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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 84 42. Jahrgang der Berbandszeitung. - . Gartenbau und Arbeitslosenversicherung. — Der Gartenbau nach der Berufszählung vom 16. Juni 1925. — Zunahme des Gemüseanbaues in Sowjetrußland. — ÄW öeul Biologische Bekämpfung von Schädlingen und Einrichtung eines Jnsektariums. — Mittel und Wege. — Aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben. — Mitteilungen des Reichsverbandes. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marttrundschau. Berlin, Freitag, den 21. Oktober 1927 j Erschein. ME-gs - 3«^ j Zahrg. 1927 Berufs ¬ erne Beschäftigung Zunahme des Gemüseanbaues Von Erwerbs tätige 26,2 0,5 86,9 14,7 Statistik ist nach landläufiger Ansicht ein: sehr trockene Wissenschaft. Die Beschäftigui „ mit ihr ist aber manchmal doch sehr heilsam Wirtschaftsabteilung bzw. Wirtschaftszweig Landwirtschaft. . . . Gartenbau Industrie und Handwerk Handel und Verkehr und geeignet, zum Nachdenken anzuregen. Hoffentlich führt die letzte Tabelle vielen noch mals eindringlich vor Augen, wie notwendig dem deutschen Gartenbau ein enger Zusammen schluß tut. Uüttungr-Lckisdekenster sckver« varrinkts ^uskftkr. Preis: Eva^s u. örslts rusammenstsrUkit js ein 6 ?k., r. II. kostet 1 peoster 20 x 80am: 20-pS0^50x6?k.-3Ick. Ml ufM ^«äeOröLs soknelist. Ileksrb. 8tikl- MchM kakte 1 kx 2.30 ök. X. disetln M Lelriei, 1.«!«^ 0, Lrücksrstr. 16. ln Sowselruhland. Dr. E. Petz all in Dresden-Loschwitz. Obwohl das Zahlenmaterial verhält nismäßig alt ist, dürste die Verössent- lichung dennoch einen Einblick in die Markt- und Produktionsverhältnisse Industrie und Handwerk sowie Handel und Ver kehr Erwerbstätigen, unter Beziehung auf die Gesamtzahl der Erwertstätigen im ganzen Reich mitgeteilt. Dazu werden dann noch die gleichen Zahlen für di« Berufszugehörigen über haupt, das heißt, unter Hinzurechnung der An gehörigen gegeben. Diese Uebersüht besagt, daß jeder dritte Erwerbstätige etwa in Industrie und Hand werk, jeder fünfte in der Landwirtschaft, jeder siebente in Handel und Verkehr, aber erst jeder zweihundertste imGartenbau tätig ist. Diese Zahlen erklären wohl zur Genüge, warum man bei allen wirtschaftlichen Ver handlungen über unsere Wünsche und An regungen ohne Rücksichtnahme hinweggsht: wir befinden uns gegenüber allen anderen Wirt schaftsabteilungen in einer verschwindenden Minderheit, sind an Zahl etwa dem Kranken- pflegepersonal gleich stark. Wir müssen deshalb unbedingt eng zusammenstehen, uns eine strafje Organisation schaffen und erhalten und An schluß bei Stärkeren suchen. Nach Lage der Verhältnisse könnte das aber nur die wesens verwandte Landwirtschaft sein, mit deren Hilfe wir dann wohl doch das eine oder andere durchzusetzen vermögen werden. Rußlands ermöglichen. Die Schriftleitung. Wenn auch im Jahre 1924 in der garten- mäßigen Gemüseanbausläche Sowjetrußlands gegenüber 1923 ein geringer Rückgang zu ver zeichnen ist, so zeigt die Gesamtentwicklung dennoch eine aufsteigende Lime. 1923 belief sich der Gartenbau von Gemüse aus 381200 Hektar, sank aber 1924 aus 377 800 Hektar. Dieser kleine Rückgang konnte im nächsten Jahre dann wieder gutgemacht werden, denn die Anbaufläche konnte auf 464 300 Hektar gesteigert werden. Gelten diese Zahlen ledig lich für das Gebiet der Russischen Sozialistische,r Förderativen Sowjet-Republik, so kommen