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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
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- Gartenbauwirtschaft
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Wir bltle» uns von ven in dcn TagcSzcitungcn erschienenen Lpv-Arttkeln stets cm Belcg- exemplar eiosendcn zu wollen. Zm Treihsiaus. Skizzen für die „Enttäuschten". „TreibhauSpsläuzchen!" Der Begriff des be sonders" Zarten, Verwohnten, im menschlichen Leden. Ist es im E artend arme! riebe nicht ähn lich? Nicht iinmer. Die Kunst des Gärtners ist heute — gottlob — soweit vorgeschritten, daß dis drei Faktoren: Wärme, Licht und Düngung den vorzeitig treibenden Pflänzchen sehr wohl Sommerszeit und sogar den Süden Vortäuschen können. Ein Tempel der Blumen, sülch Treibhaus! Betrachtest du es zum ersten Male als Kind, warst du erstaunt, verwirrt und geblendet. Mitten im Winter in wohliger Wärme wächst und blüht hier Blume on Blume trotz Eis und trok Schnee. — Frühling im Winter! Ein Wettstreit in Wuchs und in Farbe wie Duft. Zum Lichte empor! Leise, acdämpft Perhallen dis Schritte. Vor sichtig gehst du weiter. Stille! Sie schlasen und träumen von LcnzcLerwachen, von Sonne und. R^gsn, »om Hauch wilder Lüfte, von Käfer« gebrumm und Schmetterlingsflua. — Ter GärtnerSmanu hilft. — Fährt Kohle und Kols, schippt Schlacken, trägt Aschs hinweg. Schürt neues Feiter und dämpft starke Gluten. Ptor- gsns, mittag» und abends, oft noch zu später Nachtstunde, sorgt er für gleichmäßige Wärme. Täusch: euch so. ihr Kinder Aoras, bald die Sonne vor. Erwärmte Bronzen ersetzen dcn Regen und das Bests an Nahrung und Erde gilt euch! — Ruhe und Licht, Worms und- Wafssr, Pflege und Wartung für euch und Ken Kessel mit Leitung. Alles wird mühsam hsdocht. — Schaut, wie eS blüht und duftet unter den Scheiben! Maiglöckchen, Flieder, Tulpen und Alpenveilchen. Hoch ranket und dehnt es sich zum Dachs empor. Bluts an Blute zeigt jedes dsr Tövtchen. Da kommt schon der Nunke und erwählet einen Topf zum Geburtstag. .„Alpenveilchen!" Ueber und über voll Blütem Herrlich! Wie wird „sie" sich freuen. die Gatlin.' Er bringt ihr dis Zierde des Fensters, dcn Schmuck ihres Zimmers, den Gluckwunsch der Blumen. — Groß ihre Freude. — — Nur drei Tage! — Grausam ergriff „sie" das Töpfchen nm. Morgen und hielt es unter die eiskalte Leitung." Und die Blume erschrak zu Tode und liest bald darauf ihr Blütenkövfchen hängen. — Eisig durchrieselt. der Brunnen der Blumen Gelenke und Glieder. Sie erstarrten vor Kälte und wellten herab, lind morgen sind sie dahin. — — „O, weh! Meins Blümchen! Wie seid ihr smpfindlich! Natürlich boten wir such hier kein Treibhaus!" Kohle ist teuer. Schach , auf dis Kinder der Menschen: Wirst du des cdelen Grafen zartes, ver. wöhnteS Kind in härtere. Pflege geben, zum Volks in Schnee und in Eis? Oder wirst du dein eigenes Kind mitten im herrlichsten Traum. — zurück aus dem fsrnesten Süden — erwecken mit eiskaltem Strahl? - . Blumen gleichen dcn Menschen! Doch ihre Sprache versteht ost kein Mensch, nur — der Gärtner, der sie im Treibhaus bedenket. Wir bitten, die