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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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schaffen, ähnlich wie das der Arbeitsnachweisstellen. Die einzelnen Gruppen des Verbandes müssen überall da, wo bei ihnen ein Bedürfniss herrscht, ihre Vertrauens männer im Verbandsblatt, mit Namen unter dem Hinweis veröffentlichen, dass diese bei Geschäftsabschlüssen oder beim Kreditnachsuchen über die Solidität der betr. Personen Auskunft geben. Selbstverständlich haben die Gruppen und die anderen Vereine, wenn sie wollen, hierüber zu berathen; es wäre nur gut, wenn es recht bald geschähe, damit man sehen könnte, ob überall ein Bedürfniss für die Abhülfe dieser Uebelstände besteht. Man wird mir entgegenhalten, dass wir am Vereins sitz in Steglitz eine Auskunftstelle schon haben, die sich bewährt hat. Trotzdem würde aber eine bessere Aus kunftei geschaffen, - da z. B. der geschäftlich Beauftragte aus der Bestellung ersieht, in welcher Stadt oder Gegend der Käufer sein Domizil hat, so benutzte er jedenfalls weit einfacher und schneller diese Stelle, und der dortige Vertrauensmann kann mit seinen Kollegen an ihn gerichtete Fragen gründlich beantworten. Ich bin über zeugt, dass diese, der Gärtnerei geleistete Geschäftssicher heit dem Vereinswesen ausserordentlich förderlich sein dürfte, jedenfalls werden die Gruppen und der Verbands- Ausschuss diese Angelegenheiten etwas näher beleuchten, ob nun für oder wider. * * * Zu dem letzten Satze bemerkt der Geschäftsführer des Verbandes: Nach unserer Erfahrung findet diese Art, sich Aus kunft zu verschaffen, schon jetzt bei vielen unserer Mit glieder Anwendung, und ist darauf zum Theil auch die geringere Benutzung der Verbandsauskunftstelle zurück zuführen. Für diejenigen Auskunftsuchenden aber, welche es. nicht für wünschenswerth halten, dass sie als Lieferanten dem Vertrauensmanne bekannt werden, bietet die Be nutzung der Verbandsauskunftstelle den Vortheil der voll ständigen Verschwiegenheit. Leider findet eine Auskunfteinholung in gärtnerischen Geschäftskreisen immer noch zu wenig statt, und nehmen wir deshalb auch bei dieser Gelegenheit gerne Veran lassung, die Nützlichkeit dieses Verfahrens hervorzuheben. Nur zu oft müssen wir die Beobachtung machen, dass durch Unterlassung der kleinen Mühe und der geringen Ausgabe grössere Verluste entstehen, die durch rechtzeitige Erkundigung über die Verhältnisse des Auftraggebers vermieden worden wären. Ein vorsichtiger Geschäftsmann sucht sich bei jedem eingehenden Auftrag eines unbekannten Bestellers über dessen Zahlungsfähigkeit u. s. w. zu unterrichten und macht lieber ein Geschäft nicht, als dass er durch blindes Vertrauen in Verlust kommt. Abgesehen vom eigenen Nutzen fördert der vorsichtige Lieferant dadurch auch die Einschränkung der in vorstehendem Artikel bekämpften Schmutzkonkurrenz. - Zu den Frachttarifen. Auf der Hauptversammlung in Dresden wurde bekannt lich der Vorstand nach eingehender Debatte beauftragt, möglichst zu versuchen, den demnächst zur Verhandlung gelangenden Antrag auf Einfügung von Baumschulenartikeln in den Eilgut-Spezialtarif auch auf Topfpflanzen mit aus zudehnen, wie dies ursprünglich der Fall gewesen war. Der Versuch, eine Vergünstigung in der Beförderung als Eilgut zu Frachtgutsätzen auch für andere Pflanzen als Baumschulenartikel zu erlangen, ist gescheitert, wie aus nachstehendem, an den Verband gerichteten Schreiben des ständigen Ausschusses der Verkehrs-Interessenten der Eisenbahn-Tarifkommission vom 30. September hervorgeht: In Beantwortung Ihrer verehrl. Zuschrift vom 1. September ds. Js. theilen wir Ihnen ergebenst mit, dass die ständige deutsche Eisenbahn-Tarifkommission und der Ausschuss der Verkehrsinteressenten in den Sitzungen zu Trier am 19. und 20. September be schlossen haben, in den Eilgut-Spezialtarif als neue Ziffer 9 aufzunehmen: Lebende Pflanzen, folgende: Forstpflanzen, Hecken pflanzen, Obstbäume, Fruchtsträucher, Wildlinge und Gesträuche, soweit die einzelnen Frachtstücke ein Gewicht von 150 kg und eine Länge von 3,5 m nicht überschreiten. Die von Ihnen beantragte Ausdehnung des vor stehenden Beschlusses auf Topfpflanzen (Pflanzen in Töpfen u. s. w.) wurde dagegen abgelehnt. Unterschrieben ist der Bescheid von dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Anschusses der Verkehrs interessenten, Geh. Kommerzienrath Frentzel-Berlin und Dr, H. Rentzsch-Dresden. * V Beiträge zu den Handwerkskammern. Wir können abermals von einer Zurückerstattung ge zahlter Beiträge zu den Handwerkskammern berichten. Eine der ersten Städte, in denen Beiträge erhoben wurden, war Lauban i. Schl. Auf die schon zu Anfang dieses Jahres erhobene Beschwerde war vom Magistrat die Mit- theilung erfolgt, dass, falls es sich herausstellen sollte, dass die Beiträge zu Unrecht erhoben worden wären, die selben zurückgezahlt werden sollten. Dies ist, wie uns unser dortiges Mitglied, Herr M. Hähnel mittheilt, nun mehr geschehen und zwar mit folgenden Ausführungen des Magistrats: Nach Einholung eines Gutachtens von der Land wirths chaftskammer haben wir uns schlüssig gemacht, die hiesigen Gärtner von den Beiträgen für die Handwerkskammer zu befreien, da wir annehmen, dass die Blumenbinderei bei uns im Allgemeinen nicht der überwiegende Theil des Gärtnereibetriebes ist. Demnach werden Ihnen und den anderen hiesigen Gärtnern die für das laufende Jahr ent richteten Handwerkskammer-Beiträge zurückerstattet werden. Es kehrt hier die mehrfach zu Tage getretene Auf fassung wieder, dass Blumenbindereien, als ausschliess liches oder überwiegendes Geschäft betrieben, ohne weiteres als zum Handwerk gehörend betrachtet werden. Wir theilen diese Auffassung bekanntlich nicht und möchten daher an die Adresse der Blumenhändler-Vereinigungen die Aufforderung richten, bei Zeiten gegen eine derartige Auffassung Stellung zu nehmen, wenn man nicht will, dass über die Köpfe der Blumenhändler hinweg Bestim mungen getroffen werden, die einem nachher nicht ge fallen. * Kontraktbrüchige Gehilfen. Pfleiderer, Gottlieb, derselbe war zuletzt in einer Rosen- schule in Godesberg a. Rh. und hatte zum 15. September eine Stelle in Neuwied angenommen. Er schrieb am 15. September, er theile kurz mit, dass er nach Hause müsse und die Stelle nicht antreten könne. Er hat sich abgemeldet nach Graz in Oesterreich. OER SCHUTZZOLL Die Würzburger Gemüsegärtner und der Schutzzoll. Der Gärtnerverein in Würzburg beschloss in einer gut besuchten Versammlung, für die Einführung eines möglichst
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