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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Freitags )ahrg. 1927 iSSSSSSS^S»M»W^^«^»SKSMSMSSW«WWS Ung hon, Inknlk' Vorsicht beim Einkauf von holländischen Blumenzwiebeln. — Zu den Handelsvertragsverhandlungen mit der Tschechoslowakei. — Die kommende Neuregelung der Grundvermögens- ' steuer in Preußen. — Anzuchttöpfe. — Steuerkalender für März 1927. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Z« den Han-elsverkagsver- Han-Imgen mil der Tschechoslowakei. VbA unserem handelspolitischen Mitarbeiter. Der deutsche Gartenbau nimmt an den An fang Februar in Prag wieder beginnenden Ver handlungen über einen Handelsvertrag mit der Tschechoslowakei lebhaftes Interesse. Sind es doch zu einem erheblichen Teile Erzeugnisse des Obst- und Gemüsebaues, die Deutschland aus der Tschechoslowakei bezieht. Es sind alte Be ziehungen, die Deutschland mit den Landesteilen unterhält, die heute das Staatengebilde der Tschechoslowakei ausmachen und es ist nur natür lich, daß derartige alte Verbindungen auch in einem gesteigerten Bezüge von Waren ihren Ausdruck finden. Unser Warenaustausch mit der Tschechoslowakei ist außerordentlich rege und es dürfte in diesem Zusammenhang auch das Ge samtbild insofern interessieren, als wir gegen über einer tschechischen Einfuhr im Werte von 437 MO RM. im Jahre 1924 es auf S30 000 RM. im Jahre 1925 gebracht haben; unsere Gesamt ausfuhr ist von 380 Millionen RM. im Jahre 1924 auf 455 Millionen RM. im Jahre 1925 angewachsen. Es sind nicht nur industrielle Er zeugnisse, die den Handelsbeziehungen die be stimmende Note geben, zu einem großen Teile sind es auch Erzeugnisse der Land- t -d Forst wirtschaft, die wir von der Tschechoslowakei auf nehmen. So haben wir im Jahre 1925 etwa 222 000 Doppelzentner Braugerste von dort be zogen, eine Menge, die im Jahre 1925 auf nahezu das Dreifache angestieacn ist. Es ist anzunehmen, daß gegenüber 4 Millionen RM. im Jahre 1925 im letzten Jahre etwa 12 Millionen RM. hier für in die Tschechoslowakei geflossen sind. Etwa MAigist die Steigerung auch bei der Einfuhr pon Malz. Besonders interessieren in diesem Rahmen über die eigentlichen Erzeugnisse des Garten baues. Auch auf diesem Gebiete ist von 1923 zu 1924 eine lebhafte Steigerung im Bezüge fest- zustellen. In der Gesamtposition Obst ist unser Bezug im Jahre 1923 etwa 48 000 cks ausge wiesen, während diese Menge im Jahre 1924 auf nahezu das Zehnfache angewachsen ist. Aehnlich liegen dis Verhältnisse bei Gemüse, wo die Einfuhr des Jahres 1923 mit 15000 clr und die des Jahres 1924 mit 272 000 äs ausgewiesen ist. Ist bei Obst, in großen Zahlen gegriffen, die Ein fuhr im Jahre 1925 auf 246 000 äs zurückgegan- gcn, mit einem Werte von rund 6 Millionen RM., so ist bei Gemüse und dgl. eine weitere Steigerung auf 291 000 62 mit über 9 Mil lionen RM. zu verzeichnen. Diese Dinge geben doch recht zu denken, und es sollte anläßlich der Handelsvertragsverhand lungen mit der Tschechoslowakei mit besonderem Nachdruck auf diese Verhältnisse verwiesen wer den. Schon jetzt erheben bei uns falsche Pro pheten ihre Stimme: „Der Landwirtschaft und damit dem Gartenbau sei in dem gegenwärtigen Zollschutz mehr als Genüge geschehen; die übertriebenen Forderungen der Landwirtschaft auf Zollschutz müßten rm Interesse einer in dustriellen Ausfuhr energische Zurückweisung er fahren." Angesichts der verschiedenen Interessen gruppen, die "an dem Handelsverkehr mit einem ausländischen Staats beteiligt sind, ist es kein Wunder, wenn derartige einseitige und von man gelndem Verständnis zeugende Auffassungen ge äußert werden. Sie müssen schärfste Zurück weisung erfahren! Die vorgenannten Zahlen be weisen ja zur Genüge, was nach Deutschland allein an böhmischem Obst hereinkommt, und es bedarf keiner ausgedehnten Studienreisen, um zu erkennen, daß die Tschechoslowakei sich bemühen wird, ihren bekannten Birnen und Zwetschgen weiter Eingang nach Deutschland zu verschaffen. Waren doch in der Vorkriegszeit dies die Haupt- nusfuhrwaren des böhmischen Obstbaues