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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
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- Gartenbauwirtschaft
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ring ist, daß es nur wenigen über die Allge- meiuentwicklung hinauskommcnden Betrieben möglich wird, wirklich tüchtige Mit arbeiter für die Hebung des Be triebes und den Ausbau der Kultu ren zu finden. Wäre es nicht so, dann würden die alljährlich er scheinenden Gesuche in denZeitun- gen nach tüchtigen Kräften in sogenannte „Lebensstellungen" nicht im in er wieder zu finden sein. In der Praxis verhalten sich die Dinge nun so, daß in vielen, besonders in gemischten Be trieben, alljährlich sogenannte Obergärtner engagiert werden, die sich aber in den weitaus meisten Fällen dann nach Anschauung der Be triebsinhaber als ungeeignet erweisen. Vielfach haben aber die Betreffenden selbst die Ueberzeugung gewonnen, daß ihnen das über tragene Arbeitsgebiet in den betreffenden Ge schäften nicht die Befriedigung schasst, die sie sich erhofften. Wir müssen also, und wer will mir hier das Gegenteil beweisen, gerade in den gehobencren Stellungen eine gewisse Unruhe, ein dauerndes Wandern und Suchen auf beiden Seiten feststellen, und es ist ganz klar, daß unter solchen Verhältnissen gleich mäßige Höchstleistungen auch in einem sonst wirtschaftlich gesunden Betriebe nicht erzielt werden können. In der Industrie wären solche Tatsachen direkt unmöglich, und wir sehen auch in der Praxis, daß in verhältnismäßig kleinen Fabriken und auch schon in guten Handwerks betrieben Werkmeister und Gesellen jahrelang, oft Jahrzehnte, ihre Brvtstelle innehaben und dadurch zu wertvollen Mitarbeitern der be treffenden Unternehmen bei sonstiger Eignung auch als Menschen und als Vorgesetzte für das übrige Personal sein werden. Haben wir ähnliche Verhältnisse nicht auch im Gartenbau? Gewiß, aber sie gelten nur als Ausnahmen und zwar dort, wo die Entwicklung eines Geschäftes schon einen Mindestumfang angenommen hat, und wir kön nen sie deshalb in Großbetrieben am ersten feststellen. Wie wäre es den Dresdener Spezialbetrieben, die doch eine Reihe verschiedener Haus- und Freilandkulturen umfassen, beispielsweise mög lich, erfolgreich zu produzieren, wenn sie sich nicht auf einzelne, in ihrer Sparte wirklich erfahrene, tüchtige Mitarbeiter stützen könnten, die ihre Aufgabe richtig erfassen, und die in dem Ansehen des betreffenden Betriebes und seiner wirtschaft lichen Stärke die beruhigende Gewißheit haben, tatsächlich ihre anerkannte Mitarbeit durch das Bewußtsein der Lebensstellung erfüllt zu sehen. Wir haben für die Erziehung solcher wert voller Mitarbeiter für gehobener? Stellungen noch sehr wenig getan. Zweifellos sind auch heute in der Gärtnerei zahlreiche brauchbare Köpfe vorhanden, die aber durch die vielen Widerstände sich nicht auswirken konnten, und bei denen sich nach wiederholten Mißerfolgen auf der Suche nach einer lebenswerten Existenz eine gewisse Verärgerung einge stellt hat, deren Folge entweder die Abwen dung vom Beruf oder aber die selbständige Existenz unter oft unzulänglichen Ver hältnissen sein wird. Wir können doch beobachten, daß manche unserer heutigen selb ständigen Gärtner durch ihre Mitarbeit in einem gut geleiteten Großbe trieb in gesicherter und tatsächlich gut ent lohnter Lebensstellung dem betreffenden Geschäfte viel mehrleisten könnten, als dies in dem engen Rahmen ihrer