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für die Betheiligten, insbesondere auch für die deutschen Hausfrauen, von lebhaftem Interesse sein dürften. Die Sätze gehen bis zu einer Höhe von 2000 pCt. vom Werthe." Es folgen nun Zollsätze von 15 M. für Rothkohl, Wirsingkohl, Weisskohl und Zwiebeln, 100 M. für Blumen kohl und Gurken, 200 M. für Salat, Pilze, Radieschen und Küchenkräuter und 40 M. für grüne Bohnen und leichte Gemüse verschiedener Art, alles für den Doppelzentner. In einer Tabelle wird dann ein angeblicher jetziger Durchschnittswerth der einzelnen Artikel für den Waggon mit den obigen Zöllen belastet, wodurch man dann wie oben erwähnt zu Sätzen bis zu einer Höhe von 2000 pCt. vom Werth gelangt. Auf die Berechnungen einzugehen ist überflüssig, nach dem wir uns mit den Zollsätzen beschäftigt haben. Nirgends wird man in den Kreisen fast aller Interessenten von derartigen Zollsätzen bis heute gewusst haben, noch wissen, wer sie haben will. Diese Zollsätze stammen aus amtlichem Material, und zwar aus dem Entwurf zum Zolltarif, der auch die von den verschiedensten Seiten gemachten Vorschläge für die Höhe der Zollsätze enthielt. Ein einzelner Gemüsegärtner- Verein, was ausdrücklich dabeisteht, hat, allerdings schon vor Jahren, thatsächlich die oben erwähnten Zollsätze, die jetzt, Dank des verbreiteten Flugblatts des Handelsvertragsvereins, als die von den Interessenten verlangten Zollsätze die Runde durch die Blätter machen und gegen die sogar die deutschen Hausfrauen mobil gemacht werden, in Vorschlag gebracht! Und nun das Hässliche bei der ganzen Agitation! Sind dem Handelsvertragsverein diese vorge schlagenen Zollsätze bekannt geworden, so sind es auch die anderen, die gemacht worden sind! Und ebenfalls ist es ihm bekannt geworden, dass diese sämmtlich, von woher sie auch stammen, drei, vier und fünf Mal geringer sind! Das thut aber nichts, der aus so vornehmen Gliedern bestehende Handels vertragsverein — er wird auch der Verein der Kommerzien- räthe genannt — benutzt, weil es ihm besser passt, lieber die Vorschläge eines einzelnen Vereins und giebt sie für diejenigen der Gesammtheit aus. Das ist zum mindesten — unfair! Allerdings sind wir ja diese Art des Kampfes bereits gewohnt. * Der Zolltarif. Der neue Zolltarif scheint sich irgend wo ganz und gar verkrümelt zu haben. Während man allgemein annahm, dass er jetzt den einzelnen Bundes regierungen zur Berathung vorläge, um danach den Bundesrath zu beschäftigen, scheint ersteres noch garnicht der Fall zu sein, denn, wie der Staatsminister Heutig im Gothaischen Landtag erklärte, hat die dortige Staats regierung den Zolltarif zur Begutachtung noch nicht erhalten. Es bleibt nach den neuesten Entschlüssen ja allerdings für alle Instanzen nunmehr genügend Zeit zur Berathung, da der Reichstag bis zum 26. November ver tagt ist, und man „hofft'“, dass es „möglich sein wird“, demselben bei seinem Wiederzusammentritt im November dann den Zolltarif vorlegen zu können. * Zolltarifänderungen in Salvador. Da der neue Tarif keinen Zollsatz enthält, welcher auf künstliche Pflanzen zum Zimmerschmuck anzuwenden ist, so ist durch Dekret vom 25. Januar d. Js. bestimmt worden, dass denselben ein Satz von 1,50 Peso = 6,10 M. für 1 kg anzuweisenist und sie unter die Nummer 292 des Tarifs, wie folgt, ein zufügen sind: „Künstliche Pflanzen von irgend welchem Stoff für Zimmerschmuck, ohne Blumen.