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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
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- Gartenbauwirtschaft
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^nrelgsnprslvs: e. D. pstitreds 48 PL ft mm 13 Pf.) plstrvsrscdrlkt 16^ Auksadts^ Lis ^ufnsdms erfolgt in 6sr nLckstsrfsiokbsrsn tlummsr -- Ksklamationen NN5 dis 8 Tsgs nsek Srsadsinsn rulässig. — Sslsgsxsmplars nur auf Vsrlangsn gegen pottosrsslL — Lür psdlsr Ourak undsulliudss Kiaouslcnpt ksins 1-iuktung. Sei Linrisdung ckurak Lsriadt ock. i. Xonkursvsrtsüvsn Mltt dsr dsrsabn. k^sdatt kord Serugsprsl« 1— mmmMek. -» RnrsIgSnSnnSfim^ 8V/4A prisckrickstrsSs 16, nsvsn cksr üLrlnermarktvalls. — Oie Scklsucksrsnesigsn sinkt von cksr VeröNsntiickung susgssadiosssn. — Oer /tuktraggsbsr gib« 6urak cbs ^utgsds 6es Inserats sein OinvsrstLncknis sb. prsiss unter cksr Scvlsucksi» prsisgrsnrs cksr Vsrbäncko vrsgrulasssn. — Erfüllungsort Ssrlin-»M» sr Vk5 ssv b^UI^ ^M4Y:-VMt.L6'. 6LK7NM5E VkK!.^6L-6k5 k.tt. 8^ 4S Ar. 18 42. Jahrgang der BerbandszeUung. Berlin, Ireitag, den 4. März 1927 Erscheint Dienstags u. Freitags ^Nl)rg. 1927 -pm InftDÜ' Sachliche Kritik? — Oeffentliche Erklärung. — Preisabbau und Frachtermäßigung. — Gartenbau und Preußische Gewerbesteuer. — Bericht über die 7. Hauptausschuhsitzung am 25. Februar 1927. — Bericht über die 25. Sitzung des Vecwaltungsrates vom 24. 2.1927. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Preisabbau und Frachl- ermößigung. Von Willi Hacker in St. Andreasberg i. H. (Unbefugter Nachdruck verboten.) Wenn auch zugegeben werden muß, daß in den letzten Monaten auf vielen Gebieten ein recht erheblicher Preisabbau stattgefunden hat, so sind andererseits gerade Gegenstände des täg lichen Bedarfs dieser Senkung noch nicht in ge nügendem Maße gefolgt und haben ihr nicht folgen können, weil die zur Zeit noch geltenden Frachtsätze dies unmöglich machen. In weiten Kreisen des Volkes ertönt der Ruf nach Aende- rung der bisherigen Eisenbahnfracht-Politik, und gerade in letzter Zeit ist das Reichsverkehrsmi nisterium mit ungezählten Anträgen auf Herab setzung der Eisenbahnfrachten aus den Kreisen der Industrie, des Handels und der Landwirt schaft überschüttet worden. Das Ministerium hat daraufhin bei den Spitzenverbänden ange fragt, welche Form als die richtigste angesehen werde, um eine Asnderung herbe,zuführen. Es erhebt sich nämlich die Frage, ob eine allge meine Tarifsenkung richtiger ist oder aber ob man die weitere Einführung einzelner Aus nahmetarife für wünschenswert hält. Es ist durchaus nicht allgemein bekannt, in welcher Weise die Eisenbahnsrachtsn eine Ver teuerung aller Waren bewirken. Ohne weiteres wird dies aber jedem klar werden, wenn man bedenkt, daß viele Waren bereits auf dem Friedensstand oder darunter angelangt sind, während die Eisenbahnfrachten schon seit Mona ten überhaupt nicht mehr herabgesetzt werden. Noch immer liegen die Eisenbahnfrachten zwi schen 60—252 Proz. über den Vorkriegssätzen — diese gewaltigen Verschiedenheiten sind auf die einzelnen Tarifklassen zurückzuführen. Dies ist auf . die Dauer natürlich ein ganz unhaltbarer Zustand, denn man kann ja für das Durchschnitts- Preisniveau etwa 25 Proz. über den Friedens- stand annehmen. Bei einem radikalen Abbau der Frachten aber kann auch sofort ein weiterer wesentlicher Abbau fast aller Warenpreise ein treten. Die Industrie steht auf dem Stand punkte, daß eine rasche Abhilfe am besten da durch erfolgt, daß man von beiden vorgeschlage nen Möglichkeiten Gebrauch macht, also eine allgemeine Tarifsenkung mit weiteren Aus nahmetarifen in Verbindung bringt. Es wird sestgestellt: 1. Der Preisabbau kann ohne Eisenbahn tarifabbau nicht fortgeführt werden. 