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Wochen- und Nachrichtsblutt zugleich AtsWs-AMitt für Hchulms, Wlih, Kemdsrs, Küsdorf, Ä-ßWir», Hkinriihssrt, Marit«»« u. Mölsc». Amtsblatt für de« Stadtrat z« Lichtenstein. «H. Iahrzavg. M. 130. Fernsprechstelle Nr. 7. Sonnabend, dm 8. Juni Fernsprechstelle Nr. 7. 1895. Mese» Blau erscheint täglich (außer Sonn» Md Festtags» abends für den lolgevden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. -- Wellungeu nehmen autzer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaisers. PostanstaUeu, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalteW Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BekMUtMKchMH. Gemäß Z 24 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend,, vom 3. Dezember 1868 and Z 11 der dazu gehörigen Ausführungs-Verordnung vom 4. Dezember 1868 machen wir bei der jetzt vorzunehmenden Revision der Land tagswahilisten auf das jedem Beteiligten zustehende Recht der Einsichtnahme von den letzteren und die Notwendigkeit, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig anzubringen, andurch aufmerksam. Wer ferne Stimmberechtigung auf Steuerentrichtung außerhalb seines Wohnortes zu gründen gemeint ist, hat dies unter Beibringung des nötigen Nachweises hrer anzuzeigen. Lichtenstein, am 6. Juni 1895. Der StadLrat. Lange. Bm. Bolksbibliothek Mittwoch und Sommbend vor; ^12 bis Ahr. ZrmNgsverstsigerMg. In Sachen der zwangsweisen Versteigerung des auf den Namen Ernst Hermann Bogel in Hohndorf eingetragenen Grundstückes, Follum 31 des Grund- und Hypothekenbuches für Hohndorf, Brandkataster Nr. 26 L für Hohn dorf, wird auf Antrag des betreibenden Gläubigers unter Aufhebung der Ter mins vom 2. Juli 1895 zur Versteigerung und vom 11. Juli 1895 zur Ver kündung des Vsrteilunasplanes anderweit Dirmstag, der 9. Juli 18-kF, vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermi« und Dienstag, der Z6. Juli I8NH, vormittags 10 Uhr als Termi« zur Berküuduug Zes Berteiluugsplaues anbsraumt. Lichtenstein, den 5. Juni 1895. Königliches Amtsgericht. Aff. Zimmermann. LsgssgeschLchts. * — Lichtenstein. Es wird darüber gesprochen, daß in der Nacht vom 1. zum 2. Pfingstseiertag zwei patrouillierende Schutzleute dazu kamen, wie ein junger Mann die Warnungstafel mit Pfahl, welche an der Eck' der Glauchauerstraße unk des nach dem Bahn hof führenden Fußweges ausgestellt ist, aus dem Erd boden herausgewuchtet und quer über die Straße gelegt hatte. Der junge Manu mag allem Ver muten nach nicht geringen Schreck gehabt haben, als er sich in den Händen der Aufsichtsorgane befand. — Hoffentlich bleibt diese Angelegenheit nicht «n- gesühnt. * — Schutz gegen Walbbrände. Gewiß ist es für den Stadtbewohner ein unabweisbares Bedürf nis, nach des Werktags Last und Mühen in frischer Wald- und Bergluft Erholung zu suchen, aber wo Licht ist, da ist auch Schatten. Leider bergen die Massenmanderungen in den Wald eine nicht unbe- trächtliche Gefahr. Alljährlich kommen im Frühjahre und Sommer aus allen Gauen die Hiobsposten von Waldbränden, dieser schrecklichen Geißel der Wälder, die in wenigen Stunden vernichtet, was Tausende fleißiger Hände in Jahrzehnten gehegt und gepflegt haben. Da zieht nun der Städter hinaus, erfrischt sich an der reinen Waldlust und — raucht dabei. Nicht mit Unrecht darf man wohl die Frage uuf- werfen: Ist das Rauchen in diesem Falle verständig oder gehört cs zur Erholung? Wer will es einem Forstmanns oder Landmanne verdenken, daß ihn Grimm erfaßt, wenn er rauchende Touristen sieht und