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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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des 1. ö. 8. derungen des speziellen Berufszweiges nicht m wachsen, was sie aber dann meistens erst rii m- v der Kasse des Reichsverbandes zu. 10. An den weiteren Auswirkungen net. unseres ps!icht. Bei Anfragen an die Hauptgeschäftsstelle bitten wir stets Porto beizufügen. Nachwuchses einsetzen. Wenn wir dann und verantwortungsbewußt unS selbst, sowis dem F. Zghs.-Veklmlmn-S iftllug. Nachdem der Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. beschlossen hat, das Ver- mögen der F. Johs.-Beckmann-Stiftung auf zuwerten, sollen aus den Zinsen dieses Ver mögens an Lehrlinge di« sich durch Fleiss und Tüchtigkeit besonders auszeichnen und sich einer Lehrlingsprüsung unterzieben, gute gartenbau. liche Lehrbücher als Anerkennung verteilt wer den. Als Auszuzeichnende kommen nur Lehr linge anerkannter Lehrbetriebe von Mitgliedern unseres Reichsverbandes in Betracht. Für die Zuerkennung maßgebend ist der Ausfall der Lehrlingsprüsung. Anträge sind von den Prüfungsausschüssen an das Kuratorium der Stiftung z. Hd. des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. B., Berlin NW 40, Kronprinzenuser 27, zu richten unter Beifügung einer Begründung und einer Abschrift des Prüfungszeugnisses. Der Zeitpunkt für die Einreichung der An träge ist der 1. April 1927. Späteren An trägen kann nur ausnahmsweise entsprochen werden, falls eine vorherige Benachrichtigung an das Kuratorium erfolgt. Das Kuratorium der A. Johsv-Beckwann-Stlstu«g. auch den einzelnen Mitgliedern für Sonderauskünft« zur Verfügung stehen. Infolge der wachsenden Inanspruchnahme für solche Sonderauskünft« an einzelne Mitglieder sind aber die Sachbearbeiter der Hauptgeschäftsstelle im vergangenen Jahre für Sonderwünsche in so starkem Maße bei ihren Aufgaben belastet worden, daß im Interesse der Allgemeinheit eine Aenderung Platz greifen müßte. Durch Beschluß der S. Hauptausschußsitzung vom 6. August 1926 zu Dresden war deshalb die Hauptgeschäftsstelle beauftragt worden, der nächsten Hauptausschußsitzung den Entwurf einer Gebührenordnung vorzulegen, damit die Hauptgeschäftsstelle auch weiterhin in der Lage ist, den Mitgliedern Sonderauskünft« aller Art gegen Anrechnung der Selbst kosten unter folgenden Bedingungen zu erteilen. GMHrenokdnung -es Nelchsverbau-es -es -eulscheu Garlenbanes e. V. Die Hauptgeschäftsstelle soll in erster Linie Fragen bearbeiten, die der Allgemeinheit Berufes und der Gesamtheit der Mitglieder dienen; darüber hinaus soll st« jedoch ganzen Berufsstand gegenüber unsere Aufgabe ausfasscn und Tat werden lassen, dann können wir ruhiger und vertrauensvoller den kommen den Wirtschaftskämpfen entgegensetzen. -Wir haben die Auflassung des Herrn Th. Pollmeyer zum Abdruck gebracht, ohne daß wir in allen Punkten seiner Meinung bei pflichten können. Man sollte doch bei Be trachtung einzelner Fälle nicht übersehen, welche erhebliche Besserung in den letztm Jahren unter Mitarbeit weitester Kreise des s deutschen Gartenbaues in der Ausbildung , unseres Nachwuchses eingetreten ist. Schriftlcitung. fragenden darüber hinaus besonder« Ge bühre« erhoben