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Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt für H«Wns. MIT BeM«rf, NöÄms, ZI. Wiki, ßmMrt, Mlicm, NtÄW. MiMns, RAsm Ä Ms, A. ZM Zt. Mück, AmstM Hm, WemSIsm, UWmcl mS AWm Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttal zu Lichtenstein Verbreitetste Zeitung im AmtSgerichtsbezirt. Haupt-JusertionSorgan i« «mtsgerichtsbezirk. 1908 Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk — 58. J-Hrgaug. Nr. 24 Donnerstag, den 30. Januars . ^^s«S klott «rjSelvt ISxllL sovßer Sovv- uvd FrftvgS oochwlttags für den folgenden Tag. Blertehöhrl Lezugspreis 1 Mari 50 Pfennige, durch die Post bezogen 1 Mark 75 Pfeuni Winzeln« Nummern 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen auher der Expedition in Lichtenstein, Zwiik au erstraße Nr. vb all« Kaiferlich« Popanstatte», Postboten, sowie die Bustrüger entgegen. — werden d « sünigeipaltene S rundzeile mit 1t >ür ockwärtige Inferrvteu mit 15 Pfennipen berechnet. Rellamezeile 8V Pfg. Im amtliche» Teile kostet die zweispaltige Zeile 30 Pfg. Nsntsprech-Auschlutz Nr. 7. Inseraten, Nnnahm« täglich bi» spätesteut »»rmtttagS LS Wh«. TelegrammAdreffe: Lapeblatt. Stadtsparkaffe Mchtenfteix. Einlegerguthaben 8V00000 Mark, R? ewefonds 480000 M. Befchäftszett 8—12 und 2—5 Uhr täglich Einlegerzinsfuß Einlagen in den ersten drei Tagen eines Kalendermonats werden noch für den vollen Monat verzinst. Gewünschte Rückzahlungen er folgen in der Regel ohne Kündigung und ohne Zinsverlust in beliebiger Höhe. Sparkaffe zu St. Egidie«. Geöffnet: Dienstags und Freitags von nachmittag 3 bis 6 Uhr. Die Einlagen werden mit 3i/„ °/» verzinst und geheim behandelt. Geschäfts« lokal: Gemeindeamt daselbst. Volks-Bibliothek Lichtenstein geöffnet Sonntags von 11—12 Uhr, Mittwochs von 12—1 Uhr. Die Volksbibliothek zu Hohndorf ist täglich während der Expeditionszeit des Gemeindeamtes geöffnet und wird zur fleißigen Benutzung angelegentlichst empfohlen. Das Wichtigste * In einer offiziösen Auslassung der „Kölnischen Zeitung" wird konstatiert, daß Deutschland den Ans- > fällen Delcasses völlig kühl gegenüberstehe. * In der Nordsee wütet schwerer Sturm. f * Nach Meldungen Londoner Blätter ist Grand - zur Befürchtung einer allgemeinen Erhebung in Lissa- ! don vorhanden. Das fünfte Kavallerieregiment und : das erste Infanterieregiment wurden als unzuver- s lässig entwaffnet. * In Fez werden neue Ruhestörungen befürch tet. Die Anhänger Muley Hasids drohen ihren Geg nern mit Plünderung und Verkauf der Frauen und Kinder als Sklaven. . Die Novelle zur Gewerbeordnung. Am 1. Januar 1909 fol eine Novelle zur Ge werbeordnung in Kraft treten, durch welche das ge- gewerbliche Arbeiter, Ergänzung des 8 114a über Hungen neu geregelt wird. Eingeteilt in 8 Artikel bringt die Novelle eine Reihe von Vorschlägen, welche den Schutz der gewerblichen Arbeiter bezwecken. Es handelt sich um Abänderung folgender Bestimmungen der Gewerbeordnung. Artikel 1 sieht vor: die Abänderung des 8 113 Absatz 1 über die Ausstellung von Zeugnissen für gewerblliche Arbeiter, Ergänzung des 8 114 a über die Einführung Vonn Lohnbüchern und Arbeitszettcln, Abänderung des 8 120 Absatz 3 betreffend die Ver pflichtung zum Besuche von Fortbildungsschulen, des 8 120 e Absatz 1 betreffend den Erlaß von Bestim mungen des Bundesrats zur Durchführung der in 88 120a bis 120c niedergelegten Grundsätze und des § 120 e Absatz 3 betreffend die Bekämpfung der vou übermäßigen Arbeitszeiten herrührendcn Gefahren. Artikel 2 enthält Bestimmungen über die Rechtsver hältnisse der Werkmeister, Techniker u. s. f. Diese Betriebsbeamten