der Gefahren gedenkt, die durch die geringste, vielleicht nur durch ein anregendes Gespräch hervor- yerufene Unachtsamkeit bei dem Gebrauche von Streichhölzern, dem Wegwerfen von Cigarren- und Cigarettenstumpfen und durch dergleichen mehr dem Walde drohen! Gesetzlich ist das Rauchen von Ci garren und offene- Pfeifen im Walde unbedingt verboten. Einsichtige Touristen, denen der Wald lieb und wert ist, sollten durch Beispiele und gelegent liche, den Umständen angepaßte Belehrung dahin wirken, daß Schäden und Scherereien erspart bleiben. * — Zur wiederholten Kenntnisnahme! Es herrscht in einem Teile des Publikums noch vielfach Unklar heit darüber, was man zu thun hat, wenn man sich auf Zeitungsgesuche melden will, in denen es heißt: „Offerten (oder Angebote, oder Meldungen) abzu- gebni unter Chiffre ... in der Exped. d. Bl.", z. B.: „Gesucht wird ein zuverlässiger Kutscher. An erbieten wolle man unter Chiffre X. U. 24 richten an die Exped. d. Bl." Bei allen derartigen An zeigen ist die betreffende Zeitung« - Expedition nicht in der Lage, auf etwaige Anfragen irgend welche Auskunft über den Namen rc. des Jnseratenaufgebers zu geben. Wenn es heißt: „Angebote (Meldungen, Offerten) abzugeben in der Exped.", so besagt dies, daß Reflektanten ihr Angebot rc. schriftlich in der betreffenden Zeitungs-Expedition niederzulegen haben und zwar unter Kouvert, auf welchem dann die in dem Inserat aufgebene Chiffre zu vermerken ist. Die Expedition sammelt dann alle die einlaufenden Briefe und händigt sie dem Auftraggeber bei dessen Nach frage in der Expedition ein. Da der Jnseratenanf- geber in sehr vielen Fällen der betreffenden Zeitungs- Expedition nicht Persönlich bekannt ist, ist es von Wichtigkeit, den Offerten niemals Zeugnisse oder Papier von irgend welchem Wert im Original bei zulegen, sondern stets nur Abschriften. * — In wenigen Tagen werden in Sachsen etwa 27,000 Zähler zusammentreten, welche die Verwal tung eines Ehrenamtes freiwillig übernommen haben, um das Austeilen und Abholen von etwa IZft Mil lionen Zahlpapieren zu besorgen. Es handelt sich hierbei um dis Wiederholung der im Jahre 1882 zuerst im Deutschen Reiche unternommenen Berufs- und Gewerbezählung. Gesetzgebung und Verwaltung haben es schon längst als ein Bedürfnis empfunden, über die voraussichtlich bedeutenden Wandlungen, welche seit 13 Jahren in der Bodenbenutzung, in Gewerbe und Handel, in dec Verwendung mechanischer Hilfskräfte bei der Industrie und bei der Landwirt schaft stattgesunden haben, ein klares Bild zu er langen. Mehr noch als dis in 5jährigen Zwischen räumen wieselkehrenden Volkszählungen, über deren Notwendigkeit in keinem modernen Kultur staats noch ein Zweifel erhoben wird, soll diese Berufs- und Gewsrbezählung dazu diene», die Kenntnis eines ge wissen Zeitabschnittes in unserer gesamten Ent wickelungzufördern, und Mittel an die Hand geben, die Beurteilung der sozialen Zustände zu erleichtern. Es steht zu erwarten, daß die Haushaltungsvorstände, die Gewerbetreibenden aller Art, die Fabrikbesitzer und deren Vertreter, sowis dis Landwirte die Wich tigkeit und Tragweite der beabsichtigten Erhebung sich vor Augen halten werden, und es ist zu hoffen, daß überhaupt Jeder nach seinem Telle dessen ein gedenk sei, daß er eine öffentliche Pflicht im Inte resse von Gemeinde und Staat, sowie vom deutschen Volke erfülle. * — Ueber einen neuen gewerblichen Schwindel berichtet der „Geschäftsfreund": Kleiderstoffe werden bekanntlich meist doppelt breit gewebt und der Länge nach gefaltet, so daß