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Wochen- und Rachrichtsblatt zugleich HWfts-HMM stl Lchiidorf, Aödliß, Zernsdorf, Züsdors, Zl Wim, Leinrichsort, Nmmm und Mssm. Anrtsblcltt für den Stadtrat zu Lichtenstein. ——-——— — ——— — 45. Jahrgang. — —-—— —- Nr. 377. »--»W-MA-M,»» Freitag, den 29. November 1895. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. ° Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Marlt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergefpaltene KorpuSzeU« oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Um die rechtzeitige Fertigstellung unseres Tageblattes zu ermöglichen, können von jetzt ab die Inserate nnd Bekanntmachungen nur noch in die Abendnummer Aufnahme finden, welche bis spätestens 11 Uhr vormittags eingehen. Später eingehende müssen für die nächste Nummer zurückgelegt werden. Die TagMM-ExMMrm. Oeffentliche Stadtverorrmetensitzung Freitag, de« 2S. November 18UF, abends 8 Uhr. Tag esordnung: 1. Beschlußfassung über eine formelle Abänderung des Regulatives: „Erhebung von Kaufgeldern zur Schulkasse" betreffend. 2. Desgl. über das Gesuch einiger Hausbesitzer, die Entnahme von Wasser aus der städtischen Wasserleitung betreffend. 3. Kenntnisnahme der Wahlliste zu den diesjährigen Stadtverordnetenwshlen. Hierauf geheime Gitzurrg. BekmmtUMchMg, die Volkszählung betreffend. Am 2. Dezember dieses Jahres findet nach dem Beschlusse des Bundesrates vom 11. Juli dieses Jahres eine Volkszählung im Deutschen Reiche statt, deren Ausführung in der Stadt Lichtenstein dem unterzeichneten Stadtrate obliegt. Die Zählung wird unter Mitwirkung selbständiger Ortseinwvhner erfolgen und es ist zu diesem Zwecks die hiesige Stadt in die nachstehend bezeichneten 37 Zählbeznke eingeteilt worden, wobei die nebenbezeichneten Herren als Zähler ernannt worden sind: 1. Bezirk: Kataster-Nr. 1, 3 bis mit 16 Abteilung Herr Rentier Theodor Arnold, 2. „ Kataster-Nr. 17, 19 bis mit 33 Abteilung Herr Buchdruckerei- besitzer Matthes, 3. „ Kataster-Nr. 34, 37, 38, 40 bis mit 45 Abt. Herr Lehrer Weiß. 4. „ „ „ 46, 48 bis mit 52, 54 bis mit 64 Abteilung Herr Hausverwalter Rein, 5. „ Kataster-Nr. 65, 67, 67V, 688, 69, 70 Abteilung 29, 298, 298, 30, 300, 308, 308, 30N, 34 und 43 Abteilung 8: Herr Rentier Friedrich Seydel, 6. „ Kataster-Nr. 300, 308, 3011, 304, 308 3M Abteilung 8: Herr Stadtbademeister Faulwetter, 7. „ Kataster-Nr. 700 bis mit 77V Abteilung Herr Baumeister Hedrich jun., 8. „ Kataster-Nr. 778 bis mit 79/80 Abteilung Herr Kaufmann Leichsenring, 9. „ Kataster-Nr. 81 bis mit 908 Abteilung und die Kataster-Nr. 1 und 2 für Callnberg: Herr Lehrer Habelitz, 10. „ Kataster-Nr. 99 bis mit 120 Abteilung Herr Schuhmachermetfier Emil Müller, 11. ll Kataster-Nr. 121 bis mit 137 Abt. Herr Kaufmann Härtel, 12. ll »l „ 138 ll ll 148 „ „ „ Lehrer Börner, 13. kl »» „ 149 »l ll 172 „ „ „ Hilfslehrer Horche, 14. I, ll „ 173 ll -l 189 „ „ „ Sattlermeister Otto, 15. ll ll „ 190 l, ll 206 „ „ „ Lehrer Graupner, 16. »» ll „ 207 kl kl 221 „ „ „ SchlossermeisterVogel, 17. kl »l „ 222 ll »l 2388 „ „ „ Lehrer Schramm, 18. ll ll „ 239 ll 253 „ „ „ Stadtsteuereiunehmer Vogel, 19. »l Kataster-Nr. 254 bis mit 272 Abt. H.: Herr Lehrer Colditz. 20. »» »l „ 273 kl ll 290 „ „ „ Hilfslehrer Schmidt, 21. r» kl „ 291 l, »» 300 „ „ „ Silberwarenfabrikant Apel inn., 22. ll Kataster-Nr. 301 bis mit 314 Abt. Herr Schankwirt Zschoche, 23. »l „ 315 l, 328 „ „ „ Privatier Franz Arnold, 24. ll l, „ 329 ,l ,l 3428 „ „ „ Schießhausbes. Meyer, 25. l» ,l „ 3420,, ll 3458 „ „ „ Lehrer Fischer, 26. Bezirk: Kataster-Nr. 345N bis mit 3458 Abt. Herr Kaufmann Martin Fankhänel, 27. „ Kataster-Nr. 346 bis mit 3498 Abt. Herr Raiskellerwirt Heinz, 28. „ „ „ 350 „ „ 356, 367 bis mit 370 Abteilung Herr Kaufmann Niehus. 