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6 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 1 u. 2 hinwiesen, daß ata 31. Dezember 1919 alle Forderungen au Privatkunden aus den Jahren 1912 bis 1917 und alle Forderungen au Gewerbetreibende, Wiederverkäufer usw. aus den Jahren 1910 bis 1915 verjährte*, da eine weitere Erstreckung der Frist nicht erfolgt sei. Wider Erwarten ist diese Erstreckung aber noch erfolgt. Die Reichsregierung hat mit Zu stimmung des Reichsrates verordnet, daß die oben bezeichneten Forde rungen nicht vor dem 31. Dezember 1920 verjähren Dasselbe gilt von den Verjährungsfrist»n im Wechselrecht. In die verlängerte Verjährungs frist wird der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gel emmt war, nur insoweit nicht eingerechnet, als er in die Zeit nach dem 31. De zember 1919 fällt. Wenn also eine Forderung aus 1918 stammt und dem nach am 31. Dezember 1920 verjährt sein würde, so muß sie bis 31. De zember 1921 geltend gemacht werden, denn die Zeit vom 1. Januar 1920 ab verlängert den Zeitraum der Hemmung der Verjährung nicht mehr. In der Verordnung über die Verlegungsfrist bei Zins-, Renten- und Ge winnanteilen an den Austeller tritt ebeufalls an Stelle der Jahreszahl 1919 die Jahreszahl 1920, so daß bis dahin die Frist zur Verlegung behufs Einlösung erstreckt ist P. Neu» Preise für Düngemittel. Du-ch eine Verordnung vom 9. De zember 1919 hat der Reichswirtschaftsminister neue Höchstpreise für Superphosphat, und durch eine Bekanntmachung vom gleichen Datum einen neuen Mischlohn und ei ie Erhöhung der Frachtkosten für Misch dünger festgesetzt. Ferner wurden neue Mischungen zagelassen. Für Superphosphat betragen die Höchstpreise: im Gebiet I 566 Pfennig, im Gebiet II 558 Pfennig, Bei Mischdünger ist der Mischlohn auf 4.50 M. für 100 Kilo neu bestimmt, die Frachtkosten sind von 8 auf 13 Pfennig erhöht. Zugelassen ist die gewerbsmäßige Herstellung von Mischungen aus: 1 schwefelsaurem Ammoniak mit Superphosphat, 2. schwefelsaurem Ammoniak mit Saperphsphatund Kali, 3 Natrium-Ammonium-Sulfat mit Superphc sphat, 4. Nat’ium-Ammonium-Sulfat mit Superphospbat und Kali, 5. Ammonsulfatsalpeter mit Superphosphat, 6. Ammonsulfatsalpeter mit Snperphosphat und Kali mit der Maßgabe, 'daß die fertige Mischung min destens 4 vH. citratlösliche Phosphorsäure und höchstens 4 vH. Kali (K20) enthält. Die Preiserhöhungen sind bedingt durch die Erhöhung der Roh stoffpreise, insbesondere der Kohlen- und Schwefelsäurepreise, der Arbeits löhne, der Reparatur-, Betriebs- und sonstigen Unkosten. (Ein Mischlohn von 4.50 M lürlOOkg Düngesalz ist doch wirklich eine etwas tolle Leistung. Wenn ich 2 Zentner Kunstdünger mit der Schippe miteinander mische, so brauche ich dazu etwa 5 Minuten. In der Fabrik, wo Mischmaschinen zu dieser Arbeit benutzt werden, geht die Sache noch schneller. Die Schriftleitung ) Freigabe der Einfuhr für Pferdezahnsaatmais Die Notwendig keit, die Grünfuttergewinnung im Lande zu heben, tritt immer deutlicher zutage. Ein besonderer Bedarf hat sich an Saatmais bemerkbar gemacht. Es ist daher die Einfuhr und der Verkauf solcher Saat, die den üblichen Bedingungen hinsichtlich der Keimfähigkeit entspricht, in gewissem Um fange freigegeben worden. In Frage hierfür kommen alle diejenigen Firmen, die bereits vor dem Kriege Pferdezahnsaatmais eingeführt haben Einfuhranträge sind an die Vereinigung der Samenhändler Deutschlands, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 39, zu richten. Maklerprovision im Grundstücksverkehr. (Gutachten der Han delskammer Frankfurt a. Main.) Im Grundstücksverkehr hat der Makler nicht nur, wenn ihm ein Grundstück zum Verkauf aufgegeben ist, die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages nachzuweisen, sondern er hat sich in der Regel auch um die Vermittlung des Kauf vertrages selbst zu bemühen. Ist der Kaufvertrag ohne seine Mit wirkung, lediglich auf Grund des durch ihn erfolgten Nachweises zum Abschluß gekommen, so hat er auch dann Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision, wenn er durch irgendwelche Umstände, deren Be seitigung nicht in seiner Macht lag, oder dadurch, daß ihm von dem Verkäufer hierzu keine Gelegenheit geboten wurde, daran gehindert worden ist, bei der Vermittlung des Vertrages tätig mitzuwirken. Genossenschaftsregister. Stettin. In das Genossenschaftsregister ist unter Nr, 119 einge tragen: „Stettiner. Gärtnerische Ein- und Verkaufsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, mit dem Sitz in Stettin. Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug gärt nerischer Bedarfsartikel und Absatz gärtnerischer Erzeugnisse. Die Haftsumme eines jeden Genossen beträgt 500 M. für jeden Geschäfts anteil. Die höchste »Zahl der Geschäftsanteile eines Genossen ist 50. Das Statut ist am 2. Oktober 1919 festgestellt. Vorstandsmitglieder sind: Otto Kieckhöfer in Stettin, Gustav Wittkopp in Scheune und Max Freydanck in Stettin. Die Bekanntmachungen der Genossen schaft erfolgen unter ihrer Firma, gezeichnet von zwei Vorstands mitgliedern im „Landwirtschaftlichen Genossenschaftsblatt" in Neu wied. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Willens erklärungen und Zeichnungen des Vorstandes erfolgen durch zwei Mitglieder. Bei der Zeichnung fügen sie zur Firma ihre Namensunter- Schrift bei. (Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichtes jedem gestattet.) Geschäftsnachrichten. Essen. Doris & Hörntgen übernahmen das Blumengeschäft des Herrn H. Burghardt, II. Hagen 67, und haben im Hause Graben straße 24 ein Zweiggeschäft eröffnet. Frankfurt a. O. Unter der Firma Streubel & Sohn wurde hier eine Landschaftsgärtnerei errichtet. Wohnung: Sandstraße 28. Goldbeck i. M. Ernst Winkler hat die Gärtnerei von Otto Böhme, Bertkower Straße, käuflich erworben und neu eingerichtet. Hirschberg, Schlesien. Frau Marta Hinke errichtete Schmiede berger Straße 6 ein Kranz- und Blumengeschäft. Karlstadt a. M. Christian Pecht eröffnete Frühlingsstraße eine Kunst- und Handelsgärtnerei. Krefeld. Oscar Schwertschlager eröffnete Friedrichstraße 48 das Blumenhaus „Nizza". Landau (Pfalz). Andreas Doll hat sich als Landschaftsgärtner Kramstraße 30, Hinterhaus, niedergelassen. Laubegast. Die Firma Oskar Poscharsky, Baumschulen, verlegt im Laufe des nächsten Sommers den Hauptsitz nach Wilsdruff, Bez. Dresden. Lüneburg. August Schmiedt eröffnete in der Kleinen Bäcker straße ein Blumengeschäft. Neustrelitz. Geschwister Margarete und Charlotte Kunze er öffneten Strelitzer Straße 44 eine Blumenhandlung. Oldenburg (Großh.). Die Herren Wilhelm Mehrens und J. H. Deeke aus Osterburg haben das Grundstück Langestr. 84 käuflich erworben, um- dort eine Samenhandlung unter der Firma Mehrens & Co., zu errichten. Plauen (Vogtl.). Albin Seidel übernahm die Albert Hofmannsche Gär tnerei. 0 Bücherschau ü Arzneipflanzenkultur von Th. Meyer. 3. Auflage. Gebunden 10 M. Verlag von Julins Springer, Berlin. Wir haben das Buch früher bereits in empfehlendem Sinne be sprochen und haben auch heute keine Ursache, anderer Meinung darüber zu sein Einiges könnte allerdings gestrichen werden, so der Anbau der Vanille in Gewächshäusern, sowie von Pogostemon Patchouli. Ein trolliger Druckfehler befindet sich in dem Abschnitte über die Vanillekultur, die der Setzkastenteufel ausgerechnet für Warenhäuser (anstatt Warmhäuser, wie es natürlich heißen maß) lohnende Raumausnutzung nennt. Durch diese kleinen Mängel wird aber der Wert des Buches nicht vermindert. Wer sich für den Anbau der Arzneipflanzen interessiert, wird in ihm viele wertvolle Fingerzeige finden Wünschenswert wäre es freilich, wenn der gärtnerische Teil der gegebenen Anweisungen, z. B. manche Einzelheit über die Vermehrung der Pflanzen, mehr für die Praxis pissend ausge staltet würde. Wenn man z. B. den Samen von Aretostaphylos uva ursi im freien Lande auf moosig-sandigem Boden aussät und nun warten will, bis der sehr ungleichmäßig krimende, jahrelang überliegende Samen auf geht, da wird man vermutlich recht lange auf einen Erfolg warten können. Nachdruck, auch im Auszüge, nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. P Zur gefälligen Beachtung! Mit Rücksicht auf die Papierknappheit werden wir auch in diesem Jahre von Zustellung besonderer Rechnungen, die Bezugsgebühr betr., absehen. Die Gebühr beträgt pro 1920 für Deutschland nur M. 7.—, für das Husland M. 12.— und ist am 1. Januar fällig geworden. Wir richten an unsere geschätzten Abonnenten die ergebene Bitte, für möglichst baldige Einsendung des kleinen Betrages sorgen zu wollen, sofern nicht ein späterer Zahlungstermin ausdrücklich vereinbart wurde. Bis Ende Januar nicht eingegangene Beträge werden durch Nachnahme erhoben. * Leipzig, im Januar 1920. (Postscheckkonto Leipzig 9208.) Verlag und Schriftleitung von „Der Handelsgärtner“. c