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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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No. 22 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. Wollen Sie uns sofort die auf Beigelegtem bestellte Waare per Bahn als Eilgut senden. Die Rechnung zahlen wir in 3 Monaten und Falls erwünscht, geben wir Ihnen über den Betrag einen Wechsel. In der Erwartung, dass Sie dieses Dringende sofort erledigen werden, zeichnen wir Hochachtend für Garten-Verwaltung der Villa Kvtue-Vra (Eigenthümer A. V. Protiva — vormals J. U. Dr. R. N i 11 i n g e r) Hnövic, Post Wegstädtl. a. E. Ed. Langer. Die Bestellung enthielt auf sechs Seiten 147 verschiedene Artikel. Ich antwortete unter dem 2. April: Ich bestätige dankend den Empfang Ihres werthen Auftrages, welchen ich in Nota nahm und zur schnellsten Effektuirung in Arbeit gegeben habe. Der Gesammtauftrag beträgt ungefähr 1900 M. und wollen Sie mir gefl. hiervon 1/3 aber mindestens 600 M. anzahlen, der Rest wird dann der Sendung nach genommen, da ich anders nach dort nicht verkaufe, umsomehr Sie auf meinen Brief vom 23. 11. 1900 nicht geantwortet haben. Ich bitte um postwendende Nachricht, damit ich nicht umsonst arbeiten lasse. Auch auf dieses Schreiben kam keine Antwort, die aber inzwischen von mir eingeleiteten Erkundigungen lauteten derart, dass andere Kollegen mit theils grösseren, theils kleineren Lieferungen hineingelegt worden waren und, selbst im Besitze von Pfändungsurtheilen nicht einen Pfennig bekommen konnten, da längst alles gepfändet war. Darauf hin schrieb ich nochmals am 18. April folgenden Brief: Auf mein erg. vom 2. 4. sowie vom 23. 11. 00. bin ich ohne Ihre Antwort geblieben, wie ich schon im Voraus wusste. Da ich nun sämmtliche Unterlagen in den Händen habe, theile ich Ihnen mit, dass, wenn Sie in Deutschland wohnten, ich mich keinen Augen blick besinnen würde, Sie der Staatsanwaltschaft anzuzeigen und zwar wegen versuchten Betruges, da Sie vollständig mittellos sind und Pfändungen erfolg los gewesen sind. Leider ist dieses nach Ihrem Gesetz nicht möglich, aber als Vorstandsmitglied des Verbandes der Handelsgärtner bin ich nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Ihr Gebahren in unserem Fachorgan und dem des Oest. Gärtner verbandes zu veröffentlichen, wenn Sie nicht inner halb 3 Tagen mich vom Gegentheil überzeugen können, und das wird Ihnen schwer fallen. Dass ich auf dieses Schreiben keine Antwort erhielt, ist nach dem Voraufgegangenen wohl eigentlich selbst verständlich, ich komme daher meiner Verpflichtung, die Angelegenheit unseren Mitgliedern bekannt zu geben, hierdurch nach. 4 Ertheilung eines Werthzeugnisses des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Protokoll. Verhandelt Zehlendorf den 24. April 1901. Anwesend die Herren Robert Mo n corps - Hohen schönhausen, Carl B e 1 i g - Berlin, Wilhelm Ernst- Charlottenburg, Hans Tubbenthal- Charlottenburg und Otto Neumann -Zehlendorf. Es wurde der Kommission eine im Jahre 1898 bei Herrn K i a u s c h in Zehlendorf aus Samen gefallene Pelargonie vorgeführt, um dieselbe zu beurtheilen, event. für dieselbe ein Werthzeugniss zu beantragen. Die vorgeführten Pflanzen, welche in grösserer Zahl vorhanden waren, zeigten in den verschiedenen Ent wickelungsstadien, dass sie als Handelspflanze jedenfalls eine