mit *6SV gezeichneten Artikel durch die Pressewarte den Tageszeitungen zuzustellrn. Zer MZg'eich Mischen GruuWüsver- iWM Md GWöMsetMrher de! der HypoHeleMUsMüMg. Von Dr. Bronner in Berlin. Ist der G r u n d st ü ck s e r w e r b e r, da die Löschung einer von ihm nicht übernom menen Hypothek nicht rech Keilig im Grundbuch vorgenommen ist, nach den Vor schriften des AufwertungSgesetzes genötigt, sich die Aufwertung der Hypothek gekästen zu lassen, io stecht ihm auf Grund des Kaufvertrages grund sätzlich ein Anspruch auf Beseitigung der Auft werUtttgshypothek zu. Erhebt er Moch geacn den Verkäufer Klage auf Löschung dsr Hypothek, so kann dieser nach der Recknprcchüng des Reichsgerichts (vgl. z. B- Urteil Bd. 112, S. 329) mit Rücksicht auf den in der Inflationszeit erhaltenen geringen Kauf preis eins Beitragsleistung zu dem er höhten Ruckzahlungsbetrage verlangen und bei Äb'lehnung dieser Leistung durch den Erwerber non dem Kaufvertrags zurücktreten oder bis zur Leistung die Hypothekcnpeseitignng verweigern. Enthält der Vertrag aus selten des GruuKstückS- verkäufers nicht einen spekulativen Einschlag, so kann dem Käufer sogar die Leistung in Höhe des vollen Llufwertungsbetrages dsr Hypothek und anstatt dieser dis Pflicht" auferlegt werden, sie selbst zu beseitigen (Urteil des Reichsgerichts vom 29. September 1926; V 32/26 Ich. Anders ist jedoch, wie das Oberlandssgcricht Stettin sich in einem Beschlich vom 12 'November 1926 ll IV. 446/26 Ich ausgesprochen hat, die Rechtslage zu beurteilen, wenn die vertrags mäßig gelöschte Hvpothsk mit Rücksicht auf Ken öffentliche»' Glauben des Grundbuchs zu Lasten des nun mehrigen Grundstückseigentümers überhaupt nicht wieder auf lebt. Verlangt hier dsr Gläubiger von dem Veräußerer des Grund stücks als persönlichen Schuldner die Aufwertung der der Hypothek zugrunde liegenden persönlichen Forderung, so ist nach Auffassung des Oberon» deSgerichtS ein Nechtsgruud dafür nicht ersichtlich, daß der Grundstückserwerber den Veräußerer bei der Bestreitung dieser ihn persönlich treffen. » den Aufwertungslast unterstützt. Der Ver äußerer wird sich vielmehr gemäß Z 15 des Auf- wsrtungsgcsetzes gegenüber dem Gläubiger ledig lich darauf berufen können, daß die Aufwertung — ganz oder zum Teil - nicht stattfinden könne, weil sie für ihn mit Rücksicht auf die Höhe des erzielten Kaufpreises eine unbillige Härte be deuten würde. II. Zölle Md sonstiger Verkehr mit dm Auslande. Verordnung über die Erteilung amtlicher ZollauSlunft Auf Grund von Z 444 Abs. 3 Satz 3 und von 8 316 der Rsichsabgabeiwrdnung wird fol gendes verordnet. Teil II 1 der Anleitung für die Zollabfer tigung erhält folgende Fassung: Zu Z 3. 1. Amtliche Zollauskunft. 