2. Dem bisherigen durchschnittlichen Preis abbau entspräche ein Tarifabbau von mindestens 25 Pcoz. Indessen darf die Frachtermäßigung Durchfuhrtarifen nicht zugute kommen. 5. Dieser Tarifabbau darf sich nicht auf die Normalfrachtsätze beschränken, sondern muß in gleichem Maße den zugehörigen Ausnahmetarifen zugute kommen. 4. Die Frachtsätze für Materialien, wie Kohls und Eisen, müßen in gleichem Maße wie für die anderen Güter er mäßigt werden. S. In der Zukunft muß der Tarifabbau gleichen Schritt mit dem Preisabbau halten, mit dem Ziele, das Friedens verhältnis für alle Güter herbeizuführen. Schon jetzt bedarf das Verhältnis der einzelnen Tarifklassen unter Berücksichti gung der Vorkriegsverhältnisse einer eingehenden Nachprüfung. Wo dies durch die zu 2. beantragte allgemeine Frachtermäßigung nicht erreicht wird, muß die Friedensklassisikation wieder hergestellt werden. S. An eine Beseitigung von Ausnahme- tarifen kann heute nicht gedacht werden. 7. Im Gegenteil verlangt die besondere Lage verschiedener Wirtschaftszweige und die Förderung der Ausfuhr die Weiter entwicklung von Ausnahmetarifen. 8. Die Durchführung bereits genehmigter oder in Vorbereitung befindlicher Aus nahmetarife darf durch vorstehende An träge keine Verzögerung erleiden. g. Es wird die Wiedereinführung der er mäßigten Abfertigungsgebühr auf kurze Entfernungen bis 100 km beantragt. 10. Die vorstehenden Anträge sollten mit sofortiger Wirkung genehmigt werden. Auch die vor längerer Zeit im Eachverstündi- genkrsise der Reichsbahn (ständiger Ausschuß des Reichseisenbahnrates) stattgefundene allgemeine Aussprache über die Gütertarif-Politik der Reichsbahn, speziell die ausgedehnte Erörterung über die Finanz-, Tarif- und Verkehrslage in, Anschlusse an die Verwaltungsreferate ergab eine einstlmmig angenommene Entschließung, wonach ein sofortiger, sedoch vorsichtiger Abbau der Eisenbahn-Gütertarife erforderlich erscheine. Kiejer Abbau wurde begründet jowohl mit der. Sachliche «Ml Zurückweisung des Neujahrsartikels der „Gartenwelt" durch den Hauptausschutz. Es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der freien Berufspresse, sich zu den Vorgängen im Berufsleben kritisch zu äußern. Der Reichsverband des deutschen Garten baues e. V. legt Wert darauf, daß auch seine Arbeiten einer Kritik unterzogen werden. Er muß jedoch erwarten, -aß diese Kritik in Form und Inhalt erkennen läßt, daß der Kritiker bemüht ist, Vorgänge und Maßnahmen sorgfältig und vorurteilsfrei zu prüfen. Unter diesen Gesichtspunkten hat sich der Hauptausschuß des Reichsoerbandes des deutschen Gartenbaues e. V. in seiner ersten Sitzung ds. Is. mit dem Neujahrsaufsatz in Nr. 1 der „Gartenwelt" befaßt, in dem Aufbau und Leistungen des Reichsverbandes behandelt werden. Nach eingehender Prüfung dieser Kritik