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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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168 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 21 Was Wunder, wenn man in Folge solcher Vor kommnisse misstrauisch wird und sich möglicht vor Sendungen hütet, d. h. „unter Nachnahme“; denn wenn erst bezahlt ist, haben Reklamationen in den meisten Fällen nicht viel zu bedeuten; die Waare ging ja auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Am besten steckt man in solchem Falle den Schaden ein und macht für die Zukunft im Bestellbuch die entsprechenden Notizen. Andererseits kommt von manchen Versendern die Waare auch in tadellosem Zustande an, und man muss es manchen Geschäften lassen, dass sie, natürlich in eigenem Interesse, Werth darauf legen, Pflanzen im besten Zu stande an den Empfänger abzuliefern. Dieses sind in der Regel die eigentlichen Versandgeschäfte. Sie taxiren die Widerstandskraft der Waare, bemessen das Wetter, die Aussentemperatur, sowie die Art und Weise des Transportes und bewerkstelligen hiernach gewissenhaft die Verpackung. Ueber die Verpackung und den Trans port gärtnerischer Produkte liesse sich noch Vieles nieder schreiben, aber ich glaube, dass auch mit diesen wenigen Worten den Versendern wie Empfängern ein Dienst er wiesen ist. Untersuchung von Pflanzenkrankheiten im Königreich Sachsen. Die Direktorien der landwirthschaftlichen Kreisvereine erlassen folgende Bekanntmachung: In den letzten Jahren sind die landwirthschaftlichen und gärtnerischen Kulturgewächse vielfach und oft in be deutendem Umfange durch Pflanzenkrankheiten undthierische Feinde arg geschädigt worden. Ueber die Ursachen dieser Schädigungen bestehen aber bei Landwirthen und Gärtnern vielfach irrige An schauungen; infolge dessen unterbleibt oft aus Unkenntniss die Anwendung anerkannt wirksamer Schutz- und Ver- tilguugsmittel, häufig werden sogar an Stelle derselben, auf marktschreierische Anpreisung hin, unwirksame Ge heimmittel angewendet. Es muss dies um so mehr über raschen, als die „Versuchsstation für Pflanzenkultur im botanischen Garten zu Dresden“, die „Pflanzenphysiologische Versuchsstation zu Tharandt“, und neuerdings das „Land- wirthschaftliche Institut der Universität Leipzig“ seit ihrer Gründung die Auskunftsertheilung über Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge und die Angabe entsprechender Bekämpfungsmittel als eine wesentliche Aufgabe betrachtet haben und in dieser Richtung vielfach erfolgreich thätig gewesen sind. Das Bestehen dieser öffentlichen Auskunftsstellen, so wie die unentgeltliche Thätigkeit derselben scheint aber noch nicht hinreichend bekannt zu sein. Es ist dies daraus zu schliessen, dass selbst grössere Landwirthe und Gärtner über die Ursachen von Pflanzenkrankheiten nichtvon vornherein sich Aufschlussverschaffen, ferner daraus, dass die Schädlingsbekämpfung noch lange nicht so allgemein ausgeübt wird, wie es zu nachhaltiger Unterdrückung der Schädlinge geradezu nothwendig ist, endlich auch aus der Wahrnehmung, dass sächsische Landwirthe an die Aus kunftsstelle der Deutschen Landwirthschafts-Gesellschaft in Berlin sich wenden, anstatt den näheren und zur Be- urtheilung der örtlichen Verhältnisse geeignt teren Weg zu wählen, d. h. ihre Anfragen an eine der vorbezeichneten sächsischen Stationen zu richten. Auf Veranlassung des Königlichen Ministeriums des Innern werden daher die Landwirthe und Gärtner, wie überhaupt alle Grundstücksbesitzer der Kreisvereinsbe zirke auf Vorerwähntes, bez. auf das Bestehen