nach Deutschland. Interessant ist übrigens, wie sich die Einfuhr von Aepfeln und Birnen im Jahre 1926 gesteigert hat. Gelangten im Jahre 1925 allein an tschechoslowakischen Birnen 67 000 62 nach Deutschland, so war es im Jahre 1926, worüber jetzt abgeschlossene Zahlen vorliegen, mehr als die dreifache Menge, nämlich 224 000 ckr! Bei Aepfeln liegen die Verhältnisse so, daß wir 1925 etwa 63 000 är einführten, im Jahre 1926 waren es über 68 OM 62. In Zwetschgen war die Tschechoslowakei 1925 zu etwa der Gesamteinfuhr mit 93 MO är auf dem deutschen Markte; 1926 ist die Einfuhr geringer als 10 OM cke gewesen; hier war Jugoslawien mit über MA der Gesamteinfuhr an der Spitze. Auch in Gemüse aller Art ist, wie vorstehend ge zeigt, der Wettbewerb der Tschechoslowakei außer ordentlich drückend. Hier sind es Weißkohl, ins besondere Gurken, einfach zubercitet, und andere Lüchengewächs^ die wir aus der Tschechoslowakei Vorsicht beim Eiolms von holländischen Mmenztviebeln! Jetzt nicht kaufen! Lieferungsbedingungen beachten! Ausdrücklich Garantie für die Sorten echtheit und Gesundheit der Zwiebeln und Rügerecht nach Fcststellbarkeit von Mängeln verlangen. Eine im Februar auf Veranlassung der Hauptgeschäftsstelle stattgehabt« Besprechung mit maßgebenden Sachverständigen hatte die Aus wirkung unserer am 8. April 1926 gehabten Verhairdlnng mit den Vertretern des holländi schen Blumenzwiebel-Export-Derbandes zum Ge genstand. Damals waren unsererseits folgende Forderungen erhoben worden: 1. Maßnahmen seitens des Holländischen Ex- porteurverbandes, welche eine Einschrän kung des nach Deutschland gelieferten Quan tums an Blumenzwiebeln gewährleisten. 2. Weiterv-n Maßnahmen, welche eine Liefe rung blühender Zwiebeln oder abgeschnitte ner Ware nach Deutschland unmöglich machen. 3. Garantien bzgl. Gesundheit der nach Deutschland versandten Mengen. 4. Abänderung der einseitig zugunsten der Holländer abgefaßten Zahlungs- und Lie ferungsbedingungen. 5. Herabsetzung der Preise für alle an deutsche Gärtner zu liefernden Mengen auf höch stens das Doppelte des Friedenspreises (im Gegensatz zu 1925, wo vier- bis fünffach« Friedenspreise verlangt wurden). 6. Garantien dafür, daß sich dis Holländer die noch bestehenden Schuldverpflichtungen deutscher Gärtner auf keinen Fall auf den Besitz der Schuldner eintragen lassen. Dazu war von den holländischen Vertretern folgendes erklärt worden: Zu 1. Sie würden es selbst begrüßen, wenn die Ueberschwemmung Deutschlands an Zwiebeln verhindert werden könnte; sie seien jedoch ihrer seits nicht in der Lage, dies zu verhindern. Die einzige Möglichkeit sei ihres Erachtens, daß die deutschen Gärtner die Warnungen des Reichs- Verbandes tatsächlich berücksichtigen, und sich selbst die notwendige Beschränkung auferlegten. Zu 2. Holländischerseits würde alles getan werden, um den gerechtfertigten deutschen Be schwerden bzw. Versand von abgeschnittener Ware entgegenzukommen. Die von ihnen ge schaffenen Maßnahmen hätten bereits eine Ein schränkung des Versandes von geschnittenen Hyazinthen und Tulpen nach Deutschland be zweckt mrd erreicht; dasselbe werde bei Narzissen durch ihre Bemühungen in den nächsten Jahren eintreten. Zu 3. Es sei bereits eine Organisation im Januar 1926 ihrerseits ins Leben gerufen wor den, welche eine scharf« Exportkontrolle bzw. Gesundheit der ausgeführten Zwiebeln durchzu führen habe. Zu 4. Weitere Verhandlungen über die Frage der Zahlungs- und Lieferungsbedingungen feien durchaus möglich. Zu 5. Auf die Preisbildung hatte der hollän dische Exporteurverband keinerlei Einfluß. Sie gäben jedoch ihrerseits die Erklärung ab, daß nach ihrer Ueberzeugung die Preise für Blumen zwiebeln allerdings viel zu hoch seien. Aber diese Preise seien von Angebot und Nach frage im Weltmarkt abhängig. Wenn Deutsch land nicht in der Lage sei, zu diesen Preisen nutzbringend zu kaufen, dann würde das Aus bleiben d«r deutschen Nachfrage vielleicht preis senkend wirken. Diese Zurückhaltung deutscher seits sei wohl der einzige Weg, um eine Preis änderung anzubahnen. Der Holländische Ex