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WiMMUM-M Wochen- und RachnchMKÜ zugleich GtsWs-AMM fir SohÄskf, Ködlih, Kcmsdsrf, Kisdorf, Ä Szidu», Hriorichsnt, MmiM, i. W!sc« Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. M. 99. FernsprechstelL-Nr. 7. DieNstgg, HM 30. ApNl Fernsprechstette Nr. 7. 1895. MestS Blatt erscheint täglich iuutzer Soau- msb Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. -- iJsstellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstatten, Postbote«, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalteW Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Nunahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. OeffMlLHe StMversrdmteWtzilW DienS tag, den KV. April L8Ä2, abends 8 Uhr. Tag esordnung: 1. Beschlußfassung über Abänderung eines Nachtrags zum Lokalschulstatut. 2. Beschlußfassung über Nachbewilligung von 400 M. zu weiterer Herstellung der Straße entlang des Wettiner Hofes. 3. Kenntnisnahme einer Erklärung des Stadlrates bezüglich Verwendung von Ueberschüfseu aus dem Fond der Webendörfer'schen Stipendienstiftung. 4. Kenntnisnahme von Dankschreiben für Gehaltserhöhungen. 5. Richtigsprechung städtischer Rechnungen. Hierauf geheime Sitzung. FeLZverMWtW^ Dienstag, den 7. Mai nachmittags Ä Uhr sollen im Rent amts die Teile 12, 13 und 14 — je 27,7 ar — des an der Rüsdorfer Schaf» treibe gelegenen Wirtsfeldes auf 5 Jahre, vom 1. Oktober 1895 bis dahin 1900 meistbietend verpachtet werden. Fürstliche ReKlverwslSuKg LichtemstZin. v. Uslar-Gleichen. TagesKsschtchte. *— Lichtenstein. Die Ueberreichung des Ehrenbürgerbriefes der 72 sächsischen Städte mit revidierter Städteordnung an den Fürsten Bismarck wird am 8. Mai in Friedrichsruh erfolgen. Unsere Stadt wird durch die Herren Bürgermeister Lange und Stadtverordneter Fröhlich vertreten fein. — Bismarck hat vor einigen Tagen die Vorstände des Verbands der deutschen Baugewerks-Berufsgenosienfchaften und des Innungs- Verbandes deutscher Baumeister empfangen, die ihm ein Ehrengeschenk in Form eines etwa ein Meter hohen aus Eichenholz geschnitzten Turmes überreichten. * — Eines unserer beliebtesten und bequemsten Verkehrsmittel, die Postkarte, begeht im Juni ihre 25jährige Kursfährgkeit. Anfangs wenig benutzt und mißtrauisch betrachtet, ist sie heute zu einem fast unentbehrlich gehaltenen Dinge geworden. Die ver brauchten Mengen sind einfach kolossal; z. B. werden in der Reichsdruckerei in Berlin stündlich 250,000 Stück Postkarten fertig, fo daß es großer maschi neller Einrichtungen an dieser Stelle bedurft hat, um die gewaltigen Mengen an Postkarten herzustellen. * — Unter den Amphibien sind dieKröten dis eifrigsten Vertilger schädlicher Tiere. Die Kröten sind ja keineswegs schöne Geschöpfe, im Gegenteil, sie sind unserem Geschmacks nach häßlich, aber, wie alle heimischen Amphibien, harmlos und deshalb durchaus nicht giftig. Aber die Kröte führt eine nächtliche Lebensweise, man merkt deshalb ihre An wesenheit kaum, sie kommt erst mit der Dunkelheit hervor und frißt dann jedes schädliche Gewürm, welches sich gleich ihr unseren Augen entzieht und dadurch besonders verderblich ist. Also die nützliche Kröte schützen! — Dieses Jahr werden besonders viel Mai käfer dem jungen Laub zu Leibe gehen. Wie ver schiedentlich gemeldet wird, zeigen sich die Maikäfer bereits jetzt in großen Massen. — Die soeben erschienene Sommerausgabe des beliebten Kursbuches fürSachsen, Thüringen, Böhmen, Schlesien rc. von R. Fritsche zeichnet sich durch be deutende Vermehrung seines Inhaltes sowohl wie durch vielfache Verbesserungen aus. Dieses Kursbuch enthält alles, was der Reisende zu wissen nötig hat und zwar in so durchaus praktischer Anordnung des Stoffes, daß hieraus in Verbindung mit dem über aus billigen Preise die riesige Verbreitung des Kurs buches wohl