und die unentgeltliche Auskunftsertheilung von den genannten drei Auskunftsstellen für Pflanzenschutz, nämlich: der Versuchsstation für Pflanzenkultur im bota nischen Garten zu Dresden, der Pflanzenphysiologischen Versuchsstation zu Tharandt und dem Landwirthschaftlichen Institut der Universität Leipzig wiederholt und mit dem Bemerken hingewiesen, dass auch in diesen Anstalten Geheimmittel gegen Pflanzen- krankheiten auf ihre Zusammensetzung und Wirkung unter sucht werden können. # Die Peterseim’schen Reklamen und ihre gerichtliche Beurtheilung. Von Aug. Thürnau, Inhaber der Firma Carl Aug. Thürnau, Handelsgärtner in Hannover. Durch die mehrfach im Handeisblatt-Inseratentheil veröffentlichten Aufforderungen ist den Kollegen bekannt geworden, dass ich mich im Interesse unseres handels gärtnerischen Berufs und im Interesse unserer Abnehmer, des Publikums, mit der Firma Peterseim - Erfurt in einen Kampf eingelassen habe, welcher durch die, wie in allen anderen Grossstädten, so auch in Hannover in den Zeitungen erlassenen Anpreisungen dieser Firma veran lasst war. Die P e t e r s e i m’schen Reklamen hatten mich zunächst veranlasst, mir die verschiedensten Sendungen unter Privatadresse kommen zu lassen, und hatte ich dann dieselben sofort durch Sachverständige begutachten lassen. Ueber die angepriesenen Hyazinthen z. B. welche sogenannte Miniaturzwiebeln waren im Gewichte von 25 bis 26 Gramm und so klein, dass sie nur in die extra dazu angefertigtenGläserpassten, hatte ich mir ein extra Gutachten von den Firmen A. Topper & Söhne, L. van Waveren & Co., Rudolph van Til & Comp., G. Tellkamp & Söhne und Gebr. van Waveren eingeholt darüber, ob die Zwiebeln als reichblühende für Gläser in Betracht kommen könnten.. Da nun auch die sämmtlichen übrigen Waaren in einem solchen jammer haften Zustande waren, dass sie ein Käufer, der dieselben vor Augen hatte, nicht kaufen würde, habe ich Strafantrag wegen Betruges gestellt, und sind darüber schon sehr viele Zeugen, darunter auch Privatpersonen, eidlich vernommen. Ferner erliess sich in hiesigen Tageszeitungen folgende Erklärung: Erwiderung! Auf die von der P e t e r s e i m‘ sehen Blumengärtnerei in Erfurt gemachten Bekanntmachungen erwidere ich, dass ich jederzeit bereit bin, Jedem Originalbriefe der Firma P e t e r - seim zur Einsicht vorzulegen, worin dieselbe schlecht gewachsene Pflanzen und Pflanzen mit Fehlern sucht und gekauft hat, sowie Pflanzensendungen, besonders Araukarien und Hyacinthen mit Gläsern, die das genaue Gegentheil von seinen Annoncen sind, dringend zum Schutz und allgemeinen Interesse zur gefl. Ansicht bei mir empfehle. Hochachtungsvoll Carl August Thürnau. Die Firma Peterseim strengte nunmehr zwei Klagen gegen mich an, eine wegen Erlass einer einstweiligen Verfügung, welche mir die Wiederholung der vorstehenden Erwiderung verbieten sollte, und eine zweite wegen Beleidigung. Die erste Klage, welche am 16. März vor dem Amtsgericht in Erfurt zur Verhandlung gelangte, ergab folgenden Gerichtsbeschluss: Der Erlass der von der Firma M. Peterseim beantragten einstweiligen Verfügung wird abgelehnt. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragstellerin auferlegt. Dieser Beschluss ist in erster Linie dem reichen Material zu danken, welches ich vorbringen konnte und welches auf das Urtheil in überzeugender Weise einwirken musste. Aus den Urtheilsgründen hebe ich folgende Sätze hervor: Die fragliche Erwiderung ist nun an sich wohl geeignet, den Thatbestand des § 6 des Gesetzes über den unlauteren
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