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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gartenbauwlrtschaft Nr. 1. ^1.1S27 „Zum Ausbau -ec Seichswaffersimbeu". Von W. Zorn in Berlin. Den Ausführungen in Nr. 101 der „Garten bauwirtschuft" ist einiges hinzuznsügen. Das dort Gesagte läßt sich folgendermaßen zusammen- fassen: „Eine Kaualpropoganda Hal für den Bau von Küste mit Inland verbindenden Wasserstraßen eingesetzt, und gerade diese Kanüle schaden der deutschen Landwirtschaft durch ver stärkte Auslandskonkurrenz, weswegen unsere Landwirtschaft ein negatives Interesse an der. artigen Projekten hat? Haben wir nun gene rell ein negatives Interesse an Kanalbauten? Woran krankt die ostdeutsche Landwirtschaft? Sie steht absatztechnisch den großen deutschen und benachbarten Konjumgebieten ferner, als die amerikanische und besonders die dänische Land wirtschaft, weil diese infolge verbilligender und Ware schonender Wasserwege den europäischen Industrie-, also Konsumgcbieten nahegerückt sind! Die bisherigen Erfahrungen beweisen durch weg: Der Wasserweg ist billiger als der Eisen- bahnweg; durch ihn wird jedoch nicht nur eine Verbilligung landwirtschaftlicher Ware erreicht, sondern in sehr vielen Fällen ihr Versand über haupt erst ermöglicht. Besonders ist dies beim deutschen Obstbau Ker Fall! Ohne Zweifel würde in Jahren reicher deutscher Ernte die Auslaudsetnfuhr zurückge- kmlten werden, wenn es nicht in den deutschen Anbaugebieten an Verkehrsmitteln mangelte, deren Frachllasten niedrig sind! Man ist dann gezwungen, das Obst zu verfüttern; eine äußerst ungeeignete Berwertungsart, denn der Wert deS Obstes liegt doch nicht in seinem Kalorien- reichtum, sondern im Reichtum an aromatischen und Mineralstoffen. Vom Standpunkt der Bolksernährung ist oliv diese wertinindernde Verwsrtungsweise zu bedauern, da nun aber diese verschleuderte Ware durch Auslandscinfuhr ersetzt wird, so ist auch die Volkswirtschaft direkt geschädigt. Das Aus land kann augenscheinlich deswegen billig und gut liefern, weil seine Anbaugebicte mit den deutschen Verb rauchergebieten durch Wasserwege » verbunden sind. Neue Projekte werden kaum noch eine Verstärkung der Obsteinsuhren mit sich bringen, sie werden jedoch dem deutschen Obst, oder irgendeinem anderen deutschen landwirt schaftlichen Produkt den Weg nach den Absatzgebieten eröffne». Denn wenn wir uns überlegen, was für Kanalbautsn vom Kohlenbergbau und der In dustrie befürwortet werden und somit durchge- sührt werden können, so werden es immer die Verbindungen zwischen Kohleproduzent und Kohlckonsument sein. Man will sich den deutschen Markl durch Verbilligung deutscher Kohle gegen über englischen erhalten oder erobern. Solche Kanäle aus Kein Bergbaugebiet in das Kohlen- kor-.^mgeöiei stellen, ' in. umgekehrter Richtung b? _»g-n, gleichzeitig Wege aus dein landwirt- swaftl'rchen Ueberschüßgebi'et in das Konsumge biet dar Es wird in letzter Zeit über die agrarscind- liche Einstellung der Reichsbahn geklagt. Der Wasserweg würde der Reichsbahn viel Ware ent- - ziehen, sodaß sie sich durch erniedrigte Tarife einen erheblichen Anteil am Warentransport zu erhalten sucht, gesunde Konkurrenz! Der Ein wand, die Wagen der Bahn würden schon jetzt nicht voll ausgsnützt, sollte die Landwirtschaft kalt lassen. Sre hat, wie jeder Erwerbszweig, ihren Vorteil dort zu suchen, wo er vorhanden ist! In letzter Zeit ist übrigens die Aussicht auf weiteren Ausbau