grosse Zukunft haben, die Pflanzen zeigen einen guten Wuchs, schöne Belaubung und reiches Blühen. Die Farbe ist dunkelroth und steht zwischen Henry Jacobi und Meteor. Der Antragsteller wird sie unter dem Namen Ruhm von Zehlendorf in den Handel geben. Alle im § 5 der Bestimmungen über die Ertheilung der Werthzeugnisse gestellten Anforderungen sind vorhanden. Die unterzeichnete Kommission beschliesst einstimmig hiermit, bei dem Vorstande des Verbandes der Handelsgärtner zu beantragen, der Neuheit das Werthzeugniss zu ertheilen. Rob. Moncorps. CarlBelig. H. T ub b e n t h al. Otto Neumann. Wilhelm Ernst. w E>ER SCHUTZZOLL Sommerarbeit. In einem so überschriebenen Artikel der „D. T.-Z.“ finden sich folgende, auch für unsere Be strebungen beachtenswerthe Sätze: „Aber noch eine Art von Arbeit möchten wir dringend empfehlen. Die Abgeordneten sind in ihre Heimath zurück gekehrt. Es ist ganz natürlich und darf ihnen nicht sonderlich übel genommen werden, dass sie während des langen Aufenthalts fern von ihren Wahlkreisen die per sönliche und innige Fühlung mit ihm ein wenig verlieren. Dazu kommt, dass das parlamentarische Leben selbst einen, wenn man so sagen darf, abschwächenden Eindruck auszuüben pflegt. Nicht als ob die Abgeordneten in ihren Ueberzeugungen wankend würden, wohl aber laufen sie Gefahr, alle Fragen mehr unter dem parlamentarischen Gesichtswinkel als vom Standpunkte des praktischen Be dürfnisses zu betrachten. Jetzt ist die Zeit gekommen, wo die Wähler sich mit ihren Abgeordneten in mehr oder weniger unmittelbare Verbindung setzen und sie über die Stimmung des Volkes klar unterrichten können. Diese Gelegenheit dürfen sich unsere Freunde nicht entgehen lassen. Wer mit dem Manne seiner Wahl und seines Vertrauens keine Verbindung sucht, der darf sich nicht wundern, wenn dieses Vertrauen manchmal getäuscht wird. Auch dem Abgeordneten selbst kann es nur angenehm und nützlich sein, wenn seine Wähler die passende Gelegenheit benutzen, die persönliche Fühlung mit ihm wiedei herzu stellen.“ Zolltarifirung von Waaren in der Schweiz. Land- wirthschaftliche und Gartenwerkzeuge. — Seit längerer Zeit vorgekommene zahlreiche Anstände bei der Zoll abfertigung von zur Einfuhr nach der Schweiz bestimmten landwirthschaftlichen und Gartenwerkzeugen veranlassen die schweizerische Oberzolldirektion zu den nachstehenden Erläuterungen: Im Schweizerischen Generalzolltarif (Bundesgesetz vom 10. April 1891) No. 167 sind feine Waaren aus Schmiedeeisen, schmiedbarem Eisenguss, Stahl, Blech, Draht, auch in Verbindung mit anderen Materialien, einem Zollsätze von 35 Fr. für 1 dz brutto unterstellt, welcher Satz bei Anlass der mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn abgeschlossenen Handelsverträge auf 22 Fr., bezw. 25 Fr., für vernickelte Waaren, ermässigt worden ist (siehe Gebrauchstarif No. 293/295). Eine Ausnahme von diesen Sätzen ist im Zolltarif für land- wirthschaftliche und Gartenwerkzeuge vorgesehen, welche nicht als feine Eisenwaaren, sondern, je nach Beschaffenheit, nach Analogie der gemeinen Waaren aus Schmiedeeisen, schmiedbarem Eisenguss, Stahl, Blech, Draht, auch in Verbindung mit Holz, zu verzollen sind. Es handelt sich hierbei um folgende Positionen des Gebrauchstarifs: No. 290. Sensen und Sicheln, auch abgeschliffen, 7 Fr. per dz brutto.
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