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Irm w MlWmsn »Sn>«a. Don der Gewerbekammrr Zittau als derzeitigem Borort Ler sächsischen Gewerbekammern wird uns mitgeteilt: Aus gegebener Veranlassung haben die sächs. Gewerbe- Kommern zu den Fragen Stellung genommen, ob es ange bracht ist, auch für solche Gewerbe, für welche jetzt noch eine wehr als dreijährige Lehrzeit festgesetzt ist, eine Höchstlehrzeit von 3 Jahren festzusetzen, ferner ob Beobachtungen über eine unangemessen niedrige Entlohnung der Lehrlinge gemacht morden find und ferner, ob auf das Zllchtigungerecht des Lehrherrn nach 8 127s bei Gewerbeordnung unter den jetzigen Verhältnissen noch Wert gelegt wird, oder ob die Kammern qrneigt sind, auf Grund von 8 103 G.O. den vertragsmäßigen Ausschluß des Züchtigungsrechtes vorzuschreiben- Die Ge werbekammern haben bei der Stellungnahme zu diesen Fragen Veranlassung genommen, darauf hinzuweisen, daß Lie für die gewaltige Entwicklung der Industrie unbedingt notwendige gelernte Arbeiterschar zum größten Teile aus dem Handwerk hervorgegangen ist, welches somit schon dadurch den Nachweis einer guten Lehrlingsausbildung erbracht hat, und daß auch die in größeren wie in kleineren Ortschaften regelmäßig veranstalteten öffentlichen Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten urd Gesellenstücken Zeugnis daoon abgelegt haben, daß die Leistungen des jungen Nachwuchses im Handwerk von Jahr zu Jahr sichtlich zugenommen haben. Wenn die Ausbildung der Lehrlinge während des Krieges zu wünschen übrig ließ, so waren solche Mißstände lediglich auf den Krieg zurückzuführen und werden mit der Wiederkehr geordneter Verhältnisse von selbst wieder ver schwinden. Bezüglich der Dauer der Lehrzeit haben die sächsischen Gewerbekammern eine vierjährige Lehrzeit für das Buchdruckerhandwerk, das Uhrmacherhandwcrk und das Elektroinstallateurhandwerk festgesetzt. Auch für das Buch binderhandmerk ist, wenn auch nicht von allen Kammern, eine vierjährige Lehrzeit bestimmt worden. Da den Kammern seinerzeit von den beteiligten Gewerben die Notwendigkeit für die Einsührung einer vierjährigen Lehrzeit nachgewiesen worden war und die Voraussetzungen, die seinerzeit eine vierjährige Lehrzeit als notwendig haben erscheinen lassen, nach wie vor bestehen, so haben die Gewerbekammern keinen Anlaß, aus eine Verkürzung der Lehrzeit in den erwähnten Berufen zuzukommcn- 2m Gegenteil muß einer solchen Verkürzung entschieden widersprochen werden, denn die gegenwärtig erfolgte Herabsetzung der Arbeitszeit auf acht Stunden hat die Lehrzeit um rnnd ein Fünftel verkürzt. Die Anforderungen an die Berufsausbildung sind aber nicht geringer geworden, sondern steigen inner mehr. Le nu deshalb für solche Handwerke, in denen eine vielseitige Aus- 'bildung notwendig ist, wie z. B. in den obenangesührten, die vierjährige Lehrzeit nach wie vor als Notwendig angesehen werden. Die Frage der Entlohnung der Lehrlinge muß von dem Gesichtspunkte aus betrachtet werden, büß es ficy hier bei nicht um die Bezahlung von Lohn, sondern nur um die Gewährung eines Kostgeldbeitrages oder eines Taschen geldes handeln kann. Es kommt also nur ein freiwilliger und vertragsmäßig festzusetzender Unterhaltungsbeitrag in solchen Fällen in Betracht, in denen der Lehrherc dem Lehr ling keine Kost und Wohnung gewähren kann. Inwieweit in besonderen Fällen ein Taschengeld gewährt wird, ist eben falls der beiderseitigen Vereinbarung vorzubehalten. Die Lehrzeit ist eben nicht ein enttohnungsberechtigies Arbeits- verhättnis, sondern ein Lehrverhältnis, in welchem der Lehr ling Unterweisung erhält