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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
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- Gartenbauwirtschaft
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Aarstysnpeslss: L 2t ^stltrskls 48 Kt st mm 18 Pf.) Ktsk2vor«Ki1tk I08b ^ubsadlsg. Ois ^ul^skms seko!gt in cksr noctiskseesieddorsn ttummse -- psklsmsiionsn nur dis 8 "kags nsed Lrscdsmsn rulässig. — kslsgsxsmplars nur aut Vsrwngvn gsgsn portosrsstr. — Kür Ksd!sr ckurck uncksutbavss dlsnusürlpt Kölns bisktung. Ssi Kinrisdung durLd Lsrlcdl oct. t Xonlcursvsrtsdrsn tLIIt Üsr bsrsakn. psbstt kart KsrugsprsI» S4ark 1— monatllakr — /tnralgansnnadrn«: SsrNn 8W 48. prisdncdsirsüs 16, neben cksr Lärlasrmorttbolls — Ois 8atilsucksrsnrs:gsn sind von der Vs,ökksnt!icdung susgssadlosssn. — Osr ^uktrsggebsr gibt do^cd dis ^ulgsbs des Insekts ssin LinvsrsiLndnis sd, Krsiso unter dsi- Scdlsudsn- prslsgrsnrs dsr Vsrdsnds vvsgrutasssn. — Lrküllungsort 8srlin-^lltts vcz 6E^6ÜUO Q/ e^U!>t M/40-i-VLkr^6-. MEKIZMk Vkkl.^5-C^5 s.tt. LMUI^ 5^/42 Nr. 25 42. Jahrgang der Berbandszeitung. Berlin, Dienstag, den 29. März 1927 Erscheint Dienstags u. Freitags )al)rg. 1927 Ana iwm Inhalt' Die Außenhandelsbilanz für 1926 und die deutsche Landwirtschaft. — Steuerzahltage im Monat April 1927. — In welchen Fällen kann Erstattung von Einkommensteuer verlangt " Tertien? — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Ne Außenhandelsbilanz für MS und die deutsche Lanüwlilschasl'). Von unserem handelspolitischen Mitarbeiter. Sleuerrahllage im Moual April M7. Preußische Landes- und Kommunalstem! rn. S1. März: Ablauf der Frist für Anträge auf Herabsetzung der Hauszinssteuer. Solche An träge können gestellt werden: 1. Wenn die Friedensmiete weniger als 65L des Grundvermögenssteuerwertes be trägt. In diesen Fällen wird die Haus- zinssteuer mit Wirkung vom 1. April 1926 so ermäßigt, daß sie von 45L der Friedensmiete berechnet wird. 2. Wenn Grundstücke oder Grundstücksteile gewerblich genutzt werden. In solchen Fällen wird die Hauszinssteuer mit Wir kung vom 1. Juli 1926 so ermäßigt, daß ste von 4A des Gebäüdesteuer-Nutzungs- wertes berechnet wird. 3. Wenn Grundstücke am 31. Dezember 1918 mit dinglichen, privatrechtlichen Lasten (Hypotheken, Grundschuldcn, Real lasten usw.) nicht oder mit nicht mehr als 40A des Friedcnswcrtes (-Grund- vermögensteuerwertes) belastet waren. In diesen Fällen erfolgt Ermäßigung der Hauszinssteuer mit Wirkung vom 1. Juli 1926 ab nach folgender Staffel: s) wenn das Grundstück unbelastet war, von 1000N auf 37üA für Grund vermögensteuer: d) wenn das Grundstück bis zu 1VA des Grundvermögensteuerwertes be lastet war, von 10M5L auf 50022 der Grundvermögensteuer; o) wenn das Grundstück bis zu 20 A des Grundvermögensteuerwertes be lastet war, von 100052 auf 625 A der Grundvermögensteuer; ci) wenn das Grundstück bis zu 3052 des Grundvermögensteuerwertes be lastet war, von 1OOO52 aus 75052 der Grundvermögensteuer; e) wenn das Grundstück bis zu 4052 des Grundvermögensteuerwertes be lastet war, von 100052 auf 875A der Grundvermögensteuer. Als Lasten in diesem Sinns zählen nicht: Hypotheken zur Sicherung von Jnhaberschuldverschreibungen, sowie Hypotheken, Grundschulden, Renten schulden zugunsten von Ehegatten und Verwandten bis zum 3. Grade. Auch bei nach dem 31 Dezember 1918 getilgten Lasten kann der