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Wochen- und Nachrichtsblatt Zugleich AtMstr-AuMkk fir Hihudllf,KMih,KkkMürf,RnsdNf,AEOikn,Heim». Mülsen. Amtsblatt für de« Stadtrat zu Lichtenstein. Nr. W5. Kernsprechstrttr Rr. 7. Freitag, den 27. September 8-ernspk.chste«. Nk. 7. 1895. Mtser Blau erscheint täglich (außer Eonu- Mb Festtags) abends für den folgende« Lag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 28 Pf. — Einzelne Nummer 1k Pfennige. — iMNNunge« nehmen anher der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaisers. Postaustalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltem Korpuszeilc oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. ora Mittenstärke, tt »t 's Oberstärke, »» Nutz- und Brenuholz-Aultio«. Im Lichteusteiuer Revie« sollen Donnerstag, den 3. Oktober L8NZ im Gchwakbescheu Gasthofe zu Heiurichsort vo« Vorm. S Uhr an 57 Rm. kies. u. st. Br.-Scheite und Rollen, 60 „ dürre fichtne Neste, 15 Whdrt. kiefernes Reisig und an demselben Tage von «achm. 3 Uhr a« im TtadtWalde, Versammlung auf dem Hoizschlage im Distrikt „Sandgrube": 37 Rm. kieferne Br.-Rollen, 50 „ dürre st. Neste, 11 Whdrt. kiefernes Reisig und nach Befinden auch das im Früh jahre 1895/96 ausfallende Gesenreisig unter den üblichen vorher auch noch be kannt gemacht werdenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Die Fürstliche ForstverwalLnng. konnte nach dem guten Leumundszeugnis seines Prinzipals diese schreckliche Anklage gegen den Un schuldigen nicht aufrecht erhalten bleiben, aber jahre lang haftete doch das Odium auf dem jungen Apo theker. Da starb in diesen Tagen ein Hamburger Fischerkoecht, der auf seinem Sterbebette das Ge ständnis ablegte, an den Diebstählen in der bewuß ten Apotheke in jener Zeit beteiligt gewesen zu sein. Sein Komplize, ein berüchtigter Zuchthäusler, wäre, so sagte der Sterbende aus, bei dem zweiten Ein brüche von dem die Wache habenden Apothekerge hilfen überrascht und durch einen Revolverschuß ge troffen worden. Die „Schmiere stehenden Komplizen" hätten den Schwerverletzten schnell fortgeschafft und in ein Krankenhaus eines entgegengesetzten Stadt teils gebracht, wo er — angeblich als von einem Matrosen bei einer Rauferei verletzt — zwei Stun den darauf gestorben sei. Da diese Angabe sich als richtig erwiesen, konnte nur noch festgestellt werden, daß der behandelnde Arzt den Schußkanal der Wunde als eine Verletzung durch einen Dolchstich angesehen hatte und daß dadurch der wahre Anlaß zu dem Tode des Verbrechers den Augen der Polizei ver schleiert blieb. — Chemnitz, 25. Sept. Ueber das Be finden der bei dem Oederaner Eisenbahnunglück ver wundeten Soldaten geht dem Chemnitz r Tageblatt von authentischer Seite folgende Mitteilung zu: Soldat Morgenstern, welcher am vorigen Sonntag über dem rechten Knie amputiert werden mußte und um den die Aerzte auch nach der Amputation in großer Sorge waren, befindet sich auf dem Wege der Besserung, sodaß jetzt begründete Hoffnung für seine Heilung vorhanden ist. Gestern nachmittag sind einige Leichtverletzte nach Zwickau übersührt worden, und zwar die Gefreiten Schönherr und Köppel, die Soldaten Aster, Quellmalz, Weigelt, Hofmann II, Fritzsche II, Müller II, Mey, Meutzner. Die hier verbliebenen Verwundeten befinden sich den Umständen entsprechend und haben alle guten Mut. — In Zwickau wurde Montag nachmittag 3 Uhr der bei dem Eisenbahnunglück zu Oederan tätlich verunglückte Bremser Sieber auf dem dortigen Friedhöfe beerdigt. Viele Hunderte, darunter die Berussgenossen und die oberen Beamten der dortigen Bahnstation, folgten dem Sarge des