werden. ö. Wird die Gebühr für die Bearbeitung einer Anfrage den Betrag von 5 Mark voraus sichtlich überschreiten, so ist möglichst durch vorherige Rückfrage die Zustimmung des Anfragenden einzuholen. Die auf Grund dieser Gebührenordnung zur Erhebung kommenden Gebühren fließen Der Rcichsverband des deutschen Garten baues e. V. erteilt den Mitgliedern auf allen Gebieten des Gartenbaues Auskünfte recht licher, wirtschaftlicher und sachlicher Art. Kurze mündliche und kurze schriftliche Ans künste, die den einzelnen Beamten nicht länger als etwa eine halbe Stunde von der Erledigung der ihm zugewiesenen allge meinen Arbeiten abyalten, sind gebührenfrei. Für größere und schmierigere Auskünfte, deren Bearbeitung insgesamt längere Zeit beansprucht, müssen jedoch Gebühren erhoben lerufSanschauung haben wir he-ue auf organisatorischem Gebiet noch ganz besonder? zu leiden. Wollen wir diese Uebelstande beseitigen, dann müssen wir bei der Ausbildung Die vorliegende Gebührenordnung soll diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen und die Hauptgeschäftsstelle in den Stand setzen, gegen geringe Gebühren jede Auskunft zu erteilen, die die Mitglieder bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Auskunftsbüros und Beratung stellen sonst nur gegen eine vielfache Gebühr — und auch dann nicht immer in jeder Weise sachgemäß — bekommen könnten. Die Zahl derjenigen Mitglieder, die sich durch die Hauptgeschäftsstelle laufend auf den verschiedensten Gebieten beraten lassen, ist ständig gestiegen, so daß wir die Gewißheit haben, daß den Mitgliedern mit diesen Auskünften und Beratungen im besonderen Maße gedient ist. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern, sich die Einrichtungen unserer Haupt geschäftsstelle zunutze zu machen. Die Gebührenordnung ist in dem nachstehenden Wortlaut von der 7. Hauptausschuß-Sitzung vom 26. 2. 27 zu Berlin «instimmig genehmigt worden. Es soll dem Einzelnen geholfen werden, ohne die Gesamtheit zu belasten! Retchsverband de» deutschen Gartenbaues e. v. Schetelig. Grobben. Dern stiel. Fachmann. werden, damit nicht einzelnen Mitgliedern in .zu weitgehendem Maße aus Mitteln, der Allgemeinheit wirtschaftliche Vorteile ein- geräumt werden. Durch die Gebühren solle« nur die dem Reichsoerband «ulsiehende« Unkosten gedeckt werden. 4. Je nach Art und Umfang der Arbeiten wird für solche Auskünfte eme Gebühr ooo S bis 10 Mark berechnet. Sonderauslagen (z. B. Hinzuziehung sachverständiger Architekten, Ingenieure, Anwälte usw.; Anfertigung von Zeichnungen, Plänen uiw. u. dgl. mehr), die dem Reichs verband durch die Bearbeitung der Aus künfte entstehen, sind vom Antragenden in Völler Höhe zusätzlich zu erstatten. Für Auskünfte, die dem Anfragenden erheblichen finanziellen Gewinn oder be trächtlichen wirtschaftlichen Vorteil bringen, können in Uebereinkunsl mit dem An- Sie Nie-erschlagung -er preuß. Scun-uermögeu- sleuer I» hochwassergebleleu. Don Karl Stephan in Halle. AIS das Hochwasser im Sommer IS26 steuer liche Erleichterungen notwendig machte, erschien der Min-Erlaß vom 26. 6. 1926 (K. V. 2 4600 — Fin-Min.