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No. 32. Berlin, den 8. August 1901. XVI. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglleder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 5CPf., für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Jahresbericht über die Thätigkeit des Vorstandes und der Geschäftsstelle des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands 1900/1901. Wenn wir in Nachfolgendem der diesjährigen Haupt versammlung einen Bericht über die verflossenen zwölf Monate und ihre Einwirkung auf unser Verbandsleben geben, so können wir dies von dem Gesichtspunkt aus, dass sie unserer Gemeinschaft eine weitere fortschreitende Entwickelung gebracht haben, was wir gleich zu Anfang mit Freude und Genugthuung feststellen. Die ausgeübte Thätigkeit, die erledigten Arbeiten be treffen eine Reihe von einschneidenden, wichtigen Tages fragen, auf die wir im Laufe des Berichts zurückkommen werden. Gedenken wir zunächst der von der letzten Hauptversammlung gestellten Aufgaben. Der Vorstand hatte in Leipzig die Ermächtigung erhalten, mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft eine Vereinbarung auf Haftpflichtversicherung zu treffen. Der Stuttgarter Versicherungsverein, mit welchem schon eingehende Vor verhandlungen gepflogen waren, wurde hierzu ausersehen, ein Vertrag wurde mit Giltigkeit vom 1. Oktober 1900 bis 1. Oktober 1910 abgeschlossen, und sind die näheren Bedingungen in No. 45 des Handelsblattes vom 8. November 1900 veröffentlicht worden. Zu Beginn dieses Jahres erfolgte eine Anregung des Stuttgarter Versicherungs- Vereins an den Vorstand, auch für Unfallversicherung einen ähnlichen Vertrag abzuschliessen. Da der Vorstand die Bedingungen als annehmbar befand, kam der Ab schluss eines zweiten Vertrages zu Stande, welcher den Mitgliedern in No. 13 des Handelsblattes vom 28. März ds. Js. bekannt gegeben wurde. Auch dieser Vertrag hat eine zehnjährige Dauer, er gilt vom 1. April 1901 bis 1. April 1911. Um die Mitglieder vor Abschluss einer Versicherung über die bei Unfällen gewährten Ent schädigungen genau zu unterrichten, haben wir die dies- bezüglichenBestimmungenaus der Police in einer späteren Nummer des Handelsblattes (No. 23 vom 6. 6. ds. Js.) besonders bekannt gegeben. Wie wir erfahren, ist die Betheiligung der Mitglieder an der Haftpflichtversicherung eine recht zahlreiche, von der Gelegenheit zur Unfallversicherung ist in den ersten drei Monaten ein geringerer Gebrauch gemacht worden Zu einem Antrag der Verbandsgruppe Mittelrhein auf Herausgabe eines Adressbuches hatte die Hauptversammlung in Leipzig beschlossen, demselben im Prinzip zuzustimmen und die Angelegenheit dem Vorstande zur Erwägung und Vorbereitung zu überweisen. Eine von derselben Verbandes gruppe für die diesjährige Tagesordnung gestellte Anfrag- wird dem Vorstande Gelegenheit geben, über die Angelegen heit zu berichten. Die auf der letzten Hauptversammlung über die Gewerbesteuer gepflogenen Berathungen hatten das Er gebniss in der Auffassung, dass in dieser Angelegenheit, soweit sie den preussischen Staat betrifft, nur durch eine Eingabe an das Abgeordnetenhaus eine _ Aenderung zu erzielen sei. Als daher dieses Parlament zu Anfang ds. Js. wieder zusammentrat, haben wir eine, bis dahin fertig gestellte gedruckte Eingabe an das selbe gerichtet und uns durch persönliche Rücksprache mit massgebenden Mitgliedern des hohen Hauses eine Befürwortung derselben gesichert. Leider hat eine Ver handlung über die Eingabe nicht stattfinden können. Als am 3. Mai durch den plötzlichen Schluss der Session die Verhandlungen ein frühzeitiges Ende fanden, hatte sich gerade zwei Tage vorher, am 1. Mai, die Petitionskommission des Abgeordnetenhauses mit unserer Eingabe zum ersten Male beschäftigt und beschlossen, zur Plenarberathung zu beantragen, die Eingabe der Königl. Staatsregierung als Material zu überweisen. (Ein gleicher Beschluss wurde zu der Eingabe des Verbandes vom Jahre 1893 gefasst, es gelang dann durch thätige Fürsprache diesen Beschluss in der Plenarberathung dahin abzuändern, dass die Eingabe der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen wurde, diese es jedoch später ablehnte, dem Beschluss des Abgeordnetenhauses Folge zu geben.) Ueber die Verhandlungen und den Beschluss der Petitionskommission war die Erstattung eines schriftlichen