8 1 (1) Amtliche ZollauSkunst über dis Zoll- und die Zollzuschlagsätzs sowie über die Tiara-, die Zusatztara- und die Tara- (Gerichts-) Zuschlag» sätzs erteilt auf Antrag Pas LandsSfinanzamt, in besten Bezirk die Ware zum freien Verkehr abgcfertigt werden soll. Sind in Kem Antrag als Abfertigungsstellen Zollstesten in Bezirken verschiedener Landesfinanzämter genannt,, so wird die ZollauSkunst durch das angegangene Lpndssfinanzamt den übrigen Landesfiuanz- ämteru mitgetsilt. k2) Die Erteilung der ZollauSlunft ist mög lichst zu beschleunigen. (1) Dsr Antragsteller hat einen Fragebogen nach Kem anliegenden Muster vollständig und wahrheitsgemäß auszuMen. (2) Der Antragsteller hat ferner vier und im Falls einer technischen Untersuchung auch die zu Keren Ausführung - erforderlichen weiteren. Wa renproben zur Verfügung zu stellen, es sei denn, daß die Ware so allgemein bekannt unk ihr« Beschaffenheit und Bezeichnung so zweifellos sind, daß Proben zu späteren Vergleichen nicht auf bewahrt zu werdsn brauchen, ober daß die Ware leicht verderblich ist (wie z. B. Obst, geräucherte Fische), oder daß sie einen so hohen Wert besitzt (wie z. B. künstliche Riechstoffe. Schmucksedern, Ckelmetallwaren), daß ihre Einforderung oder auch Beschaffung auf Reichskostey unter gchvöhn« lichsn Umständen-ausgeschlossen erscheint." (3) Können wegen dsr Beschaffenheit der Wartz Proben nicht zur Verfügung gestellt wer den, sto ist dem Antrag in vier Stücken entweder eins Abbildung oder eine so genaue Beschreibung der Ware beizufügen, daß dis" verlangte 'Auskunft erteilt werden kann und auch ohne die "Ware verständlich bleibt, (4) Die vier Wareirprobsn, Abbildungen oder Beschreibungen weichen amtlich gekennzsich- nefl Ban ihnen erhalt ein Stück das Lande?» finanzamt, das zweite das Reichsfinanzmini-' üSrium, Abteilung II (vgl. 8 10), das dritte die Zoll stelle,, bei der die Ware zum freien Ver kehr abgcfertigt werden soll, und das vierte der Antragsteller. s5) Können k>« vier ' Proben, Abbildungen öder Beschreibungen her Waren nicht vargclegt werden oder werden Fragen zur Ergänzung Ker Angaben -des Fragebogens von. Kem Antragsteller nicht ausreichend beantwortet, so wirk Ker An trag auf Erteilung einer Zollauskunft abgelehnt. 8 6 (1) An Ker Zollauskunft wird die Wäre , nach ihren für die Zöllbshänklung maßgebenden Eigenschaften bezeichnet. Bon einfach liegenden Fällen (z. B. Tee, Kaffee und Kohle) abgesehen, werden ferner die Bestimmungen des Waren verzeichnisses zum Zolltarif und dsr Anleitung für die Zollabfertigung angegeben, aus denen die ZoWehandkuug der Ware hcrvoracht, Wei- tsrgshsnde Angaben, besonder? über kie Gründe, aus denen die Ware nicht einem anderen Zoll-, Zollzuschlag-, Tara- oder Tara- (Gewichts-) Zu schlagsatze zuzuweisen ist, werden nur in beson ders gelagerten Fällen gemacht. (2) Ms Zollauskunft enthält ferner eine Be lehrung gemäß 8 211 Ws. 2 'Nr, I der RsichS- abgabenordnung über kie Zulässigkeit Ker Recht?» beschwerke geacn dic Zollauskunft (8 220 Ws. .2 A. O.) unter "Hinweis auf kie 88 230, 231, 234, 285, 267 bis 269 und 280- der Reichsabgabem ordnung. (3) Hinter der Belehrung nach Ws. 2 wirk bei vsrbrauchsstevcrbarsn Waren auf dic für Kis Ware in Bel rockt kommenksn Abgaben und bei Waren aus die Einfuhrvorschriften unver bindlich hingswiesen. 