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Wochen- und NachnchtMatt zugleich Itslhästs-Anjnkkr str Hohadsrf, KNlitz, SmÄorf, Wsdsrf, ÄSOit», Htmichsort, Mmeinis«. Mülstu. Amtsblatt für de« Stadtrat zu Lichtenstein. — — — . . - - ... , — M. 140. Fernsprechst-ue Nr. 7. Donnerstag, dm 20. Juni FemrsprechstMe N«. 7. 1895. Mäst» Blatt erscheint "glich lantzer Sonn- Ww Festtags) abends für den folgere« Äg7^^lj^ich«^^ 1 Mark 25^ — Einzelne Nummert« Pfennige. Wellungen nehmen außer der Expedttion m Lichtenstein, Markt 178, alle Kaisers. Postanstatten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die vicrgespalts» Korpusznle oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekMNLMKchMg. Montag, den 24. Juni dss. Js., vormittags vo« S Uhr ab sollen in der Restauration zur „Ceutralhalle" hier eine Partie Haus- und Wirtfchaftsgsräte, sowie Kleidungsstücke (Fund-, Pfand- und Nachlaß- gegenstände) cm den Meistbietenden durch den städtischen VollstreÄungsbeamten, Herrn Wachtmeister Hengst, öffentlich versteigert werden. Callnberg, am 15. Juni 1895. Des Bürgermeister. Prahtel. BetMNtmachMg. Nachdem am 30. vorigen Monats auch der S. Termin des Stadt- pp. Anlage« fällig gewesen ist, werden die Beitragspflichtigen an die Bezahlung u mit dem Bemerken hiermit erinnert, daß nach Ablauf der laufenden Woche gege alle SäNMigen das Beitreibungsverfahren eröffnet werden wird. Weiter erinnern wir daran, daß Ende dieses Monats der H. Termin der Nblösu«gsre«ten fällig wird. Calinberg, am 18. Ium 1895. Der StadtgemeiRderat. Prahtel, Bürgermeister. GrKsMtzMgs-GsrsteiM'Mg. Nächsten Sonntag, den Z3. JnnL, «achm. 3 Llhr soll die Gras- Nutzung auf dem neu angetansten Fnsdhofsplatze, sowie einige Teile des alte« Friedhofzaunes meistbietend versteigert werden. Nüdlitz, .den 19. Juni 1895. Der Kirche«vorsta8d. LKgesgeschichis. *— Lichtenstein. Dis günstigsten Ernteaus» sichten sind schon häufig in wenigen Augenblicken durch Hagelschlag vernichtet und damit die Hoffnungen der be treffenden Landwirte zerstörtworden. DieZeitderGesahr ist angebrochen. Wohl giebt cs Orte, dis seit vielen Jahren von Schaden bringendem Hagelwetter ver schont geblieben sind, bedroht aber sind alle Gegen den. Wer sich deshalb vor Verlust bewahren will, de? versichere seine Ernte noch zu rechter Zeit. — Die Ablieferung der Zählformulare seitens de? Zähler an dis Gemeindebehörde muß bis zum 19, dieses Monats beendigt sein. Den Gemeinde behörden harrt dann dis Aufgabe, das ihnen von den Zählern zu fließende Material der genauesten Prüfung zu unterziehen. Die hierbei erforderlich werdenden Ergänzungen und Berichtigungen sind stets auf den Stand vom 14. Juni d. I. zu beziehen. Auf Grund der geprüften und richtig gestellten Kon trolllisten find sodann die Gemeindcbogen auszusüllen. Alle diese Arbeiten müssen bis zum 29. Juni d. I. beendet sein. DaS gesamte Material ist sodann von Gemeinden von weniger als 2000 Einwohnern läng stens bis zum 1. Juli, von größeren Gemeinden längstens bis 15. Juli und zwar von den Stadt räten in Leu Städten mit rev. Städteordnung dem Statistischen Bureau des Königl. Ministerium des Innern, vo» den übrigen Gemeindebehörden den Amtshauptmanuschastsn zu übersenden. Das Sta tistische Bureau des Königl. Ministeriums des In nern, welchem auch von den Amtshauptmarmschasten das von ihnen bezirksweise gesammelte Material zu- zuftellen ist, hat das letztere zunächst einer nochmaligen ins Einzelne gehenden Revision zu unterwerfen. Aus den revidierten Zählungsmaterialien hat endlich das Statistische Bureau die erforderlichen statistischen Uebersichten rc. aufzustellen und dem Kaiserlichen