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Führung sich ein der Vor- ruswärts lehandelt inderates inderats- :r Nach- agesehew m leer- Schlutz eng pp. Mgeblatt W KWE MU SaiSM ME 8t. Wa, Keinijm UMM, MSM, MmÄsrs, Msk» A.RM 81. Wi, 8t. WU 8t«ick«s, Am, MaMt ÄWMl M WWi Umtsblatt für das Amtsgericht und -en Stadtrat zu Lichtenstein Atteste Zeitung im UmtsgerichtsbeM - » .... M, ———-— ———— Rr. W. L^LÄN'-M. Sonnabend, den 8. März ^8^-^ 19 !9. r«gki Blatt eUSettll ILgli», mcher Sonn, und Festtags, nachmittags für dm lolgendm Lag. — »ierteliahrlicher BeMgSpr.« 8 Ml. durch die Post bezog. 8 MI. 42 Pfg. — Einzelne Nummer 10 Pfg. — Bestellungen nehmen »Uber der BejchSsMMe, Wilhelm EbeEiraße Kd, alle Postanftalteu Postbon-n, sowie die»u»irkger entgegen. - Inserate werden dl« fünigeivallrne Brundzeile mit ib, stn- auswärtige «efteller mit so Pfg. berechnet. — RcNamezeile «» Pf,. — Sernfprech-Nufchluß Rr. 7, Im amütchm Lest« tost« die zweifpaliige Zelle 7» Pfg, für Auswärtige 92 Pfg. Telegramm-Adresfe t Tageblatt. Lichtemftei«. Margarine, Abschn. L der Landesfettkarte, 50 Gr. 25 Pfg. Urlauberfleisch bei Fleischermeister Brosche. 3 SchutzmaMstellen sind demnächst zu besetzen. Anfangsgehalt 1260 Mk., steigend aller 3 Fahre um 100 Mk. bis 1800 Mk. Außerdem Teuerungszulagen nach den Sätzen für Staatsbeamte, die sich danach richten, ob die Bewerber ledig oder verheiratet sind und ob bezw. wie viel Kinder sie besitzen. Gefordert werden: kräftiger Körperbau, Mindestgröße 1.70 Meter und ausreichende geistige Befähigung, die durch «ine Prüfung nachzuweisen ist. Probedienstzeit 2 Monate. Die Stellen sind Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vorbehalten. Be werbungen bis 15. März erbeten. Stadtrat Lichtenstein, am 6. März 1919. Fleischverkauf in Callnberq Sonnabend, den 8. März bei Härtig, Schubert, Schramm u. Michael. Erwachsene 230 Gramm — Binder unter 6 Jahren 115 Gramm. Gastwirte und Urlauber nur bei Schubert. Speisesettverkauf Sonnabend, den 8. Mörz 1S19, Landesfettkarte — Marke Nr. 1 bis 250 Butter. 100 Gramm für 1,08 Mk. Nr. 251 bis Schluß Margarine 100 Gr. für 42 Pfg bei Tröger. Guthmann, Keller, Herchert, Kirsch,Staude. Der Orterniihrungsausschutz füe Callnberg. Selbstversorger Hohsdorf. Die Abholung des Mahlgutes von Gerste und Hafer (Lasch betreffend) erfolgt Sonnabend, den 8. dieses Monats von 10 bis 12 Uhr bei Zesch. Gleichzeitig kann der Mahllohn im Gemeindeamt Zimmer Nr. 4 beglichen werden. Hohndors, am 6. Mürz 1919. Der Gemeindevorstand. S ch a u f u ß. I. Bezirksverband. K-L.-Nr. 289. Le. Zucker für Imker. Das Reichsernährungsamt stellt auch in diesem Jahre für Bienenfütte rungszwecke Zucker zur Verfügung, der in Höhe von 1,5 Kilogramm im Frühjahr und in Höhe von 6 Kilogramm in der 1. Augusthälfte des Jahres für jedes Volk zur Verteilung gebracht werden soll, für das Zucker bestellt worden ist. Die Lieferung des Herbstzuckers wird davon abhängig gemacht werden, daß bis zum 15. Juli 1919 eine noch näher zu bestimmende Menge Honig zur Versorgung der Kranken zur Ablieferung gebracht wird. Mög licherweise wird auch die Herbstzuckerlieserung von der Lieferung einer gewissen Menge Bienenwachses abhängig gemacht werden. Die Zuckerbe stellungen werden ebenso wie die Zuckerverteilungen auch in diesem Jahre wieder durch die Bienenzüchtervereine und den Bienenwirtschaftlichen Haupt- verein in Rauschwitz bei Elstra vermittelt werden und zwar nicht nur für die Mitglieder der Bienenzüchtervereine, sondern auch für diejenigen Imker, die keinem Vereine angehören. Sie haben sich wie im Vorjahre wegen Be stellung und Empfangnahme des Zuckers an den für ihren Ort zuständigen Bienenzüchterverein zu wenden. Da die Reichszuckerstelle die Lieferung des Zuckers von dem Nachweis des Vorhandenseins der entsprechenden Anzahl Bienenvölker abhängig gemacht hat, muß das Vorhandensein der Bienenvölker, für die Zucker bestellt wird, behördlich bescheinigt werden. Mit dieser Bescheinigung, die im Vor jahre den Steuerbehörden aufgegeben war, werden in diesem Jahre die Ge meinden hiermit beauftragt, da die Bestellung unversteuerten Zuckers voraus sichtlich nur in geringem Maße in Frage kommt und andererseits die Ge meinden auch eher in der Lage'sind, das tatsächliche Vorhandensein der im Bestellschein angeführten Völkerzahl nachprüfen zu können. Sämtliche Imker, auch die keinem Verein angehören, die für ihre Völker Zucker beziehen wollen, haben sich daher Zuckerbestellscheine bei den Imkervereinen abzuholen und zwar längstens bis 16. Mürz. Dem Vorsitzenden der Vereine sind die ausgehenden Bestellscheine um- gehend nach Ausfüllung wieder zurückzugeben, da diese die Bestellscheine weitergeben müssen. Vor Wiedcreinrcichung bei den Imkervcreinen muß das Vorhandensein der Völker für die Zuckerbestellung durch die Gemeinden behördlich bestätigt sein. 11. K.