des Herrn Saathoff halten wir es für angebracht, folgende öffentliche Erklärung abzugeben: Herr Saathoff hat sich seit Gründung des Reichsverbandes trotz Einladung von allen Veranstaltungen des Reichsverbandes ferngehalten und hat jede Fühlung mit den Stellen und den Personen, die über Aufbau und Arbeiten des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. V. in jeder Weise unterrichtet sind, vermieden. Seine kritischen Aeußerungen auf den Gebieten gärtnerischen Organisationswesens und gärtnerischer Wirtschaftspolitik lassen deshalb nicht nur genügende Kenntnis, sondern vor allem auch den ernsten Willen vermissen, objektiv zu prüfen. Die Art der Darstellung läßt darüber hinaus erkennen, daß es ihm darauf ankommt, die Tätigkeit des Reichs verbandes des deutschen Gartenbaues e. V. in der Oeffentlichkeit herabzusetzen. Wir weisen die Anmaßung des Herrn Saathoff zurück, über die jahrelange hin gebende Arbeit unserer Bezirksgruppen im Reiche und über unsere eigene ehrenamtliche Tätigkeit mit wegwerfender Handbewegung hinwegzugehen. Wir weisen es weiter zurück, daß es Herr Saathoff versucht, durch unsachliche Ausfälle gegen unsere Beamten und gegen den Leiter unserer Hauptgeschäftsstelle das Vertrauen der Mitglieder zu erschüttern. Es ist uns bei diesem Anlaß ein Bedürfnis, in aller Oeffentlichkeit zu betonen, daß der Leiter unserer Hauptgeschäftsstelle und unsere Beamten unter Einsetzung ihrer ganzen Kraft und in voller Uebereinstimmung mit den Organen unseres Reichsverbandes arbeiten, und daß wir mit Dank und Anerkennung auf ihre dem Berufe geleisteten Dienste zurückblicken dürfen. Es ist dabei gleich gültig, ob sie aus dem Beruf hervorgegangen oder unter Anwendung ihrer im besonderen Studium volkswirtschaftlicher und juristischer Fragen erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in den Beruf hineingewachsen sind. Für gerechte und sachliche Kritik haben wir jederzeit ein offenes Ohr; die unsach lichen und ungerechtfertigten Aeußerungen des Herrn Saathoff richten sich selbst! Der Hauplausschutz des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. v. I. A.: Schetelig. Grobben. Bernstiel. Oeffentliche Erklärung. Von einzelnen Seiten, die dem Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. und seinen Arbeiten nicht nahestehen, wird versucht, die Meinung zu verbreiten, als ob der Obstbau im Rahmen des Neichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. V. vernachlässigt würde. Der Schriftleiter Saathoff nimmt sogar in Nr. 1 der „Gartenwelt" für sich das Recht in Anspruch, vom Reichsverband des deutschen Gartenbaues e.V. Rechenschaft über den Verbleib des Vermögens des Pomologen-Vereins fordern zu müssen. Die Unterzeichneten als frühere Vorstandsmitglieder der Deutschen Obstbau-Gesellschaft (vorm. Deutscher Pomologen-Verein) bezw. deren Rechtsnachfolger, des Reichsbundes für Obst- und Gemüsebau, sehen sich daher veranlaßt, folgendes festzustellen: „Auf Grund einstimmiger Beschlüsse zweier Hauptversammlungen des Reichsbundes für Obst- und Gemüsebau erfolgte dessen Vereinigung mit dem Reichsverband deutscher Gartenbaubetriebe zum jetzigen Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Demzufolge sind auch die Vermögen beider Verbände zusammengelegt worden. Die Unterzeichneten halten