-Bl. S. 2S8), der für die Augustrat« d«r staatlichen Grundvermögensteuer (Juli-Sept. 1920), soweit bei den in den lleberschwem» mungsgebieten liegenden Steuerpslich- tigen bei einer von Amts wegen durch die Ka tasterämter vorgenommenen Prüfung eine Not lage anerkannt wurde, Stundung und Niederschlagung der Augustrat« brachte. Vielfach ist die Notlage nicht beseitigt, und infolge des teilweise nahezu völligen Erntever lustes wird sie vielfach auch im ganzen Wirt schaftsjahre andauern. Als dir Novemberrate (Oktober—Dezember 1SS6) fällig war, erneuerte der Finanzminister durch Rd.-Erl.v. 12.11.1926 (li.V.2.7179 — Fin.- Min.-Bl. S. Nr. 22) für die „durch Hochwasser besonder- geschädigten Bezirke", soweit eine Stundung „nach Maßgabe des entstandenen Schadens notwendig ist , die StundungSbesugniS der Katasterbehördcn hinsichtlich -der weiterhin fälligen GrundoermSgensteuor". Auch diese daraufhin gestundeten Beträge „sind am Schluß des lausende« Rechnungsjahres «ie» derznschlageu". Es ist in dem Erlaß keine Einschränkung enthalten, daß unter der „weiterhin fälligen Grundvermögensteuer" nur die damals fällige Novemberrate gemeint sei, vielmehr ist nach dem Wortlaut auch die später „weiterhin fällige Grundvermögensteuer", also auch die jetzt im Februar 1927 fällige Grundvermögen- stcuer in die Stundung?- und NiederschlagungS- befugntS der Katasterbehörden einbezogen. In einem weiteren Rd-Erlaß vom 18. 11. 1926 (K. V. 2 . 8600 — Fin-Min.-Bl. S. 298) kommt allerdings eine andere Fassung, die Zwei fel verursacht ES wird hier unterschieden Mischen kurzfristiger Stundung (der Novemberrate, die bis etwa zum Ende des Kalenderjahres 1926 ohne eingehendere Ein zelprüfung und ohne Berechnung von Stun dungszinsen bewilligt werden konnte), und langfristigen Stundungen der Novem berrate, sowie weiterer Stundung etwaiger Rückstände, die mit aus reichendem Verständnis für die Lage der Land wirtschaft geprüft werden" sollen. Hier ist von Niederschlagung nichts mehr gesagt. ES steht also eine endgültige Regelung noch aus. Der Minister wird nicht umhin können, entsprechend dem im pr. Gesetz vom 15. 4. 1889 (GS. S. 99) enthaltenen Grundsatz eine nach endgültiger Schadensfeststellung vorzunehmende endgültige Niederschlagung unter Bnvassung an die Größe des Ernteverlustes anzuordnen. Dabei kann es aber nicht genügen, wie ). Z. bei den Wetterschäden 1924 (Rd-Erl. v. 18. 7. 1924 - k. V. 2 . 2931 — Fin-Min.-Bl. S. 172), daß sich die Höhe der niederzuschlagen- den Steuer nach der Hohe des Rohertrags verl u st e s (NB. der gesamten Besitzung!) richtet. Bei 20»/o Rohertragsverlust ist meist der gesamte Reinertrag des betr. Wirtschaftsjahres weggefalle«. Für die Gemeindesteuerzuschläge hat der Finanzminister diesmal — im Gegensatz zur Regelung des Jahres 1924, wo Steuer erlaß mit automatischer Auswirkung auf die Gemeindezuschläge ausgesprochen wurde — keine zwingende Vorschrift gegeben. In dem Rd- Erl. vom 12. 11. 1926 heißt es: „Die diesseitigen Anordnungen über Stun dung und Niederschlagung beziehen sich selbst verständlich nur aus die staatliche Steuer, also nicht auf die gemeindlichen Zu schläge. Von den Gemeinden wird aller dings erwartet werden, daß sic entsprechend dem Rd.°Erl. v. 16. 12. 