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Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tsgeblatt fir MM IM Hensklf, ME St. Win, KtiniWrt, Rmem, Miichl, UmmÄE Riilm St. Nicks, St. ZM, St. Mtli, StWtM Am, MemW. WsAmet »ü AWm Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirt — 65. Jahrgang. — > > —— Rr 94. TL'LLLS Sonntag, den 25. April 1915 vkses Llaü erscheint täglich, anher Loim- und Festtag-, nachmittag, für den folgenden Tag. — «iertMhrlicher Lezug-prei- 1 Mk. 50 pfg., durch die poft bezogen I Wk. 75 Pfg. Einzelne Nummern 1V pfg. SesteUnngen nehme» außer der GeschtifisstrUe in Lichte»stein, Wi'helm Tb rt-Ltraße 5b, alle Kaiserlichen postanflalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen Inserate werden die fünsgrspaltene Grundzeit« mit 10, str auswärtige Inserenten mit 15 Psg. berechnet, veklowezeile 30 Pfg. Im amtlichen Teil kostet die zweispaltige Leite 30 Pfg Feruhrech-Anschluß «r. 7. Inseraten-Annahmr täglich bis spätestens vormittags 10 Nhr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. Erledigt Hat sich die für den 26. d. M. bestimmte Versteigerung der Ziegel usw. Lichtenstein, den 24. April 1915. Der Gerichtsvollzieher -eS Königlichen Amtsgerichts. Mehlverbrauch der Bäcker u. Mehlhändler. Hiermit wird ausdrücklich angeordnet, das? die Bäcker und Mehlhändler in einer Dekade (d. i. ein Zeitraum von 10 Tagen) nicht mehr Mehl ver- Dacken oder verkaufen dürfen, als das ihnen auf Grund der Mehlbezugskarte zustehende MehlbezngSrecht beträgt. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Gefängnis bis 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bez. mit Schließung des Ge schäftes bestraft. Glauchau, den 23. April 1915. Der Bezirksverband der Königliche« Amtshanptmannfchaft Glancha«. Amtshanptmann Graf v. Holtzendorff. Gries und Nudeln. Die Herstellung von Gries aus Roggen und Weizen ist nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Bezirksverbandes zulässig. Gries gilt als Mehl und darf vom 1. Mai 1915 ab nur noch gegen Brotmarke» verkauft werde«. Ebenso dürfen Undel«. die fabrikmäßig aus Wehen- «ud KoSSenmehl hergestellt sind, ab 1. Mai 1915 nur noch gegen Brotmarke» verkauft werde«. Zwei der am 3V. April ansrugebeude« Rosgeubrotmarke» werden deshalb wahlweise außer auf Roggenbrot auch auf Gries oder Undeln lauten, und zwar wird statt 1 Pfund Roggenbrot Pfund Gries oder */, Pfund Rudeln abgegeben werden. Für den Bezug von Gries oder Undeln behalten Liese Marken dauernd Giltigkeit, sie verfallen also insoweit nicht nach Ab lauf der Woche. Der Dezirkoverbaud laßt selbst eine einfache aber nahrhafte Korte Gries dnrch Mühlenbesiher Engelmann in Uieder- sehiudmaas Herstellen, welcher dnrch die Materialwarengeschäfte und Konsumvereine rnm Preise von 26 Pfg pro Pfund abgegeben werden soll Der Bezirksverband selbst gibt den Gries an diese Geschäfte zum Preise von 22 M. pro Zentner incl. Sack frei Abgangsstation ab. Bestellungen seitens der Geschäfte sind an Mühlenbesitzer Engelmann direkt zu richten. Für jedes Geschäft wird zunächst in der Regel nur 1 Sack — 1^/, Zentner geliefert. Ferner läßt der Kezirksverband Undeln durch die Nudelfabrik von Wüstner in Hohenstein Ernstthal Herstellen. Diese werden an die Materialwarengeschäfte und Konsumvereine in Original verpackung in 1 Pfund-Paketen zum Preise von 46 Pfg. pro Pfund verkauft und find von diesen Geschäften zum Ladenpreis von 56 Pfg. abzugeben. Bestellungen seitens der Geschäfte find an die Nudelfabrtk von Wüstner i» Hohenstein-Ernstthal direkt zu richten. Glauchau, den 23. April 1915. Der Bezirksverband der Königliche» Amtshanptmauuschaft