-L.-Nr. 205. Le. Kranken-Versorgung (Abänderung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1917.) 1. Aerztliche Prüfungsstellen. Auf Anordnung des Ministeriums des Innern sind sämtliche zur Er langung von Nahrungsmittelzulagen ausgestellten ärztlichen Zeugnisse vom verordnenden Arzte den ärztlichen Prüsungsstellen zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfungsstefle gibt die geprüften Zeugnisse an die zu ständige Behörde weiter. Zuständig ist für Kranke, die in den Städten Glauchau, Meerane, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein und Waldenburg wohnen, der betr. Stadtrat, für die übrigen Kranken die Amtshauptmann schaft Glauchau, bez die von ihr ausdrücklich ermächtigten Ortsbehörden. 2. Bleibt wie bisher. 3. Ausnahme-Bewilligungen. Wenn dem Kranken Gefahr droht und die Gewährung der Zulage durch die Vorlegung bei der Prüfungsstelle . in das Leben des Kranken gefährdender Weise verzögert würde, kann die Ortsbehörde auf Grund des ärztlichen Zeugnisses selbst vorläufige Zulagen bis zu einer Woche gewähren. Das ärztliche Zeugnis ist alsbald zur nachträglichen Prüfung und Weiterbearbeitung der Prüfungsstelle vorzulegen. Bei chronisch Kranken, denen auf ärztliches Zeugnis schon seit längerer Zeit Zulagen gewährt werden, kann die bewilligende Behörde von der Bei bringung eines weiteren ärztlichen Zeugnisses absehcn. In Notfällen, z. B. wenn der Arzt nicht zu erreichen war, kann die Ortsbehörde auch selbständig Zulagen für kurze Zeit genehmigen Zur Beschleunigung des Verfahrens werden die Herren Aerzte und Ortsbehörden ersucht, alle Zeugnisse als Eilsache zu behandeln. Glauchau, den 4. März 1919. Amtshauptmann Frhr. v. Welck. WM m MMlMW SM Sie ttkWMlklmWWMWMS. Bertin. Tie Verhandlungen der Waffenstillstands- kommi"ion in Spaa über die Versorgung Deutschlands mit Lebensmittel sind plötzlich abgebrochen worden. Tie Vertreter der Entente verlangten die bedingungs lose Auslieferung der gesamten deutschen Handelsflot te, ohne die Garantie dafür zu übernehmen, daß Deutschland vertraglich bis zur nächsten Ernte mit Lebensrnitteln versorgt werde. Während man bis zur neuen Ernte 21/2 Millionen 'Tonnen Lebensmittel bc- nötigt, erklärt sich die Entente nur zur Lieferung von etwa 275000 Tonnen bereit. Diese Menge ist so ge ring, daß auf den Kopf der Bevölkerung etwa 5 Pfund Mehl und 2 Pfund Fett entfallen würden. Außerdem wurde von den Pertretern der Entente Liitgeteilt. daß denk Obersten Kriegsrat die Entschei dung über Menge, Bedingungen und Lieferung der Lebensmittel Vorbehalten bleiben müsse. Nnterstaatssekretär von Braun entgegnete auf diese Erklärung, daß dadurch die weitere Versorgung Deutschlands von drei unsicheren Faktoren abhängig gemacht und die Entscheidung dem Obersten Kriegs- rat Vorbehalten sei, mit dem "Deutschland keine Ver- bandlnugsmöglichkeit habe. Er betonte nochmals, daß die Frage der Lebensmittelversorgung eine Fran nur Leben und Tod für Deutschlands Bevölkerung sei von der schon jetzt täglich 800 Menschen am hunger stürben- Keine Regierung könne es verantworten^ sich ohne die Sicherheit, daß die Alliierten Helte!', des letzten Mittels zu berauben, sich selbst zu helfen. Hier auf erklärte Admiral Hope, daß die assoziierten Ver treter keine Vollmacht hätten, weiter zu gehen. Menn die deutschen Vertreter keine weiteren Instruktionen hätten, schlage er vor, die Verhandlungen abzubrechen. Unter staatssekrctär von Braun bemerkte, er halte cs für wenig wahrscheinlich, daß die deutsche Regierung in dieser Lebensfrage uachgeben könne. Da weiteres Verhandeln zwecklos erschien, wurden die Verhandlun gen abgebrochen. Die beiderseitigen Kommissionen reisten von Spaa ab. Ein letzter Notschrei Bochum, 5. März. Die furchtbare Gefahr einer allgemeinen Hungersnot, die unmittelbar vor der Tür steht, bat die vier Bergarbeitervcrhände veranlaßt, einen letzten Rotschrei an die Waffenstillstandskom- mission und die Reichsregierung zu richten. In dem Telegramm an die Waffenstillstandskommission wirb Um Aufhebung der Blockade ersucht, da sonst die Fol gen unabsehbar und schrecklich wären. An den Prä- s denteu Wilson wird appelliert, die Zufuhr von Le bensmitteln, besonders Fett, zu gestatten und die Grenzen z» öffnen. Die Reichsregierung wird um strengere Maßnahmen zur Erfassung der vorhandenen! Lebrnsmit'el und znr Unterbindung des Schleichharp»