1924 (MdI. IV. St. 1966/FM. II A. 2, 1748 — FMBl. 1925 S. 21 —) auch ihrerseits Steuer, rlcichtermigm gewähren, soweit sic nach dem Stande ihrcr Finanzen dazu in der Lage sind." mit ist unserm Berufsstand aber nicht gedient. Deshalb ist es Pflicht der Ortsgruppe, durch Veröffentlichungen in der Tagespreise für die notwendige Aufklärung zu sorgen. Vor allen Dingen ist immer wieder auf die geistigen und körperlichen Anforderungen, die unser Beruf heute in gesteigertem Maße an jeden einzelnere stellt, gebührend hinzuweisen. Bisher galt doch derjenige, welcher zu keinem anderen Berufe mehr tauglich schien, für den Gärtnerberuf als bestgecign dieser Bl Die Führung von Prozessen für einzelne Mitglieder kann vom Reichsverband nicht übernommen werden, er ist aber bereit, in Fällen, in denen Fragen von allgemeiner Bedeutung für den Berus zur Entscheidung stehen, nach Vereinbarung mit LandeSver- band, Bezirksgruppe und Anfragenden eine« Teil der Koste« zu übernehmen. Für die Erteilung von Kreditauskünften,' für die Durchführung von Mahn- und Schlichtungsverfahren, für die Durchführung von Prüsungen technischer Betriebsmittel des Gartenbaues und für Prüsungen zum Zwecke der Wertzeugniserteilung kommen Gebühren laut besonderen Gebührenordnungen in Ansatz. Alle den Anstagenden aufgegebenen Gebühren find 8 Tage nach Rechnungserteilung Mig. Die vorstehende Gebührenordnung ist vom Hauptausschuß des Reichsverbandes geneh- migt worden; sie ist für alle Mitglieder verbindlich. Nochmals LemssansWung. Von Th. Poll meyer in Geisenheim. Die Ausführungen des Herrn Rausch- Köln in Nr. 6 der „Gartenbauwirtschaft" über dieses Thema find sehr interessant und verdienen eingcbeud erörtert zu werden. Mit Recht sieht er in den allernächsten Jahren eine scharfe Trennung und Spezialisierung der einzelnen Berufszweige. Demgemäß fordert er auch schon vom Lehrung eine strenge Spezialausbildung. Ist das richtig, oder sagen wir notwendig? Ganz abgesehen davon, daß mit der zuneh menden Spezialisierung schon zwangsläufig die Lehrlingsausbildung einseiliger wird; denn die Spezialbetriebe, seien es Baumschulen, Stau- den-, Friedhofs- oder Landschaftsgärtncreien, Topfpflanzen-, Obst- oder Gemüsebaubetriebe, werden ebenso wie die gemischten Betriebe, in vielleicht noch vermehrter Anzahl Lehrlinge aus bilden, weil doch die Ausbildung in diesen Be trieben eine viel mechanischere und für den Be triebsinhaber deshalb eine viel lohnendere ist. Es soll hiermit nun aber nicht gejagt sein, daß die Ausbildung von Lehrlingen in Spezialbe trieben einfach zu verwerfen wäre. Jedenfalls müssen sich Lehrling wie Erzieher in diesem Falle ganz besonders über die persönliche Eig nung und die Zukunftsmöglichkciten im betref fenden Spezialfach im klaren sein. Notwendig und als von größter Bedeutung kür die Zukunft unseres Berufes kann man eine direkt einseitige Ausbildung des Lehrlings jedenfalls nicht hin- stellen Betrachten wir nur einmal die in den letzten Jahren ganz besonders kraß zu Tage ge tretenen Abwanderungen von Berufsangehorigen in das Lager der Industrie oder in andere Bo-, rufe. Daß es nicht immer die schlechtesten wa ren, wird wohl niemand leugnen. Sollte eS in allen Fällen Arbeitsmangel oder fachltML Untauglichkeit im allgemeinen sein? Keines falls. Meistens waren es solche Leute, die von Anfang an eine spezielle Ausbildung genossen hatten und dann bei Einschränkung