Statistischen Amte zu Berlin zur weiteren Bearbei tung zu übersenden. — Von vielen Seiten wird über massenhaftes Auftreten des Stachelbeerspanners geklagt. Als un fehlbares Tötungsmittel des Spanners wird in Wasser ausgelöstes Salz angewendet. Werden die Sträuche? damit begossen, so soll alles Ungeziefer zu Grunde gehen. — Da gegenwärtig die Zeit der Rosen ist, so dürften nachstehende Ausführungen gewiß einigem Interesse begegnen: Die Legende wußte die mannig fachsten Beziehungen zwischen den Heiligen der Kirche und der Rose herzusteüsn. Maria wurde zur Rosen königin, der Kalt der sich erschließenden Knospe mit dem ihrigen vereinigt. Aber der fromme Sinn der ersten Bekenner des Christentums war mit diesem Zusammenhang noch nicht zufrieden. Weit über die Anfänge des jungen Glaubens hinaus wurde eine Legende geschaffen, welche von der Rose mit tausend fachem Geäst überrankt ist. Als der gestürzte Luzifer wieder den Himmel erklettern wollte, bediente er sich eines Rosenstrauchs als Leiter. Doch der Herr bog die Zweige nieder, welche bisher aufrecht gewachsen waren. Da mußte denn der Höllenfürst wohl oder ' übe! von feinem Unterfangen abstehen. Nm nun sich zu rächen, bog dieser auch die Dornen nieder, so daß sie bis heute herabgekrümmt geblieben sind. Die erste rote Rose erblühte, als Eva in dis Sünde fiel. Das Blut stieg ihr in dis Wangen ob ihres Ver gehens, und die Rosen, welche ringsum im Paradies wuchsen, nahmen diese Farbe an. Dis Moosross ist der Legende nach entstanden aus einem Bluts tropfen Christi, welcher in das Moos fiel. Die heilige Elisabeth wollte einst bei einer Hungersnot den Armen heimlich Brot bringen. Als sie die Wart burg hinunter schritt, begegnete ihr jedoch ihr Gemahl, der Landgraf von Thüringen. Rauh, wie sein Wesen war, befahl er ihr, den Korb, welchen sie trug, zu öffnen. Zitternd gehorchte die Fürstin; doch statt des Brotes lagen Rosen dann. Der kirchliche Kult, welcher mit der Rose getrieben wurde, konnte nicht ohne Einfluß bleiben auf die profane Anschauung des Volkes. Vor Allem wurde dis Kunst davon befruchtet. Eines ihrer herrlichsten und charakte ristischsten Gebilde ist die Steinrose, mit welcher die mittelalterliche Gothik die Kirchen ausschmückte. So wurde diese Blume als Symbol der Reinheit und Tugend mit strengster Wahrung dieser Auffassung gefeiert. In Frankreich begeht noch heute jeder noch so winzige Ort sein Rosenfest. Die sittsamste Maid desselben wird zur Rojenkönigin gewählt. Auch in den anderen Staaten, selbst mit protestantischer Be völkerung, hat sich dieses ursprünglich kirchliche Fest bis in unsere Zeit erhalten. In mehreren streng katholischen Ländern, zumal in Tirol, gilt die Sitte, daß verlobte Burschen eine Rose im Knopfloch tragen — als Warnung für junge Mädchen, deren Gefallen sie etwa erregen. Unter dem Zeichen dieser Blume find ferner unzählige Gesellschaften und Verbindun gen zusammengstrsten. — Die Generalkommandos haben auch in diesem Jahre die Regiments- und Bataillonskommandeure angewiesen, Soldaten zur Unterstützung ihrer Ange hörigen bei der Ernte, soweit die dienstlichen Interessen dies gestatten, in die Heimat zu beurlauben. Die Urlaubsgesuchs sind, soweit sie von Privatleuten aus gehen, direkt an die Regiments- oder Bataillons kommmandos zu richten. — Eine Warnung möge der folgende Fall sein. Am Abend des 31. Oktober v. I. kam der Neger Harrison, welcher einer Artistengesellschaft angehörte, in das Lokal des Gastwirtes Martin Blech in Han nover. Der gleichzeitig anwesende noch nicht 18 Jahre alte Hausdiener Kühn bot dem Neger ein Glas Bier an, dieser aber erklärte, Schnaps sei ihm lieber. Als der