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IST DAS „AMT FÜR GARTENKULTUR“ NÖTIG? VON PROF. Dr. EBERT - DEUTSCHE GESF.T.TSCHAFT FÜR GARTENKULTUR E. V., BERLIN NW 40, SCHLIEFFENUFER 21 Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkultur hat die Forderung aufgestellt, die bisherigen Stadtgartenämter in städtische Aemter für Gartenkultur umzuwandeln. Die Deutsche Gesell schaft für Gartenkultur ist dabei von folgenden Ueberlegun- gen ausgegangen: Indem der Nationalsozialismus mit aller Macht die wahre Volksgemeinschaft erstrebt, mußte er zwangsläufig die Massen zu gewaltigen gemeinsamen Kundgebungen zusammenfassen, weil gemeinsames Erleben in festlicher Stimmung am schnell sten auch innerlich den Menschen zum Menschen führt. Diese Massenkundgebungen haben also nichts mit amerikanischer Rekordsucht zu tun, wie manche es auffassen möchten und deshalb nur mit dem Rechenstift die Wirkung nach außen festzulegen suchen, sondern sie sind bewußte Erziehungsmittel, die seelische Wirkungen auslösen sollen. So wenig in einem kahlen, nüchternen Raum eine festliche Stimmung im kleinen Gesellschaftskreis, ja selbst in der Familie aufkommen kann, weshalb wir ja zu allen festlichen Anlässen den Raum schmücken, so wenig kann auch der Staat oder die Partei darauf verzichten, die großen Räume für Massenveranstaltungen, wie sie z. B. in den Straßen, Plätzen und Volksparks usw. der Städte gegeben sind, auch äußerlich festlich zu gestalten. Neben den Symbolen der Bewegung und des Reiches sind es wieder Gewinde und Blumen, die hierzu den natürlichen Rahmen geben. Unverstand und Unkenntnis führten, wie zahlreichle Belispiele der letzten beiden Jahre mit ihren Massenkundgebungen zeigten, jedoch dahin, daß durch falsche Verwendung von Gewinden und Blumen oder durch mangelnde Abstimmung der Einzelaus schmückungen zueinander das Gesamtbild nicht gewann, son dern Schaden litt. Geradezu verhängnisvoll beginnt sich zu gleich aber auch, geführt von einer sehr geschäftstüchtigen Industrie, die Verwendung von künstlichen Girlanden und Blumen einzunisten, die jeder wahren Kultur Hohn spricht. Erinnert sei nur an den diesjährigen Erntedanktag, an dem es dieser nicht immer mit einwandfreien Mitteln arbeitenden Industrie gelang, in einer Zeit der Ueberfülle lebender Blumen aus Garten und Feld selbst künstliche Sträuße in den Schau fenstern aufstellen zu lassen, wo sie zum Teil noch heute stehen. Denn das ist ja das verhängnisvolle der künstlichen Girlanden und Blumen, daß ihre Haltbarkeitsdauer und vielmalige Verwendungsmöglichkeit den inneren Sinn des Festschmuckes als Opfergabe der Natur eben nur für dieses Fest und seine Dauer völlig vergißt. Es muß daher erstrebt werden, daß ordnende Künstlerhände in die künftige Gestaltung des Schmuckes, der für öffentliche Kundgebungen und Feste den äußeren Rahmen geben soll, leitend eingreifen können. Da es sich hier um einen Werk stoff handelt, der durch die lebende Pflanze und Blume gewonnen wird, ist es selbstverständlich, daß dem mit diesem Werkstoff beruflich aufgewachsenen und zu ihm gestaltenden Schaffen erzogene Gärtner und Blumenbinder diese Aufgabe anvertraut wird. Die gegebene Stelle ist dafür das Stadt gartenamt. Allerdings nicht in seiner heutigen Gestalt, in der es zu stark unter „baulichen“ Gedankengängen betrachtet wird. Der Gärtner „baut“ keine Gärten wie der Architekt seine Gebäude baut, sondern er gestaltet sie, wie der Künstler gestaltet. Deshalb gehört der Gartengestalter an sich schon in die Nachbarschaft des bildenden Künstlers. Die pflegerische Betreuung vorhandener Anlagen darf deshalb auch nur als ein durch die Natur seines Aufgabengebietes bedingtes Nebengebiet angesehen werden. Indem ihm aber auch die amtliche Leitung (nicht Durchführung, die dem freien Wettbewerb überlassen bleiben soll) des Schmuckes der Straßen und Plätze übertragen wird, rückt er noch weiter an die Künstlergruppe heran. Jedoch nicht nur die vorhergehende Ausschmückung städti scher Straßen und Plätze nach einheitlichen Grundlinien muß künftige Aufgabe eines städtischen Amtes für Gartenkultur sein. So wie für die Familie die Gestaltung des Heimes charakteristisch ist, ist