im Berufe Gefallenen. — Zum Vorsitzenden des Schwurgerichts beim König!. Landgericht Zwickau für die im vierten Kalendervierteljahre 1895 beginnende Sitzungsperiode ist Herr Landgerichtsdirektor vr. Klöppel er nannt worden. — Waldenburg, 25. Sept. Es ist noch nicht gar lange her, daß die Strumpfwarenindustrie, die sich namentlich im Chemnitzer Bezirk und beson ders im Schönburgischen Gebiet ausgebreitet hat, hier eingeführt worden ist. Ihre Einführung er- folgte erst im Anfang des vorigen Jahrhunderts, und zwar ist als die älteste Strumpfwirkerinnung in Sachsen diejenige in Chemnitz zu bezeichnen; die nächstälteste bildete sich, wie wir einem Artikel in dem demnächst erscheinenden Hefte der „Schönburgischen Geschichtsblätter": „Zur Geschichte der Strumpf- Wirkerei im Schönburgischen" von B. Hanschmann LsZrsZeschichLe. *— Lichtenstein, 26. Sept. Dem Adolf Ferdinand Krause hier, der in hiesiger Kirche 26 Jahre lang das Amt eines Bälgetreters und 30Jahre das eines Glöckners treu verwaltet hat, wurde ein Dankes, und Anerkennungsdiplom seitens der Kgl. Kircheninspektion, zugleich im Namen des hohen Landeskonsistoriums, ausgestellt und Mittwoch, den 25. September ihm auf seinem Krankenlager durch Herrn Oberpfarrer Seidel unter Assistenz des Herrn Diakonus v.Kienbusch und des Kirchenvorstehers Herrn Otto Härtel feierlich überreicht. — Nach dem Juvaliditäts- und Alters-Ver sicherungsgesetz findet eine Rückerstattung der Hälfte der eingeklebten Marks» statt, wenn eine weibliche Person sich verheiratet, für mindestens fünf Jahre Marken eingeklebt hat und den Anspruch rechtzeitig »ach erfolgter Eheschließung geltend macht. Die Zu rückweisung aller Fälle, in denen nicht volle 235 Wochen geklebt worsen, ist nur zu leicht geeignet, in den Kreisen der beteiligten Bevölkerung eine ge wisse Verstimmung und Enttäuschung heroorzurufen, welche die Gegner dieses ohnehin nicht allzu beliebten Gesetzes wesentlich stärken muß. Wohl die wenigsten der jetzt Anspruch erhebenden Personen haben daran gedacht, daß ihnen ein Anspruch auf Erstattung überhaupt nicht zur Seite steht, wenn sie nicht den Nachweis erbringen können, daß sie vor erfolgter Eheschließung volle 235 Wochen geklebt haben, also versicherungspflichtig waren. Die breite Masse neigte wohl mehr der Auffassung zu, bei eintretender Ehe schließung finde ein Ersatz der Hälfte desjenigen statt, was innerhalb der zurückliegenden 5 Jahre an Mar ken geleistet worden sei. Ob man hier nicht eine mildere Praxis einführen und eine Erstattungspflicht ohne Rücksicht auf das innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren Geleistete zulassen könnte, ist eine der Erwägungen, die bei den Beratungen über die Ab änderung des Klebegesetzes Platz finden müssen. — Bet der Versicherungsanstalt für das König reich Sachsen sind bis zum 31. August d. I. 8177 Anträge auf Invalidenrente gestellt worden, wovon 5995 anerkannt, 1376 abgelehnt und 526 auf andre Weise erledigt worden sind. Der Jahresbetrag der angewiesenen Invalidenrenten belief sich auf 719,665 M. 60 Pf. Bis zu demselben Tage sind 19,657 Altersrentenanträge gestellt worden und wurden hiervon 15,744 anerkannt, 3042 abge lehnt und 622 auf andere Weise erledigt. Der Jahresbetrag der angewiesenen Altersrenten belief sich auf 1,954,633 M. 60 Pf. — Die deutschen Handelsgärtner haben bekannt- lich beschlossen, Anstalten zu treffen, damit auch im Winter und Frühjahr frisches Eichenlaub zur Be kränzung der Geschütze und Fahnen vorhanden ist, also der im AuSlande gewachsene Lorbeer nicht ver wendet zu werden braucht. Auf ihre hierauf bezüg liche Eingabe