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No. 2. Berlin, den 10. Januar 1901. XVI. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Eandelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des GenoSBenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig 7=9 Mit dieser Nummer wird für die Mitglieder das dies jährige Mitglieder-Verzeichniss versandt. “W Bekanntmachung. Ein Nachtrag zur Liste C wird anfangs Februar erscheinen. Wir machen unsere Mitglieder hierzu auf folgende Punkte aufmerksam: 1. Die Eintragung von Firmen in diese Liste geschieht nur auf Antrag und unter alleiniger Verantwortung der Antragsteller. 2. Es ist deshalb erforderlich, dass diejenigen unserer Mitglieder, welche die Beibehaltung der einen oder anderen Firma in dieser Liste für nothwendig halten, dies beantragen, auch wenn sie s. Z. nicht die Antragsteller gewesen sind. 3. Anträge auf Ergänzung der Liste, sowie auf Hinzufügung neuer Firmen müssen, unter ausführlicher Angabe der Gründe, auf besonderen Antragsformularen, welche kostenlos zu beziehen sind, bis Mitte Januar 1901 an unsere Geschäftsstelle eingesandt werden. Der Vorstand des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. C. van der Smissen, Vorsitzender. Reblaus und Reblausgesetze. Eine dem Reichstag zugegangene Denkschrift, be treffend die Bekämpfung der Reblauskrankheit im Jahre 1898, welche im Kaiserlichen Gesundheitsamte ausgearbeitet ist, bringt Daten über die Gefahr durch die Reblaus sowie über , die Mittel, welche zur Abwehr dieser Gefahr angewendet werden. Es sind nicht geringe Summen, welche das Reich sich im Interesse der Erhaltung unseres einheimischen Weinbaues hat kosten lassen. Die von den Bundesregierungen in Reblausangelegenheiten aufge wendeten Kosten beliefen sich bis zum Schlüsse des Kalenderjahres 1897 auf 6,909,182 M. Im Etatsjahr 1897/98 und im Kalenderjahr 1898 haben die Kosten 1,186,728 M. betragen, so dass sich eine Gesammtausgabe von rund 8,100,000 M. ergiebt. Im Jahre 1898 wurden 59,7 ha Weinberge wegen Reblausverseuchung der Ver nichtung unterworfen; der grösste Theil dieser Fläche, nämlich 31,8 ha, entfiel auf Elsass-Lothringen. Auf Preussen kommen 15,9 ha, auf Württemberg 7,7 ha, auf Bayern 1,6 ha, auf das Grossherzogthum Sachsen 1,5 ha und auf das Königreich Sachsen 1,14 ha. Für Entschädigung der Besitzer wurden im Jahre 1898 rund 390,000 M. gezahlt, während die sächlichen Kosten der Revisions-, Untersuchungs- und Vernichtungs-Arbeiten rund 493,000 M. in Anspruch nahmen. Die Vergütungen für die zu diesen Arbeiten herangezogenen Sachver ständigen, sowie die Kosten der Ausbildung von Sachver ständigen bezifferten sich auf 274,000 M. Die Berichte aus den einzelnen Weinbau treibenden Bezirken des Reichs lassen erkennen, das überall mit Nachdruck die Bekämpfung der Reblausgefahr in die Wege geleitet ist,