eigenenSelb st ändigkettmög- Iich sein wird. Es sei weiter festgesteklt, baß unter den Bewerbern um gehobenere Stellungen sich ein großer Teil Leute befinden, die wohl nach ihrer eigenen Ueberzeugung die Eignung für die ver antwortliche Führung eines Betriebes mit bringen, bei denen sich aber, vor die Tat sachen ge st ellt,baldihreUnzulän g- lichkeit erweist. Es ist ungleich leichter, mit einer Dosis von Rednergabe als beamte ter Gärtner unter irgend einem schönen Titel sich zu betätigen, als in der praktischen Er werbsgärtnerei als selbständiger Lei ter die volle Verantwortung für das Gelingen der verlangten Kulturen zu über nehmen. Hier kann der einzelne tatsächlich den Nachweis seiner Tüchtigkeit erbringen. Unter den heutigen Verhältnissen werden also für verantwortliche Stellungen geeignete Gärtner nach Selbständigkeit stre ben, da ihnen die Verhältnisse im freien Beruf des Gartenbaues, besonders aber in der Topfpflanzengärtnerei, nicht die Existenz möglichleiten hinsichtlich entwicklungsfähiger Tätigkeit und Bewertung ihrer Leistungen durch entsprechende Gehälter bieten dürften. Wer etwas Tüchtiges leistet, hat auch Anspruch aus entsprechende Gegenleistung. Diese darf sich dann aber nicht vielleicht in Form ganz unzulänglicher Zuschläge zu den örtlichen Tarifen für Gärtnergehilfen oder sogen. Obergärtner auswirken, sondern wir müs sen uns schon in diesen Fällen bereit erklären, solchen als Mensch und Gärtner wertvoll er kannten Mitarbeitern durch den Abschluß eines günstigen Vertrages, in dem die Betreffenden tatsächlich eine Lebensstellung erblicken können, die Sicherheit für ihre wirtschaftliche Existenz zu geben, die ihnen die Freude und das Inter esse an ihrer Tätigkeit gewährleistet. Der tüchtige, junge, selbständige Gärtner, den wir für unseren Nachwuchs Unbedingt not wendig brauchen, wird, wenn es ihm gelingt, bald die wirtschaftlichen Schwierigkeiten seiner Existenz zu überwinden, wenn ihm außerdem der Blick für die Entwicklungsmöglichkeiten nicht sehlt, verhältnismäßig ra'ch vorwärts kommen. Dabei ist die Auswahl der Lebensgefährtin gerade im Gärtnerberuf von so außer ordentlicher Bedeutung, daß man hier den jungen Leuten ans Herz legen möchte, auch diese Fragen, die mit ihrem späteren (Fortsetzung f. Spalte 4.) VerlmfsbedlnMgeu für holländische Blumenzwiebeln. Zur Beratung der von uns vorgeschlagenen Neufassung von allgemeinen Derkaussbedingun- gen für holländische Blumenzwiebeln hat am 27. April 1927 erneut eine Besprechung mit zwei bevollmächtigten Vertretern des Hol ländischen Blumenzwiebel-Export-Verbandes in der Hauptgeschäftsstelle stattgefunden. Eine vorläufige Einigung konnte hinsichtlich der Ziffern 1 bis 6 und 10 bis 13 der nachstehenden Richtlinien herbeigesührt wer den, nicht dagegen hinsichtlich der Zif fern 7 bis 9. Die holländischen Vertre ter mußten allerdings zugestchen, daß mit der jetzigen Fassung der HastungSbrstimmungen das ganze Risiko auf die deutschen Abnehmer ab gewälzt und unsere Forderung deshalb vom Standpunkt des Abnehmers aus vollkommen berechtigt sei. Sie betonten, daß auch mehr als 95°/« aller Geschäfte nach den von uns vorge schlagenen Verlaufsbcdinguugen abgewickelt würden. Lediglich aus prinzipiellen Gründen hätten sie ein Interesse, daß bezüglich der Rügefrist die bisherige Bestimmung in Geltung bleibe. Wir haben mit aller Nachdrück lichkeit betont, daß ein Abgehen von unserer Forderung in dieser Frage uns nicht möglich sei, und wir im Falle einer nicht grundsätzlichen Anerkennung der Punkte 7 bis 9 unseren Mitgliedern dringend raten müßten, nur ohne Unterzeichnung besonde- rerLreferungsbedingungen Blumen zwiebeln einzulausen. Bon den beiden Vertretern wurde uns eine baldige Antwort nach erneuter Stellung nahme der Versammlung des Holländischen Blumenzwiebel-Export-Verbandes zugesagt. Die von uns vorgeschlagenen Verkaufsbedin gungen haben folgenden Wortlaut: 1. Die Preisgestellung erfolgt in Reichs mark (eine Reichsmark -- U.S.A.