deS Binnenwasserstraßennetzes ohne die Proteste der Landwirtschaft gesunken. In der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" wurde Anfang dieses Monats festgestellt: Die Errungen schaften der Neuzeit machten den Kanalbau un nütz, weil der Transport von Kohle als Roh ware binnen kurzem abnehmen würde und billiger in Oel- oder Gasform geschehen könne! Diese ist für die Landwirtschaft eine schädliche Entwicklung, denn weder Roggen noch Obst wird sich verölen oder vergasen lassen, um in solcher Form billig ins Ruhrgebiet geliefert werden zu können. Mit dem Ausland ist das Ruhrgebiet durch Wasserwegs verbunden, doch weniger mit der deutschen Landwirtschaft. Die deutsche Land- M. Abb. Abb. V. Bildung (Abb 5) sehen wir drei größere, auf Weinbau und unsere Weinherstellung fein, ko "vuiss! irroo Wyen wir orei grossere, aus , Weinoau uno liniere Weinyerneunng ssi/1, cnen kleinen geschmückt mit Lotosblüten und dürfen wir doch nicht neigest?» daß auch hier» wtosfrüchten stehen, zwpch. n den großen Kratern zu eine lange Entwicklung nötig war. rtad die alten Aegnmer waren vielleicht der An mg in mehr oer Kette dieses Kullurzwetges. flach wie hoch waren, ans unjerer Ab- »d flache Bi ole anfgeschjchwl. Mögen wir heule auch sehr stolz aus unseren Flüssigkeit herausfloß (Abb. 3). Der erste Krug des neuen Weines wurde der Göttin Hathor dar- gebracht Diese ist vielfach in Gestalt einer Schlange an dem Tresterkasten angebracht. Ein kleiner Gabentisch war vor ihr ausgestellt worauf wir neben Trinkgefäßen mit Wem auch Brote und Blumen, besonders Lotos erkennen können Wird der erste Krug den Segen spendenden Gottern dargebracht, so werden nun dir folgenden in große Krüge gegossen. Hierbei scheint eine genaue Kontrolle geherrscht zu haben, sehen wir Aufzeichnungen, daß dieses wirklich der Fall ge- wesen ist. Ünmäßigleit im Weingenuß galt den Aegyptern durchaus nicht als Schande, wußte er doch die treffliche Wirkung des Sorgenbre chers genau jo gut zu schätzen wie wii, was aus der prächtigen Bezeichnung: „Seife der Sorge" für Wein hernorgeht. Bei den Trinkgelagen muß es hoch horgegangen sein, und der Wein muß im wahren Sinne in Strömen geflossen sein Zum Trinken denntzte man Kelche, du VeinbM und WeMereilung im alle» Aegypten. Dipl. Lartenbauinsp. Hans F. Kam meyer. (Schluß.) Um nun noch den Rest des Saftes aus den Trestern zu gewinnen, wurden sie in einen schlaucharttgen Sack getan, dessen Enden durch zwei feststehende Pfähle gezogen wurden, und durch lange Stangen drehte man den Sack so stark zusammen, daß auch der letzte Rest an Wirtschaft und besonders der Gemüsebau wird sich jene Märkte erst er obern können, wenn er sich gün stige Anfahrtswege geschaffen hat. Kraß liegen noch die Verhältnisse in Berlin. Fast 70?» der auf dem Wasserwege zugeführten Gartenbauprodukte stammen (1924) aus der Tschechoslowakei — tschechisches Obst! — Der Wajseiweg von dort ist so billig und Ware an preisend wie der Landweg aus der Provinz Brandenburg-Mitte. Die Rieseneinfuhren der Tscheche! werden erst zurückgehen, wenn ein deutsches Graßanbaugcbiet mit Berlin durch ähnliche Wasserwege verbunden ist. Zwar wird kaum jemals ein Kanal allein wegen des Obstversandes gebaut werden können, denn der Anteil der gesamten Gartenbaupro dukte am deutschen Binnenwasserverkehr beträgt nur etwa ZA, doch sollte sich der deutsche Gar tenbau und die Landwirtschaft nicht prinzipiell gegen Pläne versteifen, dre ihr selbst Absatzge