sollen im wesentlichen rechtlich den Handlungsgehilfen gleichgestellt werden. Artikel 3 schlägt Herabsetzung der elfstündigen Höchstarbeits zeit der Arbeiterinnen auf 10 Stunden vor und ent hält Vorschriften über die Einführung einer elfstün digen, ununterbrochenen Nachtruhe für Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter. Artikel 4 regelt die Ar beitsverhältnisse in der .Hausarbeit. Artikel 5 bringt eine Ergänzung der Strafvorschriften und sieht ein erhöhtes Strafmaß für Iviederholte Vergehen gegen gewisse Arbeiterschutzbestimmungen sowie einen er höhten Mindeststrafsatz vor. Artikel 6 und 7 be handeln die Vorschriften, die durch die in Artikel 3 vorgesehenen Aendernngen der Gewerbeordnung nötig werden. Artikel 8 setzt den Lag des Inkrafttretens des Gesetzes fest. Aus Artikel 1 sei hervorgehoben: Das Lohnbuch, wegen darin enthaltener Unklarheiten vielfach Gegen stand von Klagen, soll zum Schutze des Arbeiters um gewandelt werden in ein Abrechnungsbuch. In die sem sollen außer den bisher vorgeschriebenen Ein tragungen künftig weiter zum Eintrag kommen 1. die Zeit der Uebertragung der Arbeit, 2. die Art und Ler Umfang der abgelieferten Arbeit, 3. der Tag der Ablieferung Ler Arbeit, 4!. der zur Auszahlung ge langende Lohnbetrag unter Angabe der etwa vor genommenen Abzüge, und der Tag der Lohnzahlung. Zum Besuche einer Fortbildungsschule sollen verpflich tet sein auch weibliche Gehilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren. Die in Artikel 3 vorgeschlagene Durchführung der zehnstündigen Arbeitszeit der weiblichen Arbeiter wird damit begründet, daß bereits nach den im Jahre 1902 angestellten Erhebungen die Mehrzahl der Be richterstatter eine zehnstündige Maximalarbeitszeit be fürwortet — wenn auch mit Rückficht auf die Textil industrie der zehnstündige Arbeitstag mehr und mehr Eingang gefunden habe. Für die Anwendung der hier .eipfMagenden Bestimmungen äst es übrigens von großer Bedeutung, daß für den Begriff „Fabrikbe trieb" lediglich die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeiter als Maßstab dienen soll. Bekanntlich ist über diesen Begriff in der Rechtsprechung und in der Literatur viel Streit gewesen, und die Feststellung, ob ein Fabrikbetrieb vorlag, hat gelegentlich in der Praxis große Schwierigkeiten gemacht. Bei den in Artikel 4 vorgesehenen Bestimmungen zur Regelung und Beaufsichtigung der Heimarbeit handelt es sich nm dlbstellung vou Mißständen, die mit besonderen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sitt lichkeit der Arbeiter verbunden sind, und um Schä den, die aus der ungünstigen Beschaffenheit der Ar- beitsrüume, der mangelhaften Einrichtung, den Be triebsräume, der Maschinen und Gerätschaften ent stehen. — Die Kontrolle über die Heimarbeiter soll in der Weise ausgeübt werden, daß die Arbeitgeber bei der Aufsicht selbst mitwirken müssen. Sächsischer Landtag. H. Dresden, den 28. Januar 1908. DieZweiteKam m e r stimmte heute dem Kirchengesetz über die Verkün digung von Anordnungen der laudeskirchlichen Be hörden zu, genehmigte die Kapitel 88, 89, 90 des Rechenschaftsberichts, ließ eine Beschwerde des Schul vorstandes zu Nebelschütz auf sich beruhen, wobei Kultusminister Dr. Beck das Wort ergriff, um sich gegen eine zu weit gehende Befreiung vom 3. Jahr der Fortbildungsschule auszusprechen. Die Petition einer Anzahl Vereine uni vermehrte Einrichtung von Spiel- und Erholungsplätzen ließ die Kammer in Anbetracht der schon jetzt bestehenden Unterstützung dieser Bestrebungen ans sich beruhen. Schließlich stan den die Petitionen der Nadelarbeitslehrerinnen und der sächsischen