- Dollar). Die Preise in den Katalogen und Speztalofferten find netto und freibleibend. 2. Aufträge find verbindlich, wenn sie an Firmeninhaber oder Vertreter mit Abschlußvollmacht erteilt werden. 3. Die Waren werden frei nächste Versand st ation oder Schis sverladeplatz zu dem vereinbarten Zeitpunkt geliefert. Sie reisen aus Rechnung und Gefahr des Käufers. 4. Sofern der Käufer schriftlich nichts anderes bestimmt, erfolgt Versicherung gegen Transport- bzw. Seeschäden auf seine Kosten. Kisten und Verpackung werden zum Selbst kostenpreis berechnet, nutzt zurückgenommen und mit den Fracht- und Versicherungskosten nach genommen. S. Mangels anderer schriftlicher Verein barungen sind Waren, die nach dem 1. Mai und vor dem 1. November geliefert werden, am nächsten 1. Februar, bei Lieferungen nach dem 1. November am 1. Mai des folgen den Jahres zu bezahlen. 6. Bei Bezahlung des vollen Rechnungs betrages innerhalb von 30 Tagen nach Rech nungserteilung werden 3°/o Skonto gewährt. Vom Fälligkeitstage au dürfen für die ersten drei Monate 5°/o Zinsen und für die darauf folgende Zeit 8°/, Zinsen sowie Inkassospesen berechnet werden. 7. Der Verkäufer garantiert mangel freie Lieferung, insbesondere Echtheit der Sorten und Gesundheit der Ware. Darüber hinaus übernimmt er keine Verant wortung. 8. Reklamationen, soweit sie die Größe und sonst äußerlich erkennbare Mängel betresfen, sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware, Rügen hinsichtlich der Echtheit der Sor ten und der Gesundheit der Ware innerhalb von acht Tagen nach Erkenn barkeit vorzunehmen. 9. Alle Reklamationen sind mittels ein geschriebenen Brieses dem Verkäufer mitzuteilen; die Minderwertigkeit soll durch Beiziehung von Sachverständigen bestätigt werden. 10. Der Verkäufer ist berechtigt, ein bereits abgeschlossenes Geschäft nicht auszusühren, wenn a) der Käufer zur Zeit der Lieferung feine früheren Verpflichtungen gegenüber einem Mitglieds des holländischen Blumen- zwiebel-Export-Berbandes noch nicht er füllt hat; b) die Auskunft über den Käufer ungünstig lautet. 11. Von seinem Rücktritt muß der Ver käufer dem Käufer im Falle 10a bis zum 1. August, im Falle 10b innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Abgabe der Bestellung Mitteilung machen. 12. Wenn der Käufer die Annahme einer Sendung ohne Grund verweigert, hat der Verkäufer das Recht, diese Smdung anderweitig zu verkaufen. Der Käufer hat den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Bei Annullie rung eines Auftrages sind 20"/o des Rechnungs betrages zu vergüten. 