biete erschließen. Zusammenfassend sei gesagt: Die Land wirtschaft ist interessiert an Kanalbauten, sie fördere des halb solche Pläne, daurit zu ihrem Nutzen eine festere Ver kettung zwischen dem deutschen Osten und Westen sowie in der Folge eine Eroberungdes west deutschen Marktes durch deutsche Agrarerzeugnisse ei «tritt. Lie SleuerdesreiMgen siir Versicherungen. Von Dr. Brönner in Berlin. Durch den Abschluß von Lebens-, Pen« ; ions « und ähnliche» Versiche rungsverträgen ergeben sich für die Versicherten in steuerlicher Hinsicht mannigfache Vorteile. Von besonderer Bedeu tung sind diese sür denjenigen, dem gesetzliche Ruhsgchaltsansprüche nicht zustehen, und der im allgemeinen sür seine Altersversorgung aus reichendes Vermögen nicht besitzt. Schließt der Steuerpflichtige für sich oder seine Familienangehörigen einen Lebens versicherungsvertrag ab, so sind die von ihm bezahlten Prämien bis zu einer gewissen Grenze vom steuerpflichtigen Ein kommen abzugsfähig, sofern er die Versiche rung sür sich und seine, wie es im Ein kommensteuergesetz (Z 17) heißt, nicht selb ständig veranlagten Haushaltungsangehörigen eingeht. Zu diesen gehören regelmäßig die Ehefrau und die minderjährigen Kinder, auch Stief-, Schwieger-, Adoptiv- und Pflegekinder. Selbst die getrennt lebende Ehefrau und die getrennt lebende» Kinder sowie die unehelichen Kinder sind den Haushaltungsangehörigen gleichgestellt, wenn fie von dem Steuerpflich tigen ganz oder im wesentlichen unterhalten werden. Die Absetzbarkeit von Lebens- Versicherungsprämien einschließlich von Beiträgen zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Angestellten-, Invaliden-, Er.erbslofenversor- gung, Witwen-, Waisen- und Pensionskassen sowie Sterbekassen ist zugölassen, soweit sie jährlich 480 Alk nicht übersteigen. Für die oben erwähnten Familienangehörigen, auch soweit sie von dem Steuerpflichtigen getrennt leben, aber im wesentlichen von dem Ange stellten unterhalten werden, erhöht fich der Freibetrag um je 100 IM. Ausnahmsweise findet dis Erhöhung nicht statt, soweit die Kinder Arbeitslohn oder auch Einkünfte aus selbständiger Berufstätigkeit beziehen. Ein erhöhter Abzug ist serner zugelafsen sür weniger vermögende Steuerpflichtige über 50 Jahre. Bei ihnen erhöht sich der zuge lassene Betrag von 480 Akk, wenn der Steuer- pflichtige sich in den Jahren 1928 bis 1926 zur Zahlung der Versicherungsprämien ver- pflichtet hat, s) wenn der Steuerpflichtige mehr als SO Jahre, aber nicht mehr als öS Jahre alt ist, auf 960 Alk; b) wenn der Steuerpflichtige mehr als 55, aber nicht mehr alS '60 Jahre alt ist, auf 1200 Alk; c) wenn der Steuerpflichtige über 60 Jahre alt ist, auf 1440 M. Diese Vergünstigung güt jedoch nicht, wenn der Steuerpflichtige einen Anspruch oder eins Anwartschaft auf Ruhegehalt oder andere wie derkehrende Bezüge, wie Renten in Höhe von mehr als 2000 Akk im Jahrs hat. Mit Rücksicht auf den Lohnabzug wird es, falls der Versicherungsnehmer Angestellter ist, meist erforderlich jein, eine Erhöhung des steuerfrsien Lohnbetragss, von dem nnr 20 M monatlich auf die sogenannten „Sonderleistun gen", zu denen die Versicherungsprämien rechnen, entfallen, bei dem sür ihn zuständigen Finanzamt zu beantragen. Beispiel: Bon dem Gehalt eines der- heirateten Angestellten ohne Kinder werden monatlich 40 Akk als Lebensversichsrungs. Prämie abgesührt. Die steuerfreie Grenze be trägt 580 Akk. Der Betrag ist voll abzugs» fähig, da dis