es nunmehr jedoch für ihre Pflicht, ausdrücklich darauf hinzu weisen, daß auch der Reichsbund für Obst- und Gemüsebau durch die Inflationsjahre 1922/1923 auf das schwerste getroffen wurde. Infolge der verspätet und völlig ent wertet eingegangenen Mitgliedsbeiträge und der sonstigen Außenstände wuchsen im Jahre 1923 die Passiven des Reichsbundes so an, daß nur durch Opferwilligkeit einzelner Mitglieder die Verbandstätigkeit aufrechterhalten werden konnte. Bei der Verschmelzung standen demzufolge den verfügbaren Geldern und den immobilen Vermögenswerten — wie sie im Eisenacher Grundstück, in der Bibliothek und in der Büroeinrichtung vorhanden waren — nicht unerhebliche Passiva gegenüber, so daß deren Abdeckung nur durch Heranziehung dieser immobilen Vermögenswerte möglich war." Beckel, Oberzwehren b. Kassel. Böttner, Frankfurt a. d. O. vr. Ebert, Berlin. Grobben, Alt-Langsow. Somfleth, Mittelnkirchen. Notwendigkeit einer Wiederbelebung der Ge samtwirtschaft, als auch mit den eigenen Inter essen der Eisenbahnverwaltung hinsichtlich der Erhöhung der Einnahmen. Wie allgemein im wirtschaftlichen Leben, muß sich eben auch bei der Eisenbahnverwaltung der Gedanke Bahn brechen, daß nicht das schwer belastete Einzelobjekt, sondern die leicht be lastete Masse den Gesamtnutzen ergibt. Sollten dagegen die heutigen Tarife Weiler aufrechter halten werden, jo dürfte ein Rückgang der Eisen bahneinnahmen unvermeidlich sein. Schon heute stellt sich besonders in dichtbesiedelten Industrie gebieten die Beförderung wertvoller Waren in Sammelladungen Per Lastauto teilweise erheblich billiger als mit der Bahn, wozu noch der Vor teil weit schnellerer Erledigung tritt. Uebrigens scheint auch der Einfluß der Reichsbahnverwaltung nicht soweit zn reichen, um die leider immer noch zahlreichen Klein- und Privatbahnen zu einer vernünftigen Tarifpolitik anzuhalten. Wir sind Fälle bekannt, wo gm Ende einer Privatbahn gelegene Ortschaften für die Beförderung vom Reichsbahnhof zum Klein bahnhof für 2 Kilometer Privatbahnstrecke den« selben Betrag aufwenden müssen wie für 300. Kilometer Reichsbahnfracht. Die Eisenbahn kann ihrer eigentlichen Auf gabe, den gesamten Güterumschlag, soweit er nicht von den Wasserwegen absorbiert wird, zu be wältigen, nur dann gerecht werden, wenn sie die bisherige Art der Frachtenberechnung vollkommen fallen läßt. Als besonders eilig erschien dem Ausschuß eine wirksame Ermäßigung der Kohle tarife, da es sich hierbei um den wichtigsten Rohstoff handelt. Auch eine Ermäßigung der übrigen Tarife schien dem Ausschuß sehr wün schenswert, doch müsse Form, Ausmaß und Zeit punkt dieser Ermäßigung von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Reichsbahn abhängig ge macht werden. Eine Nachprüfung der Tarifi- rung der einzelnen Güter soll nach Maßgabe der wirtschaftlichen Bedürfnissen vorgenommeq werden. Daß es die Reichsbahn angesichts der immer drückender werdenden Lasten aus den Dawes- Abmachungen nicht leicht hat, ist bekannt. Zu dem ist das rollende Material durchaus mangel haft, ganz zu schweigen von dem Schienen- und Weichenmaterial, das ja nach den Schrecken der gehäuften Eisenbahnkatastrophen nunmehr teil weise erneuert werden soll. Ein weiterer Be amtenabbau ist ausgeschlossen, unsere Eisenbahn würde sonst