13. Spätere mündliche Abände rungen bedürfen zur Ncchtsgültigkeit der schristlichenFestlegung. Zu den Aenderungen gegenüber den bisher üblichen Bedingungen bemerken wir folgendes: Die Preisgestellung soll grundsätzlich in Reichsmark erfolgen. Damit soll verhütet wer den, daß in verschiedenen Währungen (Gulden und Reichsmark) Angebote gemacht werden, die sowohl eine gewisse Unübersichtlichkeit bedingen als auch in zahlreichen Fällen Irrtümer bei deutschen Abnehmern hcrbeisühren. Aufträge sollen grundsätzlich nur an Firmeninhaber oder Vertreter mit Abjchlußvollmacht erteilt werden, die sich jeweils auszuweisen haben. Der hollän dische Verband will auf seine Mitglieder ein wirken, daß diesem Erfordernis entsprochen wird. Werden trotzdem Aufträge an Vertre ter ohne besondere Vollmacht erteilt, dann ist der deutsche Besteller an seinen Auftrag erst dann gebunden, wenn die holländische Firma ihn davon in Kenntnis gesetzt hat, daß sie den Auftrag erhalten habe und er der holländischen Firma den Auftrag schrift lich bestätigt. Gemäß Ziffer 3 wird frei nächste Versand- station oder Schisssverladeplatz geliefert. Die Ansuhrkosten gehen also zu Lasten des Ab- senders. Die weiteren Kosten, die dann ent stehen, wenn aus ausdrücklichen Wunsch der Versand von einer anderen Station aus er folgt, gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Versicherung gegen Frost er- folgt nur aus besonderen Wunsch des Be stellers. Von wesentlicher Bedeutung sind auch die Bestimmungen der Ziffern 10 und 11, die das Rücktrittrecht des Verkäufers genau fest legen. Sobald wir die endgültige Stellungnahme des holländischen Verbandes hinsichtlich der Ziffern 7 bis 9 erhalten haben, werden wir erneut in der „Gartenbauwirtschaft" Mittei lung machen. Wir raten aber schon jetzt, nicht nur im eigenen Interesse der Besteller, son dern auch zur Unterstützung unserer Verhand lungen, Bestellungen nur dann aufzugeben, wenn mindestens die vorstehenden Ver kaufsbedingungen seitens des Verkäufers zuge standen sind. Dr. Ha. Garkenbaufiedlung. Neue Gärtnerskellen bei Berlin. — Anlehnung an die Siedlung Neu-Schwante. — Interessenten sofort melden. Die wachsende Erkenntnis von der Bedeu tung einer intensiven gartenbaulichen Boden nutzung sowohl für die Volksernährung als auch sür die gärtnerischen und industriellen Arbeitsmärkte bringt es zwangsläufig mit sich, daß sich neuerdings die zuständigen Stellen sehr lebhaft mit der Frage der Schaffung ge schloffener gärtnerischer Siedlungen beschäftigen. Es sei in diesem Zusammenhang nur kurz an den Ausbau der gärtnerischen Siedlung in Neu-Schtvante bei Berlin, an die Tellersied lung bei Frankfurt a. M. sowie an die Pläne des Preußischen Landwirtschaftsministeriums bezüglich der Gemüsebausiedlungen in Wies moor erinnert. Der Gedanke, neue bodenstän dige Gärtnerexistenzen zu schassen, ist ohne weiteres zu begrüßen, allerdings nur dann, wenn nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten gearbeitet und nicht mit unzulänglichen Mit teln Unzureichendes geschaffen wird. Es muß gefordert werden, daß auf keinen Fall aller orts planlos gesiedelt wird, sondern daß Sied- lungs- und Anbauzentren geschaffen werden, in welchen von allem Anfang an planwirt schaftlich und nach den rationellsten Gesichts punkten im Benehmen mit der Berufsver tretung des Gartenbaues gearbeitet wird. Erfreulicherweise darf festgestellt werden, daß die Siedlungsbehörden und -gesellschaften daraus selbst den größten Wert zu legen be ginnen. Die Landgesellschaft „Eigene Scholle" in Frankfurt a. d. O. ist neuerdings an den Reichsverband und die Deutsche Gartenbau- Kredit A.G. herangetreten, um gemeinsam eine neue gärtnerische Siedlung aus dem Gut Amalienfelde zwischen Schwante und Kremmen bei Berlin zu begründen. Die Siedlung soll nach den fachlichen Vorschlägen des Reichs verbandes angelegt, Rohstofseinkauf sowie Ab satz sollen in Verbindung