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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
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- Gartenbauwirtschaft
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Anrskgsnprsk: 48 Pf. fl mm 18 Pf.?, psskvorscftrkfl ly^i^ufsL^lsg. vis /luktiLdms «rkolgtln cksr nSckstsr^sIokbai-sn dlummsr. — psklsmstlonsn nur b!s S7sgs nsQk^sgcksInsn ruILssig. — Sslsgsxsmplsrs nur suk Vsrlsngvn gsgsn Portosr8atr. —pllrpstilsrckuroti unclsutlioticra Manuskript ksins Haftung. Ssi Einristiung cturekLsrlokt ock. i.KonkursvsrkLtir.fLIItctsr bsr«vtin.k7abattkort. 8vrvy»pr«1» Mariel.— mönsMod. — ^nrs1g»n«nn»1>ms: SsrNn S1V4S, Privckric!ti8lr. 16, nsbsn ckvr LLrtnsrmsrkttialis. — Ditz Svklsuclsrsnrolgsn sm6 vonctsrVsrökfsntiiotiung susgssetilosssn.— vsr^uktrsggsdsr gibt clureti ckis ^ukgsds clss Inasrata ssin Sinvsr8tLnckn>8 üb: prsiss untsr cksr SetUsucksr- prsisgrsnrsclsrVsrbUnckswsgruIsaasn. — LrkUllungaort Ssrlin-Hsitts. ^14^ cV »^56L8^:W(tt5V^6^^I0 Vk5 L.V 8L6I.IU M/.40-:-V8^0'. 6ükI^8jiI5M8 !Mtt.8MItt 6^/. 43 Nr. 63 Erscheint Dienstags u. Freitags I )ührg» 1927 Berlin, Dienstag, den 9. August 1927 42. Jahrgang der BerkxmdSzeitung. Der Genoffenschaftsgedanke marschiert langsam aber sicher. — Keine Schätzung Ler Gewerbesteuer und keine Abweichung von der Steuererklärung ohne nähere Prüfung. — Landwirtschaft ML ÜLNi und Eisenbahntarifpolitik. — Eine Anregung. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppcu. — Marktrundschau. Ser Genoffenschaftsgedanke marschiert langsam aber sicher. Antwort auf die Ausführungen von A. Reimann in Schönborn. Reimann schreibt: „Heraus mit einem klaren und gutdurchdachten Programm! Zeigt, was Ihr leisten könnt, dann wird es an An hängern nicht fehlen." In seinen vorhergehenden Aussührungen be mängelt es R., daß die Genossenschaft für Spesen 10 bis 15°/» weniger auszahlt, als er selbst auf dem Frühmarkt erzielen kann. — R. übersieht hierbei, daß die Genossenschaft, wenn sie die Ware einer größeren Anzahl von Genossen verkauft, Personal haben muß, das bezahlt sein will. R. übersieht aber auch vollkommen, daß er, wenn er 10 bis 15»/» mehr durch eigenen Verkauf auf dem Früh markt erzielt, seine Arbeitskraft einsetzen muß. Ist diese, wenn sie in der eigenen Wirtschaft die Arbeiten leitet, nicht oft mehr wert wie die 10°/», die seine Ware an die Genossen schaft für den Verkauf abgibt? Ich würde glauben, daß die eigene Arbeitskraft des Be sitzers viel mehr wert ist, wenn sie im rechten Augenblick, besonders in schwierigen Zeiten, in der eigenen Wirtschaft die rechten Anordnun gen gibt, wie wenn sie durch Fahrten in der Nacht und das Hcrumstehen auf dem Früh markt ermüdet wird und dann bei der Heim- kehr auch nicht mehr vollwertig ist. Zn den gewünschten Vorschlägen nur fol gendes: Solange Herr N. auf der einen Seite erst die Leistungen sehen will, die Genossen schaft aber auf d-r anderen Seite ihre Lei stungen erst entwickeln kann, wenn die Zahl der Genossen groß genug ist, solange ist kein Fortschritt möglich. Wenn die Genossenschaft „zeigen soll, was sie kann", dann muß erste Voraussetzung sein, daß ihre Stärke danach bemessen ist. Einen entscheidenden Einfluß aur den Markt kann eine Genossenschaft nur ausüben, wenn sie dis Mehrzahl der Markt- befucher umfaßt. Solange nur zirka 3°/» der Marktbesucher in der Genossenschaft vereinigt sind, kann sie keinen Einfluß ausüben. Weiter aber genügt nicht der Zusammenschluß der Gemüseerzeuger in der Genossenschaft, sie müssen da auch die Hauptarbeit dadurch leisten, daß sie sich zusammensetzen und feststellen, was auf dem Markte nach ihren Erfahrungen zu viel bzw. zu wenig vorhanden war. Da nach müssen sie sich in größter Einigkeit über die Größe des Anbaues einigen und diesen so