Tilgungs betrag bei Berechnung der Belastung noch abgesetzt werden, soweit er — in Goldmark berechnet — 2552 des Goldmarlbetrages der Belastung übersteigt. Diese Ermäßigung ist ausgeschlossen, wenn es sich um in der Zeit vom 3i. Dezember 1919 bis 15. Noveinber 1923 zu einem Gold markpreise von nicht mehr als 5052 des Grundvermögensteuerwertes ge kaufte Grundstücke handelt. Nur, wenn Verwandte bis zum 3. Grade, oder verdrängte Grenzlands-, Aus lands- oder Kolonial-Deutsche das Grundstück gekauft haben, gilt die Ermäßigungsvorschrist auch für diese Grundstücke. 4. Wenn Einfamilien-Wohnhäuser mit einer Wohnfläche von nicht mehr als 90 gm, die bis 1. Juli 1918 bezugsfertig waren, vom Eigentümer und seiner Familie ausschließlich bewohnt werden (ein Zwangsmieter zählt nicht!), kann Steuerfreiheit beantragt werden, wenn das Grundstück bis zum 1. Juli 1918 mit dinglichen Lasten nicht oder mit nicht mehr als 20A des Friedens wertes belastet war. Es kann Steuer ermäßigung beantragt werden, wenn die Belastung größer war. 15. April: Grundvermögensteuer nebst Ge- mcindezuschlag für April von bebauten, nicht dauernd landwirtschaftlich genutzten sowie von unbebauten, nicht dauernd land wirtschaftlich genutzten Grundstücken (Bau plätzen usw.) — § 2 Buchst, s u. o Grdvst. Ges. Hauszkusfteuer für April. Gewerbelohnsnmmensteuer für April (gleichzeitig Erklärung über die Höhe der Lohnsumme und die Zahl der beschäf tigten Arbeitnehmer). Die erst seit kurzer Zeit vorliegenden Zahlen über die Aus- und Einfuhr Deutschlands im Jahre 1926 lassen im allgemeinen Gesamtbilde eine wesentlich günstigere Gestaltung erkennen, als sie sich in den Vorjahren gezeigt hat. War unsere Einfuhr im Jahre 1923 ins gesamt mit über 6 Milliarden Reichsmark, 1924 mit etwa 9,3 Milliarden Reichsmark ausge wiesen, so hatten wir 1925 ein Anwachsen auf über 13 Milliarden Reichsmark zu verzeichnen. Bemerkenswert demgegenüber ist, daß die Ge samteinfuhr im Jahre 1926 aus 10,56 Milliar den zurückgegangen ist, so daß wir eine wesent liche Ersparnis an Zahlungsmitteln für den Bezug ausländischer Waren aufzuweisen haben. Aehnlich liegen die Verhältnisse bei der Ausfuhr deutscher Erzeugnisse. Auch hier sind günstigere Ergebnisse zu verzeichnen und erfreulicherweise hat unsere Ausfuhr einen Stand erreicht, der nahezu zehn Milliarden Reichsmark erreicht. Die Bedeutung dieser Zahl mit genau 9,85 Milliarden wird einem erst völlig klar, wenn auch hier die Zahlen der Vorjahre berücksichtigt werden, die im Jahre 1923 6,1, 1924 6,6 und 1925 8,85 Milliarden Reichsmark betragen haben. Es würde jedoch voreilig sein, wollte man die Zahlen ohne weiteres auf' sich wirken lassen, ohne zu über legen, welche Verhältnisse ihnen im einzelnen zugrunde liegen. Insbesondere ist es unsere deutsche Landwirtschaft, die sich die Zahlen mit besonderem Interesse ansehen und aus ihnen lernen sollte, welchen gewaltigen Markt Deutschland nach wie vor für die Ein fuhr landwirtschaftlicher Wettbewerbserzeugnisse des Auslandes darstellt. Es ist interessant zu sehen, wie in den vorerwähnten Zahlen diese Erzeugnisse die Hauptrolle spielen. Gemessen an den Zahlen der Gesamteinfuhr jetzt und in der Vorkriegszeit, zeigt diese Untersuchung mit peinlicher Deutlichkeit, daß das Anwachsen der landwirtschaftlichen Einfuhr unverkennbar ist. Gegenüber den 50 v.H. des Jahres 1923 und den 60 V.H. in den Jahren 1924 und 