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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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VI5 VM5MM ÜMMSÜVL cv emm dkW.Ä>< vc^ML: SllkMW!r<nc VWML5-e^^MÜ87 Nkxkkkv^ 5^ 4S Berlin, Dienstag, den S. November 1927 Ern-mt Dienes«Freitags Zahrg. 1927 Nr. S9 42. Jahrgang der Verbandszeitnng. Ssr»g»pe«ks Karsts.— mönsMek. — ^nrskgsnssnnkihm s: SsrNn 8W48, ^rlsckrlckistr. 16, nsbsn clsr (ZLrtnsrmsrktNalls. — vis Sckilsuctsrsnrsigsn sinkt von cksr Vsrökksntiickiung susgssottlosssn. — vsr^uttrLggsbsr gibt durok ciis ^ukgabs clss inssrats ssin Linvsrstüncknis ab: prsiss unisr clsr Scdlsuclsr- prsisgrsnrs clsrVsrdLnctv wsgrulasssn. — Erfüllungsort Ssrlin-lykitts. , Der Stand der Gewächrhaustypisierung. — Gärungsfreie Früchteverwertung. — Preiserhöhung für Siemensfräsen. — Berufs- und Wirtschaftsleben. — Das Um- «Uö vklN JMMtl: graben mit dem Spaten und die motorische Bodenbearbeitung. — Mitteilungen des ReichSvcrbandes. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen — Marktrundschau. ^nrsf^snpeskss! l7ks T'gsspskssns mm-?skks 20 ckks ^gsspskksns k?»- klsms-mm-^sils im Isxt 4V k^k. — I^sklamstionsn nur bis 8 Tags nsob MX, Lrsobsinsn rulässig. — Sslsgsxsmplsrs nur auf Vsrlsngsn gsgsn Porto- «M, U A M / ersatr. — PUr psblsr eturob unOsutiiobss däsnuskript ksins t-taktung. — Ssi MU / kiinrisdung cturob Loriokt oct. I. Xonkursvsrtskr. kLilt cisr bsrsobn. Rabatt fort. Ser Stand der GewüchshausWifiemsg. Sie Tyslsirrung »er Kewächs-! HSsser und IrWeele. In Nr. 81 der „Garte. Sauwirtschaft" 1926 wurde erstmalig eine Beschreibung unserer Typen veröffentlicht. Seither find erhebliche Fortschritte erzielt worden, so daß es erforder lich erscheint, erneut über die Typenhäuser zu berichten. Die drei Frühgemüsehaus-thpen wurden in statischer Hinsicht durchgcarbeitet und von der Staatlichen Prüfungsstelle für statische Berech nungen in Preußen überprüft. Auf Grund dieser Prüfung hat das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt folgende Bekanntmachung erlassen: Rd.-Grl. d. MfV. v. 28. 6. 1927, betr. baupolizeiliche Zulassung von Gewächs- haustypen des ReichSverbandes des deutschen Gartenbaues — II 8.979 II —. Um dem Frühgemüsebau und der Blu menzucht eine größere Ausdehnung zu geben, hat der Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. B-, Berlin NW. 40, Kron prinzenufer 27, Typenentwürfe für Treib hausanlagen ausgearbeitet, die dazu dienen sollen, die Anschaffungs- und Unterhal tungskosten der Treiüanlagen möglichst hcr- abzusetzen. Diese Typenentwürfe sind von der hiesigen Staatlichen Prüsungsstelle für statische Berechnungen geprüst worden. Bei Entscheidungen über ihre baupolizeiliche Zulassung sind die im abschriftlich bei liegenden Bescheide vom 20. 5. 1927 an gegebenen Bedingungen zu bcachlen. I. V-t Conze. An die Herren Regierungspräsidenten usw. Anlage. Bescheid der Staatlichen Prüsungsstelle für statische Berechnungen vom 20. 5. 