dazu noch die anderen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken angeschlossenen Republiken, und zwar die Ukraine mit 391100 und Weiß rußland mit 44 700 Hektar, so daß sich für die gesamte Union «ine Anbaufläche von 900 100 Hektar ergibt. Es sei ausdrücklich betaut, daß es sich hier lediglich um die gartcnmäßige Ge müseanbausläche handelt. In gewissen Teile» der Union wird Gemüse auch seldmäßig ange baut, insbesondere m der Steppe, eine An bauart, die Bachtschi genannt wird. Aus diese Art werden hauptsächlich Melonen, Kürbis, Lauch usw. gezogen. Rechnet man die Bacht- schisläche in der gesamten Union zusammen, dann ergibt sich ein weiteres Anbangebiet von 1245 500 Hektar. Somit dienen dann dem Gemüsebau überhaupt, und zwar sowohl garte», mäßig wie seldmäßig 2 145 600 Hektar. Von der gesamten russischen Anbaufläche sind das 2,2»/->. In einzelnen Landerteilen ist der Pro zentsatz, den der Gemüsebau erreicht, im Ver hältnis zur Gesamtanbaufläche recht bedeutend: so erreicht er z. B. in der Ukraine 3,5«/», in Usbekistan sogar 3,6°/<>. kN» ^ssspskksns mm-2kskka 20 Pf., elka KIsms-mm-Ssils lm lksxt 40 Pf. — Koklamstlonsn nur bis 8 7sg« nscb Srsadsinsn ruILssig. — Sslsgsxsmplurs nur suk Vsrisngsn gsgsn porto- «rsatr. — PUr psdlsr ckurab uncksutliobss dlemuskrlpt Kölns l-taktung. — ösi kinrisdung ckurcb Qsrlcbk ock. I. Konkursvsrkskr. tSllt cksr bsrsvbn. pabstt fort. Ssrugsprsk» klark 1.---monslNeft. — ^nr»lg»n»nn»sim«: SsrNn 8^V4S, prlsclrlobstr. 16, nsbsn cksr QUrtnsrmsrktbaNs. — Ois Soklsucksrsnrssgsn sina von cisr Vsröktsntllobung ausgoroblosson. — Dsr^uktraggobsr gibt cturcb ckis ^ufgabo ctss Inssrsts ssln Llnvsrsttinctnls ab: Preiss untsr ctsr 8 sdlsucksr- nrsisgrsnrsclsrVsrbLncksvesgruIssssn. — Erfüllungsort Ssrlln-k/Iitts. 6V 6EU8KU8 k.V UW.40-:-Vkk!^(?. 5^/. 4S ^»4444lll6ct444l Garleubau und Arbeilslsseuverstchekuni .mueak»« für GswscksbSuss«' d X X pr»l<»ksct>. cksu«rk»fk, pr»l^v-er, V. »u» varrintLtserl kr> " jever vralts. Prospekt k«rewos. UetsUvsrsaksdrile, Lack Narrkurx. Am 1- Oktober d. I. ist die Erwerbslosen fürsorge durch die Arbeitslosenversicherung aus Grund des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 ersetzt worden. Mit Rücksicht auf die ausführ lichen Abhandlungen in der Tagespresse können wir darauf verzichten, das sehr umfangreiche Gesetz in allen Einzelheiten darzustellen. Wir beschränken uns darauf, zu dem Abschnitt über den Umfang der Versicherung vom Standpunkt des Gartenbaues aus Stellung zu nehmen. Nach den Vorschriften des neuen Gesetzes sind für den Fall der Arbeitslosigkeit u. a. versicherungspslichtig: 1. Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte), die krankenversicherungspslichtig fiud sPflichtvcr- sicherungsgrenze seit dem 1. Oktober 1927: 3600 M). 2. Angestellte, die, weil sie mehr als 3600 M Einkommen beziehen, nicht mehr kranken-, aber doch angestelltenversicherungs pflichtig sind (Pslichtverjicherungsgrenze 6000 M. Versicherungsfrei sind u. a. in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Arbeit nehmer : 1. wenn sie selbst Eigentümer oder Pächter landwirtschaftlichen Grundbesitzes von solcher Größe sind, daß sie von dessen Ertrag mit ihren Angehörigen in der Hauptsache leben können und wenn sie üblicherweise nur weniger als die Hälfte des Jahres als Arbeitnehmer tätig sind. Die Versicherungsfreiheit ist von einer An zeige ber der Krankenkasse