Prämie sich für das Jahr nur aus 480 M stellt. Da für Svnderlcistnngcn in den, ganzen steuerfreien Lohnbetrage von 100 Akk nur 20 Alk enthalten find, der Ange- stellte aber bereits 40 Akk sür den Prämien anteil absstzsn kann, wird er Erhöhung des steuerfreien Einkommcnsteils sür Sondcr- leistungsn auf 40 Alk bei seinem Finanzamt unter Vorlegen der Sleuerkarte zu beantragen haben. Der gesamte steuerfreie Lobnbetrag beträgt dann monatlich insgesamt 120 Akk. Dabei ist noch zu erwähnen, daß auch die Kirchensteuer zu den „Sonderleistungen" ge hört, mit Rücksicht auf diese also eine weitere Erhöhung des steuerfreien Lohnbstrages für Sonderleistungen in Frage kommen kann. Die noch nicht fälligen Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Ren tenversicherungen, soweit im letzteren Fall« der Versicherungsnehmer noch nicht in den Rentenbszug eingetreten ist, unterliegen der Vermögen st euer, soweit der Wert insgesamt 5000 Akk übersteigt. Nach der Reichs abgabenordnung (8 143 Abs. 4) wird dieser mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien berechnet. Außerdem ist bestimmt, daß, wenn der Steuerpflichtige nachweist, wofür die Ver sicherungsanstalt den Versicherungsschein nach den Bsrsichsrungsbedingungen oder ihren Satzungen zurückkaufen würde, dieser Betrag maßgebend ist. Tritt der Vsrsichsrungsfall ein und wird die Lebensversichsrungs summe ent>- wsder an den Berfichsrungsnehmsr selbst oder seine Hinterbliebenen aus gezahlt, so ist Einkommsnsteusrpflicht für die vereinnahmte Summe nicht gegeben. Hier greift Z6 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes Platz, nach dem einmalige Vermögensanfälle von der Einkommensteuer nicht erfaßt werden. Ein- malige Kapücrismp'änge aus Grund von Lebens versicherungen sind im Gesetz ausdrücklich ge nannt. Ist dagegen der Versicherungsnehmer eins Rentenversicherung emgegangcn, so unterliegen diese jeweils bei Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, da ,„Renten" als steuerpflich tige Einkünfte in Z 40 des Einkommenstencr- gesetzss ausdrücklich angeführt sind. Dies gilt sowohl für Jnvaliditätsrenten, Leibrenten, Wit wenrenten, Waisenrenten usw. Der Abschluß von Versicherungsverträgen im Lause des Jahres 1923 kann, sofern die Zahlung der Prämie noch im Jahre 1926 erfolgt, für die Einkommensteuer dieses Jahres noch von Bedeutung sein. Grüne Woche vsm A.Zanuar bis ö.zebmar Noch einige Stände frei. 'S ' 'N IV doch, wie ein Aegypter einem anderen die Anzahl der eingefülllen vorliest, die dieser Nun genau aufschrerbt (Abb. 4). Nach dem Füllen wurden die Krügs entweder »erpicht oder mit einem Tonstopfen verschloßen. Die Form der Krüge war meist schlank und hoch gebaut und aus Ton hergestellt. Zur Gärung wurden sie in Vorrats, kammern auf Gestelle gebracht und mit einem Etikett versehen Aus all diesem ist zu schließen, daß die alten Aegypter dem Wein schon recht eifrig zuge- sprochen haben, und wir wißen auch aus anderen bildlichen Darstellungen sowie aus literarischen Abd. Königsberger MrklverhAl- nisse. Von Gärtnereibcs. Joh. Berndt in tzeiligenbeil, Ostpr. Wenn in Nr. 96 und 99 der „Gartenbau- Wirtschaft" über den Detailverkauf uvn gärt nerischen Erzeugnissen ein richtiges Urteil ge fällt worden ist und auf verschiedenem Wege eine Besserung angeregt wird, so ist dieser Hin weis mehr als gerechtfertigt, denn die Markt- verhältnifje find in Königsberg als vorsintflutlich nicht zu jcharf beurteilt. Wenn man von