81 (!) Die Kosten, dis durch eine Untersuchung Ker Warenproben durch Sachverständige sowie durch die Verpackung und Beförderung der Wa renproben' an Ken Antragsteller und an Kie Zollstells (§ 2) entstehen, trägt der Antragsteller. (2) Das Landesfinanzamt kann einen, ange messenen Kostenvvrschuß verlangen, besonders wenn der Antragsteller im Deutschen Reiche weder einen Wohnsitz noch eine gewerbliche Nie derlassung hat. 8 s Dis Zollauskunft unk jede Aenderung an ihr wird der Zollstelle, bei der die Ware zum freien Verkehr äbgefertigt werden soll, und nach dem Ermessen des LandeSfmanzamtS auch anderen Zollstelley amtlich mitgeteilt. 8 6 kl) Die dsr ZollauSlunft zugrunde liegende Entscheidung ist für dis dem Landssfinanzamt unterstellten Zollst^len maßgebend, sofern nicht die Auskunft sich auf eine chemische oder mikro- 'skopischs Untersuchung gründet und die Zoll abfertigung der Ware deshalb von dem Ausfall einer erneuten Untersuchung abhängig gemacht ist; in diesem Falle kann sie aus bestimmte Zoll- stellen beschränkt werden. (3) Dsr Antragsteller kann die der ZollauS- kunft entsprechende Zollbehondlung außer im Falls des Wi. I Halbsatz 2 bei a lck e n zur Ab fertigung der Ware befugten Zollstsllcn des Lan- oeSfinanzamtsbezirleS verlangen. kS) Wirk noch dsr Erteilung der Zollaus kunft dic ihr zugrunde liegende Entscheidung dahin geändert, daß die Ware, einem höheren Zolle odsr Zollzuschkagsätz unterliegt oder daß ein geringerer "Tarasatz oder Zusatztarasotz oder ein höherer Tara- (Gewichts-) Zufchlagfatz an» zuwenden ist, so wird der Zollunterschisd für bis Waren nicht nacherhoben, die von der Zollstelle vor der Bekanntgabe der Aenderung an sie ge mäß der Zollauskunft zum freien Verkehr abge fertigt worden sink. Das gilt nicht, wenn Ker Antragsteller den Fragebogen (§ 2) wider besseres Wissen nicht wahrheitsgemäß ausgesüllt hat. 8 7 Die Ker ZollauSkunst zugrunde liegende Ent scheidung wird nach ihrer Aenderung auf die von dem Antragsteller eingeführten Waren noch drei Monate lang angewendet, wenn der Antrag steller nachwsist, daß er dis Vertrags über den Bezug der Ware im guten Glauben on die Rich tigkeit Ker Zollauskunft geschlossen hat. Diese Bestimmung sinket keine Anwendung, wenn dic ursprüngliche Entscheidung durch Äenderungcn öffentlich bekanntgemachter Vorschriften ihre Gültigkeit verloren hat. 8 8 (1) Jede Aenderung der der Zollauskunft zu grunde liegenden Entscheidung wird, sofern sie nicht auf Milderungen öffentlich gemachter Bor» .MMten beruht, von Amis wegen dein Antrag steller innerhalb eines Jahres von der Erteilung der Zollauskunft ab unverzüglich, später nur. auf Antrag mitgeteilt. (2) . Den für bis Abfertigung zuständigen Zoll stellen des Landesfinanzamtsbezirkes ist von Äenderungcn einer Zollauskunft unverzüglich Kenntnis zu geben. 8 s Dos Landessinanzamt teilt die Zollauskunft in so viel Wschriften, als verschiedenen Tarif nummern unterstellte Waren in ihr behandelt sink, alsbald dem Reichsfinanzministerium, Ab teilung II, mit, es sei denn, daß eine Verschie denheit Ker Ansichten ausgeschlossen erscheint oder die Zollauskunft nur untergeordnete Fragen be trifft. Z w Die gemäß § , 9 mitgeterltsn ZolläuSkünfte werden, falls sie sich hierzu eignem tm Reichs» zvllblatt veröffentlicht. (1) Unverbindliche ZolläuSkünfte dürfen in einfachen Fällen irnter besonderer Hervorhebung der