abhängig, die gemein sam vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter- zeichnet sein muß. Die Versicherungsfreiheit be ginnt mit dem Montag der Woche, in der die Anzeige erstattet wird; sie endet, sobald die Voraussetzungen sür die Versicherungsfreiheit nicht mehr gegeben sind; 2. wenn sie auf Grund eines schriftlich abgeschlossenen Jahresarbeitsvertrages beschäf tigt sind. Die Versicherungsfreiheit ist abhängig von einer Anzeige des Arbeitgebers, dec der schriftlich abgeschlossene Arbeitsvertrag beizu- sügen ist. Sie beginnt mit dem Montag der Woche, in der die Anzeige erstattet wurde, und endet sechs Monate vor Vertragsablauf, sofern nicht bis zu diesem Zeitpunkt der Vertrag schriftlich um ein weiteres Jahr v.rläugert ist. Beispiel: Am Freitag, den 1. Juli 1927, werden die Arbeitnehmer A. und B. aus Jahresvertrag angestellt. Gleichzeitig mit der Anmeldung zur Krankenversicherung er folgt die Anzeige zur Erwirkung der Ver sicherungsfreiheit, unter Einreichung des schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages. Der Beginn der Versichcrungsfreiheit fällt damit mit dem Beginn des Arbeitsver hältnisses zusammen. Der Vertrag mit A. wird am 31. Dezem ber 1927 schriftlich aus ein weiteres Jahr verlängert. Am gleichen Tage erstattet der Arbeitgeber eine entsprechende Anzeige unter Beifügung des schriftlichen Arbeitsvertrages bei der Krankenkasse. Dann bleibt die Ver- sicherungssreiheit weiter aufrechterhalten, zu nächst bis zum 31. Dezember 1928. Der Vertrag mit B. wird nicht verlängert. Für ihn erlischt die Versicherungsfreiheil mit dem 31. Dezember 1927. Für ihn müssen vom 1. Januar 1928 ab die Beitrüge abge- sührt werden. 3. Wenn sie auf Grund eines schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages von unbestimm ter Dauer, der nur mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden darf, beschäftigt find. Die Versicherungsfreiheit ist von einer An zeige des Arbeitgebers, der der schriftliche Arbeitsvertrag beizufügen ist, abhängig. Ueber den Beginn der Verficherüngssreiheit gilt das gleiche, wie in den ersten beiden Fällen. Die Versicherungsfreiheit endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung des Vertrages ausge sprochen wird. Beispiel: Der Arbeitnehmer A. wird am 1. Juli 1927 eingestellt und es wird mit ibm ein schriftlicher Arbeitsvertrag abge schlossen, der nur mit sechsmonatiger Kündi gungsfrist gekündigt werden kann. , Mit Beginn des Arbeitsverhältnisses er folgt Anzeige bei der Krankenkasse, unter Beifügung des schriftlichen Arbeitsvertrages. A. ist vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an versicherungssrei. Er wird am 30. April 1928 zum 31. Oktober 1928 gelündigt. Am 1. Mai 1928-erlischt die Versicherungssrciheit. Von diesem Tage an sind sür ihn die festge setzten Beiträge zu zahlen. Endet in den Fallen der Nr. 2 und 3 das Vertragsverhältnis durch Schuld des Arbeit gebers vor dem vereinbarten Vcrtragsschluß, dann muß der Arbeitgeber das Doppelte des sonst vom Arbeitgeber nnd Arbeitnehmer gc- meinsam zu tragenden Beitrages sür sechs Monate zahlen. War der Arbeitnehmer noch nicht sechs Monate beschäftigt, so ist der Beitrag nur sür die Dauer der Beschäftigung zu ent richten. Beispiel: Der Arbeitnehmer A. ist auf Grund eines Jahrcsarbeitsvertrages am 1. Juli 1927 eingestellt und die Versiche rungsfreiheit ist durch Anzeige erwirkt wor den. Durch Verschulden des Arbeitgebers wird A. am 10. Oktober 1927 entlassen. In diesem Falle muß der Arbeitgeber sür drei Monate und zehn Tage den doppelten Versicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Ar beitnehmeranteil) zahlen. Hebt der Arbeit nehmer dagegen auf Grund eines Verschuldens des Arbeitgebers das Vertragsverhältnis am 1. März 1928 aus, so sind die doppelten Bei träge nur für sechs Monate, d. h. also sür die Zeit vom 1. September bis 28. Februar zu zahlen. 