Glancha«. Amtshanptmann Graf v. Holtzendorff. Mehlbezug für Monat Mai. Damit sich die Mehllieferung nicht zu sehr auf einige Tag e zusammendrängt, wird genehmigt, daß die den Bäckern und Mehlhändlern für Monat Mai zu stehenden Mehlmengen, bereits Vom 27. April 1915 ad gegen Mehibezugs- karten bezogen werden. Doch wird bestimmt, daß der Bezug von Weizenmehl anS de« Mühle« «nd vo« de« Mehlhändler» solange gänzlich gesperrt wird, bis das Weizenmehl, das aus den MehlnberschÜffkN der Bäcker über den 15. August hinaus herrührt, vollständig aufgebraucht ist. Die Böcker, welche bis dahin Weizenmebl beziehen wollen haben solches von ihrem Bäckerobermeister gegen Mehlbezugskarten aus diesen Überschüssen zu kaufen. Der Bäckerobermeister hat hierher Anzeige zu erstatten, sobald die Ueber- schüsse aufgebraucht sind und daher der Zeitpunkt für Wiederaushebung der Mehl sperre gekommen ist. Glauchau, den 23. April 1915. Der Vezirksverbaud der Königlichen Amishanptmanuschaft Glancha«. Amtshauptmann Graf v. Holtzendorff. Holzauktion auf Lichtensteiner Revier. Montag, de» S«. April ISIS, von vormittags 9 Uhr an sollen im Ratskeller zu Lichtenstein 950 Stangen 3—6 om Unterstürke 270 „ 7-9 „ 120 „ 10-15 „ 4 Rm. Laubho z- )^, ,, „ 42 „ Nadelholz- ) Scheite u. Rollen 36 „ Laubholz- ) 30 „ Nadelholz- ) Astholz 23,0 Wellh. Laubholz-Reisig Mittwoch, den 28. April 1915, von vormittags 9 Uhr an sollen im Franke'schen Gasthofe zu Heinrichsort 1200 Stangen 3—6 cm Unterstärke 810 „ 7—9 „ 985 „ 10—15 „ 2 Rm. Laubholz- ) ^ .. „ 142 „ Nadelholz- ) Schecke u. Rollen llO „ „ Astholz l02 „ Schnedelreisig 1,5 Wellh. Laubholz-Reifig versteigert werde». Fürstliche Forstverwaltuug Lichtenstein. Bekanntmachung. Nachdem die Einkommen- und Ergänzungssteuerzettel in hiesiger Gemeinde behändigt worden sind, werden alle diejenigen die eine Zuschrift nicht erhielten, ausgefordert sich beim Unterzeichneten zu melden. Stangendorf, den 23. April 1915. Hopfe, G.-V. Die Sparkasse Hohndorf ist bereit, Stückt der Reichskriegsauleihe gebührenfrei in Verwahrung zu nehmen und zwar nicht nur die bei ihr gezeichneten Stücke! Wer seine Wert papiere vor der Gefahr, sie durch Feuer oder Diebstahl zu verlieren, schützen will, mache hiervon umgehend Gebrauch. Die Papierinhaber erhalten einen Hinterlegungsschein. Deutscher Sieg bei Wern. Deutscher Mut und deutsche Zähigkeit haben auf belgischem Boden wieder einen schönen und wohl verdienten Sieg davongetragcn, der jedenfalls für Ken weiteren Verlauf des dort hartnäckig tobenden Kampfes von großer Bedeutung sein wird. Es war zuns möglich, näher an Upern heranzukommen, und wir haben nns auch nördlich von dieser Stadt den Uebergang über den Kanal erzwungen. In der «ach Südtoesteu gerichteten neun Kilometer langen Front von Langcmarck — cs handelt sich hier sicher lich um die kleinere, südlicher gelegene der beiden Ortschaften dieses Namens — bis Steenstrnate am Kanal unternahmen unsere Truppen am Donners tag abend einen Angriff, der einen geradezu glän zenden Erfolg hatte. Sie müssen in unaufhaltsamem Sturm vorgedrungen sei» und den Feind einfach überrannt haben, denn ihr Vorstoß brachte sie bis auf die Höhen, die südlich von Piltem (Pelehen' lie gen und östlich davon. Gleichzeitig setzten sie sich bei Stcenstraato und Hot Sas auf dem westlichen Ufer des Kanals fest. Es scheint, daß dieser Angriff durch eine Artillerie- beschießnng vorbereitet worden ist, die nach einer anderen Meldung in der Nacht vom Mittwoch zum aufbereitet im Stadtwalde Abt. 1 „ 4 „ 5 „ 9 10 Stadtw. 2 u. Rümpf 44. aufbereitet im ! Neudörfler Walde Abt. 22, 24, 28, 31—34, 36.