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Wochen- und RachrichMatt zugleich NtWfts-AMM für HchÄmf, W-Iih, Smsdorf, Ws-nf, KEM«, HmrichMt, Marim««. M«lsk«° Amtsblatt für den Stadttat zu Lichtenstein. S8. Jahrgang. . ——— M. 190. Kernsprechsteae Nr. 7. SvNNabeNd, htN 17. AllgUst Mrnsprechst.lle Nr. 7. 1895. iZNseS Blatt erscheint täglich (außer Sons- MS Festtags) abends für dm folgenden Lag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 28 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Hsstellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanit allen, Postboten, sowie die Austräaer entgegen. — Inserate werden die viergespaltem KorpuSzeile oder deren Naum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Freiwillige Fmerwchr Lichtenstein. Die Mannschaften der Freiwillige« Feuerwehr, sowie der Pionier- Kompanie haben Montag, den 19. August, Nachmittags 7 Uhr LA Minuten in voller Ausrüstung mit Laterue zur Uebuug auf dem Uebungs- Platze zu erscheinen und den weiteren Befehle» ihrer Herren Zugführer Folge zu leisten. Lichtenstein, den 16. August 1895. Pau! Geipel, Branddirektor. XL. Nach der Uebung Versammlung. ZwMgWersteigeMW. Das im Grundbuche auf den Namen Karl Heinrich Hauck in Mülsen St. Jakob eingetragene Haus-Grundstück, Folium 362 des Grundbuches, Par zelle Nr. 520 des Flurbuches und Nr. 305 L des Brandkatasters für Mülsen St. Jakob, 2,7 Ar umfassend, mit 71,1» Steuereinheiten belegt und ortsgericht lich auf 2600 Mark geschätzt, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise ver steigert werden und es ist SouKabe«d, der 21. September 1883, vormittags 10 Uhr als Anmeldetermi«, ferner Die«stag, der 8. Oktober 1883, vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermi«, sowie Dienstag, der 13. Oktober 1883, vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Verteil«»gsplans anberaumt worden. Die Rsalberechtigten werden aufgefvrdert, die auf dem Grundstücke lasten den Rückstände an wiederkshrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetcrmine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingcsehen werben. Lichtenstein, am 14. August 1895. Königliches Amtsgericht. Ass. Zimm ermann. UetSMtMKchMg. Auch in hiesiger Stadt soll die 25. Wiederkehr der Siegestage von 1870/71 und zwar am 18. August 1883 festlich begangen werden. Der Stadtgemeinderat hat zu diesem Zwecke die Veranstaltung ei»er Kircheuparade vormittags 8 Uhr, einer Platzmusik (auf dem Markte) vo« */s12 bis ^1 Uhr, eiues Cowcertes im Turngarte« (unterhalb des Schieß- Hauses) vo» '/-4 Uhr bis Uhr, und eines Fesikommerses im Gasthofe zum „Goldenen Adler" abends r/-8 Uhr beschlossen. Außer den bereits geladenen Vereinen und Personen, wird die gesamte Einwohnerschaft zur Beteiligung an diesen Festlichkeiten, sowie zur Schmückung und Beflaggung der Häuser aufgeforbert. Lie Aufstellung zur Kirchenparade erfolgt ^9 Uhr auf dem Marktplatze und soll die Zugsfolge durch noch oorzunehmende Losung bestimmt werden. Als Zugsordner sind Herr Otto Elle und Herr Otto Nötzold von hier bestimmt worden. Callnberg, am 15. August 1895. Der StadLgemeinderat. Prahtel, Bürgermeister. HozzmMM mzf FortzergLMchlmer Revier. Momtag, den 18. ds. Mts., vo« vormittags 8 Uhr a« sollen im Nümpfwald, und zwar in den Bezirken Vogelhsrd, Wachberg, Grubenberg und Streitwiese 70 Rmtr. weiche Brennscheite und Rollen und 80 Wellhdrt. weiches Brennreißig unter den gebräuchlichen Bedi«gu«ge» gegen sofortige Bezahlung ver steigert Wersen. Versammlung a» der »euen Waldhütte. Gräflich Schönburg'sche Forstverwaltuug ««d Rentamt For° derglauchau, am 8. August 1895. Poetzschke. Naake. Bolksbivliothek Mittwoch imd Sommbend von ^1^ bis ^1 Uhr. LagssMsOichtk. * — Lichtenstein, 16. Aug. Nachdem ge mäß 8 6 der Verordnung vom 16. Juli 1868 zu den in diesem Jahre vvrzunehmsnden Ergänzungs wahlen zur Handels- und Gewerbekammer zu Chem nitz die erforderlichen Wahlabteilungen für die Ur wahlen von dem Königlichen Ministerium des Innern festgestellt worden sind, wird über das Wahlverfahren hiermit folgendes bestimmt: Es sind zu wählen: 1. zur Handelskammer: in der den Amtsgerichtsbezirk Lichtenstein-C. umfassenden 25. Wahlabteilung 2 Wahl- männer; 2. zur Gewerbekammer: in der den Amts gerichtsbezirk Lichtensteiv-Callnberg umfassenden 38. Wahlabteilung 2 Wahlmänner. Mit der Leitung der Wahlen ist die Königliche Amtshauptmannschaft Glauchau beauftragt, als