4. Wenn sie in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers ausgenommen und dem länd lichen Gesinde zuzurechnen sind. Die Versicherungsfreiheit ist abhängig von einer gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeit nehmer unterzeichneten Anzeige bei der Kranken kasse. Sie endet mit dem Tage, an dem die Voraussetzungen für die Verficherüngssreiheit erloschen sind. 5. Lehrlinge sind versicherungsfrei, wenn sie auf Grund eines schriftlichen Lehrvertrages von mindestens zweijähriger Dauer beschäftigt sind. Land- und forstwirtschaftlich« Lehrlinge find bereits auf Grund eines schriftlichen Lehr vertrages von einjähriger Dauer verjicherungs- srei. Die Verficherüngssreiheit ist von einer An zeige des Arbeitgebers bei der Krankeukasf«, der der schriftliche Lehrvertrag beizufügen ist, abhängig Sie endet 6 Monate vor Ablaus des Lehrvertrages. Für alle Anzeigen ist ein ganz bestimmter Inhalt vorgeschrieben. Deshalb empfiehlt es sich stets, für die Abfassung der Anzeige sich die von den Krankenkassen herausgcgebenen Anzeigenvordrucke zu beschaffen. Geprüft werden die Anzeigen zunächst von der Krankenkasse. Hält diese die Vor aussetzungen sür die Verficherüngssreiheit nicht sür gegeben, so tritt die Verficherüngssreiheit nicht ein. Gegen die Entscheidung der Kranken kasse kann die Entscheidung des Versicherungs- amts (Beschlußausschuß) und gegen die Ent scheidung des Versicherungsamts das Obervcr- sicherungsamt (Beschlußkammer) angerufen werden. Das Obcrvcrsichcrungsamt entscheidet endgültig. Erkennt die Krankenkasse die Versicherungs- sreiheit an, so muß sie die Anzeige an das Landesarbeitsamt (unter Umständen an das Arbeitsamt; weitergeben. Dieses Amt kann die Versicherungssreiheit beanstanden und eine Entscheidung des Versicherungsamts (Beschluß- ausschuß, beantragen. Das Versicherungsamt soll vor Fällung der Entscheidung möglichst die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anhören. Gegen die Entscheidung des Versiche rungsamtes kann wiederum das Obervcrsiche- rungsamt (Beschlußausschütz) angerufen wer den, das daun endgültig entscheidet. Hat die Krankenkasse zunächst ein Beschästigungsverhält- nis für versicherungssrei erklärt und wird später durch rechtskräftige Entscheidung des Oberversicherungsamtes die Versicherungssrei- heit verneint, so sind die Beiträge für die rück liegende Zeit nachzuzahlen. Eine Haftung der Krankenkasse ist durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen worden. Die Beiträge sind je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Sie betragen bis aus weiteres einheitlich im ganzen Reichsgebiet 3 v. H. des Lohnes. Bei krankenversicherungspslichtigen Arbeit nehmern wird bei der Beitragsbecechnung der Lohn zugrunde gelegt, von dem der Beitrag zur Krankenkasse berechnet wird; lrankenver- sicherungsfreie, aber angcstelltenverjicherungs- pflichtige Arbeitnehmer (Einkommen mehr als 3600.