mit der bereits stark ansgebauten Siedlung Neu-Schwante durch die Gartenbauzentrale A. G., Berlin, geregelt werden. Die „Eigene Scholle" plant zu nächst die Schaffung von ungefähr 20 neuenStellen von je 7 bis 8 Mo r - gen. Aus diesem Grund und Boden sollen ein Wohnhaus mit Neben gelaß für Arbeitskräfte und Stal lung fowie gärtnerische Kultur einrichtungen, insbesondere Früh beetanlagen mit ungefähr 200Fen stern errichtet werden. Die Stellen sollen durchschnittlich einen Boden- und An lagewert von ungefähr 25 OM A-l repräsen tieren, wovon ungefähr 5000 M in bar an gezahlt werden müssen. Die Siedlung wird unseres Wissens im Rcntengutsverfahren er richtet. Die Hauptgeschäftsstelle bit tet diejenigen Interessenten, welche über die notwendigen Bar mittel verfügen, sich umgehend unter Beifügung eines erschöpfenden Lebenslaufes sowie von Zeugnissen und Referenzen zu mel den. In Frage kommen nur fachlich tüchtige, gelernte Gürtner, welche den Nachweis der notwendigen Barmittel erbringen können. Den Interessenten wird alles nähere durch die Hauptgeschäftsstelle bzw. die Gesellschaft „Eigene Scholle" zugestellt werden. Wir bitten um umgehende Meldung. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Die Hauptgeschäftsstelle: Fachmann. Wohlergehen so eng verknüpft sind, nicht nur aus Gcfühlsmomenten heraus zu beurteilen, sondern dabei auch etwas nüchterne Erwägung mit obwalten zu lassen. Den wenigsten von uns hat die Vorsehung nennenswerte irdische Güter in die Wiege gelegt. Es ist doppelt notwendig, daß der junge selbständige Gärtner darauf sieht, sich eine Lebensgesährtin zu erringen, die für seine Existenz, sür seine wirtschaftliche Stellung nach innen und außen in vielen Fällen von ausschlaggebender Bedeutung sein kann. Mehr als in früheren Zeiten muß die spätere Hausfrau und Mutter für ihren Beruf erzogen werden. DaS kann aber erfolgreich neben der häuslichen Erziehung nur in ge eigneten Frauen- und Haushallungsschulen ge schehen. Hier sollten wir auch dem weiblichen Nachwuchs mehr als bisher jede Mög lichkeit bieten, ihre Kenntnisse in all den vielen Fragen des häus lichen Beruses zu erweitern. Wer dereinst das Glück hat, eine solche auch nach dieser Richtung gebildete Lebensgefährtin zu finden, die durch ihre Persönlichkeit und durch die Auswirkung ihrer Fähigkeiten als Fran und Mutter das ganze wirtschaftliche Ansehen des Berufes hebt, ist zu beneiden. Eine solche Frau ist wohl auch ungleich mehr geeignet, dem Gatten in allen Berufssorgen eine treue Beraterin und Helferin zu sein. Das Ideal sür die Zukunft müßte eS sein, daß auch die junge Gärtnersfrau eine gewisse bessere Allgemeinbildung durch Erziehung für den Hausfrauenberuf und für die Anteilnahme am Geschäft mitbringt, als dies bisher noch oft der Fall war. Ich kenne manche, wenn auch kleine, aber saubere Be triebe in der Topfpflanzengärtnerei, und wenn wir näher Hinsehen, können wir feststel len, daß es vielfach die Frau ge wesen ist, die durch ihre Per sönlichkeit, durch ihre Hausfrauen tugenden und auch durch ihre be rufliche Tüchtigkeit und Eignung es verstand, Geschäft und Haushalt immer in den richtigen Einklang zu bringen und den kleinen Be trieb auch auf eine wirtschaftliche Höhe zu bringen und zu erhalten, die wir vielen anderen unserer Kollegen wün schen möchten. Ich bin überzeugt, daß es mancher dieser eben genannten Existenzen nicht gelungen wäre, das zu erreichen, wenn nicht neben der vor handenen beruflichen Tüchtigkeit des