Wahltag zu den vorgedach ten Wahlen aber Mittwoch, der 11. September 1895 und als Zeit der Abgabe der Stimmen sind die Stunden von vormittags 11 bis nachmittags 2 Uhr festgesetzt worden. Als Wahllokal sür die Han delskammer ist der kleine Saale im Gasthause zum goldenen Helm in Lichtenstein, und als Wahllokal für die Gewerbekammer der Rathaussaal in Lichten stein bestimmt worden. Stimmberechtigt und wähl bar 1. zur Handelskammer find alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäfts angehörige Kaufleute und Fabrikanten, welche a. ein nach Z 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 abgeschätz tes Einkommen von über 1900 Mk. haben, b. 25 Jahre alt und nicht noch den gesetzlichen Bestim mungen von dem Stimmrechte in der Gemeinde oder infolge der Verübung eines Verbrechens oder Ver gehens von den staatsbürgerliche» Rechten ausge schlossen sind, ferner die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Bezirke belegenen fiskalischen und kommunlrchen Gewerbsanstalten, Eisenbahn-, Schiff- fahrts-, Bergwerks-und Steinbruchs-Unternehmungen, soweit sie den unter b angegebenen Bedingungen ge nügen, beziehentlich das unter a angegebene Einkorn- I men erreichen; 2. zur Gewerbekammer alle dem Bezirke angehörigen Gewerbetreibenden, welche a. als Kaufleute oder Fabrikanten ein nach Z 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 abgeschätztes Einkommen von über 600 Mk. — aber nicht über 1900 Mk. — haben, d. ohne zu den Kaufleuten oder Fabrikanten zu gehören, ein der artiges Einkommen über 600 Mk. beziehen, o. den Bedingungen unter 15 entsprechen. DieStimmberechtig- ten werden hiermit aufgefordert, ihre Stimmzettel mit dem vollständigen Namen und Wohnorte der von jeder Wahlabteilung — wie vorstehend angegeben — zu wählenden Anzahl Personen an dem festgesetzten Tage, sowie innerhalb der bestimmten Stunden in Person abzugeben und, da Wahllisten für diese Wah len nicht aufgestellt werden, bei der Anmeldung zur Abstimmung der Quittung über die Entrichtung der Einkommensteuer im zuletzt vorhergegangenen Termine so weit hierüber besondere Steuerzettel ausgestellt sind, die Quittung über die Bezahlung des letzten fälligen Betrags für die Handels- und Gcwerbe- kammer beizubringen, auch auf Verlangen des Wahl vorstehers das Vorhandensein der oben unter b an gegebenen Erfordernisse nachzuwetsen. Bon mehreren persönlich haftenden Teilhabern eines und desselben Gewerbeunternehmens ist jeder wahlberechtigt, dafern das abgeschätzte Einkommen des Unternehmens durch die Zahl der Teilhaber dividiert, den gesetzlichen Census als Quotienten ergiebt. Entgegengesetzten Falles haben die Teilhaber denjenigen unter sich zu bestimmen und zu legitimieren, welcher das Wahlrecht ausüben soll. Juristische Personen haben durch ihren Vorstand den Träger ihres Wahlrechtes zu bezeich nen. Für fiskalische oder kommunliche Gewerbs- Unternehmungen steht das Wahlrecht den den Letzteren Vorgesetzten Beamten oder den an ihrer Statt von der Dienstbehörde bezeichneten Personen zu. * — Callnberg , 16. Ang. Gestern und heute fand hier unser diesjähriger Jahrmarkt, leider bei recht unfreundlicher Witterung, statt. Es dürfte dies nicht dazu beigetragen haben, den Geschäftsumsatz recht schwungvoll zu gestalten und man hörte auch vielfache Klagen. * — S t. Egidieu , 14. Ang. Das Sedanfest wird auch tn unserem Orte in patriotischer Weise gefeiert. Auf Veranlassung des K. S. Militärver- eins hat sich aus verschiedenen Vereinen ein Komitee gebildet, welches in einer Sitzung folgendes Arran gement getroffen hat. Früh 5 Uhr Reveille, an welcher sich sämtliche Vereine durch Deputationen beteiligen. Im Laufe des Vormittags großer Schul- aktus, nachmittags Feldgottesdienst, hierauf Festzug, unter Borantritt einer reitenden Abteilung und meh rerer Festwagen. Abends Kommers auf beiden Sälen im Orte. — An das König!. Sächsische Kriegsministerium haben zahlreiche Sattler und in Militäreffektenfabriken beschäftigte Arbeiter und Arbeiterinnen eine Petition gerichtet, in welcher gebeten wird, in den Verträgen zwischen dem Kriegsministerium und den sich ffm Militärarbeit bewerbenden Firmen folgende Bestim mung aufzunehmen: „Der Unternehmer verpflichtet sich, die übernommene Arbeit in eigenen Werkstätten anzufertigen. Das Weitergeben derselben an Zwischen unternehmer und Hausindustrielle ist untersagt". Ferner wird gebeten, die dem Kriegsministerum un-