— M) zahlen einen einheitlichen Beitrag von 9,— M je Monat. (Ein weiterer Auj- jatz folgt.) , , Li. männ- Weib- Stellung im Beruf 31 282 4 280 27 002 132138 sbb 533 187 671 zusammen: Stellung im Beruf Landwirtschaft Stellung im Beruf 38 155 9156 109 078 34 003 7 865 85 990 4152 1291 23 088 89,1 86,8 78,8 13,7 70,4 männ lich weib lich 14,9 8,4 48,5 74,6 52,0 männ lich weib lich ins gesamt lauten die entsprechenden Prozentzahlcn wie folgt: Vergleicht man diese beiden Uebersichten mit einander, so sieht man, daß der verhältnis mäßig« Anteil der Frauen im Gartenbau gegen über der Landwirtschaft überwiegt bei den An gestellten und Beamten und bei den mithelfen den Familienangehörigen, in den anderen Gruppen dagegen zurücksteht. Insbesondere fällt in die Augen, daß die Zahl der Arbeiterinnen in der Landwirtschaft über doppelt so groß ist, als im Gartenbau, nämlich etwa 1:1 in der Landwirtschaft gegen 3:1 im Gartenbau. Aber auch ein Vergleich der Gliederung beider Berufsgruppen, nach der Stellung der in ihnen Tätigen im Beruf, bietet interessante Einblicke, in welcher erheblichen Weise sich dock; beide so eng verwandten Berufe in bezug aus fremde und zur Familie gehörige Arbeits kräfte unterscheiden. Es entfallen von den Erwerbstätigen in der Landwirtschaft bzw. im Gartenbau in Prozenten auf die unterschiedenen Stellungen im Berus: SerGarlenbaunach derLeruss- zählung vom 1k. Juni MS. Von Gärtnereibesitzer Johannes Struck in Berlin. DaS Statistische Reichsamt veröffentlicht in Nr. 13 des laufenden Jahrganges seiner Zeit schrift „Wirtschaft und Statistik" auf Seite 574 unter dem Titel „Die Erwerbstätigen und die Gesamtbevölkcrung des Deutschen Reiches nach Wirtschaftszweigen" auch die Zahlen sür den Gartenbau. Hiernach sind im Gartenbau, in der Statistik als Gärtnerei und Gartenbau bezeichnet, tätig: Selbständige . . . Angestellte und Beamte Arbeiter Mithclfende Familien angehörige . . . Selbständige Angestellte und Beamte . . . Arbeiter Mithelfende Familienangehörige Alle Erwerbstätigen zusammen Für di« wesensverwandte Hierzu treten dann noch 37 532 männliche und 89 354 weibliche Angehörige der im Gar tenbau Erwerbstätigen, so daß die Gesamt zahl der Berufszugehörigen, Er werbstätige und Angehörige zusammen 169 670 männliche und 144 887 weibliche, also ins gesamt 314 557 Personen beträgt. Diese absoluten Zahlen, das sind die bei der Zählung tatsächlich ermittelten, ge winnen aber erst Leben, wenn man sie in Be ziehung zueinander und zu den Zahlen anderer Berufsgruppen, insbesondere der Landwirt schaft, Industrie und Handwerk, Handel und Verkehr und der Gesamtbevölkerung setzt. Berechnet man für die obige Tabelle Pro zentzahlen, so ergibt sich folgendes Bild: Selbständige Angestellte und Beamte . . . Arbeiter Mithelfende Familienangehörige Alle Erwerbstätigen zusammen Es werden hiernach im Gartenbau mehr als doppelt io viel fremde ArbeitSlrafte beschäftigt als in der Landwirtschaft, bei der den mit helfenden Familienangehörigen eine außer ordentlich große Bedeutung zukommt. Zum Schluß sei noch die Gesamtzahl der im Gartenbau Erwerbstätigen, verglichen mit den entsprechenden Zahlen der in Landwirtschaft, Stellung im Beruf Land wirt schaft Garten bau Selbständige 22,8 20,3 Angestellte und Beamte. . . 1,3 49 Arbeiter 25,4 58,1 Mithelfende Familien angehörige 50,5 16,7 insgesamt: 100,0 100,0
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