1927 — St.P. 120 —. Dem Reichsverband des deutschen Gar tenbaues wird hierdurch bescheinigt, daß nach Prüfung der vorgelegten und wieder beigcsügten Zeichnungen, statischen Berechnungen und Baubeschreibungen der solgeirden Gewächshaustypen: TYP 1: Gurkenhaus mit fester Ver glasung, Typ 2: Tomatenhaus mit aufgelegten Fenstern, Typ 3: Tomatenhaus mit fester Ver glasung die Prüfungsstelle keine Bedenken hat, diese Gewächshaustypcn allgemein zuzu lassen und dies den Baupolizeibehörden unter folgenden Bedingungen zu empfehlen: 1. Die Gewächshäuser dürfen ledig lich der Aufzucht dienen und sind nicht zum Aufenthalt vieler Personen be stimmt. Sie sind daher gemäß der Be merkung zu Ls Ziffer 9 der ministeriel len Bestimmungen über die bei Hoch bauten anznnehmenden Belastungen usw. vom 24. 12. 1919 unter Fortlasiung der Schneelast berechnet und müssen daher schneesrei gehalten werden. 2. Der Baugrund muß nach den statischen Berechnungen bei Typ 1 mit 2,7 KZ/cm?, Typ 2 mit 1,3 KZ/cm^, Typ 3 mit 0,5 KZ/cm» belastet werden können. Vor Errichtung der Gewächs häuser ist bei der zuständigen Ortsbau polizei anzufragen, ob der Baugrund die genannte Inanspruchnahme verträgt. Verne inenden falls find die Fundamente entsprechend der angegebenen geringeren Tragfähigkeit des Bodens zu verstärken. Ihre Standfestigkeit ist dann besonders nach^nweisen. 3. Di« Länge der Häuser beträgt 50 m. Sollen längere Gewächshäuser erbaut werden, so ist noch ein be sonderer Verband zur Erzielung der Längssteisigkeit vorzusehen und nachzu weisen. 4. Wegen der in Gewächshäusern vor handenen erhöhten Rostgefahr sind bei Typ 3 di« vorgesehenen Gasrohre von 48 mm äußerem Durchmesser mit fettem Zementmörtel sorgfältig auszugießen, um unkontrollierbaren inneren Anrostungen zu begegnen. Hierbei wird der besseren Auswechselbarkeit wegen empfohlen, di« Rohre nicht unmittelbar in den Beton- «inzubstonieren, sondern aus einen ausreichend bemessenen Rundcisendorn von 40 mm Durchmesser aufzusetzcn (Einbindelänge in Beton und Rohr je 35 cm). 5. Da die Typen 1 bis 3 unter Berücksichtigung der geringen Bauhöhe sowie der meist durch Hecken geschützten Lage nur mit einem Winddruck von 50 üg/m? berechnet sind, so gelten diese Typen nur für Gegenden mit normalen Windverhältnissen. Dahcr sind an der Küste oder sonstigen starken Winden ausgesetzten Baustellen die Ge wächshäuser unter Zugrundelegung der dann im Benehmen mit dcr Ortsbaupolizei anzunehmeuden Windstärken besonders zu berechnen und zu bemessen. 6. Wegen der gesteigerten Rost- bzw. Fäulnisgefahr ist in sämtlichen Ge wächshäusern der Anstrich aller Eisen- und Holzteile dauernd sorgsam zu unterhalten, weil nur dann die Stand festigkeit der Häuser gewährleistet ist. 7. Für die Errichtung eines jeden Gewächshauses ist bei der Ortspolizei behörde die Bauerlaubnis nachzusuchen, wobei ein Abdruck dieser Versügung sowie die betreffenden Zeichnungen und Bau- beschreibnngen vorzulegen sind. Stati scher Nachweise bedarf es, abgesehen von den unter Ziffer 2, 3 und 5 angegebenen Fällen, nicht mehr. Brauer. An den Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. D. in Berlin. * Damit sind dis Typen unter den genannten Voraussetzungen für ganz Preußen grundsätzlich genehmigt, womit aber — das sei noch einmal ausdrücklich hervorgehoben — di« Pflicht des Bauherrn, den Bau bei der Ortspolizeibe hörde vor Beginn des Bauens