Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Zellerfeld. In das Handelsregister ist eingetragen die Firma Wilhelm Wiesemeyer in Zellerfeld und als deren Inhaber der Gärtner Wilhelm Wiesemeyer in Zellerfeld. ' Zellerfeld. In das Handelsregister ist eingetragen die Firma Bernhard Glawe in Clausthal und als deren Inhaber der Handels gärtner Bernhard Glawe in Clausthal. (je•?e• (3• (75«* & lieber das Vermögen des Kunst- und Handelsgärtners Wilhelm Rinck in Nürnberg, Reichsstrasse 11, Geschäfttlokal: Ludwigstr. 6, ist das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechts anwalt Justizrath Bierling in Nürnberg. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. Juli. Erste Gläubigerversammlung den 9. Juli, allgemeiner Prüfungstermin den 29. Juli 1901. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kunst- und Handelsgärtners Otto Gottlob Mohrmann, Inhabers der Kunst- und Handelsgärtnerei in Leipzig-Lindenau, Leutzscherstr. 70 und des Blumengeschäfts in Leipzig, Dorotheenstr. 2, ist nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gemüsegärtners Benedikt Saile in Konstanz ist nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. Das Konkursverfahren über den Nachlass des Handelsgärtners Hermann Bergner in Marburg ist nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben. eeele eeeeeleeleeleclejeej ele ele eje eleeeeleele eleeleele 70 67 ?• cfetcsts•c3ec*•cjo*• (of• 4^ ^4* *4^ ! 3 3 I Kann man Jemanden, welcher durch seinen Geldbeutel im Stande ist, grosse Schnittblumenkulturen anzulegen und den Ertrag derselben an die Ladengeschäfte absetzt, zur Gewerbesteuer heranziehen? Eventl. könnte vorgeschützt werden, es würde nur der Liebhaberei wegen betrieben, was aber durchaus nicht der Fall ist, da der Be treffende sich einen Gärtner hält, der jedenfalls vom Erlös seine Provision bezieht. J. H. D. Antwort. Auf Ihre Frage antworten wir Ihnen Folgendes: Die Frage der eventl. Heranziehung zur Gewerbesteuer kann lediglich nach den näheren Umständen des betr. Falles beurtheilt werden. Ist für ähnliche handelsgärtnerische Betriebe eine Gewerbesteuer- pflicht vorhanden, so wäre mindestens der Versuch zu machen, den fraglichen Konkurrenzbetrieb zur Gewerbesteuer heranziehen zu lassen, was durch eine Eingabe an die Veranlagungskommission einzuleiten ist. Ob die Eingabe Erfolg hat, wird von den näheren Umständen und von der ganzen Art des Betriebes abhängen, was von hier aus nicht zu beurtheilen ist. Werden aber ähnliche handelsgärtnerische Betriebe bei Ihnen steuerfrei gelassen, so empfiehlt es sich durchaus nicht, nur der unliebsamen Konkurrenz wegen gegen den betr. Betrieb vorzugehen, da dadurch leicht für die dortigen Handelsgärtner in Bezug auf die Gewerbesteuer unliebsame Folgen entstehen können. Wir stehen ja bekanntlich auf dem Standpunkte, dass alle, namentlich aber kleinere Betriebe, die nur produziren und nur eigene Erzeugnisse verkaufen, überhaupt gewerbesteuerfrei sein sollen. Das Oberverwaltungsgericht hat z. B. in einer schon oft angeführten Entscheidung erklärt, dass hier die Steuerfreiheit die Regel, die Steuerpflicht die Ausnahme sein soll. So sind auch in vielen Gegenden die gärtnerischen Betriebe, die in der IV. Gewerbesteuerklasse zahlen müssten, steuerfrei, sie werden nicht zur Gewerbesteuer veranlagt. Gewerbe ¬ steuerfrei sind ohne Weiteres alle Betriebe, bei denen nicht ein jährlicher Ertrag von mindestens 1500 M. oder ein Anlage- und Betriebskapital von 3000 M. nachgewiesen werden kann; der Nachweis der Ueberschreitung dieser Minimalsätze ist aber gerade bei den von Ihnen angeführten Betrieben, die — vielleicht haupt sächlich nur im