es für die Einwohnergemeinschaft das Dorf oder die Stadt. Für sie list die Stadt oder das Dorf das Gesamtheim, die Heimat, und jeder kulturempfindende Wan derer vermag ihren geistigen Charakter am Stadtbilde abzulesen und darüber hinaus vielfach am inneren Gleich klang der Dörfer und Städte einer Landschaft den Charakter des Volksstammes, der hier lebt. Die wachsende Kraft des Volksgemeinschaftsgedankens muß sich daher, gefördert durch die allgemeinen Kulturbestrebungen der nationalsozialistischen Bewegung, zwangsläufig des Stadt bildes, ihres Heimes, annehmen. Sie wird es auf die Dauer nicht zulassen können, daß ihr Wohnraum durch ver wahrloste Vorgärten verschandelt wird, sondern wird darauf dringen, daß notfalls von Amts wegen eingeschritten wird. Das Amt aber, das hierfür in Frage kommt, ist wieder das Amt für Gartenkultur. Man braucht also nur ein wenig die Augen vom Vorgarten am Hause emporgehen zu lassen, und schon zeigt sich ein weiteres Aufgabengebiet. Nicht umsonst werden in vielen Städten Balkonschmuck-Wettbewerbe mit öffentlichen Mitteln unterstützt. Sicher ist es richtig, den einzelnen zu Sonder leistungen, zum guten Beispiel anzuregen. Und doch ist es nur ein halber Schritt. Betrachten wir die Stadt, das Dorf als das Heim der Einwohner-Gemeinschaft, dann zwingt uns kulturelles Empfinden zum nächsten Schritt, nämlich auch den dauernden Häuserschmuck an Fenstern und Baikonen unter große leitende Ideen zu stellen, wie es zum Teil heute schon in manchen Städten hoher Eigenkultur im freiwilligen Mitgehen der Anwohnerschaft ganzer Plätze in Verbindung mit dem Fensterschmuck städtischer Dienstgebäude vorbild lich geschieht. Für dieses Gemeinschaftshandeln zu werben und die Richtlinien mit den notwendigen Anweisungen für die Pflege der Pflanzen zu geben, ist ebenfalls Aufgabe des Amtes für Gartenkultur, das hier nun auch von vornherein mit Gärtnern und Blumengeschäften rechtzeitig die Heran zucht und Auspflanzung der benötigten Pflanzen vereinbart und notfalls auch über Mittel verfügen muß, um selbst dem ärmsten Volksgenossen in der Stadt die Beschaffung der Pflanzen zu ermöglichen, damit sein Fenster nicht leer bleibe. Selbst hiermit sind die Aufgaben der städtischen Aemter für Gartenkultur nicht erschöpft. Dank der Anregung der Deut schen Gesellschaft für Gartenkultur wird es immer mehr Selbstverständlichkeit, daß auch bei öffentlichen Veranstal tungen der Behörden oder der Bewegung und ihrer Organe in geschlossenen Räumen der festlich-feierliche Schmuck mit Grün und Blumen nicht fehlen soll. Vielfach wird es bei Veranstaltungen der Partei oder ihrer örtlichen Organe als selbstverständlich betrachtet, daß die ortsansässige Gärtner schaft diese Ausschmückung kostenlos übernimmt. Das ist aber auf die Dauer ebenso unmöglich, wie man von irgend einem Handwerker verlangt, daß er kostenlos die Ergebnisse seiner Arbeit, von deren Verkauf er leben will und muß, her gibt. Wenn nun auch erstrebt werden muß, daß für diese Zwecke des Schmuckes ordnungsmäßig Mittel bereitgestellt werden, um gerade auch den schwer ringenden Gärtnern und Blumenbindern eine Verdienstmöglichkeit oder mindestens einen Ausgleich für ihre Leistung zu geben, so werden hier, es wäre Unsinn Vogelstraußpolitik treiben zu wollen, vielfach einfach diese Mittel fehlen, nicht selten aber auch das für diese Zwecke erforderliche ausreichende Pflanzenmaterial. Es kann und darf nicht erwartet werden, daß aus solchen Gründen einfach die Ausschmückung des Feierraumes unterbleibt. Um des kulturellen Gedankens willen muß in diesen Fällen Gemeinnutz vor Eigennutz gehen und auf die den städtischen Aemtern für Gartenkultur zur Verfügung stehenden Pflanzen bestände zurückgegriffen werden. Diese Ausnahme muß bestehen bleiben, auch wenn es sonst eine durchaus nationalsozialistische Forderung ist, daß die städtischen Aemter für Gartenkultur nicht Regiebetriebe sein dürfen, sondern Verwaltungsorgane, die dafür zu sorgen haben, daß die zur Förderung städtischer Gartenkultur bereit gestellten Mittel sinn- und ordnungsgemäß unter möglicher Heranziehung der zugehörigen Berufsstände und der gesamten Einwohnerschaft Verwendung finden.