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IL8 in. > zu einer >es. »nd. ^oldnen n Emil >e" orher zu n Scharf, Mgasse, uits el gegen igeweide- )ern gern d. gewölbe euL. stenstein. er iner, mit )e Vorrat ob hier, ichnahme des Be rn Lenk- sch. Ga- !. Nie tige Ge- rLLs. rsaft ;smittel gen der !ie. n der gewölbe »euz. n Woche»- »nd Nachrichtsblatt zugleich KtWsk-AMM fit Köchldors, Röllitz, Kerns-och Mrdors, üt. ßgidieil, KeimiHsnt, Mr'mm tl. MW Amtsblatt Mr de» KLMrat pr Kchlenstein. -———.— — — — ———— s I. Jahrgang. -—— — Rr. 55. Sonnabend, den 7. März *^7^^ 1903 Nr. Nr. Nr. 4. Nr. o. Hlbg. Nr. 6. Nr. 7. Nr. 8. Nr. Hlbg. Nr. Vom 6. Iw Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Rr. Nr. 14. Nr. Nr. 15, Nr. 16. Nr. Nr. 17. Vom Nr. 18. VolMMiothek Knabenflügel pari. Nr. 2 Real- Nr. ^s ' 2 erschienen. in der hiesigen Der StndLrat Steck ne r, Bürgermeister. Nieberding, heute die beruhigende Erklärung ab, daß er selbst, sowie der preußische Justizminister die L s «> <v L >r U: r» 'S zeilichen Vorschriften betreffend, vom 29 November 1902. Allerhöchste Verordnung, die Niedersetzung eines besonderen Ge richts betreffend, vom 30. Dezember 1902. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Kirchengemeinden Cotta, Caditz und Plauen aus der Ephorie Dresden II in die Ephorie Dres den 1, sowie die Ordnung der weltlichen Koinspektionsverhältnisse bei denselben und bei der Kirchengemeinde Löbtau betreffend, vom 30. De zember 1902. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrenten bank-, Landeskulturrentenbank- und Altersrentenbankverwaltung be treffend, vom 2. Januar 1903. Bekanntmachung, Aenderung der Landwchrbezirks-Einteilung für das Königreich Sachsen betreffend, vom 2. Januar 1903. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrages der für die Natural verpflegung der Truppen im Jahre 1903 zu gewährenden Vergütung betreffend, vom 5. Januar 1903. s < zeichneten Stücke 1 bis 6, enthaltend die Nummern 1 bis 18, Diese Gesetzblätter liegen während der nächsten 14 Tage Ratsregistratur zu jedermanns Einsicht aus. Lichtenstein, am 5. März 1903. Der Stadtrnt In Vertretung F a n k h a e n e l. Neichsgef etzblatt 1. Gesell wegen Abänderung des Zuckersteuergesetzes, nuar 1903. Auffassung des Reichsgerichts nicht teile, und daß letzterer eine Verfügung an die Staats anwälte erlassen habe, wonach Strafverfolgung für Einsührung einer allgemeinen Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend, vorn 1. Juni 1898 ; vom 27. Januar 1903. Dekret wegen Konzessionierung der Eisenbahn von Sebnitz nach Nix dorf, vom 5. Februar 1903. Bekanntmachung, die Gegenzeichnung der auf Grund des Gesetzes vom 4. Juli 1902' auszugebenden Staatsschuldenverschreibungen über 3prozentige Rente betreffend, vom 3. Februar 1903. Verordnung, die Baumeisterprüfungen und den Baumeistertitel be treffend, vom 12. Februar 1903. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 betreffend, vom 13. Februar 1903. Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Unfallfür sorge für Gefangene vom 30. Juni 1900 betreffend, vom 6. Februar 1903. Entfernung der durch Kahlpfändung beschlagnahmten Mobilien nicht mehr einlreten solle. Im klebrigen wurde von allen Rednern mit besonderem Nachdruck die Notwendigkeit der Regelung des Strafvollzuges und des Strafnachlasses betont, die dann auch der Staatssekretär in Aussicht stellte. Ferner wurden Wünsche laut nach Aufhebung des Majestätsbelei- digungs- und Kanzelparagraphen, sowie des Groben Unfug-Paragraphen. Besonders die freisinnigen Ab geordneten Lenzmann, Müller-Meiningen und Beck- Coburg, vertraten diesen Standpunkt. Das Interesse an der Erörterung war im Allgemeinen ein geringes, da sie sich um Fragen so intern juristischer Natur drehte, daß sowohl im Saal wie auf den Tribünen nur die wenigsten den juristischen Deduktionen folgen konnten. Morgen wird sich die Beratung zunächst auf den Etat des Neichsschatzamtes erstrecken. ,2. Bekanntmachung, betr. dis dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Nom 24. Januar 1903. Bekanntmachung, betr. den Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Präservativs, Sicherheitspeffarien, Suspensorien und dergleichen. Vom 30. Januar 1903. 3. Bekanntmachung, betr. Aenderung der Militärtransportordnung. Vom 2. Februar 1903. Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Anlage 8 zur Eisenbahn- Berkehrsordnung. Vom 2. Februar 1903. 4. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten über die Behandlung des Zuckers. Vom 5. März 1902. Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 17. Februar 1903. w. Verordnung über die Enteignung von Grundeigentum in den Schutz- S < K - S s ' Ä i s < P - »r > rr r- > es - BekeMutmachmsg. Vom diesjährigen Reichsgssetzblatt sind die unter L> verzeichneten Num mern 1 bis 5 und vom Gesetz- und Verordnungsblatt sind die unter 6 ver- 8 ' r- - S < 2. Verordnung, den juristischen Vorbereitungsdienst im Geschäftsbereiche der inneren Verwaltung und die Wiedereinführung einer Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst in diesem Geschäftsbereiche betreffend, vom 22. Dezember 1902. 3. Bekanntmachung, die Aufsicht über die Befolgung der fischereipoli- 9. Verordnung, den Hochwasserbeobachtungs- und Meldedienst und die Vorbereitung ' eines Hochwasservoraussagedienstes betreffend, vom 3. Januar 1903. 10. Bekanntmachung, die Gliederung des Kriegsministeriums betreffend, vom 12. Januar 1903. 11. Allerhöchste Verordnung, die Verzichtserklärung der Kronprinzessin Luise Antoinette Maria, Kaiser!. Königl. Hoheit, betreffend, vom 14. Januar 1903. 12. Allerhöchste Verordnung, eine Aenderung der Verordnung vom 30. Dezember 1902 betreffend, vom 27. Januar 1903. 13. Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betr. die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, sowie der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und des sächsischen Gesetzes, die s . V» der dmzA Luise m Mkm. Die „Villa Toskana", wo jetzt die Prinzessin Luise eine vorübergehende Zuflucht gefunden hat, liegt etwa zehn Minuten von der Stadt, im Dorfe Aeschach. Kurz nachdem man, von der Stadt kom mend, die einen Seearm. überbrückende 300 Meter lange Holzbrücke passiert hat, gelangt man zu dem die Villa umgebenden stattlichen Park, der einerseits von der Straße, auf deren Gegenseite andere Villen liegen, andererseits vom See begrenzt wird und hier durch langgestreckte Quadermauern gesichert ist. Mitten im Park, aber nahe der Straße und von dieser aus gut sichtbar, liegt die Villa, ein 3 Fenster breiter zweistöckiger Mittelbau mit Flügelbauten. In reichlicher Auswahl find soeben eingetrosfen die einzig maßgebende Neuheit kmkii'MmIeii-bgccoz auf Futter von Mk an, auf welche ich der mustergiltigen Aus führung wegen ganz besonders auf merksam mache. Ferner empfehle mein großes Lager äußerst geschmackvoller Wm'W mit V-lsat in allen Stoffarten, sowie sämtliche Sorten HuWÜ, MlnWcr ck. Herrn, lluvclmkeullies gebieten Afrikas und der Südsee. Bom 14. Februar 1903. Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe. 18. Februar 1903. O Gesetz und Verordnungsblatt 1. Bekanntmachung- die Lehr- und Prüfungsordnung für die gymnasien betr. Vom 22. Dezember 1902. Stimm,MS ms Sm NiWgt. ob. Berlin, 5. März 1903. (Nachdruck verboten.) „Kein Nicht-Mathematiker betrete mein Haus!" schrieb einst ein griechischer Philosoph mit großen Lettern über die Tür seines Hauses. Man hätte sich nicht wundern dürfen, wenn heute als Analogon zu dem obigen Spruch an den Türen des Reichstages die Worte geprangt hätten: „Eintritt für Nicht-Juristen verboten !" denn/was heute im Reichstage verhandelt wurde, war in seinem eigentlichen Wesen von rein wissenschastlich-juristischer Bedeutung. Den besten Beweis hierfür findet man, wenn man einen Blick in das Mitgliederverzeichnis des Reichstages wirft, um sich über den Beruf der Redner, die heute das Wort ergriffen, zu informieren. Es sprachen aus dem Hause im ganzen 8 Redner; von diesen waren nicht weniger als 7 Rechtsanwälte und Richter und nur einer gehörte nicht dem Juristenstande an, näm lich der Maler Raab (antis.), der sich aber auf keine juristischen Erörterungen einließ, sondern sich damit begnügte, auf eine Reichsgerichtsentjcheidung hinzu weisen, die seiner Zeit allgemein bedenkliches Kopf schütteln hervorgerufen und Unsicherheit in die Nechts- auffassung hineingetragen hatte. Durch die Zivil- Prozeßordnung ist nämlich das sogenannte Kahl- pfändungsrecht aufgehoben worden; dem entgegen hat das Reichsgericht entschieden, daß ein Vermieter durch eine Klausel dieses Recht vertragsmäßig in Anspruch nehmen darf. Auf die Anregung Raabes gab der Staatssekretär des Neichsjustizamtes, Dr. Wegen Reinigung der Geschäftsr äume bleiben Sonnabend, den 7. dss. Mis, die Registratur, das Standesamt und das Polizei- und Meldeamt, Montag, den 9. dss. Mis., die Sparkasse, die Stadtkasfe, die Stenereinnahme und das Ttadtban amt geschlossen. Lichtenstein, am 2. März 1903.