Volltext Seite (XML)
schaffen, schlugen fehl; das Einzige, was erreicht werden konnte, war die Möglichkeit einer Hinzuziehung mit berathender Stimme; dass Handelsgärtner in den Kammern ihre eigenen Angelegenheiten in genügender und nöthiger Weise vertreten könnten, ist auch heute noch ausgeschlossen. Die 1895 und 1896 vom Landwirthschaftsministerium veranstalteten Umfragen wegen des italienischen Antrages auf Aufhebung der beschränkenden Bestimmungen der Reblauskonvention sind ohne Resultat geblieben, das Material wurde nach einigen Jahren den Reichsbehörden übergeben, von denen eine Auskunft über den Stand der Angelegenheit bis heute nicht zu erhalten ist. Eine volle Unterstützung hat dagegen der Land- wirthschaftsminister allen den; auch von uns mehrfach an geregten Bestrebungen, die auf die Bekämpfung von Pflanzenschädlingen hinausliefen, zu Theil werden lassen; ob dieselbe nicht mitunter, wie bei der San Jose-Schild laus, etwas über das Ziel, wie vielfach behauptet wird, hinausschoss, wollen wir nicht entscheiden. Alles in Allem ist, im Gegensatz zu anderen Behörden, unter der Leitung des Herrn von Hammerstein der Draht, durch den die preussische Handelsgärtnerei und indirekt auch die aller übrigen deutschen Staaten so dringend eine bessere Verbindung mit dem Landwirthschaftsministerium erstrebt, nicht gelegt worden. In letzterem regiert jezt Herr von Podbielski, und es ist nur natürlich, wenn wir den Wunsch aus sprechen, dass das, was uns bis jetzt versagt blieb, uns unter seiner Leitung zu Theil werden möge. Dem neuen Herrn wird das von allen Seiten rühmend nach gesagt, dass er sich nicht in sorgsamer Weise abschliesst, und dass er allen an ihn gelangten Wünschen und Be schwerden ein offenes Ohr leiht und ihnen eine unparteiische und eingehende Beurtheilung zu Theil werden lässt. Das wollen wir auch für uns und unsere Wünsche erbitten. Wir dürfen bei ihm, dem in Handel und Verkehr glänzend erfahrenen Beurtheiler, ein Verständniss für die wichtigen Fragen unseres Berufes um so eher voraussetzen, als er selbst gewissermassen mit ihm in Verbindung steht; auf seinem Gute Dallmin wird ebenso wie auf manchen anderen märkischen Rittergütern ein umfangreicher handels gärtnerischer Betrieb unterhalten. Erhoffen wir also von seiner Leitung für unsere grossen und kleinen Anliegen das Beste. * V Von den Pflanzen-Auktionen. Von Franz Poggel, Landschaftsgärtner in Düsseldorf. Liest man da in den hiesigen Blättern wieder seit einiger Zeit: heute, morgen und die folgenden Tage mehrere Waggons prachtvoller Pflanzen nahe beim Haupt bahnhof zu verkaufen oder zu versteigern, oder: ein Waggon Lorbeerbäume, prachtvollste Waare, soll Verkaufs stelle Königsallee billigst verkauft werden. — Namentlich die westlichen Grossstädte werden seit Jahren von diesen Krebsschäden heimgesucht und gerade Düsseldorf muss eine ausgezeichnete Gegend sein, wo holländische und belgische Pflanzen zu guten Preisen ab zusetzen sind. Einer dieser Händler ist in der Regel Möbelhändler, ein anderer ist Wirth a. D. und ein anderer soll sogar Gärtner a. D. sein, und dann haben wir hier noch die grossartige Filiale einer holländischen Baum schulfirma. Nicht wahr, grade genug von der Beglückung. — Und was thut der Düsseldorfer Handelsgärtner dazu? Er unterstützt nach einer Richtung hin noch die Sache. Verübeln kann man ihm dieses nicht so sehr; denn wenn wirklich preiswerthe Azalea pontica zu 50 Pf. an Privat leute verkauft werden und Rhododendron-Hybriden