der Betrieb«, in anderen Spezialzweigen, aus Grund ihrer einseitigen Kenntnisse keine Arbeit finden konn ten. Oder aber diese Leute waren den Anfor« eben, wenn eS zu spät ist, um nochmals voll- tandlg umsatteln »u können. Darüber dürfte ebenfalls kein Zweifel bestehen, daß die Anfor. isrungen in geistiger und körperlicher Bezte- huna bei den einzelnen Berufszweigen sehr ver schieden sind. Bei den körperlichen Anforderun gen erinnere ich nur an die Arbeiten in der Gurkentreiberei, die im Sommer oft bei -f-40—50" O. ausgesührt werden müssen. Daß dieser, wohl eine der ungesundesten Tätigkeit im Gartenbau, nur die allerwenigsten Naturen ge wachsen sind, ist wohl verständlich. Mts Ausnahme des Gemüsebaues und der Ge müsetreiberei, die ja in den nächsten Iaht- ren noch eine größere Expansionsfähigkeit haben, ist doch kaum ein Spezialzweig in der Lage, die LiS jetzt in Massen ausgebildeten Fachkräfte un terzubringen. Wo bleibt da der Mahnruf: schafft ganze Persönlichkeiten, ganze Fachleute! Wenn wir diesem Mahnruf fürderhin eine weit reichendere Geltung verschaffen wollen als bis her bei der Ausbildung unseres Nachwuchses, bann haben wir vorerst noch viel Wichtigeres anzustreben als die einseitige Spezialausbil dung unserer Lehrlinge. Was nützen uns schließ lich die schärfsten Verordnungen, Gehilfenprst- fungen und alle möglichen anderen Bestim mungen über Lehrlingsausbildung, wenn sie nur von einem Bruchteil der Kollegen eingehakten werden? Hier haben alle Bezirks- und Ortsgruppen die dringende Pflicht, einmal gründlich nach dem Rechten zu sehen, denn solche Fälle stehen nicht vereinzelt da. Be sonders in den kleineren Betrieben, die etwas abseits im Verborgenen blühen, finden wir der art beschämende Zustände. Den Eltern solcher Lehrlinge find die Bestimmungen über Lehrlings haltung meist nicht genügend bekannt oder sie werden sogar noch falsch unterrichtet. Bei der heutigen Stellennot sind sie ohnehin schon froh, wenn die Jungen von der Straße kommen Da- Nna Insinlf' Gebührenordnung des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. B. — Nochmals Berufsausbildung. — Die Niederschlagung der preuß. Grundoermögensteuer in Hochwassergebieten' 4.UV 4 IN! ^UhUlt. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundfchau. Berlin, Dienstag, den 15. März 1927 QLKINMMk Vrkr.k6L-ek5 8.N. 8^/^ Erscheint Dienstags u. Freitags ^N^rg. 1927 42. Jahrgang der Verbandszeitung. ^nrsigsnpestss: r. 2t pstitrslls 4S pk. (l mm 15 pk.) pwtrvocsodclkt 1VH» ^uksadwA Dis /iulnaNms sctolgt in cisc nücdstscrsiodbscsn diummsc. — Kskismationsn uc dis 8 7sgs nsad Scsotisinsn rulsssig. — Sslsgsxsmpiacs nur aut VsOsngsn gsgsn poctosrsutL — l^üc pgdlsc ewrcd uncksutiicdss käunuskitpt ksins Haltung, üsi Sinrisdung eturek LsriatU oct. 1 Konicuesvockatvon iLUt klsc dscsadn. lSsdstt koct. Ssrugspcot» slact 4— monatNetr — -InrsigsngnnsNmo 8sr«n 8>V SS, pcisckciadswaüs 16, nsdsn cksc LürtnsrmgrktNslls. — Ois 8cdloucksrsnrmgsn smct von clsr Vscöttsntllckmng ausgescblosssn. — Osr Huktraggsdsr gibt ciucad vis Hukgads ckss lnsscats ssin Einverständnis ad. prsiss unter 0sr Lcdisucksc- pcaisgcanra <1«c Vsrdäncks vcsgruiasssw — Scküllungsort öselln-zzitts
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