29. „ Kataster-Nr. 37080 bis mit 370H, 3708, 3701 Abteilung Herr Lehrer Ulbricht, 30. „ Kataster-Nr. 3708, 3708 bis mit 3702, 370^2 Abteilung^.: Herr Kantor Reuter, 31. „ Kataster-Nr. 371 bis mit 376, 381 bis mit 3968 Abteilung Herr Lehrer Bergmann, 32. „ Kataster-Nr. 3968, 3978 bis mit 397/k7 Abteilung 4., Z6, 38, 39, 41 und 45 Abteilung 8: Herr SchützenhauSpachter Gruner, 33. „ Kataster-Nr. 398 bis mit 418 und 2018 Abteilung Herr Kauf ¬ mann Ernst Schubert jun. 34. „ Kataster-Nr. 1 bis mit 18 Abteilung 8: Herr Hilfslehrer Landgraf, 35. „ „ „ 27 bis mit 2714, 33 bis 338, 37 bis mit 378 Abtei ¬ lung 8: Herr Bahnmeister Kegel, 36. „ Kataster-Nr. 28 bis mit 288 Abteilung 8: Herr Kaufmann Richard Hering, 37. „ Kataster-Nr. 19, 20, 21, 22, 23, 25 Abteilung 8: Herr Lehrer Schulze. Alle Einwohner hiesiger Stadt fordern wir hierdurch auf, den Weisungen der Herren Zähler unweigerlich nachzugehen und ihnen jede gewünschte Auskunft zu erteilen. Dafern bei Ausfüllung der Listen Zweifel entstehen, ist der Rat der Zähler eivzuholen. Die Austeilung der Zählungslisten wird in den nächsten Tagen erfolgen. Die Listen sind aber erst am 2. Dezember dieses Jahres vormittags mit den erforderlichen Einträgen zu versehen und von Mittag desselben Tages ab zur Abholung bereit zu halten. Bei der Wichtigkeit der Zählung erwartet der unterzeichnete Stadtrat, daß die Ausfüllung der ZählungkOsten mit der größten Sorgfalt vorgenommen wird. Lichtenstein, am 27. November 1895. Der Ttadtrat Lauge. Bm. BetKrmtmachuW, die Sonntagsruhe betreffend. An den Adventssonntagen, also am L.» 8., LZ. und 22. Dezember dieses Jahres, ist in hiesiger Stadt die Beschchtigung von Gehilfen, Lehr lingen und Arbeitern im Handelsgewerbe, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen gestattet: 1. den Bäcker« von 6Vs bis 80s Uhr vormittags und von 12 Uhr mittags bis 8 Uhr abends; 2. den Fleischer« von Ms bis 8^/s Uhr vormittags, von 11 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags und von 1 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends; 3. den Händlern mit den übrigen Eß- und Materialwaren, sowie mit Heizuugs- und Beleucht««gsmaterial von 6'/s bis 8*/s Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends; 4. allen übrigen Händler« am I., 8. und IS. Dezember die ses Jahres von 11 Uhr vormittags bis 9 Uhr abends und am 22. Dezember dieses Jahres von 1 Uhr nachmittags bis 11 Uhr abends. Lichtenstein, am 26. November 1895. Der Stadtrat. Lange. Bm. Tagesgeschichte. *— Lichtenstein. Warnung für Eltern und Erzieher. Kaum hat sich eine dünne Eisdecke auf Flüssen und Teichen gebildet, so betreten waghalsige, unvorsichtige Kinder das Eis, das Schicksal geradezu herausfordernd. Wieviel Unglück dadurch entstehen kann, da« geht aus den Unglücksfällen hervor, die anderwärts vorgekommen find und über welche wir in den letzten Nummern berichtet haben. — Die scharfe, trockene Nord, und Ostluft, welche seit einigen Tagen durch die Lande fegt, heischt Vorsicht mit Rücksicht besonders auf die AtmungS- organe. „Mund zu" heißt es jetzt. Alles hat die Natur weise eingerichtet, die uns auch mit vielen Schutzmitteln gegen allerlei Gefahren ausgerüstet hat. Ein solches ist die Nase, denn sie dient nur wichtigen Zwecken und ist kemeswegs nur Riech organ. Zur Aufnahme fester und flüssiger Speisen besitzen wir den Mund, die Nase zur Aufnahme der Luftspeise. Diesen Respirator soll die Luft, die wir einatmen, zuerst durchlaufen; sie wird erwärmt, wenn sie zu kalt ist, wenn sie zu trocken sein sollte, feucht gemacht, und außerdem vom Staub gereinigt. Leider benutzen viele diese natürliche und nützliche AtmungS- Vorrichtung nicht und gewöhnen sich das Atmen durch den Mund an. So unschön diese Gewohnheit ist, so wenig förderlich ist sie für die Gesundheit. Der Rachen oder der Hals, wie man zu sagen Pflegt, hat darunter zu leiden. Ein kalter Luftstrom, der plötzlich den erhitzten Rachen trifft, kann sehr leicht Katarrh zur Folge habe», und, von Staub und un- nötiger Verweichlichung abgesehen, muß der „schlimme Hals" oft auf unvernünftiges Atmen zurückgeführt werden. — Wichtig für Hausbesitzer ist folgende Ent- scheidung des Reichsgerichts, die man im „Reichs- Anzeiger" findet: Die durch Polizeiverordnung den Adjacenten auferlegte Verpflichtung zum wiederholten Bestreuen der Bürgersteige bet Frostwetter behufs sofortiger Beseitigung der Glätte legt, nach einem Urteil des Reichsgerichts, 6. Zivilsenats, vom 29.