zu T Mk. abgegeben werden, dann kann man es den Gärtnern nicht sehr verargen, wenn sie vorweg das Beste fortholen. So steht und liegt die Sache. Man fragt nun: Wie kommt es, dass der Mann so billig verkaufen kann und das direkt an Private, während die en gros Offerten des Züchters die Preise durchweg höher anzeigen? Es wird von Eingeweihten behauptet, dass der Händler bei mehreren holländischen Firmen sich Ramschwaare auf kaufe, oder auch sich nur zur Deckung gegen das Gesetz fingirte Rechnung geben lasse und dann die Waare ver handle. Die Sache mag nun sein wie sie will, einstweilen lässt sich polizeilich nicht viel dagegen machen. Aber für die Zukunft hoffe ich, dass der Düsseldorfer Gärtner bei Zeiten auf dem Posten ist, indem er nämlich das kaufende Publikum auf jede Art vor der gelagerten aus ländischen Ausschusswaare warnt. Der Laie lässt sich in der Regel blenden; die Pflanzen haben, namentlich wenn sie aus dem Waggon kommen, ein frisches üppiges Aussehen und folglich wird gekauft, und zwar in diesem Falle theuer genug. Aber auf dem Lagerplatze werden die eingenähten Ballen nebeneinandergestellt, die Coniferen, Kirschlorbeeren u. s. w. strotzen von Frische und Ueppig- keit, sie werden hin und wieder überbraust, nur der scharfe Wind im Verein mit der Sonne trocknen die frei stehenden Ballen etwas zu sehr aus. Schlimmer noch ergeht es den Obstbäumen und anderen Gehölzen, deren Wurzeln kaum mit Erde bedeckt sind. Aber man weiss sich zu helfen. Wenn die Rinde matt wird und die immergrünen Pflanzen zusammenschrumpfen, dann werden die Pflanzen immer wieder überbraust und die Sachen sehen wieder aus wie gewichst. Werden die Pflanzen gar zu leidend, flugs wird eine General-Auktion abgehalten und die neuen Waggons kommen an die Reihe. Wahrlich hier kann der Handelsgärtner Schule machen. Man sagt, dass die Händler gute Geschäfte machen oder gemacht haben und die holländische Filiale, die allerdings gärt nerischer verfährt, rühmt sich, noch kein Jahr soviel ver kauft zu haben, wie in diesem Jahr. — Schade, dass in Düsseldorf die gärtnerischen Interessen so sehr zersplittert sind; aber es geht oft so, dass man da, wo es Zeit ist, nicht allseitig genug bei der Hand ist, um gemeinsam die Berufsinteressen zu wahren. Erst muss das Kind ertrunken sein, dann pflegt man den Brunnen zuzudecken. • Gewerbegerichte. Bei der am 9. Mai im Reichstag stattgefundenen zweiten Berathung des von der Kommission aus den Anträgen Albrecht und Genossen (soz.) und Trimborn (Ctr.) auf Abänderung des Gesetzes über die Gewerbe gerichte herausgearbeiteten Gesetzentwurfes wurde der § 2 in der im Gesetz bestehenden Fassung: „Als Arbeiter im Sinne des Gesetzes gelten diejenigen Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche der siebente Theil der Gewerbeordnung Anwendung findet“ angenommen. Der schon früher im Handelsblatt erwähnte, von sozialdemokratischer Seite eingebrachte Antrag, dem Paragraphen folgenden Zusatz zu geben: „ferner alle im Bergbau, Land- und Forstwirthschaft, im Handel, im Verkehrsdienst oder als Gesinde beschäftigten Personen“ wurde in zweiter Lesung abermals abgelehnt. Wir kommen nach der dritten Lesung auf die An gelegenheit zurück. * # Frühjahrs-Ausstellung des Gartenbau-Vereins für Hamburg, Altona und Umgegend vom I. bis 5. Mai 1901. (Fortsetzung.) Zu den blühenden Treibsträuchern seien noch die hochstämmigen Glycinen von R. Kiesewetter - Genthin, die in stets gleich guter Beschaffenheit eigentlich schon zu