anzumelden, nicht in Wegfall kommt. Es empfiehlt sich, bei der Anmeldung unsere mit dem Prüfungs- Vermerk versehenen Zeichnungen, welche Mit gliedern zum Preise von 3,— RM. je Stück zur Verfügung stehen, mit vorzulegen. Sofern erforderlich, können auch statische Berechnungen zu den Gemüsehaustypen gegen Erstattung der Kosten von uns bezogen werden. Die generelle Genehmigung der Gemüse häuser in den übrigen Ländern des Reiches ist in Vorbereitung. Anleitung für den Bau von Gewächs häusern für die Frühgemüsckuttur. Bezüglich der Bauart lassen sich das Gur kenhaus und das Tomatenhaus mit fester Verglasung zusammensassen. Es sei deshalb zunächst nur von diesen beiden Häusern die Rede. Für den Bau der Umfassungsmauern wird anheimgestellt, Beton oder Mauersteine zu ver wenden. Stärke bei Beton 0,20 m, bei Mauer werk 0,25 in über der Erde. Die Höhe der selben betrage beim Gurkenhaus 0,85 in, beim Tomatenhaus mit fester Verglasung 0,75 in. Wie tief man mit der Umfassungsmauer in den Boden geht (Fundamentierung) hängt da von ab, wie der Baugrund beschaffen ist. Es wird sich allgemein empfehlen, die Umfassungs mauer zwischen Betonpfeiler zu stellen, welche 0,80 in tief in den Boden gehen und mit einer Fußplatte endigen. Abstand dieser Pfeiler 2,50 in. Die Pfosten für die Rinn« zwischen zu sammenhängenden Gewächshäusern werden am besten aus Beton hergestellt und sollen fol gende Abmessungen haben: Der Pfosten selber 0,12x0,12 in. Der Pfosten hat einen Kopf, der 0,40 m breit sein muß. Länge der Pfosten richtet sich nach dem Daugrnnd und muß mindestens 1,35 in betragen, wovon 0,50 in in der Erde und 0,85 m über dcr Erd« stehen müssen. Es ist darauf zu achten, daß der Pfosten nicht weniger tief als 0,50 in im Boden steht, damit er bei tiefem Um graben oder Bodenerneuerung im Hause nicht gelockert wird. Wo dcr Baugrund es erfordert, muß ein Fundament aus Beton gesetzt werden. Der Abstand der Pfosten betrage 2,50 m von Mitte zu Mitte. Zur Herstellung der Rinne werden zwei Winkeleisen in den Abmessungen 80 X 40 x 6Y2 mm verwandt. Die längere Seite des Winkels muß 0,80 mm betragen, da sonst keine Rinne von genügender Tiefe gebildet werden kann. Die Winkeleisen werden aus die Pfosten aufgelegt und zwar so, daß die längere Seite des Winkels nach oben steht. An die Winkel eisen werden die Sprossenhalter befestigt. Zwischen die beiden Winkeleijcn kommt eine Eisenbetonlage, welche in der Mitte 0,05 m stark ist und nach den beiden Seiten etwas verdickt wird, damit das Wasser in der Mitte zusammenfließt. Die Rinn« muß in der Richtung nach dem Kessel zu je laufendes Meter ein Gefälle von 5 mm haben. Wo in Rück sicht auf das Gelände möglich, da geb« man dem ganzen Hause das erforderliche Gefälle. Die Sprossenstärke betrage 0,04x0,06 m. Die Sproj enweit« ist von Mitte zu Mitte Sprosse gemessen 0,50 m, dementsprechend wird die Breite der Scheibe 0,48 m. Die Sprossen länge beträgt 2,60 m beim Gurkenhaus und beim Tomatenhaus mit fester Verglasung 6 m. Binder sind bei den beiden genannten Typen nicht unbedingt erforderlich. Wo dieselben zur Sicherheit oder in Rücksicht aus besonders exponierte Lage angebracht werden sollen, ge nügt