porteurverband werde voraussichtlich aus vor stehenden Gründen nicht in der Lage sein, den deutschen Forderungen auf eine so weitgehende Preisherabsetzung aller Zwiebelwaren entgegen zukommen. Zu 6. Die holländischen Vertreter halten es selbst für unwürdig, daß von einzelnen hollän dischen Firmen eine Verpfändung des Besitzes deutscher Gärtner vorgenommen worden sei oder in Zukunft vorgenommen würde. In der Sitzung wurden die neuesten statisti schen Ergebnisse für die Zeit vom Januar bis November 1926 bekanntgegeben, wonach ca. 30 720 än in einem Werte von M. 6 586 MO eingeführt worden sind, während die ent sprechenden Zahlen für die Jahre 1925 und 1912 wie folgt lauten: 1925 ca. 39 544 är in einem Werte von M. 20 208 OM,— 1912 ca. 80171 ckr in einem Werte von M. 8 017 OM,—. Trotz der nicht verkennbaren Besserung hin sichtlich der Verminderung der Einfuhr sowohl mengen- als auch wertmäßig wurde allseits be tont, daß die seitens des deutschen Garten baues aufgestellten Forderungen bis jetzt in noch nicht genügender Weise verwirklicht wor den sind, und es wurde deshalb als notwendig erachtet, erneut bei dem holländischen Blumen- zwiebel-Export-Verband vorstellig zu werden, sowie die Mitglieder vor Bestellungen im heuti gen Zeitpunkt zu warnen und gleichzeitig folgende Punkte zur dringenden Beachtung zu empfehlen: 1. daß holländische Vertreter bereits jetzt zu unverhältnismäßig hohen Preisen neue Kaufgeschäfte zu tätigen suchen; 2. daß Erteilung von Bestellungen im heutigen Zeitpunkte sehr gewagt sind, ange sichts des Umfanges der in diesem Jahre zu erwartenden holländischen Tulpenernte und der außerordentlichen Ausbreitung der ver seuchten Anbaugebiete für Hyazinthen- zwiebeln; 3. daß auch bei künftigen Bestellungen Liefe rungsbedingungen nicht zu unterschreiben sind, sofern nicht Sortenechtheit und Ge sundheit der Zwiebeln ausdrücklich garan tiert und ein Rügerccht nach Erkennbar keit von Mängeln zugestanden ist; 4. daß bei Verhandlungen mit Firmenin habern Identitätsnachweise und bei Ver handlungen mit Vertretern die Vorlage von beglaubigten Abschlußvollmachtcn zu verlangen sind. Ueber das Ergebnis der bereits eingeleiteten Verhandlungen mit dem Holländischen Verband werden wir nach deren Abschluß in der „Gartcnbauwirtschaft" b erich ten. beziehen. Es waren vornehmlich Gurken, die auf den deutschen Markt drückten; haben wir doch im Jahre 1924 davon für etwa 3 Millionen NM. aus der Tschechoslowakei bezogen, ein Posten, der im Jahre 1925, immer von grünen Gurken gesprochen, mit etwa 8 Millionen RM. ausge wiesen sein dürfte! Für 1926 sind die Zahlen angesichts der überall beobachteten Mißernte an Gurken stark zurückgegnngen. Von der Gesamt einfuhr in Gurken mit 670 000 äs im Jahre 1926 konnten die Niederlande annähernd MO MO ckr einführcn, während die Tschechoslowakei 1926 mit nur 27 OM cks. auf dem deutschen Markte war. Der Wert der tschechischen Gurkenein fuhr dürfte jedenfalls um das Mehrfache hinter dem des Jahres 1925 zurückgeblieben sein. Diese wenigen Stichproben zeigen, welche erhebliche Bedeutung die Verhandlungen mit der Tschecho slowakei gerade für den deutschen Obst- und Ge müsebau haben. Sie beweisen, daß der bisherige Zollschutz in keiner Weise das gewesen ist, was unsere wirtschaftspolitischen Gegner behaupten, nämlich prohibitiv. Ein Blick auf die Einfuhr zahlen beweist, wie leicht es der Tschechoslowakei gewesen ist, sich 1926 trotz der neuen Zollsätze vom Jahre 1925 auf dem deutschen Markte zu be haupten und ihre Einfuhr erheblich zu steigern. Die deutsche Gartenbauwirtschaft fordert, daß ihre berechtigten wirtschaftlichen Interessen bei den kommenden Verhandlungen mit der Tschecho slowakei durchaus gewahrt werden und ein Nach geben unter die in früheren Verträgen schon stark ermäßigten Zollsätze auf alle Fälle unter bleibt. Ne kommende Neuregelung -er Grun-vermögenssleuei i« Preußen. Von Diplomlandwirt Dr. Bodenstein, Volkswirt R. D. B. in Berlin. Dem preußischen Landtag liegt der Entwurf eines neuen Grund- und Gebäudesteuergesetzes vor, der am 1. April an die