1925 haben wir es im Jahre 1926 auf nahezu 70 v.H. mit sieben Milliarden Reichsmark gegenüber einer Gesamteinfuhr von 10,56 Milliarden Reichsmark gebracht. Er klärlich durch die bedauerliche Abneigung großer Massen unserer Bevölkerung gegen eine Ver wendung von Schwarzbrot ist zwar die Einfuhr von Roggen von 360 000 Tonnen auf 245 000 Tonnen zurückgegangen, hat aber bei Weizen eine ganz gewaltige Steigerung erlebt. Die Einfuhr von Weizen, die im Jahre 1924 im Werte von 185 Millionen Mark mit 740 000 Tonnen ausgewiesen war, ist 1925 auf über das Doppelte, mit fast 500 Millionen Reichs mark angestiegen, um im Jahre 1926 einen Wert von 585 Millionen Reichsmark darzustel len, für den 2 Millionen 170 000 Tonnen etn- geführt worden sind. Diese Zahlen sollten auch denen zu denken geben, die in der Hervor hebung landwirtschaftlicher Gesichtspunkte bis lang die Kirchturmpolitik eines einzelnen Be rufsstandes erblickt haben! Es handelt sich bei diesem Abfluß von Zahlungsmitteln für ein ausländisches Erzeugnis, das in diesem Maße nicht bezogen werden braucht, um bedauerliche Erscheinungen in der Schwächung unserer Außenhandelsbilanz. Die Klagen der berufenen Stellen, daß die Einfuhr von Weizen über- Ans Zuschriften von Mitgliedern, Rund schreiben einzelner Bczirksgruppen und feither eingegangenen Staffelungslistcn glauben wir entnehmen zu können, daß über die Grundlage der Staffelung noch Irrtümer bestehen. Es sei daher nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Eii stufung der einzelnen Betriebe auf Grund ihres Umsatzes — nicht des Einkommens — erfolgt. Nach den bei uns vorliegenden statisti schen Unterlagen wären in die unterste Stuse mit einem Umsatz bis 3600,— Mark jährlich nur die allerkleinsten Betriebe einzustaffeln. Besonders wird auch noch darauf hinge wiesen, daß in den belänntgegebenen Beiträgen die Unkosten für die Einziehung mit enthalten sind, so daß die Beiträge in der untersten Stuse um 1,40 Mark gesenkt, die Beiträge in der zweiten Staffel nur um 60 Pfennig erhöht worden sind. Der Hauptausschuß hat die Staffelung der Beiträge nur aus Drängen der meisten Bezirks gruppen beschlossen, obwohl ihm naturgemäß mäßig zunchme, werden hier bestätigt. Wenn gleich von berufener Seite behauptet wird, daß der deutsche Weizen sich zur Ausmahlung und zum Verbacken nicht in einem Maße eignet wie ausländischer und daß aus diesem Grunde eine Vermischung beider Sorten vorgenommen wer den muß, so ist die vorstehend geschilderte Ein suhr doch so gewaltig, daß sie das wünschens werte Mischungsverhältnis in großem Maße übersteigt. Demgegenüber ist die Einfuhr von Roggen- und Weizenmehl erfreulicherweise zurückgegan gen. Gegenüber einem Bezüge von noch über 60 060 Tonnen Roggenmehl im Werte von mehr als 15 Millionen Reichsmark im Jahre 1924, haben wir es an diesem Artikel im letzten Jahre auf 632 Tonnen mit 202 000 Reichmart ge bracht. Aehnlich ist es mit dem Rückgang im Bezüge von Weizenmehl. Hier stehen der Ein fuhrzahl des Jahres 1924 von 560 000 Tonnen mit 175 Millionen Reichsmark jetzt 122 000 Tonnen mit annähernd 45 Millionen Reichs mark gegenüber. Dies sind gleichwohl Zahlen, die unserer heimischen Mühlenindustrie zu denken geben sollten, um so mehr, als die Leistungsfähigkeit der heimischen Werke größere Mengen vermahlen kann, als es gegen wärtig im Inlands geschieht. Angesichts der Verhandlungen mit der Tschechoslo