Unverbindlichkeit (vgl. ß 676 B. G. B.) von dcn Zollstellen erteilt werden. (2) "Die unverbindlichen ZollouSkünsie sind amtlich " du fzuzsichnsn und dem Vorstand der Zollstells zur Nachprüfung vorzulegen. Ergeben sich dabei Unrichtchleiten" oder Zweifel an der Richtigkeit der ZollauSkunst, so ist der Antrag steller stet? unverzüglich zu verständigen. Tw ZollauSkunst ist em Jahr laug bei den Akten der Zollstelle auszubewahren. Der Reich-Minister der Finanzen In Vertretung: Popitz. auk oeir osniüiKNkk in Münster war man einstimmig der Ansicht, daß der Absatz von Blumen durch eine großzügige Werbung wesentlich belebt werden könnte. Mancher rurznnkMkUL« wäre vermieden worden, wenn auch der Gärtner „Reklame gemacht hätte". Das Versäumte müsse nachgeholt werde» durch Masscn- versand der Broschüre „Blumen im Heim", die beim Reichs- verband für 35 NM. je Hundert zu beziehen ist. Aus der Zach-und Tagespreise. Landwirtschaft und Handelsabkommen . mll Frankreich. („Deutschs Tageszeitung" vom 8. Januar 1827.) Das vorläufige Handelsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland vom 5. August 1926 läuft am 21. Februar 1927 ab. In diesem vor läufigen Handelsabkommen gewährt Deutsch land bekanntlich (ür die meisten landwirtschaft lichen Erzeugnisse, insbesondere für Gemüse und Obst, mit Ausnahme des Weins, Frankreich die Meistbegünstigung. Nur für frische Aepfel unverpackt oder verpackt in Säcken in der Zeit vom 25. September bis 31. Dezember ist ein gegenüber dem Meistbegünstigungszollsatz etwas erhöhter Zwischensatz vereinbart. Für einzeln: Waren wie Hopfen und Weichkäse ist die Meist begünstigung auf Kontingente beschränkt. Dazu treten für einige französische Erzeugnisse wi« Schaunyveiu und Kognak, wo mit anderen Ländern Vertragssätzs noch nicht vereinbart sind, besondere Zollermäßigungen. Gegen dieses Pro visorium hat im Reichstag und in der Presse sich lebhafter Widerspruch erhoben, weil es eine Gefährdung des deutschen Gemüse- und Obstbaues darstclle. Nachdem jetzt di« amtliche Ein- und AuSsuhrstatistik bis einschließlich No vember 1926 vorliegt, ist ein Ueberblick möglich, wie sich das Abkommen in den ersten drei Monaten seiner Anwendung ausgewirkt hat. Wie vorauszusehen war, ist dis Einfuhr fran zösischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse im wesentlichen durch die Jahreszeit bestimmt ge wesen, in der insbesondere die Einfuhr von Obst in Frage kam. Tatsächlich ist, um di« beiden wichtigsten Obstsorten herauszugreifen, die Einfuhr von frischen Tafeltrauben aus Frankreich bis einschk. November 1926 mit 115011 Doppelzentner und die von frischen Aepfsln mit 137 946 Doppelzentner recht be deutend gewesen. Die Frag«, was an die Stelle LeS ablaufen den vorläufigen Handelsabkommens treten fall, ist bereits mehrfach in der Presse erörtert worden, ohne daß aber dabei immer mit ge- nügender Klarheit zwischen einem provisori schen Abkommen und einem endgültigen Han delsvertrag unterschieden worden ist. Ob eine Verlängerung des Provisorium? in Frage kommt, um einen vertragslosen Zustand zu ver meiden, wird zunächst zur Voraussetzung haben, daß bis dahin