. Es ist dieser Uebelstand wahrscheinlich der während des Auswachsens vorherrschend nassen Witterung zu zuschreiben. Die Runkelrüben lieferten schöne Erträge, ebenso befriedigte auch das Gemüse. Wohl seit Jahren war nie so viel Herbstfutter vorhanden, wie es in diesem Herbst der Fall ist, auch die Ausnützung konnte bis zur Zeit eine vorzügliche genannt werden. Obstversand aus dem Kammerbezirk Dresden. Der Obstversand im Kammerbezirke Dresden erreichte bei den 106 Versandorten ein Gesammtgewicht von 6137 754 kg, bei den 34 grösseren Versandorten 5 667 061 kg. Es wurden ver sandt: Aepfel 1 329 190 kg, Birnen 1 290 556 kg, Pflaumen 1 293 216 kg, Kirschen 1 387 812 kg, Weintrauben 156 880 kg, verschiedenes Beerenobst 348 548 kg, Nüsse 119 261 kg, Erdbeeren 80 568 kg, verschiedenes Obst 131 723 kg. Die bedeutendsten Empfangsstationen waren Chemnitz, Leipzig, Dresden, Berlin, Zwickau, Plauen i. V., Freiberg, Auerbach, Annaberg, Reichenbach i. V., Oelsnitz i. V., die bedeutendste Versandstation war Stauchitz mit zusammen 812 030 kg, darunter 183 838 kg Aepfel, 357 668 kg Birnen, 92 866 kg Pflaumen, 165 913 kg Kirschen. Preise für Gärtnereigrundstücke in Bamberg. Für die Stadterweiterung in Bamberg müssen fortgesetzt gärtnerisch bebaute Grundstücke erworben werden. In den letzten Jahrzehnten sind nach ziemlich nahegehender Schätzung 3 Millionen Mark seitens der Industrie, des Staates, der Stadt und von Privaten für Gärtnereigrundstücke gezahlt worden. Ausstellungs-Defizit. Nach dem in der General-Versammlung des Gartenbau-Vereins für Hamburg, Altona und Umgegend am 4. d. Mts. erstatteten Kassenbericht hat die Anfang Mai im Velodrom veranstaltete, vom Publikum sehr spärlich besuchte Frühjahrs-Ausstellung ein Defizit von 27 047,10 M. ergeben. Gesetzliche Reklamationsfrist. Ist der Handelsgärtner, der keine eingetragene Firma besitzt und Samen von einer eingetragenen Firma kauft, der gesetzlichen Reklamationsfrist von 3 Tagen unterworfen, oder steht ihm das Recht zu, nach Erkenntniss der schlechten Beschaffenheit nach erfolgter Keimung innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu reklamiren? R. B. Antwort: Eine gesetzliche Reklamationsfrist von 3 Tagen beim Einkauf von Waaren existirt überhaupt nicht. Der Käufer ist nach dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, die Waare nach der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsmässigen Geschäftsgänge thunlich ist, zu untersuchen und etwaige Mängel sofort zu rügen, soweit es sich nicht um Mängel handelt, welche bei der sofortigen Untersuchung nicht erkennbar sind. Ergeben sich später solche, sogenannte verborgene Mängel, so muss die Anzeige ohne Verzug nach der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls die Waare auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. Beim Samen kann also unter Umständen die mangelhafte Beschaffenheit erst innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu Tage treten. Ob der Em pfänger der Waare eine eingetragene Firma besitzt, ist gleichgiltig. Unlauterer Wettbewerb. Ist eine Firma, welche 100 000 Sämlinge offerirt und nur im Besitze von ca. 10000 Stück ist, wegen unlauteren Wettbewerbes zu belangen ? K. Antwort: Eine Firma, welche mehr Waaren offerirt, als sie thatsächlich besitzt, macht sich dadurch noch nicht des unlauteren Wettbewerbes schuldig. Strafbar macht sich nur derjenige, welcher über die Beschaffenheit, die Herstellungsart oder die Preisbemessung seiner Waaren oder gewerblichen Leistungen, über die Art des Bezuges oder die Bezugsquelle, über den Anlass