es, daß sie aus T-Eisen in den Ab messungen 45x45x5,5 mm hergestellt, im Abstand von 10 m Verwendung finden. Die Firstpfette aus Holz soll die Ab messungen von 0,04x0,16 m haben. Die Firstpfette muß 0,16 m hoch sein, um ein gutes Hochstellen der Luftklappen zu ernrög- lichen. Darüber liegt das Firstbrett, welches 0,12 m breit und 0,02 bis 0,03 m stark sein muß. Die Luftklappen werden am First und zwar im Abstand von 4 m von Mitte zu Mitte ange bracht. Die Länge einer Lustklappe soll 1,50 m betragen, erstreckt sich also über drei Sprossen. Die Breite der Luftklappe sei 0,70 m. Für das Tomatenhaus mit fester Bedachung ist die Evans-Lüftung zu bevorzugen, weil sie eine ausgiebigere Durchlüftung gestattet. Gurken Haus. Die Gurkenhäuser haben eine lichte Weite von 4 m. Von Mitte bis Mitte Rinne ge messen 4,40 m. Lange beliebig, jedoch nicht über 50 m. Das Satteldach soll im Winkel von 1000 stehen. Die Breite der Rinne zwi schen zwei Häusern beim Blocksystem betrage 0,40 m. Höhe des Hauses bis Unterkante First 2,50 m. Für die Gurkenhäuser kommt nur Warm wasserheizung in Frage. Als Höchstleistung ist zu fordern eine Temperatur von plus 20» im Hause bei einer Außentemperatur von minus 15° L. Es genügen vier Rohre 102 mm Rohrweite, also zwei Vor- und zwei Rücklaufrohre. Damit eine einwandfreie Zir kulation erreicht wird, muß der Kessel etwas tiefer stehen als der Rücklauf. Tomatenhaus mit fester Verglasung. Die Tomatenhäuser haben eine lichte Weite von 9,10 m. Von Mitte zu Mitte Rinne gemessen 9,40 m. Länge beliebig, jedoch mög lichst nicht über 50 m. Das Satteldach soll im Winkel von 128° stehen. Um die kost spieligen Binder zu ersparen, muß das Dach gestützt werden. Dazu finden im Abstand von 2,50 m Eisenrohre mit einem Durch messer von 48 mm Verwendung. Um das Verrosten dieser Rohre von innen heraus zu verhüten, werden dieselben mit Beton aus gegossen. Im Boden enden diese Stütze» in einem 70 cm hohen Betonsockel 30x30 cm. Außerdem sind die Sprossen auf jeder Dach feite durch einen Unterzug des Winkcleifens 80 x 40 X 8 cm verbunden, an welchen die Stützen mit dem oberen Ende befestigt werden. Zur Versteifung der Dachkonstruktion werden außerdem Unterzüge und Stützen mit einer Zugstange aus Rundeisen von 10 mm Durch messer verbunden. Als Heizung kommt in erster Linie Warm wasserheizung in Frage. Als Höchstleistung ist zu fordern eine Temperatur von plus 18° im Hause bei einer Außentemperatur von minus 10°. Es sind erforderlich sechs Rohre mit 102 mm Rohrweite, also zwei Vor- und vier Rücklaufrohre, oder auch eine entspre chende Anzahl schwächerer Rohre, die zu sammen den gleichen Durchmesser haben. Da mit eine einwandfrei« Zirkulation erreicht wird, muß der Kessel etwas tiefer stehen als der Rücklauf Tomatenhaus mit aufgelegten Fenstern. Lichte Weite 2,80 m. Von Mitte zu Mitte Rinne gemessen 3,05 m. Länge be liebig. Höhe vom Boden bis zum First 2,49 m. Di« Umfassungsmauern sowie die Funda mente werden am besten aus Beton herge stellt. Die Umfassungsmauern, deren Höhe über dem Boden 0,35 m beträgt, werden zwi schen Betonpfosten eingebettet, welche 0,80 m tief in den Baden gehen. Die Bedachung des Hauses besteht aus