zu erklären ist. Die neue Ausgabe ent hält als jedenfalls fehr willkommene Beigabe auch ein Verzeichnis der in dieser Saison auf den Sächs. Staatseisenbahnen geplanten Sonderzüge mit er mäßigten Fahrpreisen, soweit sie bis jetzt feststehen. Seit zwölf Jahren ist der Preis von 40 Pfennigen unverändert geblieben, trotzdem der Textinhalt von 5 aut 10ftv Bogen inzwischen vermehrt wurde. * — Hohndorf, 29. April. Heute früh ift10 Uhr ereignete sich hierselbst ein gräßlicher Un- glückssall. Das im 3. Jahre stehende Kind des Eisenbahnarbeiters Reimann geriet unter den Wagen eines Fuhrwerksbesitzers aus C., so daß die Räder dem Kind gerade über den Leib gingen. Der Berg arbeiter Magnus Hübner wollte das Kind retten, leider war eS aber bereits zu spät, denn als er das selbe aufhob, war das Leben bereits entflohen. — Nach den U 65—69 des Militär-Penfions- gesetzes vom 27. Juni 1871 wird den Ganzinvaliden die Jnvalideupensioa I. Klasse gewährt, wenn sie durch Dienstbeschädigung gänzlich erwerbsunfähig ge worden sind und ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen können, die Javalidenpension II, Klasse, wenn sie durch DienstbeschäSigung gänzlich erwerbs unfähig geworden, die Javalidenpension III. Klasse, wenn sie durch Dienstbeschädigung größtenteils er werbsunfähig geworden, und die Javalidenpension IV. Klasse, wenn sie durch Dienstbeschädigung teil weise erwerbsunfähig geworden sind. Diefe Bestim mungen haben, nach einem Urteil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 3./I9. Dezember 1894, nicht eine professionelle Erwerbsunfähigkeit, d. h. die Un fähigkeit, einen Erwerb durch Fortsetzung des bis- Äeruf» za im Äugtj biLltttehr ist bei der Frage nach der mangelnden Erwerbsfähig keit entscheidend, ob und in wie weit der Invalide überhaupt nicht im Stande ist, durch eine seinen kör perlichen und geistiger» Kräften, seiner Vorbildung und seiner sozialen Stellung entsprechende Beschäf tigung einen Erwerb zu erlangen, und diefe Frage ist in jedem einzelnen Falle zu beantworten. — Eine für viele Tausende sächsischer Beamten wichtige Neuerung wird den nächsten Landtag be schäftigen. Wie von gut unterrichteter Seite mitge- Leilt wird, hat das königliche Gesamtministerium be schlossen, sämtlichen Staatsbeamten, auf welche die Begriffsbestimmung im ersten Paragraphen des StaalsdienergesetzsS von 1835 Anwendung leidet, die Staatsdienereigenschaft zu verleihen und dis entspre chende Neuordnung für die Finanzperiode 1896/97 in Aussicht zu nehmen. Der angeführte Paragraph bezeichnet nämlich als Staatsdiener diejenigen, „Welchs zu einem beständigen öffentlichen Amte vom Könige oder den dazu beauftragten Staatsbehörden auf Stellen eingesetzt sind, mit denen ein bestimmtes jährliches Einkommen aus der Staatskasse verbunden ist." Trotzdem sind verschiedene große Klassen von Beamten, auf welche die angeführte Bestimmung ohne Frage anwendbar ist, bisher von der Staatsdienereigenschaft ausgeschlossen geblieben und wenn auch ihre recht lichen Verhältnisse denen der Staatsdiener möglichst gleichartig gestaltet worden sind, so haben doch für sie besondere Bestimmungen hinsichtlich der Pensio nierung bestanden; es erfolgte deren Pensionierung nicht aus dem StaatspensivnsfondS, sondern aus be sonderen für diese Beamten geschaffenen Kaffen und zum Teil nach anderen Grundsätzen, als sie für die Pensionierung der Staatsdiener maßgebend sind. Die Beamtcnklaffen, von denen es gilt, gehören na mentlich solchen Dienstzweigen an, die erst in der Neuzeit allmählich vom Staate übernommen worden , sind. Es werden von der Neuordnung außer ande- reu betroffen sämtliche Beamte, die zur Zeit der Unterstützungskaste für Eisenbahnbeamte, für Straßen- und Wasserbaubeamte und für Beamte der Forstver waltung angehören. Die zu dieser Neuordnung er forderliche Genehmigung