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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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2. Heber die Erzielung des Heizeffekts. 3. Heber die Ausnutzung des Brennmaterials. 4. Heber die Einfachheit der Konstruktion. (Begründung s. No. 25) Antrag von Paul Laqua, Baumschulenbesitzer in Breslau. 30. Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Der Vorstand des Verbandes möge bei den zuständigen Behörden veranlassen, dass ein jeder Grundbesitzer gesetzlich verpflichtet werde, eine bestimmte Anzahl von Obstbäumen in seinem Grundstücke anzupflanzen. (Begründung s. No. 26.) 31. Wahlen zum Vorstande: Nach § 27 des Statuts scheidet am 31. Dezember 1901 aus: der Kassen verwalter, Herr J. F. Loock- Berlin. 32. Wahlen zum Ausschüsse: Es scheiden am 31. De zember 1901 aus: die Herren C. F a i s s - Feuerbach, C. Sattler- Quedlinburg und A. Hoss- Frankfurt a. M. 33. Wahl von 3 Rechnungsprüfern und 2 Stellvetretern für das Jahr 1902 gemäss § 29 des Statuts. (Für 1901 sind zu Rechnungsprüfern gewählt worden: die Herren C. F. Krause-Neuhaldensleben, 0. Olberg-Dresden- Striesen und G. Herz-Halle und zu Stellvertretern die Herren H. Michel-Zittau und 0. Kotte-Süd ende.) 34. Wahl des Ortes für die nächste ordentliche Haupt versammlung. Vorschläge dazu werden bereits am ersten Versammlungstage erbeten. 4 Gärtnerei und Handwerkskammern. Endlich hat eine deutsche Regierung in unzweideutiger Weise erklärt, dass die Handelsgärtnerei mit den Hand werkskammern nichts zu thun hat, oder eigentlich richtiger, die letzteren nichts mit der Handelsgärtnerei. Die Handwerkskammer für Oberbayern in München hatte eine Vorschrift ausgearbeitet über die höchste Zahl von Lehr lingen, welche in den der Handwerkskammer zugehörigen Gewerben gehalten werden dürfen, und hierbei auch die Gärtnereibetriebe mit als zu ihr gehörig betrachtet. Das bayerische Ministerium des Innern, welchem diese Vor schriften zur Genehmigung unterbreitet werden mussten, hat jedoch entschieden, dass das Gewerbe der Gärtner nicht zum Handwerk gehöre und in Folge dessen der Handwerkskammer auch eine Befugniss zur Bestimmung der Höchstzahl der Lehrlinge nicht zukäme. Mit dieser Entscheidung fallen natürlich auch sämmtliche anderen Forderungen, die die Handwerkskammern an die Handels gärtner stellen und gestellt haben. Bei dieser Entscheidung will sich nun allerdings die Handwerkskammer für Oberbayern nicht beruhigen, was ja unseren bayerischen Kollegen schon bekannt sein dürfte, worauf wir sie aber auch an dieser Stelle ganz besonders hinweisen. Für den 30. Juni und 1. Juli war nach Nürnberg von der Münchener Handwerkskammer ein erster Bayerischer Handwerkskammertag einberufen worden, an welchem sich sämmtliche 8 Kammern Bayerns betheiligt haben. Für die Tagesordnung hatte die Münchener Kammer den Antrag auf Einreihung der Gärtner und Gastwirthe unter das Handwerk beantragt. Merkwürdiger Weise ist aber in den bisher erschienenen, ziemlich ausführlichen Berichten über die Verhandlungen von diesem Punkte der Tagesordnung keine Rede, während sämmtliche übrigen Punkte der Tagesordnung mehr oder weniger ausführlich besprochen wurden. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass man diese Sache vorläufig zurück gestellt hat. Vom 6.