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No. 25. Berlin, den 20. Juni 1901. XVI. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Eandelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig Anträge zur Hauptversammlung. (Nach der Reihenfolge des Eingangs. Die für die Versammlung geltende Reihenfolge wird später durch den Vorstand festgestellt.) Antrag der Verbandsgruppe Elsterthai. Die Gruppe Elsterthal beantragt, die Haupt versammlung in Leipzig wolle beschliessen, dass seitens der Verbandsleitung eine Petition aus gearbeitet und an alle Souveräne, Fürsten und Herren des Deutschen Reiches gesandt werden soll, in deren Hofgärtnereien Handel getrieben wird, dahingehend, dass dieser Handel in Zukunft unterbleibe. In dieser Petition soll an den fürstlichen und edlen Sinn der hohen Herren appellirt und ausgeführt werden, dass durch die Handel treibenden Hof gärtnereien der ohnehin schon schwer um seine Existenz ringende Handelsgärtner-Stand empfindlich geschädigt wird, sowie dass der Nutzen, der den Hofkassen durch diesen Handel erwachsen soll, meist ein illusorischer ist, in keinem Verhältniss stehend zu dem Schaden, der durch diesen Handel ange richtet wird. (Begründung s. No. 10.) Antrag von G. Clas-Zehlendorf. Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Der Vorstand des Verbandes möge bei den zuständigen Behörden Schritte unternehmen, dass die Militär personen des Beurlaubtenstandes, soweit sie dem Gärtnerberuf angehören (Reservisten und Wehrleute), nicht wie bisher in den Monaten April bis Juni, der dringendsten Arbeitszeit des ganzen Jahres, zu Hebungen herangezogen werden, sondern dass die Uebungszeit für die Genannten auf einen späteren Zeitpunkt, vielleicht in den Juli, oder noch besser, wie z. B. bei den Schiffern, in den Winter verlegt wird. (Begründung s. No. 24.) Antrag der Verbandsgruppe Oberbarnim-Uckermark. Die Verbandsleitung möge, um einen Reserve-Fonds zu schaffen, Mittel und Wege einschlagen, Geld zu sparen und dazu die Frage ernstlich erwägen, ob sich dieses schaffen lässt, wenn der redaktionelle Theil des Handelsblattes alle Monate erscheint. Begründung. Die meisten bestehenden Vereine reguliren Einnahme und Ausgabe derart, dass ein entsprechender Geldbetrag, je nach den Verhältnissen, als Bestand verbleibt, um erforderlichen Falles die Mittel zu besitzen, thatkräftig eingreifen zu können, und diesen, durchaus nothwendigen, pekuniären Vortheil müsste auch der Verband der Handels gärtner Deutschlands zu erreichen suchen. Wenn der redaktionelle Theil des Handelsblattes in seiner jetzigen Form nicht wöchentlich, sondern monatlich erscheinen würde, könnte schon erheblich gespart werden, ohne den Mitgliedern ihre jetzigen Rechte und Vortheile zu schmälern. Antrag der Verbandsgruppe Elsterthal. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, die Geschäftsordnung in Zukunft dahin zu regeln, dass über die „Dringlichkeit“ der als dringlich eingebrachten Anträge gleich bei Eintritt in die Tagesordnung beschlossen werde. Begründung. Es hat sich ein fühlbarer Mangel in unserer Geschäfts ordnung herausgestellt, insofern, dass nachträglich einge gangene Anträge erst nach Berathung des ganzen Antrags materials auf ihre „Dringlichkeit“ geprüft werden und kommen diese Anträge in der Regel selten zur Berathung, was oft Missstimmung für die betreffende Gruppe hervor ruft. Ausserdem kommt es vielfach vor, dass Mitglieder auf eigene Kosten grössere Reisen unternehmen und 2 bis 3 Tage vom Geschäft abwesend sind, um diesen Verhand lungen beizuwohnen.