der Sländeoersammlung wird gewiß nicht versagt werden; denn es erscheint als ein durchaus berechtigter Wunsch, daß jene Be amten buchgesetzlich als das anerkannt werden, was sie thatsächlich bereits sind, und was zu sein ihnen für eine hohe Ehre gilt, als Diener des Staates. Sie erhalte» endlich durch Einfügung in den Orga nismus des Staatsdienstes eine feste und klare Stellung innerhalb dieses Organismus, die ihnen bisher ver sagt war. Ein Nachteil wird sich aus der Verleihung der Staatsdienereigenschaft für diejenigen unserer Efienbahnbeamten ergeben, die schon vor ihrem 25. Lebensjahre Mitglied ösr jetzt bestehenden Unterstütz ungskaste gewesen sind und nach den Satzungen dieser Kasse ihre Ruhestandsbezüge nach Verhältnis der Dienstjahre erhalten müssen; denn bei Verleihung der Gtaatsdienereigenichaft wird den Beamten die Dienst zeit, die sie als Mitglieder der UnterstützungSkaffe verbracht haben, nur insoweit ungerechnet werden, als sie bas 25. Lebensjahr bereits überschritten hatten. Auch ist es ein Nachteil, daß die Pension der Staats- dicner nach demjenigen Diensteinkommen zu berechnen ist, welches der Beamte vor seiner Pensionierung ein Jahr hindurch wirklich bezogen hat; die Unter- stutzungSkaffe hat die mildere Bestimmung, daß sich die Pension nach dem Einkommen richtet, welches der Beamte zuletzt bezogen hat. Trotzdem sind auch für sie die Vorteile überwiegend, die namentlich in der unkündbaren Anstellung für einen größeren Teil der Beamtenschaft und in der Unzulässigkeit der Versetzung in Stellen mit geringerem Diensteinkommen (die jetzt auch bei emgetretener Disnstunfähigkeit statifiaden kann) zu erblicken sind. Es kann daher wohl ange nommen werden, daß gegen die geplante Maßregel seitens einzelner Kafsevmitglieder Widersprüche nicht erhoben werden. Bemerkt sei noch, daß die erwähnte Unterstützungskasse insofern aus die Hilfe des Staates und die Bewilligung des Landtages angewiesen ist, als sie eines starken Zuschusses bedarf, der für die laufende Finanzperiode mit fast I?/s Million Mark Jahresbetrag in den Staatshaushaltplan eingestellt ist. Wird ein Widerspruch gegen die zu erwartenden Schritte von keiner Seite erhoben, so wird die Auf lösung der Beamtenunterstützungskaffe nach Verleihung der Staatsdienereigenschaft au die beteiligten Bemn- ten erfolge». — Der Schlußtermin zur Anmeldung der unter dem Allerhöchsten Protektorate Sr. Majestät des Königs von Sachsen stehenden Internationalen Ausstellung von Hunden aller Rassen, Jagd und Sport, sowie Vorführung und Prämiierung von Kriegs- und Zug hunden, am 21., 22., 23. und 24. Mai 1895 ist a) für Hunde, Jagd und Sport auf den 5. Mai. 5) für Zughunde, Zughundgeschirre rc. auf den 12. Mai festgesetzt. Die Formulare hierzu sind zu beziehen durch Herrn F. Krichler, Hannover, Ferdinandstraße 32 und durch Herrn Baron v. Wunsch, Dresden, Ammonstraße 3. — Internationale Ausstellung von Hunde» aller Raffen, Jagd und Sport unter dem Allerhöchsten Protektorate Sr. Maj. des Königs von Sachsen. Mit derselben, welche tu der Zeit vom 21. bis 24. Mai d. I. in Dresden stattfindet, soll auch eine Ausstellung von a) Zughunden, b) Geschirren für Zughunde und e) gemeinverständliche Anleitungen für Besitzer von Zughunden verbunden werden. Das Ministerium des Innern, welches auf diese Abteilung der Ausstellung besonderen Wert legt, hat neben anderen hierfür noch besondere Auszeichnungen bewil ligt. Die Berücksichtigung der Zughunde eignet sich für eine gemeinnützige Hundeausstellung um deswillen, weil die Zughunde meist von Leuten der unbemittel ten Volksklaffen benutzt werden, weil die planmäßige Zucht von Zughunden wegen des Fehlens zahlungs fähiger Käufer felten betrieben wird und weil viel fach ungeeignete Hunde und ungeeignete Hundege- schirre zum Ziehen verwendet werden. Andererseits