oder den Zweck des Verkaufes unrichtige Angaben thatsächlicher Art macht, welche geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorzurufen. Hingabe von Wechseln an Zahlungsstatt. Die Frage, ob bei Hingabe von Wechseln an Zahlungsstatt unter Kaufleuten die durch die Diskontirung des Wechsels ent standenen Verluste (Diskont, Provision, Spesen) der Geber oder der Nehmer des Wechsels zu tragen hat, ist nicht allgemein zu entscheiden, vielmehr ist die Entscheidung von den vereinbarten oder üblichen Zahlungsmodalitäten abhängig zu machen. Ist „per Kasse mit 30 Tagen Ziel“ verkauft, so sind die durch Diskontirung eines auf 30 Tage nach Lieferung ausgestellten Wechsels ent standenen Kosten vom Nehmer des Wechsels (Verkäufer) zu tragen. Deckt sich der Verfalltag des Wechsels dagegen nicht mit dem vereinbarten Zahlungsziel, so sind die durch die Diskontirung ent standenen Spesen und Kosten zu Lasten des Nehmers und des Gebers des Wechsels entsprechend dem vom Diskontirungstage bis zum Fälligkeitstage der Schuld und dem vom letzteren Zeit punkt bis zum Verfalltage des Wechsels laufenden Zeitpunkt ent sprechend zu verrechnen. RRRRR8 EGGARR 3*3433434343 86368-9-636863636363636883638868818868888343688883888888836883538868686368636863689 M > l = -ZV I lfee-=N- E NPLmmm,E Ke-o2 Ltm# E E) Entscheidungen Qi TMfg227 g 51468356509 odeutscher Gerichtshöfe.^ 4685595 3311/82 P^tl (Nach den neuesten Zellsehr. o. Sammlungen 1 I=NNI 8 2MHKmma E aus dem Destsfheu Keichs- und Staats - Auzeiger.) N HKma«-Y ft An- und Abmeldung zur Krankenkasse. Zur Warnung für Arbeitgeber, welche eine sofortige An- und Abmeldung ihrer Arbeiter zur Krankenkasse nicht für nothwendig halten und wochen- oder monatelang unangemeldete Leute be schäftigen, möge folgendes Vorkommniss dienen: In einer Gemeinde des Kreises Gronau hatte ein Arbeitgeber unterlassen, einen der bei ihm beschäftigten Arbeiter überhaupt zur Krankenkasse anzu melden. Diesem Arbeiter erfroren nun im Winter bei der strengen Kälte die Füsse, und bis heute ist derselbe noch nicht arbeitsfähig. Die Krankenkasse am Wohnort des Arbeitgebers war nun ver pflichtet, während der ersten 13 Wochen dem Kranken die ihm zukommende Unterstützung zu Theil werden zu lassen, war aber auch berechtigt, da der Arbeiter nicht zur Krankenkasse angemeldet war, vom Arbeitgeber des Kranken die sämmtlichen für diesen verauslagten Kosten wieder einzuziehen. Dieses geschah dann auch, und der nachlässige Arbeitgeber musste ungefähr 80 Mark Krankengeld, 80 Mark für Arzneikosten und etwa 200 Mark für ärztliche Bemühungen der Kasse zurückzahlen. Unstatthafte Lohnabzüge. Ein Gärtnergehilfe klagte gegen einen Gärtnereibesitzer wegen 60 Mark rückständigen Lohnes. Der Beklagte wendete ein, dass der Kläger ihm mehrere Scheiben von Frühbeetfenstern zertrümmert habe, die der Kläger bezahlen müsse. Der Beklagte wurde darauf aufmerksam gemacht, dass derartige Schäden nicht vom Lohne abgerechnet werden können, und wurde zur Zahlung der eingeklagten Forderung verurtheilt. Gehilfenversammlung in Hamburg. Eine in mancher Beziehung interessante Versammlung von Arbeitnehmern fand am 26. Oktober in Hamburg statt. Das „Hamb. Echo“ berichtet über dieselbe: Der Geschäftsführer des Allg. Deutsch. Gärtner-Vereins, Herr Fr. Behrens-Berlin, sprach über das Thema: „Unser Koalitions recht in Gefahr“. Redner wundert sich über die Rückständigkeit unserer Arbeitgeber, die durch ihren famosen Beschluss auf dem Verbandstage in Dresden noch mehr Verwirrung in unsere recht-
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