an Se° Maj. den Kaiser ist nun fol gende Antwort geworden: „Se. Majestät der Kaiser und König haben die Annahme des patriotischen Anerbietens deutscher Gärtner, der Armee im kom menden Winter und Frühjahr das zur Schmückung der Fahnen, Standarten und Geschütze erforderliche, in Deutschland gewachsene Eichenlaub unentgeltlich zu liefern, zu genehmigen geruht und mich ermäch- tigt, allerhöchst seinen Dank dem Verbände der Han- delsgärtuer zu übermitteln. Indem ich den Verband hiervon ergebens! in Kenntnis setze, bemerke ich gleich zeitig, daß die allerhöchste Genehmigung sich nur auf das preußische Heer und auf die unter preußi scher Verwaltung stehende» Kontingente bezieht. Hinsichtlich der Bundesstaaten mit eigener Militär verwaltung (Baiern, Sachsen, Württemberg) muß dem Verbands anheimgestellt werden, sich mit den zuständigen Kriegsministerien in Verbindung zu setzen. Ein Verzeichnis der während des nächsten Winters und Frühlings für die Schmückung der Fahnen rc. in Betracht kommenden Tage läßt sich hier nicht aufstellen, da dem Kriegsministerium nicht bekannt ist, welche Tage die Truppen zur Veranstaltung von Erinnerungsfeiern in Aussicht genommen haben und zu welchen Zeitpunkten sonst noch eine Entfaltung der Fahnen rc. stattfinden wird. Die Königl. Ge neralkommandos sind indessen ersucht worden, dem Verbände möglichst bald entsprechende Angaben zu gehen zu lassen. Für die Uebersendung des ersten Verzeichnisses der deutschen Gärtner, welche sich an der Lieferung des Eichenlaubes beteiligen wollen, spreche ich dem Verbände meinen Dank aus. Der Kriegsminister: Brovsart v. Schellendorf. — Dresden, 24. Sept. Die Leiche des durch einen Sturz vom Pferde tötlich verunglückten Rittmeisters Grafen v. Fabrice wurde gestern gegen 5 Uhr mit der Bahn von Gera hier eingebracht und mit dem Galaleichevwagen von der Pietät interi mistisch nach dem Mausoleum in der Albertstadt, der Ruhestätte des verstorbenen Krisgsministers Grafen v. Fabrice, übergeführt. Die Einsegnung findet Mittwoch vormittag 11 Uhr durch den Gar nisonprediger Herrn Diakonus Heinemann statt. — Von fürchterlichem Verdacht gereinigt ist ein z. Z. in Leipzig beschäftigter Apotheker, der vor Jahren als Bediensteter einer Hamburger Apo theke angestellt war. In dieser Apotheke war ein Einbruch verübt und die Ladenkasse um 600 Mk. beraubt worden. Einige Tage darauf wurde in der selben Apotheke abermals ein Einbruchsversuch unter nommen, wobei der Gehilfe einen Revolverschuß ab gab, durch den nach seiner Behauptung einer der Spitzbuben getroffen worden sein mußte. Es war aber keine Spur der Diebe aufzufinden, da der Ge troffene von seinen Komplizen weggeschleppt worden war. Ein unglückliches Verhängnis wollte es nun aber, daß gerade in der Zwischenzeit zwischen dem eisten und zweiten Einbruch in die Apotheke der Apothekergehilfe durch einen nach Deutschland ge kommenen Amerikaner, der mit seinem Onkel be freundet gewesen, von diesem eine kleine Erbschaft ausgehändigt erhalte» hatte. Die Hamburger Polizei fand das Geld bei dem jungen Mann und da diesem jeder nähere Ausweis über den Empfang und die Herkunft des Geldes fehlte, — der Freund des Ver storbenen hatte Hamburg wieder verlassen, ohne seine künftige Adresse zu hinterlegen, so lag ein sehr starker Jndicienbeweis gegen den Gehilfen vor, daß er selbst der Dieb gewesen sei und die Einbrüche und die Revolververteidigung nur fingiert haben könrc. Zwar 1 buchener Stamm von 23 om M 1064 Nadelh.-Stämme von 10 bis 15 168 dergl. „ 16 „ 22 34 „ „ 23 „ 29 4 „ „ 30 „ 36 1150 Nadelh.-Stangen „ 3 „ 6 2500 dergl. „ 7 „ 9 1800 » » 10 „ 15