Obst-, Gemüse» und Blumen märkten spricht, so ist man doch der Ansicht, daß man darunter den Absatz der Erzeugnisse direkt an den Verbraucher zu verstehen hat. So richtig „Kleinstadtmarkt", wo feder von seinen hunder terlei Arten von Obst und Gemüse oder Blumen etwas verlausen will. Diese Art des Absatzes ist ja auch das gesundeste System, um den Zwilchenhandel zu umgehen und dm» Publikum zu zeigen, was einheimischer Fleiß zu bieten vermag. Trotzdem wäre bei dieser Art des Ab satzes im Interesse der Rentabilität des Erzeu gerunternehmens wichtig, wenn die Verbands bestrebungen auf Spezialisierung und damit Ver einfachung eines Betriebes Erfolg hätten. Warum aber kommt die Spezialisierung nicht in Gang? I. Hat die unheimliche Vielseitigkeit Ker Er zeugnisse lein überschüssiges Kapital gebracht, um zur Spezialisierung überzvgehen, 2. gibt es kein Bankinstitut, welches auf die Persönlichkeit oder auf die zu bauende Frucht Kredite bewilligt, 3. weicht das Zusammengehörigkeitsgefühl der Erzeugergärtner dem Gefühl des Neides, der Konkurrenz und der Ueberheblichkeit des einen vor dem andern. Mit einem Wort, der Gärtnererzeuger wird niemals ein Gärtnerkaufmann oder Händler sein; daraus ist zu folgern, daß nolgezwungen die Händler den Segen gärtne rischen Fleißes genießen. Aber es ist unmöglich, daß Erzeuger und Händler neben einander den Verkehr mrt dem Publikum unter halten, wie es aus den Königsberger Märkten der Fall ist. Entweder drückt der Erzeuger Ken Marktpreis, weil er glaubt, den Händlerprofit nicht zu brauchen, oder der bewegliche Händler verzichtet auf heimische Erzeugnisse und läßt anS günstigen Anbaugebieten die gleiche Ware durch Bahn oder Schiff hccanschaffen, um den heimi schen Markt zu überschwemmen und unsere Regierung, die sich mit dec .Hebung der Er zeugung so unendlich viel Mühe gibt (siche S-Millionen-Kredit sür Gemüset: erberer), die stützt gleichzeitig den Handel durch Verträge mit dem Ausland, damit die schassende Kraft des Erzeugers durch die raffende Kraft des Händlers möglichst klein gehalten wird. Millionenkrcdite als Zuckerbrot und Handelsverträge als Peitsche für den werteschaffendtzn Arbeitsgeist der Er zeuger. Deshalb ergibt sich zur Wahrung der be- rechtigten Interessen der Erzeuger, die Trennung zwischen Erzeugein und Händlern im gleichzeitigen Verkehr mit dem Publikum und diese Trennung ist nur möglich, wenn es K l e i n v e r k a u f sc markte oder -Markthallen gibt, dass neben aber auch GroßverkausM Markthallen oder -stände, wo dM Wiederverkäufer die Ware vom Erzeuger nimmt und dann dem Publikum zusührt. denke an das Markthallensystem in Berlin unk auch an die Auktionen aller gärtnerischen Er zeugnisse in Holland. In der Markthalle ließe sich, wie in Berlin, sehr gut der Verkauf an die Händler in den frühesten Morgenstunden ab wickeln, während darnach die Händler mit dem Publikum in den Verkehr treten können. Der erzeugende Gärtner wird selbstverständlich diesen Warenabsatz zuerst scheuen, denn dadurch, vaß der Engros-Absatz sich in der Markthalle voll zieht, hört der beliebte Hausierhandel auf, und der Detgilhändler ist auf den Einkauf in den Markthallen angewiesen. Wenn nun die Er zeuger mit ihren Waren in den Markthallen er scheinen, werden sie gegenseitig die Qualität ihrer Erzeugnisse richtig beurteilen lernen. Weiter würde naturgemäß eine Spezialisierung mrd Intensivierung der Pioduktion einsstzen,
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