so unsicher werden, daß es ein Wag nis wäre, sich ihr anzuvertrauen. Dessen unge achtet aber muß festgestellt werden, daß die kauf männischen Grundsätze des Massenumsatzes, in diesem Falle der Erfassung Men zu befördernden Materials, auch von der nunmehr kaufmännisch aufgezogenen Reichsbahn nicht restlos angewendet werden. Die vorerwähnte Entschließung im ständigen Ausschuß des Reichseisenbahnrätes liegt ge raume Zeit zurück — aber bisher ist nichts weiter erfolgt als eine Herabsetzung der Frachten um 10—15 Proz. neben verschiedenen Umtarifierun gen. Man ist eben viel zu zaghaft und wird den Eindruck nicht los, als ob ein genereller energi scher Abbau den Bahneinnahmen schaden könne. Eine wirksame, durchgreifende Aenderung ist aber nur dann zu erzielen, wenn man nicht wieder kleine zeitraubende Experimente macht, sondern mit scharfem Schnitt das beseitigt, was man als falsch und dem Gedeihen des Wirschafts körpers schädlich erkannt hat. Garlenba« und preußische Gewerbesteuer. In den Aufsätzen über die preußische Ge werbesteuer ist darauf hingewiesen worden, daß die Frage noch zu entscheiden ist, wie gewerbe- steuerrechtlich ein Gartenbaubetrieb zu behandeln ist, der seins selbstgewonnenen Erzeugnisse zum Teil zu Bindereien verarbeitet, insbesondere ob der Ertrag aus dem Absatz der Bindereien ge werbesteuerpflichtig ist. Wir vertraten entgegen früheren Entscheidungen des Preußischen Ober- verwaltunqsgerichtes den Standpunkt, daß eine derartige Verarbeitung im Regelfälle im Bereich des Gartenbaues liege, so daß der Ertrag der Gewerbesteuer nicht unterworfen werden dürfe. Für diesen Standpunkt sprach auch die Fassung der Ausführungsbestimmungen und der beiden von uns zur Gewerbeertrags- und Gewerbekapi talsteuer erwirkten Erlasse des Preußischen Fi nanzministers; denn darin wird von einer Ge werbesteuerpflicht nur insoweit gesprochen, als fremde Erzeugnisse des Gartenbaues zugekauft und diese entweder im rohen Zustande oder nach einer weiteren Verarbeitung verkauft werden. Nunmehr hat das Preußische Oberverwaltungs- aericht die Richtigkeit unseres Standpunktes be stätigt, indem es in seiner Entscheidung vom 14. XII. 1926 — VIII. G. St. 62. 26. ausführt: „Zu dem gewerbesteuerpflichtigen Teile des Gärtnereibetriebes gehören auch die Kranzbin derei, soweit es sich ^dabei um die Verarbei tung fremder Erzeugnisse handelt." Diese Entscheidung des Oberverwaltungsge richts ist noch in anderer Beziehung von erheb licher Bedeutung, nämlich in bezug auf die Ausmittlung des Gcwerbekapitals. Im Regel fälle ist in Gartenbaubetrieben, die zeitweilig Handel mit fremden gartenbaulichen Erzeug nissen betreiben kein besonderes Gewerbekapital vorhanden. Die hierzu erforderlichen Mittel werden vielmehr den laufenden Einnahmen aus dem Absatz der selbstgewonnenen Erzeugnisse ent nommen bezw. der Kauf erfolgt auf Kredit und die Abdeckung des Kreoites geschieht erst nach Verkauf der Ware. Zur Lösung dieser Schwie rigkeiten könnte man folgende Konstruktion auf stellen: Es ist zwar für den Handel kein ge werbliches Ergenkapital vorhanden; die Mittel für den Handel fließen aber aus dem Garten baubetriebe bezw. der Gartenbaubetrieb ist die Kreditunterlage für diese gewerbliche Betätigung.
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