wakei werden auch die Zahlen für die Einfuhr von Gerste durchaus Beachtung finden. So haben wir im Jahre 1926 über 1,5 Millionen Tonnen mit 240 Millionen Reichsmark an Futtergerste hereingenommen, wobei cs Rußland gelungen ist, vor den Ver einigten Staaten und vor Rumänien zu mar schieren; Rußland hat über 560 000 Tonnen der vorerwähnten Menge geliefert. Das der oft umkämpfte Zollsatz für Braugerste durchaus nicht das ist, was Gegner der Landwirtschaft behaupten, nämlich jede Einfuhr abtötend, zeigen uns die Zahlen des Jahres 1926 gleich falls mit. voller Deutlichkeit. Die gewaltige Menge von 66 500 Tonnen gegen 22 OM Tonnen im Jahre 1925 konnte in dieser Ware allein die Tschechoslowakei nach Deutschland herein bringen. In diesem Zusammenhang seien auch Ver hältnisse aus der Molkereiwirtschaft erwähnt, und zwar die der Einfuhr von Butter. Auch hier ist erneute Zunahme der Einfuhr auf 98 OM Tonnen gegenüber 96 OM Tönneu im Jahre 1925 fcstzustellcn. Es ist, wie gesagt, durchaus nicht einseitig Sache der Landwirtschaft, sich bei diesen Zahlen Betrachtungen darüber hinzugeben, wie schwer es ihr durch die Einfuhr landwirtschaft licher Erzeugnisse des Auslandes gemacht wird. Es ist vielmehr eine Angelegenheit aller Teile der deutschen Wirtschaft, die ein Interesse daran haben sollte, daß ein so Höch entwickelter Berufsstand, wie es die heimische Landwirtschaft ist, nicht gerade auf dem Gebiete dem Wettbe werbe des Auslandes ausgesetzt ist, auf dem einzelne landwirtschaftliche Betriebszweige wie Molkereiwirtschaft, Obst-, Gemüse- und Ge treidebau und Viehzucht Hervorragendes leisten. ') Wir bringen nachstehenden Aufsatz über handelspolitische Fragen der Gesamtlandwirt- schaft in Ergänzung zu unserer Aufsatzreihe: „Gartenbau und Zollpolitik". Schriftleitung. die mit der Staffelung verbundenen Schwierig keiten klar waren. Dabei ist der Hauptausschuß davon ausgegangen, daß die Mitglieder des Reichsvcrbandes erkennen, daß die mit Erfolg begonnene intensive Förderung des Berufes nur dann weiter gedeihen kann, wenn der Berufsvertretung die notwendigen Mittel für ihre Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Durch die Staffelung ist eine den wirtschaft lichen Verhältnissen der einzelnen Mitglieder entsprechende Beitragsregelung erfolgt. An den Mitgliedern liegt es, durch eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Einstufung zu zeigen, daß sie den Willen haben, ihrer Leistungsfähig keit entsprechend die Mittel zur Weiterarbeit für den Beruf aufzubringcn. Dabei haben wir noch den dringenden Wunsch, daß alle Mitglieder die EinstusungS- arbeiten der Bezirksgruppen nach Kräften un terstützen. Nock; einmal stellt die Berufsver tretung dem Berufe eine bei der Vielgestaltigkeit des Berufes schwer zu lösende Aufgabe, die be reitwillige Mitarbeit aller ist dazu notwendig! Zu welchen Fällen kann Erstattung von Einkommen- slever verlangl werden? Von Dr. Brönner in Berlin. Das Einkommensteuergesetz sieht eine Er stattung von Einkommensteuerbe trägen, die entweder im Wege des Steuer abzugs oder als Vorauszahlung ab geführt sind, nur in beschränktem Maße vor. Für Gehalts- und Lohnempfänger findet zunächst eine Erstattung von Lohnab zugsbeträgen nur aus bestimmten Gründen statt. Es muß nachgewiesen werden, daß infolge Verdienstausfalls (z. B. teilweiser Arbeits losigkeit, Krankheit usw.) der steuerfreie Lohn betrag von regelmäßig 1200 M und die nach dem Familienstande freibleibenden Beträge (also z. B. bei einem Ledigen 24 M, bei einem Ver heirateten ohne Kinder 26,40 -Ak, bei einem Verheirateten mit einem Kinde 28,80 -Ak usw.