-8. Juli tagte nämlich in Regensburg der 18. allgemeine bayerische Handwerkertag; die vorher veröffentlichte Tagesordnung enthielt u. A. die Punkte: „Einreihung der Gastwirthe unter das Handwerk“ und „Zugehörigkeit der Gärtner zum Handwerk.“ Wir hoffen schon in nächster Nummer über die Verhand lungen des zweiten Punktes berichten zu können. Eine nachahmenswerthe Einrichtung für die Kollegen in den — allerdings ja verhältnissmässig noch wenigen — Regierungsbezirken bezw. Provinzen, in welchen die Orts behörden Beiträge zu den Handwerkskammern erheben wollen, hat unsere Verbandsgruppe Breslau und Umgegend getroffen, indem sie allen Mitgliedern einen Entwurf zu geschickt hat, welcher sofort nach der erfolgten Zustellung der Veranlagung zur Beitragszahlung als Einspruch gegen die Veranlagung zu benutzen ist. Sonst sind uns in der letzten Zeit nur noch einzelne Fälle, in denen von den Ortsbehörden Beiträge gefordert wurden, bekannt geworden, darunter einer aus dem Regierungsbezirk Liegnitz, wo nach wiederholter Weigerung die Pfändung angedroht wurde. * # Eisenbahnpackete. Unter den vorne veröffentlichten Anträgen befindet sich auch der schon vor einigen Wochen eingegangene und angekündigte Antrag der Verbandsgruppe Taunus und Lahnthai, welcher sich mit der allgemeinen Einführung der Eisenbahnpackete befasst. Die Zweckmässigkeit einer derartigen Einrichtung ist schon in der Begründung dar gelegt, da die Angelegenheit aber ein allgemeineres Interesse besitzt, und den meisten der Mitglieder die Art und Weise der Beförderung von Eisenbahnpacketen nicht bekannt sein dürfte, glauben wir, uns etwas näher mit denselben beschäftigen, und so dem Anträge selbst zu einem allgemeineren Verständniss verhelfen zu sollen. Wir geben folgenden Auszug aus dem Tarif für die Beförderung von Eisenbahnpacketen auf den Königl. Preuss, und Grossherzogi. Hess. Staatsbahnen. Als Eisenbahn packete werden zur Beförderung innerhalb kürzerer als der Eilgutlieferfrist und zu theilweise billigeren Frachten als denen des Eilguttarifs Gegenstände im Gewicht von nicht unter 1/2 kg und nicht über 30 kg übernommen, wenn sie bei guter Verpackung deutlich und dauerhaft adressirt sind und statt mit einem Frachtbriefe mit einer Eisenbahn- packetadresse aufgegeben werden. Die nach der Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung von der Beförderung ausgeschlossenen oder nur bedingungsweise zu derselben zugelassenen Gegenstände dürfen als Eisen bahnpackete nicht aufgegeben werden. Der Inhalt ist auf der Begleitadresse anzugeben, wenn er am Bestimmungs orte steuer- oder oktroipflichtig ist. Jedes Stück ist eine besondere Sendung. Versicherung des Interesses an der Lieferung, sowie Belastung mit Nachnahme ist nicht gestattet. Eisenbahn- packetbeförderung findet nur zwischen den in den Tarif aufgenommenen Stationen statt. Die Aufgabe hat bei den Gepäck-Abfertigungsstellen, sowie bei den besonderen Stadtannahmestellen zu geschehen. Es werden berechnet: für Packete bei Entfernungen von bis 100 km über 100—150 km 1/2 bis 7 kg 20 Pf. 40 Pf. über 7—17 „ 40 „ 80 „ „ 17—30 ., 80 „ 160 „ Die Fracht ist stets bei der Aufgabe zu entrichten und zwar entweder baar zu erlegen oder in Marken auf die Begleitadresse aufzukleben. Die Marken werden — zu 20 Pfg. in blauer und zu 80 Pfg. in rother Farbe — bei den Gepäckabfertigungsstellen und sonstigen Packet- annahmestellen verkauft.
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