einrichten, daß er den Anforderungen des Marktes entspricht, ohne daß Ueberangebote entstehen. Dann wird praktische Arbeit ge leistet. Dann wird es vermieden, daß, wie cs heute der Fall ist, planlos angebaut wird und dann die mühsam erzeugte Ware im Straßengraben oder auf dem Komposthaufen endet. Das müssen sich die Herren Kritiker einmal vor Augen führen. Sie niüssen sich aber auch sagen, daß sie nicht durch Fern- ftehen und Kritisieren, so nötig das letztere oft ist, die Sache vorwärts bringen, sondern indem sie selbst zugreifen und ihre Erfahrungen in den Dienst der gemeinsamen Sache stellen. Nur durch Aufgabe jeder Eigenbrötelei und größten Gemeinschaftssinn kann dem Gemüse bau auf die Beine geholfen werden. Frhr. v. Reib nitz. Unfall- und HOMchlversicherung für krastsahrzeugWluug. Wenn der Unternehmer eines Gartenbaube triebes sich ein Lieferauto oder einen Lastkraft wagen anschafft, um die Erzeugnisse seines Be triebes zur Kundschaft oder zum Markt zu fahren und andererseits Bedarfsmaterial herbeizuschaf fen, so ist die Haltung dieses Kraftfahrzeuges bei der Berufsgenossenschaft genau so mitver sichert wie sonstiges Marktfuhrwerk, das heißt die Personen, die den Kraftwagen fahren, reinigen, instandhalten, beladen und abladen, sind bei der Gartenbau- und Friedhof-Berufsgcnossen- schaft gegen die Folgen von Betriebsunfällen zu versichern; sie müssen also in den lausenden Lohnlisten geführt und am Jahresschluß im so genannten Arbeitsnachweis mit Arbeitstagen und Löhnen nachgewiesen werden. Diese Unfall versicherung gilt auch für die Person des Unternehmers. Etwas schwieriger ist die Rechtslage, wenn eS sich nicht um ein Liefer- oder Lastauto, sondern um ein Personenauto handelt. Für die Ver sicherung von Personenkraftwagen, die der Be sitzer für seine Privatzwecke oder kaufmännische Zwecke (Einkauf, Kundenbesuch) benutzt, ist die „Genossenschaft für die Reichsunfallversicherung der Fahrzeug- und Reittier-Haltungen in Ber lin" (kurz genannt: „Fahrzeug-Berufsgenoffen- schäft') zuständig. Benutzt aber der Unternehmer eines Gartenbaubetriebes den Wagen neben Privat- und kaufmännischen Zwecken auch zum Transport von Erzeugnissen oder zur Beauf sichtigung seines Personals an verschiedenen Ar beitsplätzen oder zur Kontrolle auswärtiger Kulturen (z. B. bei sogenannten Anbauverträgen mit anderen Unternehmern) oder ist die zum Fahren und Instandhalten des Wagens beschäf tigte Person sonst regelmäßig auch im Garten baubetriebe tätig, so ist auch die Haltung eines Personen-Krastwagens bei der Gartenbau- und Friedhof-Berufsgenosfcnschaft mitzuversichern. Fragebogen, welche die Unter nehmer von der Fahrzeug-Ve- rufsgenossenschaft erhalten, müs sen allerdings beantwortet wer den, weil auch diese Berufsgenosscnlchaft zur Prüfung der Betriebsverhältnisse berechtigt und verpflichtet ist; es empfiehlt sich je doch vor Ausfüllung des Frage bogens sich mit der Gartenbau - und Friedhof-Berufsgenossen schaft in Verbindung zu setzen. Im Interesse des Unternehmers dürfte es jeden falls liegen, wenn er mit seinem gesamten Be triebe und allem, was dazu gehört, nur bei seiner Berufsgenosscnschaft, also der Gartenbau- und Friedhof-Berufsgcnosscnschaft versichert ist. Wenn eine Haftpflichtversicherung schon für jeden einfach gestalteten Betrieb und insbesondere beim Vorhandensein von Hunden und sonstigen Tieren unbedingt notwendig ist, so gilt dies in erhöhtem Maße für Besitzer von Kraftfahrzeugen. In der Regel werden Haft pflicht- wie auch Unfallversicherung schon beim Ankauf des Antos durch die betreffende Firma angeboten, weil diese Firmen dadurch Provisio nen verdienen. Eine Unfallversicherung dürfte sich nach dem oben Gesagten in den meisten Fällen erübrigen, weil der Unternehmer und das Personal kraft Gesetzes schon bei der