Freien — Schnittblumen für den Verkauf ziehen, nicht leicht. * Entscheidung des Kammergerichts über den Besuch von Fort bildungsschulen. Unser Mitglied, der Handelsgärtner B. A n d e r s zu Posen war angeschuldigt worden, seinem Lehrlinge nicht hinreichend Zeit zum Besuch der gewerblichen Fortbildungsschule gegeben zu haben, welche auf Grund eines Ortsstatuts eingerichtet ist. Während das Schöffengericht den Angeklagten auf Grund § 150 (4) der Gewerbeordnung zu einer Geldstrafe verurtheilte, sprach ihn die Strafkammer frei. Anders besitzt ein Grundstück von drei Morgen und betreibt darauf besonders Rosenzucht, auch zieht er Obstbäume. Eine Kranz- und Blumenbinderei findet nicht statt, auch besitzt er weder ein offenes Geschäft noch ein Comptoir. Obschon der Lehrling, welcher noch nicht 17 Jahre alt war, die gewerbliche Fortbildungsschule mit Wissen und Willen des An geklagten nicht besucht hatte, wurde Anders dennoch frei gesprochen, weil der fragliche Lehrling nicht zu den gewerblichen Arbeitern gehöre. In der Revision behauptete die Staatsanwaltschaft, wie die „Pos. Ztg.“ mittheilt, der Lehrling gehöre doch zu den gewerblichen Arbeitern und hätte unbedingt die gewerbliche Fortbildungsschule besuchen müssen. Das Kammergericht wies indessen die Revision als unbegründet zurück, da es sich hier um eine gewöhnliche Gärtnerei handle, solche unterstehe wie die Land- und Forstwirthschaft nicht der Gewerbeordnung. Der Lehrling, welcher mit der Erzeugung und Erhaltung von Pflanzen, mit Säeen, Giessen und Veredeln beschäftigt war, gehöre nicht zu den gewerblichen Arbeitern. Inhalt. Seite Anträge zur Hauptversammlung 205 Zu den Pflanzenauktionen. Von C. G. Dieckmann ..... 207 Zur Abschätzung von Obstbäumen 207 Fragekasten 207 Kleine Chronik 208 Kontraktbrüchige Gehilfen 208 Verbandsnachrichten 208 Personalnachrichten. Von Alb. Wiese. Kleine Mittheilungen . 211 Konkurse. Rechtsfragen. Entscheidungen deutsch. Gerichtshöfe 212 Verbandsgruppe Berlin. Ausflug nach den Gärtnereien in Seehof, am Freitag den 28. d. M., Abfahrt von Berlin (Anhalter Bahnhof) um 2 Uhr 25 Min. nach Lichterfelde-Ost, dort Anschluss an die Dampfstrassenbahn nach Seehof. Treffpunkt im Restaurant „Waldschlösschen" in Seehof, Abends Sitzung daselbst. Tagesordnung: Verschiedene Gruppen angelegenheiten. Besprechung der Koaksfrage. Zahlreicher Besuch erwünscht. Otto Neumann. Verbandsgruppe Grossherzogthum Hessen und Hessen-Nassau. Versammlung am Sonntag, den 30. Juni 1901, Nachmittags 3 Uhr in Hanau, Gasthaus zur Sonne. Tagesordnung: 1. Bericht über die gemeinschaftliche Gruppenversammlung in Köln. 2. Besprechung der zur Hauptversammlung gestellten Anträge. Gegen Abend eventl. Besuch des Schlossgartens zu Philippsruhe-Kesselstadt. Unsere verehrten Mitglieder und Interessenten werden um recht zahlreiches Erscheinen gebeten. Hanau ist leicht zu erreichen. Der Obmann: Emil Becker, Wiesbaden. 229 Anzeigen f. d. redaktionellen "4G 260 Theil des Handelsblattes kosten 40 PF“ 25 Pfg. pro Zeile ohne "a gg Rabatt. -290 Cyclamen-Samen bester Qualität in den bekannten 5 Farben, 1000 Korn 15 M., 100 Korn 1,60 M. 13+ Spezial-Offerte postfrei zu Diensten. Franz Jank, Wandsbek-Marienthal. Beilagen nur für den redaktionellen Theil sind in einer Auflage von 3100 Stück erforderlich. Der Preis für Beilagen, in dem Format des Handelsblattes gefalzt, beträgt für solche bis zu 6 Gramm 4 M. p. 1000 St. von 6 bis 10 „ 6 „ „ 1000 • Der heutigen Nummer liegt eine Beilage der Firma C. Schwanecke in Oschersleben bei, auf welche wir hierdurch hinweisen, •ü Druck von W. Büxenstein, Berlin SW.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)