- im Laufe des Jahres 1926 nicht voll berück sichtigt worden sind. Eine Erstattung kommt ferner in Betracht, wenn die Leistungsfähig keit des Steuerpflichtigen durch besondere wirt schaftliche Verhältnisse, wie durch Unterhaltung oder Erziehung der Kinder, mittelloser Ange höriger, Krankheit usw. im Jahre 1926 wesent lich beeinträchtigt worden ist. Schließlich findet eine Erstattung des Lohnabzuges statt, wenn der Arbeitslohn weniger als die steuerfreien Beträge ausgemacht hat. Die Erstattungsanträge sind für 1926 SiS zum 31. März 1927 bei dem Finanzamt einzu reichen, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31. Dezember 1926 seinen Wohnsitz gehabt hat. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Jahre 1926 den Betrag von 1300 -Al nicht überstiegen hat, können, wenn sie Einkünfte aus Kapi talvermögen (z. B. Dividenden) bezogen haben, von denen der Steuerabzug vom Kapitalerträge vorgenommen ist, Rück zahlungen dieser Steuerbeträge verlangen, wenn sie jährlich 20 -Al übersteigen. Der Antrag soll für 1926 bis zum 31. März 1927 bei dem Finanzamt gestellt werden, das für die Ein kommenbesteuerung des Erstattnngsberechtigtcn zuständig ist. Im übrigen ist eine Erstattung des Steuerabzuges vom Kapitalertrags nur für besondere Fälle, insbesondere des Schachtel privilegs bei Gesellschaften vorgesehen, wenn hier ausnahmsweise eine Einbehaltung ersolgt ist. Soweit eine Veranlagung zur Ein kommensteuer stattsindst, hat das Finanz amt eine Erstattung vorzunehmen, wenn die festgesetzte Einkommensteuerschuld sich niedriger stellt als die geleisteten Vorauszah lungen. Die für den Steuerpflichtigen abge- führien Steuerabzüge vom Arbeitslohn wie vom Kapitalertrags können jedoch nur unter den Voraussetzungen verlangt werden, die nach den obigen Ausführungen für die nicht veran lagten Gehalts- und Lohnempfänger bzw. Kapitalrentner gelten. Während eine Erstattung des Steuerabzuges vom Kapitalerträge also regelmäßig überhaupt ausscheidet, kann auch der veranlagte Arbeitnehmer die Erstattung von Lohnabzugsbeträgen insbesondere dann geltend machen, wenn seine Leistungsfähigkeit durch be sondere wirtschaftliche Verhältnisse beeinträchtigt worden ist (Gutachten des Rcichsfinanzhofs vom 14. Dezember 1926; VI 0 2/26 St.). Es wird sich empfehlen, daß Loh: steuerpflich tige zutreffendenfalls die Anträge auf Er stattung von Lohnabzugsbeträgen mit der Einkommensteuererklärung verbinden. Für die veranlagten Steuerpflichtigen wer den die Erstattungsbeträge grundsätzlich erst dann zur Rückzahlung fällig, wenn die Veranlagung zur Einkommensteuer rechtskräftig geworden ist, Rechtsmittelsristen also abgelaufen sind. Handelt es sich um erhebliche Beträge und ist ein Erstattungsanspruch mit Wahrscheinlich keit anzunehmen, so wird unter Umständen ein Gesuch auf Stundung anderer Steuern aus diese Tatsache gestützt werden können. Eine Verzinsung der zur Erstattung gelangenden EinkommenstcucrbetrSge sinket nach der Rechtsprechung des Reichssinanzhofs nicht statt. Seichsverband des deutschen Gartenbaues e.V. Schetelig. Grobben. Bernstiel, , Fachmann. Zur neuen veitcagsregelung.
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