Fachlehrerinnen auf der Tagesord nung. Beide erstrebe» eine allgemeine Besserung ihrer Anstellungsverhältnisse. Kultusminister Dr. Beck erklärte seine Sympathien mit den Wünschen der Petentinnen und stellte die Vornahme von Erörterun gen in Aussicht, nach deren Abschluß schließlich den Kammern ein Gesetzentwurf wird vorgelegt werden können. Jedenfalls habe er den besten Willen, die Bestrebungen der Petenten zu vertreten, und „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg". Nachdem noch die Abgeordneten Pflug, Langhammer und Starke die Petitionen befürwortet, beschließt die Kammer, sie der Regierung zur Erwägung zn über weisen. Nächste Sitzung Mittwoch, den 29. Januar, 10 Uhr vormittags. Tagesordnung: Wahl eines Mit gliedes in die Rechenschaftsdeputation, Etat, Rechen-, schaftsbericht. Deutsches Reick. Dresden. (Die Wahlrechts-Deputation) arbeitet angestrengt, doch geht infolge des zu beratenden schwierigen Materials die Arbeit nnr sehr langsam vorwärts. Wenn der Wahlrechts-Entwurf auch erst etwa zur Osterzeit aus der Deputation wieder auf tauchen dürfte, fo besteht doch sowohl bei der Regie rung wie bei den einzelnen Parteien die feste Ab sicht, den Entwurf noch vor Schluß des Landtages zu verabschieden. Berlin. (Der Bundesrat und die Steuerreform». Wie der „Lokalanzeiger" entgegen anderslautenden Meldungen erfährt, hat der Bundesrat bisher die Spiritusmonopolvorlage noch nicht verabschiedet. Es ist auch fraglich, ob dies in der nächsten Plenarsitzung bereits geschehen wird. Die Vorlage über eine Zi garrenbanderolesteuer ruht noch in den Ausschüssen des Bundesrats und begegnet dort anscheinend man chen Schwierigkeiten. Unter diesen Umständen läßt es sich noch nicht absehen, wann diese Steuervorlags an den Reichstag gelangen wird. — (Fausts Verdammung.) Wie die in Würzburg erscheinende „Freie Bayerische Schulztg." mitteilt, ist am königlichen katholischen Lehrerseminar in Bam berg ein Seminarist wegen der Lektüre von Goethes „Faust" vom Seminarhilfslehrer und Erzieher Feld-, bauer beim geistlichen Präfekten und Prälaten Zehn der wegen Lesens eines unsittlichen Buches denunziert, von demselben Präfekten und Offiziator als unwürdig vou der Teilnahme an der vorgeschriebenen Kommu nion ausgeschlossen worden. Derselbe Präfekt be antragte dann die Entlassung des Seminaristen, die im Lehrerrat nur durch den Stichentscheid des Direk tors Dr. Reper verhütet und sodann mit der An drohung der Entlassung und Eintragung ins Zeugnis bestraft wurde. Freilich seine Mißbilligung hat der selbe Direktor dem Seminaristen gleichfalls zu er kennen gegeben mit den Worten: Wenn er es nicht empfinde, daß Goethes „Faust" ein unsittliches Buch sei, dann sei er schon tief gesunken. Als erschwerend ist dem Seminaristen angerechnet worden, daß er Goethes „Faust" am Morgen jenes Kommuniontages gelesen hatte. Der Vermerk im Zeugnis lautet: „Wegen eines Vergehens am Kommuniontage erhielt derselbe (der Seminarist nämlich) die Androhung der Entlassung". Der Präfekt Zehnder hat daraufhin ich Unterricht die Seminaristen aufs neue gefragt, „Wb sie „Faust" nicht verwerflich fänden". Sie sollten das bezeugen und anfstehen. Aus Furcht vor Strafe sind sie dann zumeist aufgestmiden, haben sich aber dann doch wieder sofort gesetzt, worauf der Präsekt erklärte: Sie müßten eigentlich alle entlassen wer den! — So sieht es an den bayerischen Staatsawi stalten aus, an denen die künftigen katholischen Lehrer: herangebildet werden. — (Ueber den Gesundheitszustand Bebels) weiß das „Berliner Tageblatt" zu melden, daß er sich so weit gebessert hat, daß Bebel am Montag schon wie-