Mannes die Frau als solche in günstigem Sinne ihren Einfluß zur Schaffung eines guten und glücklichen Familienlebens gel tend gemacht hätte. Es ist ganz klar, je mehr intelligente und tüchtige, dabei auch hauswirtschaftlich gründlich vorgebildete junge Frauen in unseren Beruf Hineinkommen, um so mehr werden sich diese guten Eigenschasten im Berufsstande durch wirtschaftliche Hebung auswirken, und der während des Tages ange strengte, körperlich beruflich tätige Gärtner wird nach des Tages Mühe und Sorge in seiner Familie die Erholung und Befrie digung finden, aus der er die Kraft zu weiterer gedeihlicher Arbeit schöpfen kann. Wenn wir daraufhin gerade das Familien leben in der Gärtnerei beobachten, so müssen wir seststellen, daß unsere Frauen vielfach in einem Uebermaß täglicher Berufs- und Haus haltspflichten in Anspruch genommen sind, die mit der Zeit ganz naturnotwendig zu einer vollständigen Verflachung des Familienlebens führen müssen. Besonders die körperliche, mechanische Arbeit, die vielfach den Gärtners- frauen zugemutet wird, stumpft ab. Die dauernde Ueberanstrengung läßt keinerlei geistige Anregungen zur Auswirkung kommen, die wir gerade in unserem Berufe als Ab wechslung der körperlichen Arbeit zur Schaf fung eines Gleichgewichtes so dringend benöti gen. Ein gewisses Abstumpfen gegen äußere Einflüsse läßt sich durch die jahrelange schwere Arbeit auch im Gärtnerberuf feststellen, für alle Entschlüsse, dis natürlich auch eine gewisse Schwerfälligkeit und Gedankenträgheit im Ge folge haben müssen. (Forts, folgt.) An Obmann WeM uns: „Bon der Frankfurter Obmännertagung bin ich hochbefriedigt und würde es begrüßen, wenn alljährlich eine solche Tagung stattsinden würde (wenn möglich, nicht in Berlin, sondern in der Provinz mit anschließender Besichtigung von Musterbetrieben und Wohlsahrtseinrichtungen). Die dafür aufgebrachten Kosten sind nicht fort geworfen, sondern werbendes Kapital, da uns Obmännern die Aussprache untereinander und mit den Beamten des Reichsverbandes „Rüst zeug für den Kleinkrieg innerhalb der Bezirls- gruppe" in die Hand gibt. Man steht so doch Plötzlichen Angriffen Mißvergnügten aus den Bez.-Gr.-Sitzungen gewappnet gegenüber. Nur muß für die Tagung hinreichend Zeit vorgesehen sein, damit man die einzelnen Punkte nicht durchzupeitschen braucht und auch genügend Zeit hat, sich „außerdienstlich" kenncnzuler- nen. Da werden manche persönlichen Mißhellig» leiten aufgeklärt — zum Segen des Verbandes! In der Bez.-Gr.-Sitzung am 27. 1. in M. wollte der Obmann der Ortsgruppe M. im Brusttöne mit Entrüstung auf den Reichsvcrband schimpfen, daß er als Mitglied des Grundwert ausschusses vom Verband keine Richtlinien be kommen hätte, während die Landwirte glänzend informiert gewesen wären. 1. könnte i ch ihm nachweisen, daß er niemals vorher habe ver lauten lassen, daß er dem Grundwertausschuß angehört, also die Bummelei lüge auf seiner Seite, nicht beim Reichsvcrbande; 2. stand F. auf und sagte, er habe dem G. die Richtlinien übergeben, könne sie aber nicht zu- rückerhaltcn, da G. angäbe, sie seien zerknittert und fortgeworfcn worden. Als ich dem G daun noch vorwarf, warum er,' als er im Ausschuß nichts erreichte, sich nicht sofort an den Reichs vcrband mit der Bitte um Hilfe gewandt habe, sondern erst nach Wochen im Kollegenkreis auf den Reichsverband schimpfte, wävreud er dock dir allein Schuldige sei, war G. völlig avgefchuuerl.»
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