die Verhandlungen über einen endgültigen Handelsvertrag ausgenommen wer den können, was bekanntlich wiederum davon abhängt, ob Frankreich bis dahin seine Zoll tarifnovelle vorlegt. Grundsätzlich wird die deutsche Landwirtschaft gegenüber der Ver längerung des Provisoriums dieselbe Stellung einnehmen können, wie sie dies dem Abschluß eines endgültigen Handelsvertrages mit Frank- reich gegenüber getan hat. Sie muß aber auch fetzt fordern, daß die von ihr im Interesse der gesamten deutschen Wirtschaft zu bringenden Opfer für sie tragbar bleiben, denn wenn auch Frankreich und insbesondere auch dos zum französischen Zollgebiet gehörende Saargebict für einzelne deutsche landwirtschaftliche Pro dukte wie Nadel- und Grubenholz, Kartoffeln, Roggen und Weizen als Abnehmer ausgetreten ist, so überwiegt doch für die deutsche Land wirtschaft das Schutzinteresse gegen eine Über mäßige Einfuhr französischer landwirtschaft licher Erzeugnisse bei weitem da? Interesse an der Slussuhrerleichterung deutscher landwirt schaftlicher Erzeugnisse. Unter den französischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind es be sonders das Frühgcmüse und das Frühobst, die dem westdeutschen Garten- und Obstbau dis gefährlichste Konkurrenz bereiten und ihm die Preise verderben, weil gerade in West deutschland und besonders im besetzten Gebiet der deutsche Gemüse- und Obstbauer unter ähn- . Uchen klimatischen Bedingungen produziert wie der französische Erzeuger. Grundfalsch wäre'«?, . dabei nur die statistischen Einfuhrzahlen zu werten und sie etwa mit der deutschen Gs- samtauösuhr oder dem deutschen Gesamtver brauch zu vergleichen, denn die Auswirkung der sranzösischen Einfuhr trifft, wie gesagt, gerade die westdeutschen Betriebe. Das entscheidend« Hauptgewicht wird von der Landwirtschaft dar auf zu legen sein, in welche Jahreszeit eine Verlängerung des Provisoriums fällt. Der „M- und Gemüsebau". Heft 2 vom 27. Zauvar 1S27 enthält v. o. folgende beachtenswerte Aussätze: Rentabilitätsberechnung über die Gartenfräse im Gemüsebau. Von Hederich, Berlin. Die Bedeutung keS Frostes für die Erschlie ßung KeS Bodens und die Gefahr KeS „Aus frierens" der Saaten in den verichiedensn Bo denarten. Von R. Wagner. Nürnberg. Bausorm und Pflanzweite. Wie müssen die Obstsorten beschaffen sein, vom Gesichtspunkt des Handels betrachtet? Von I. L. Giesen, Berlin, Die Verhütung und Heilung krebsartiger Pflanzengeschwülste des sogenannten Wurzel- kropscs der Obstbäume. Von Dr. H R. Oppen heimer. - - Kurze Anleitung zur Bekämpfung des Wur- zekkropfes der ObstLaume. Bon Dr. W. Gleis berg, Ketzin o. d. H. Baumlchwümme an unseren Obstbäumen. Von L. Müllers, Kaiserswerth a. Rh. Der Adamsapfel. Kleine Mitteilungen. —-Fragekasten. — AP unseren Zeitschriften. Schriftleitung: K. Fachmann, Berlin. Der- antwortlich für dcn wirtschaftspolitischen Teil: K Fachmann, Berlin; für die VerbandS- nachrichten: R. Sievert, Berlin; für die Marktrundschau: C. G. Schmidt, Berlin. Vertag: Gärtnerische Verlagsgesellschast m.b.H., Berlin SW 48. Druck; Oebr. Radetzkt, Berlin SW 4L
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