Stelle des der zeitigen Grundvermögenssteuergesetzes treten soll. Er unterscheidet sich von diesem Gesetz insbe sondere dadurch, daß er die Bindung an die von der Reichsverwaltung festgesetzten Einheits - werte bringt. Die Bindung an die Einheits- Werts des Reiches entspricht einer alten Forde rung der gesamten Wirtschaft, denn es war im Laufe der Zeit unerträglich geworden, daß viel fach jeder der drei Steuergläubiger — Reich, Länder und Gemeinden — feine Steuern von einem ganz anderen Wert erhob, wobei es Vor kommen konnte, daß diese Werte ganz erheblich differierten. Hier wird durch die Verwendung der Einhsitswerke nunmehr Wandel geschaffen insofern, als der preußische Staat seiner Besteue rung des Grundvermögens die Reichseinheits werte zugrunde legen muß und die Gemeinden wiederum ihre Grundsteuern nur in Form von Zuschlägen zu der staatlich veranlagten Grund steuer erheben dürfen. Das Grund- und Gebäudesteuergesetz unter scheidet in der neuen Fassung entsprechend der Einteilung des Reichsbewertungsgesetzes fol gende drei Arten von Grund besitz: a) das landwirtschaftliche, forst wirtschaftliche und gärtne rische Vermögen, d. h. alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit (Grund und Boden, Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen), die dauernd einem land wirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Hauptzweck dienen. Bei einem gärtnerischen Betrieb muß der Hauptzweck auf den Anbau und die Gewinnung gärt nerischer Kulturen gerichtet sein. b) Das Grundvermögen, d. h. der Grund und Boden, einschließlich der Be standteile, insbesondere der Gebäude und des Zubehörs, soweit er nicht zu einem unter r) genannten oder zu einem gewerblichen Betrieb gehört. Zu dem Grundvermögen gehören im wesentlichen das Baugelände und die Wohngrundstücke, doch rechnen dazu auch die Geschäftsgrundstücke. Die bisher vielfach umstrittene Frage der Zugehörig keit eines Grundstückes zum „Baugelände" bzw. zum „landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden", die besonders "auch für die gärtnerischen Betriebe in der Nähe der Großstadt bei der bisherigen Regelung brennend wurde, ist durch die Verwendung der Einheitswerte als Besteuerungsgrund lage endgültig gelöst, da nunmehr allein die Entscheidung der Neichsfinanzverwaltung maßgebend ist. «) Die Betriebsgrundstücke, d. h. die Grundstücke, die zu einem gewerblichen Betriebe gehören, einschließlich der Ma schinen, soweit sie wesentliche Bestandteile des Grundstückes sind und nicht nur als Zu behör anzusehen sind. Fällig wird dis Steuer für die Land wirtschaft, Forstwirtschaft und den Gartenbau am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, während für den sonstigen Grund besitz die Steuer monatlich am 15. jeden Mo nats zu zahlen ist. Der Steuersatz soll bei dem landwirt schaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Vermögen für die ersten 1M M0 M. des Ein heitswertes 3 M. und für den Mehrwert 3,60 M. für je 1M0 M. des Einheitswertes betragen. Das bedeutet eine wesentliche Mehrbelastung ge rade der kleineren Betriebe, bei welchen bisher der Steuersatz bekanntlich stark nach unten ab gestaffelt war. Diese starke Staffelung nach unten hat das neue Gesetz mit der Begründung fallen lassen, daß durch die Einheitswerte die bisher vorhanden gewesene verschiedene Bewer tung der Betriebsgrößen ausgeglichen sei. Die Ursache der verschiedenen Bewertung lag darin, daß bei den Ergänzungssteuerwerten der Ge bäude- und Jnventaranteil der landwirtschaft lichen Betriebe mitberücksichtigt worden war und daher gerade die kleinen Wirtschaften eine ver hältnismäßig hohe Bewertung erfahren haben. Ob tatsächlich bei den kleineren Betrieben eine so wesentliche Senkung der Einheitswertc ge genüber den bisherigen Grundvermögenssteuer werten eingetreten ist, daß man von der bis herigen Staffelung absehen kann, erscheint äu ßerst fraglich, zum mindesten muß man leider bei den gärtnerischen Betrieben vielfach fest stellen, daß hier die Einheitswerte nicht nur ge-
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