und Arbeitsoersuche, die oft genug mit Verlusten für den Lehrherrn verbunden sind, unternimmt. Der Lehrling soll also lernen und kann, da er noch keine nutzbringende Arben leistet, auch noch nicht verdienen. Eine über ein Taschengeld oder den Kostgeldbeitrag hinaus- gehende Gegenleistung des Lehrherrn kommt erst dann in Frage, wenn der Lehrling infolge feiner fortgeschrittenen Ausbildung dem Meister einen Verdienst durch eine Arbeit schafft. Daß der früher übliche Satz für Taschengeld oder Kostgeldbeitrag der herrschenden Teuerung nicht mehr ent spricht, wird anerkannt und deshajb haben auch verschiedene Innungen durch Beschluß diese Beträge entsprechend ausge- bessert. Auch haben die Gewerbekamnibrn durch Rund schreiben an die Innungen und gewerblichen Vereinigungen in entsprechendem Sinne auf ihre Bezirkseingesessenen em- gewirkt. Die Frage, ob auf das Züchtigungsrecht des Lehr- Herrn nach 8 127 a der Gewerbeordnung unter den jetzigen Verhältnissen verzichtet werden soll, ist verneint worden. Der Krieg hat mit seinen Folgeerscheinungen bedauerlicherweise eine bedenkliche Verrohung der schulentlassenen Jugend her- beigesllhrt. Ungebührliches, freches Betragen findet sich bei den Lehrlingen jetzt häufiger als früher. Von dem Züchti gungsrecht wird an sich schon nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht, darauf aber von vornherein verzichten, erscheint ge rade unter den jetzigen Umständen höchst bedenklich. Schutz gegen Ueberschreilung des Züchtigungsrechtes steht dem Lehr ling schon jetzt zu. Wird der Lehrling im Elternhaus und in der Schule zu einem gesitteten Menschen, der Selbstachtung kennt, erzogen, und ist er strebsam, willig und fleißig und gegen seine Vorgesetzten höflich und anständig, dann wird ' das Züchligungsrecht von selbst verschwinden. Zm IMMMset m b« Wlms«. VSZ. Dresden, den S. April. Wie unser Vertreter erfährt, find in der gestrigen Sitzung des Gesetzgebungs ausschusses hinsichtlich des neuen Ucbergangsgesctzes für dar Schulwesen folgende Beschlüsse gefaßt worden: 1. Die Ueberfllhrung der jetzigen mehrgliedrigen Volks schule in die allgemeine Volksschule hat in spätestens 4 Jah ren zu erfolgen. S. Aller Unterricht soll gesinnungsbildend wirken. Reli gionsunterricht wird in der allgemeinen Volksschule nicht er teilt: vielmehr findet in den letzten beiden Schulklassen eine- sittliche Unterweisung in wöchentlich 2 Stunden statt. 3. Die Mädchenfortbildungsschule ist einzuführen. Aus nahmsweise hat das Ministerium in dringenden Fällen bei dahingehenden Anträgen der einzelnen Gemeinden einen Auf schub der Einführung gestattet. 4. Der Fortbildungsschulunterricht soll nur Werktags abgehalten werden. 5. Die Ortsschulaufsicht ist in jeder Form aufzuheben. 6. Die Lehrerversammlung berät und beschließt über die inneren Angelegenheiten ihrer Schule. 7, Der Schulleiter wird vom Kollegium auf Zeit gewählt. 8. Bei den einzelnen Bezirksschulinspektionen sindBezirks- schulbeiräte einzuführen, die gemeinsam mit dem Bezirksschul inspektor die Schulfragcn des Bezirks beraten. 9. Der Schulvorstand setzt sich zusammen zur Hälfte aus Gemeindeoertretern, zu einem Viertel aus Eltern, die ihre Kinder in die Schule schicken und zu einem Viertel aus Lehrern. Reicht die Zahl der Lehrer nicht aus, so findet Ergänzung aus der Elternschaft statt. Die bisher gültige Bestimmung, daß ein Lehrer nicht Vorsitzender des Schul vorstandes sein darf, ist aufzuheben. 10. Für jede Schule wird eine Schulpflegschaft ein gerichtet. Sie wird aus dem Schulleiter, aus Lehrern und aus Vertretern von Eltern der die Schule besuchenden Kinder zusammengesetzt. 