Beruss- genossenschaft gegen Betriebsunfälle versichert sind; es könnte sich also höchstens um eine Un» fallversichernng für andere als Betriebsunfälle (z. B. bei Spazierfahrten) handeln. Haftpflicht versicherung können die Mitglieder durch die Haftpflichtversicherungsanstalt der Gartenbau- und Fricdhof-BerufSgenossenschaft erhalten; der Beitrag für Haftpflichtversicherung stellt sich zur Zeit auf 5,40 RM. je Brems-P.S. Abschluß einer derartigen Versicherung setzt die Ausfüllung eines besonderen Antragvordruckes voraus; die Anmeldung des Autos bei der Berufsgenossen schaft schließt also nicht ohne weiteres auch die Anmeldung zur Haftpflichtversicherung ein. Weitere Auskünfte werden kostenlos durch die Gartenbau- und Friedhof-Berufsgenoffenschaft in Kassel-Wilhelmshühc erteilt. P a st o r s f. Zeine Schätzung der Gewerbe steuer und keine Abweichung non der Steuererklärung ohne nähere Prüfung. Von Karl Stephan, Volkswirt R. D. V. in Halle a. d. Saale. Der in der Ueberschrift ausgesprochene Grund satz wird für viele Gewerbesteuerpflichtige von Bedeutung sein, denn es ist bisweilen im Kreise der Steuerpflichtigen als ungerechtfertigt emp funden worden, daß ohne Nachweis bestimmter Tatsachen von Gewerbe steuerausschüssen eine absichtliche oder fahrlässige Untcrdeklaration behauptet wurde und dem gemäß ohne weitere Rückfragen höhere Veran lagungen erfolgten. Es ist daher im Interesse der Gewerbesteuer pflichtigen zu begrüßen, daß in einem gemein samen 'Runderlaß des Finanzministers, Innen ministers und Handelsministers vom 6. April 1027 (Ministerialblatt innere Verwaltung S. 409) die Ermitllungspflicht der Steuerbehörden bei der Veranlagung der Gewerbesteuer mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht wird. Danach erklären es die Minister für unzu lässig, daß die Gewerbestcucrausfchüsse ohne nähere Prüfung von den Steuererklärungen ab weichen und Schätzungen vornehmen, wenn ihnen der vom Steuerpflichtigen angegebene Ge- wcrbccrtrag oder das Gewerüekapital zu niedrig erscheint. Nach 8 32 Gew. St. V. in Verbindung mit 8 204 A. O. Hal der Steueransschuß von Ämts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhält nisse zu ermitteln, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer wesentlich sind. Aller dings hat nach 8 l<3 A. O. der Steuerpflichtige die Pflicht, aus Verlangen die Richtigkeit seiner Angaben durch Aufklärung des Sachver halts nacljzuweiscu und unter Umständen, wenn ihm dieses nach billigem Ermessen zugemutet werden kann, gewiße Behauptungen zu beweisen. Die amtliche Ermittlungspflicht ist durch 8 228 A. O. und 8 35 Gew.-St.-V. auch auf den Be rufungsausschuß ausgedehnt worden; auch er hat von Amts wegen den Sachverhalt zu er- mitteln. Von dieser Ermittlungspflicht werden die Ausschüsse auch durch widersprechende An gaben des Steuerpflichtigen nicht entbunden. Bücher und Aufzeichnungen, die den Vor schriften der 88 162, 163 A. O. entsprechen, haben nach 8 208 A. O. die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Besteuerung zugrundezulegen, wenn nichl be sondere Umstände des Falles Anlaß geben, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Wenn die Veranlagungsbehörde den Büchern die volle Be weiskraft absprechen will, so muß sie die Gründe, die nach den Umständen des Falles den Anlaß dazu geben, dem Steuerpflichtigen mitteilen. Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs dürfen dem Steuerpflichtigen gegenüber ungünstige Um stände für die Entscheidung nur verwertet wer den, wenn er Gelegenheit gehabt hat, sich selbst dazu zu äußern Eine schuldhafte Nichterfüllung von Verpflichtungen, die dem Steuerpflichtigen ob liegen (8 210 Abs. 3 A. O.) kann nur aus der Feststellung bestimmter einzelner Pflichtwidrig keiten gefolgert werden. Eine solche Feststellung liegt aber nicht in der allgemeinen Bemängelung der zu niedrigen Deklarierung und auch nicht in der Rüge einzelner fehlender Angaben der Steuererklärung. Ohne einwandfreie Feststellung kann nicht ohne weiteres auf schuldhaftes (ab sichtliches oder fahrlässiges) Verhalten geschloßen werden. Aus Grund der amtlichen Ermittlungs- Pflicht ist es Aufgabe der Behörde, in solchen Fällen Rückfragen bei den Steuerpflichtigen zu halten. Im Veranlagung?-- und Nechtsmittelverfabren sind die obigen Grundsätze zu beachten Landwirtschaft nud WenbahnlarWoM. Eine Veröffentlichung des Deutschen Landwirtschaftsrates. Soeben erscheint als Heft 8 der Veröffent lichungen des Deutschen Landwirtschaftsrates eine Arbeit seines Verkehrsreferentcn Dr. Ewald Rosenbrock über Land wirtschaft und Tarifpolitik. (Deut scher Schriftenverlag G.m.b.H., Berlin 81V 11, Dessauer Str. 6/7, Preis 2 M.) Diese gibt eine eingehende Darstellung der Tarifgestal tung der deutschen Reichsbahn, soweit sie für die Landwirtschaft von Wichtigkeit ist. Auf die schon lange währenden Verhandlungen über gewisse Umgestaltungen und Verbesserungen unseres jetzigen Tarifsystems gehen die ersten beiden Abschnitte über Entfernungs- und Klassen st assel ein. Ein Abschnitt über die Ansnahmetarife zeigt, wie die Reichsbahn trotz ihrer schwierigen Lage infolge der Kontriüutionsverpslichtungcn bestrebt ist, den besonderen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Das Kernstück der Arbeit bildet das Kapitel über die Tarifierung land wirtschaftlich wichtiger Güter. Hier werden zunächst die Vorkriegsfrachten und die jetzigen Frachten verglichen und die Indices in ihrer Entwicklung für die einzelnen Ent fernungen dargestellt. Das Ergebnis läßt die verschiedene Wirkung des heutigen Stassel- tarifsystems und des früheren Kilometertarises erkennen. Neben der Veränderung der Tarife gegen über der Vorkriegszeit wird ihre Veränderung im Verhältnis zur Preisentwick- lung der einzelnen Güter dargestellt. Die Preishöhe der Vorkriegszeit und des Jahres 1926 wird verglichen und zur Tarif, höhe ins Verhältnis gesetzt. Um Bedenken wegen der bei den landwirtschaftlichen Erzeug nissen starken Konjunktur- und Saison schwankungen zu begegnen, werden sowohl die M o n a t s d u r ch s ch n i t t s p r e i s e als auch die Jahresdurchschnittspreije (Ka lender- und Bctriebsjahr) und ihre Indices berechnet. Zur Vereinfachung der Darstellung wird dem Vergleich mit den Tarifen lediglich der Jahresdurchschnittsprcis der einzelnen Güter zugrunde gelegt. Dazu werden zwei Wege benutzt: Einmal wird die prozentuale Steige- rung der Preise (Preisindex) ins Verhältnis gesetzt zu der prozentualen Steigerung der Fracht (Frachtindcx); zum anderen wird das Verhältnis von Fracht und Preis in jedem der beiden Vergleichsjahre errechnet und die sich ergebenden Verhältniszahlen ihrerseits ver glichen. Beide Wege führen zum gleichen Er gebnis. Die Durchführung dieser Berechnung erfolgt getrennt für das Gebiet der ehemaligen Ost bahnstaffel und für das übrig« deutsche Reichsgebiet. Diese Unterteilung ist notwendig, da die Preußisch-Hessische Staatsbahn für Ost- und Nordostdeutschland die sogenannte Ost- bahnstasfel geschaffen hatte. Heute genießt lediglich Ostpreußen gewisse Vergünstigungen, dis seine besonders schwierige Lage infolge der großen Entfernungen vom Reichsmittelpunkt und infolge der Abschnürung durch den Kor ridor mildern sollen. Dagegen werden die übrigen Gebiete der ehemaligen Ostbahnstafsel, besonders Nordostpommern und die Grenzmark, nach den allgemeinen Bedingungen behandelt. Ein besonderer Abschnitt wird der Tarisie- rung wichtiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse des Auslandes gewidmet. Das Material über diese Frage ist nicht leicht zugänglich, trotzdem es zur