Frühbeetfenstern in der Größe von 0,80 X 1,50 m Außenmaß ohne Sprossen, welche aus die Konstruktton aufgelegt und mit Kettelhalen befestigt werden. Die Konstrultton besteht aus Bindern, welche aus Eisenbeton oder Eisen hergestellt werden können. Im letzteren Falle benutzt man hierzu T-Eisen in der Stärke 60 x 30 x 5 mm. Ab stand der Binder 2,40 m. Wenn Eisenkon struktion Verwendung findet, kann man die selbe bis zum Boden durchführen und dort in Betonsockel endigen lassen. In Rinnen höhe mit T-Eisen verbunden, werden die Pfosten unter den Rinnen unnötig. Es empfiehlt sich hierauf, Rinnen aus 30 mm starken Brettern, welche gut geteert werden müssen, anzubringen. Die Lüftung wird durch das teilweise Herabziehen der Fenster erreicht. Häuser für die Topspflanzenkultur. Auch die Topfpflanzenhäuser sind typisiert, jedoch steht die generelle Zulassung noch aus, es muß also jeweils der Festigkeitsnachweis erbracht werden. TYP 4. Das Haus soll 6 m innere Breite haben. Die Höhe bis zum First betrage 3 m. Das Mauerwerk soll 90 cm, die Glassteh- wand 60 cm hoch sein. Der Neigungswinkel des Daches soll etwa 30° betragen. Bezüg lich der Aufteilung des Raumes im Innern wird festgestellt, daß eine Wegbreite von 80 cm und eine Tischbreite von 1,10 m zu bevorzugen ist, wodurch sich zwei Seiten tische, zwei Wege und ein Mitteltisch in doppel ter Breite ergeben. Sprossenstärke 5x4 cm, Abstand der Sprossen 50 cm. Schcibcngröße 48x60 cm. Luftklappen über zwei Scheiben und 60 cm breit (100x60). Das Haus soll freitragend gebaut werden, es werden deshalb Binder im Abstand von 4 m erforderlich T-Eisen 141° 8. Für die Mumengewächshaustypen wird Aentrallüftung als erforderlich angesehen. Diese soll bestellen aus einer Gasrohrwelle (einzöllig). Die Welle findet ihre Stützpunkte in guß eisernen Lagern, welche an den Sparren be festigt werden. Entfernung der Lager 2,40 m. Auf der Welle sind Hebel befestigt, welche durch Kuppelstangen mit den einzelnen oder durch gehenden Luftslügeln befestigt sind. Außer dem führt ein Hebel mit Kupvelstange zum Knrbelantrieb. Zn bevorzugen ist die Evans- Lüftung. Typ 5. Breite 3 m Jnncnmaß. Höhe bis zum First 2,40 m. Bei der Verwendung von Steh» fenstern sollen dieselben 60 cm hoch sein, während das Mauerwerk eine Höhe von 90 cm erhält. Sprofsenstärke 5x4 cm, Sprossen- abstand 40 cm, Scheibengröße 38X52 cm. Dieses schmal« Haus wird in der Regel mir Einzellüstung gebaut werden; wo aber Zentrallüftnng beabsichtigt wird, da sind die Luftklappcn in der Breite von zwei Scheiben- reihen und 60 cm breit zu machen (80 X 60). Inneneinrichtung: 2 Seitcntische von 1,10 m Breite. Die typisierten Frühbeetfenster. 1. Holländisches Fenster mit einer Scheibe ohne Sprossen. Außenmaß des Rahmens 80x150 cm, Stärke der Längsschenkel 5X4,5 cm (hochkant, liegend), Stärke der Querschenkel 6X3 cm. Die Nute in den Längsschenkeln soll 13 mm Lins kssis Vergkssunxi nur bei Vsrivsuckuo^ mclosr verrinkt. VINS. Bsuv vsrdsss. Xuslvstravx! 2000 8t.) 2,80 Kl-isis kür ?rUhbsstksn8tsr 100 8t. mit je 2 Splinten 10 tl lisrstelisr: 14. Eselin Leisis!, IsipriH 4s, Pettit: ttrückarstraü« ZH,
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