1l. Dem Lehrer sind auf Wunsch auch zurückliegende Personal- und Disziplinarakten zur Einsichtnahme vorzulegen. Ferner wurde vom Gesetzgebungsausschuß beschlossen: Auf dem Verordnungswege ist zu regeln: a) Beseitigung der bisher geforderten Varkenntnisse in Lalcii und Klavierspieler, bei Aufnahme der Schüler in die Seminare: b) Einrichtung von Schülecräten in Seninaren in Klassen 1—6: c) Aenderung der Wahlfähigkeitsprüfung und Durchführung der Abschlußkurse ist dem Ministerium als Wunsch übermittelt worden. kvsuoklr 1 .) Bergarbeiter? für Braunkohlentage bau, nicht unter 20 Jahren, Tage- Lohn Mark Meldung bis 14. April 1919 im Bezirksarbeitsnachweis. 2 .) LandwirrschAfU. Arbeiterinnen nach der Saale-Gegend Mindestens Lohn 3 Mark bei voller Verpflegung. LeÄrkZsrdeitZnMMir Liaucha«, — Fernruf 33. — Geübte HaMWÄWU- und NWr-MleriMN werden eingestellt bei Winkler ös Gärtner. empfiehlt MsnaeloMMkn 6art6udaub6tr1dd AtWuTtL- - Fernsprecher 398. — Hochstämmige und niedrige Rosen empfiehlt d. O. Ziehung in Dresden am 12., 13., 14., 15., 16. u. 17. Mai 1919. MVNsrLS INI des Landesausschusses der Vereine vom iE' in Sachsen. 14 207 Geldgewinne und 1 Prämie ohne Abzug zus. W LVTT 1«« ««« MD Lose zu 3 Mark sind zu haben in der Geschäftsstelle des „Tageblatt." 8 8 8 8 8 8 versichert Warenlager, Geschäfte, Schaufenster, Haushaltungen sowie Bahn- und Postsendungen Max Jänichen, Versicherungskontor, Chemnitz, Aeußere Iohannisstraße 6. — Fernspr. 2087. Ein Knecht (15—16 Jahre) oder kräftiger sofort gesucht. Wo? zu erf.. in der Geschäftsstelle dss. Bl. WSermSMen, nicht unter 12 Jahren, gesucht. Erich Ddgel, Gitter bahnhosstratze 2. Ab heute stellen wir wiederum eine große Auswahl frisch eingetroffener Transporte Oldenburger und ostfriefischer sowie belgische und dänische in allen Farben preiswert zum Ver kauf. Auch treffen weitere frische Transporte Pferde morgen Mittwoch, den S. dss. Mts. noch ein, worunter sich auch Hengste befinden, welche ab Donnerstag zum Berkaus stehen. Auch mehrere gute Tauschpferde werden billigst abgegeben. Robevt Thiele, Pferdehandlung, Wüstenbrand i. Sa., am Vahnhof. Fernspr. Nr. 127, Anschluß Hohenstein-Ernstthal. kur ch'e uns avlsülich unserer klOLki^kll urci unseres Lldl^OOkS lter^ebrackten Olück- wünscke unä Lesebenke saßen wir hierdurch HUen unsern kersliekZten Dank. hichtenstein, am 10. äpril 1919. Leiod Vogsl uuä fr-au Uartka ßeb. Zebra mm. dleu einZetrolken emptehle: Wollene Mlttünlum uncl kelxuiM ter betten beste bübmiselie LiMulini wollene vorzügliche Huai, unä extra lanß wollene billige baumwollene DM»MWte wollene u- baumwollene AMme markenfreien uncl HsubllieiMlrli sehr preiswerte wollene AllebMiie liess üöimnel Zwei tragende Kühe und eine tragende Kalbenkuh, , sowie ein einjähriger Bulle und 2 Kalben stehen preiswert zum Verkauf bei Erwin Nabe, Zuchtoiehhandlung, St. Egidien Nr. SS. Guterhaltenes mit Gummibereifung zu kaufen gesucht. Offert, unter H. Sch. an die Geschäftsstelle dss. Bl. erbeten. zu Glauchau. Die Mitglieder werden hier mit zu der am Sonnabend, den 12. April, nachm. 2 Uhr im Kaufmännischen Vereins haus zu Chemnitz stattfinden den des Verbandes der Landwirte im Erzgebirge ergebenst ein- geladen. Arno Leithold. ZMMkdM empfiehlt E. Tischendorf, Lichtenstein. Heute Freitag von früh 8 Uhr ab verkaufe auf Güter bahnhof Lichtenstein 200 Zentner Runkel rüben ä Zenter 5.5V Mark. AlklM 80 LM breit. t km. MckmM, 8 — hicktevstem. — 9 Druck und Lerlas van Otta Loch und Wilhelm Westes Mr den gesamten Inhalt verantwortlich Wilhelm Wester in Lichtenstein. 'j : -M -- DM VMM. MMM , WWk