Beurteilung der Handelspolitik nicht ohne Bedeutung sein dürfte. In diesem Ab schnitt werden u. a. auch die Einfuhr- und Durchfuhrtarife behandelt. Eme Anregung. Von Walter Koelliker in Jessen/Elster. In Nr. 48 der „Gartenbauwirtschaft" be richtet Herr Dr. Kutscher über Arbeitsge biete der landwirtschaftlichen Berussvertretun- gen und erwähnt dabei als wesentlichen Punkt die Landesmelioration. Wenn heute von allen Seiten auf eine Rationalisierung der gesamten Bodenbewirtschaftung hingearbeitet wird, so ist eine weitumsassende Wasserwirtschaft unbe dingte Voraussetzung dafür. Es darf sich dabei nicht nur um Teilmaßnahmen, wie Entwässe- rung sumpfiger Gebiete und Schutz vor Hoch wasserschäden handeln; was heute unbedingt gefordert werden muß, ist eine großzügige Re gelung der Nutzung aller fließenden und stehen den Gewässer einschließlich des Grundwasler- vorrates, eine Regelung, welche die Interessen von Landwirtschaft, Fischerei, Schiffahrt und Industrie ausgleicht, wobei die Erfordernisse der Bodenbewirtschaftung unbedingt voran- stehen müssen. Nicht um einen Schutz vor einem Zuviel an Wasser allein geht es heute; die Beschaffung mangelnden Wassers sür die Kulturen ist ebenso wichtig. Die künstliche Be wässerung ist im Gartenbau heute schon All gemeingut. Die Landwirtschaft wird in ab sehbarer Zeit auch dazu übergehen. Eine wirklich rationelle Bodenbewirtschaftung ist ohne künstliche Bewässerung nicht möglich. Wenn aber erst große Flüchen künstlich bewässert wer den sollen, so muß rechtzeitig Vorsorge ge troffen werden, daß die benötigten Wasser mengen auch vorhanden sind. Es könnte sonst leicht der Fall eintreten, daß ein Raubbau am Grundwasservorrat getrieben wird, der sich schwer rächen würde. Es wäre also eine dank bare Aufgabe der landwirtschaftlichen Berufs vertretungen, auf eine großzügige, weitblickende gesetzliche Regelung der gesamten Wasserwirt schaft hinzuarbeiten. Noch auf einen zweiten Punkt möchte ich in diesem Zusammenhang Hinweisen. Er be trifft die Wetterprognose. Für eine rationelle Bodenbewirtschaftung ist cs in jeder Hinsicht von allergrößter Wichtigkeit, die kommende Witterung sür eine längere Periode vorher zu wissen. Es ist beschämend, daß bei den wissenschaftlich-technischen Mitteln, die heute zur Verfügung stehen, die Witterung mit einiger Bestimmtheit nur auf 48 Stunden vorhergejagt werden kann. Durch international-organisierte wissenschaftliche Zusammenarbeit muß es bei Unterstützung durch die beteiligten Regierungen mit ausreichenden Mitteln möglich sein, die Gesetze des meteorologischen Geschehens so zu erforschen, daß eine Wettervorhersage aus Wochen und Monate einen hohen Grad von Sicherheit erlangt.*) Welch ungeheuren Vorteil das der Landwirtschaft und nicht nur ihr allein bringen würde, liegt auf der Hand. Die sür solche Forschungen ausgeworsenen Mit- tel würden trotz des scheinbaren Umweges der Landwirtschaft größeren Nutzen stiften, als manche direkte Maßnahme zu ihrer Förderung. Eine grundlegende Besserung der Rentabilität des landwirtschaftlichen Betriebes kann von hier aus viel eher erwartet werden, als von irgend welchen handelspolitischen Maßnahmen. Denn ohne langfristige Wettervorhersage ist die Boden- bewirtschaftung immer mehr oder weniger Glücksspiel. Geregelte Wasserwirtschaft in Ver bindung mit langsristiger Wetterprognose geben erst das sichere Fundament, aus dem eine rationalisierte Bodcnbewirtschaftung ausgebaut werden kann. Es möchte daher auch die För derung der meteorologischen Forschung den landwirtschaftlichen Bcrnfsvcrtretungen und vor allem ihren internationalen Organisationen als vornehmes, wcitzielendes Arbeitsgebiet nahe- gclegt sein. *) Das ist allerdings sehr wünschenswert, aber, aber ..
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