Schwarze den Schnaps mit Grazie vertilgt hatte, bot ihm Kühn 1 Mark, wenn er noch drei Schnäpse trinke. Harrison war sofort dazu bereit, trank die Schnäpse und erhielt die Mark. Er wmde nun etwas animiert und rühmte sich, er könne noch fünf Schnäpse trinken. Kühn bot zwei Mark, wenn er innerhalb 15 Minuten die Schnäpse ver tilge. Nun mischte sich Blech hinein und meinte Harrison möge solche Dummheiten unterlassen. Da aber der Neger ungemütlich wurde und die Schnäpse verlangte, so gab ihm Blech dieselben. Die neun Schnäpse, welche der Neger nunmehr getrunken hatte, machten Liter aus. Der Neger starb noch in derselben Nacht an akuter Alkoholvergiftung. Das Landgericht Hannover verurteilte am 22. März Kühn zu einem, Blech zu zwei Monaten Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung. — Die von Blech eingelegte Revision, welche die ganze Schuld dem toten Neger aufbürdete, da er seinen freien Willen gehabt habe, wurde am Montag vom Reichsgericht verworfen. — Chemnitz, 17. Juni. (Gerichtssitzung der Strafkammer I.) Der im Jahrs 1859 geborene, bereits vorbestrafte und erst im März d. I. wieder aus der Strafanstalt entlassene Fuhrknecht und Hand arbeiter Loms Wilhelm Fritzsche m Heinrichsort und dessen Ehefrau, die im Jahre 1861 geborene Marie Wilhelmine Fritzsche geb. Schmidt aus Glauchau, i waren verschiedener Strafthaten angeklagt. Zunächst ist ihnen zur Last gelegt, gemeinschaftlich am 5. und 6. Februar 1892 dis KnappschafrZkrankenkasse bei der Gewerkschaft Deutschland in Oslsnitz durch Vor spiegelung wahrheitswidriger Thatsachen zur Hin gabe eines dem p. Fritzsche Anspruch auf Gewährung von Krankengeldern gebenden Krankenscheines zu ver anlassen versucht und sodann zwei Tage später unter gleichen wahrheitswidrigen Angaben das Vermögen der gedachten Kasse dadurch zu beschädigen versucht zu haben, daß sie dem Bergdirektor K. ein von ihnen zuvor in rechtswidriger Absicht verfälschtes Zeugnis vorlegtsn und ihn dadurch wiederum zur Hergabe eines Krankenscheines zu bestimmen suchten. Weiter war dem Ehemann Fritzsche ein im Jahre 1893 zum Nachteile des Gastwirts R. in Würschnitz ver übter Betrug ihn Höhe von 116 M., ein im April 1895 im B.'schen Gutsgehöfte daselbst verübter Haus friedensbruch und gleichzeitig das Vergehen der Be drohung, weiter endlich zu Last gelegt, dem ihn wegen dieser Strafihaten festnehmenden Ortspolizeidiener Widerstand geleistet, sich thätlich an demselben ver griffen und ihn beleidigt, auf der Straße sodann durch lautks Schreien ruhestörenden Lärm verübt und in der Arrestzelle vorsätzlich 2 Kübel zerschlagen zu haben. Wegen gewinnsüchtiger Urkundenfälschung und versuchten, sowie vollendeten Betrugs, Haus- sriedensbruchs, Bedrohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, Sachbeschädigung und ruhestörenden Lärms wurde Fritzsche zu 5 Monaten Gefängnis und 1 Woche Haftstrafe, welch letztere als durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt erachtet wurde, verurteilt, während die verehel. Fritzsche des ihr Beigemessenen halber freigesprvchen wurde. — Chemnitz, 17. Juni. Auf dem hiesigen Hauptbahuhofe wird gegenwärtig eine Anlage herge stellt, die dazu dienen soll, im Winter die während der Zugspausen, namentlich während der Nacht, ruhig stehenden Personenwagen zu Heizen, damit diese bet Abgang der Züge bereits genügend erwärmt sind. Bekanntlich ist ein rechtzeitiges Änwärmen der Züge vor ihrer Abfahrt bisher nicht immer möglich ge wesen, weil es in der Praxis nicht angängig war, die Zuglokomotiven, welche den Dampf hierzu abzu geben hatten, in allen Fällen zeitig genug an die Züge fahren zn lasten. Die Einrichtung besteht