“ Sobald sie jedoch mit Blumen eingehen, werden sie nach Nummer 291, 6 Pesos = 24,30 M. für 1 kg, verzollt. Ausfuhrzölle auf Orchideen in Columbien. Durch ein Gesetz vom 18. Januar ds. Js. waren für den Staat Columbien eine Reihe von Ausfuhrzöllen festgesetzt worden, die am 1. März ds. Js. in Kraft treten sollten, darunter solche für Orchideen von 10 Pesos (= 40 M. 50 Pf.) für e i n Kilogramm brutto. Durch ein Dekret vom 15. Februar ist dieser enorm hohe Zoll noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf 1 Peso = 4,05 M. für das Kilogramm Orchideen brutto herabgesetzt worden. Das ist für die „Paräsitas“, wie sie in dem amtlichen Verzeichniss genannt werden, immer noch hoch genug. * Zolltarifänderung in Costa Rica. Aus Anlass einer Anfrage wegen der Verzollung von natürlichen Palm blättern, die mit Farbe präparirt sind, zur Herstellung von Kränzen und anderen künstlichen Arbeiten, ist in Anbe tracht, dass der Zolltarif keinen Paragraphen für diesen Artikel aufweist und der Zollsatz von 2 Centavos für 1 kg für lebende Pflanzen zu niedrig, der von 1,09 Peso für künstliche Blumen aber zu hoch erscheint, unter dem 22. No vember 1900 verfügt worden, dass bemalte Blätter von natürlichen Palmen und andere auf dieselbe Weise präparirte Pflanzen mit 54 Centavos für 1 kg zu verzollen sind. (100 Centavos 4,05 M.) Entwurf eines neuen Zolltarifs in Portugal. Der der Portugiesischen Deputirtenkammer zugegangene Ent wurf eines neuen Zolltarifs zeigt u. A. folgende Ab weichungen von dem geltenden Tarif: Künstliche Blumen, Artikel zur Fabrikation derselben, aus beliebigem Material, sowie einzelne Blätter jetzt für das kg 1000 Reis, künftig 30 % v. Werth. Fächer uud Wedel jetzt für das kg 1000 Reis, künftig 2000 Reis (1000Reis=1 Milreis —4,50 Mk.) Zolltarifentscheidungen in den Niederlanden. Frucht mus, ein Gemisch von einem Drittel des Gewichts an Fruchtmus und zwei Dritteln des Gewichts an Stärke- syrup, in nicht luftdichter Verpackung, unterliegt, wie Früchte in Syrup oder Zucker eingemacht, einem Zoll von 18 Gulden für 100 kg. Aussenhandel Oesterreich-Ungarns im ersten Viertel jahr 1901. Es wurden in genanntem Zeitraum Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile eingeführt für 16 765 000 Kronen (1900 : 20 018000 Kr.), ausgeführt für 20 615 000 Kronen (1900: 17 545000 Kr.). # Kontraktbrüchige Gehilfen. Dobe, Wilhelm, aus Hundisburg, Prov. Sachsen, trat am 2. März in Grevenbroich in Stellung und verliess dieselbe heimlich am 11. März ohne Kündigung unter Zurücklassung seiner Invalidenkarte. Neu angemeldete Mitglieder: (Nach § 12 des Statuts sind die Namen der neu angemeldeten Mit glieder einmal im Handelsblatt zu veröffentlichen. Ihre Aufnahme erfolgt 14 Tage nach der Veröffentlichung, sofern begründete Ein sprüche von Verbandsmitgliedern dagegen nicht erhoben wurden.) 5539. Riedel, Johannes, Hg., Schönow b. Teltow. 5540. Zopes, Herm., i. Fa. Jacob Zopes, Hg., Fischenich. 5541. Heintze, A., Hg., Herrnhut.