nur die eine Hälfte der Stoff breite nach außen liegt. Dies hat nun einen ver schmitzten Gaüner auf den Einfall gebracht, einen Kleiderstoff, reinwollenes Kammgarngewebe, Geraer Ursprungs, in der zu Tage liegenden Hälfte dichter weben zu lassen, als in der anderen. Die Ware wird für den Verkauf selbstverständlich so gelegt, daß die dichtere Hälfte sichtbar ist, während der Schwin del sofort erkennbar wird, wenn man die Ware aus einanderlegt und die ganze Breite gegen das Licht hält. Der Greiz-Geraer Fabrikanten-Verein hat sich mit dem genannten Fachblatt in Verbindung gesetzt, um den Erfinder dieses Schwindels zu ermitteln. * — Das sächsische Ministerium des Innern soll nach einer vorliegenden Mitteilung hinsichtlich der Lohnzahlungen im Einverständnis mit dem evange lisch-lutherischen Landes-Consistoriumverordnet haben, daß im Königreiche Sachsen Auszahlungen und Ent gegennahme von Lohn an Sonntagen unter das Ve bot § 106 b Absatz 1 der Reichs-Gewerbc-Oednung fallen. Dieses Verbot untersagt absichtlich ganz all gemein jede Beschäftigung „im Betriebe" der betref fenden Unternehmungen, und sei auch die Auszahlung von Lohn zu den Betriebshandlungen zu rechnen. — Fleischer Ehrlich in Dresden gewann ein Pferd in der Lotterie — zu seinem Unglück. Zu Pfingsten fuhr er damit aus, das Pferd ging durch und Ehrlich wurde so verletzt, daß er starb. — Leipzig, 5. Juni. Das Leipz. Tagebl. meldet: Bei der heute morgen stattgehabten Jahres feier der Leizigsr Mission ordnete der Oberkon» sistonalpiäsidem Reichsrat Dr. v. Staehlin-Müncheu sechs Missionare und einen Landwirt zum Missions dienst ab. Von diesen gehen zwei nach Indien und fünf nach Ostafrika. Die Einnahmen der Leipziger Mission betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 374000 M., die Ausgaben 356000 M. Sowohl in derTamulen-Mission in Indien, als auch in der Heiden-Mission in Ostafrika sind in dem letzten Jahre trotz des Verlustes einiger Missionare große Fort schritte zu verzeichnen. — Leipzig, 5. Juni. In den Straßen Leipzigs erregte während der Pfingsttage ein hoch- gewachsene? sonnengebräunter Unteroffizier der deut schen Schußtruppe Aufsehen. Er hatte durch sein Hierherkommen einer Familie große Freude bereitet, denn vor 6 Jahren war er in Unfrieden von feinen Eltern geschieden, die den Sohu, welcher Lithographie srlernt"hatte, gern ziehen ließen, da er ihnen viel Kummer bereitete. M. hatte nichts von sich hören lassen, denn er war entschlossen gewesen, dies nicht eher zu thun, als bis er sich eine selbständige Exi stenz gegründet haben würde. Das ist ihm durch tapferes Verhalten auch gelungen und am 23. Mai kam er in Hamburg auf Urlaub an, um alsbald in die Arme seiner Eltern zu eilen. — Mülsen St. Iakob , 4. Juni. Testern vormittag verunglückte ein Vorturner des hiesigen Turnvereins dadurch, daß derselbe auf dem Turn platz am Reck den Riesenschwung machte, dabei aber herabstürzte und den rechten Vorderarm brach. — Herrn Kaufmann Alban Schädlich in Plauen i. B., der am 24. März unter Lebensge fahr ein achtjähriges Mädchen aus der hochange schwollenen Elster gerettet hat, ist für seine mutige That die Lebensrettungsmedaille in Silber verliehen worden. — Der „Vogtl. Anz." inPlauen erhält aus New - Jork folgende Zuschrift, deren Abdruck sächsi schen und böhmischen Blättern empfohlen wird: „Ich bin als junges elternloses Mädchen aus Hamburg nach New-Jork gereist, um mein Glück zu suchen, das ich auch teilweise gefunden habe. Ich besaß da mals freilich kaum so viel, um die Mittel für die Ueberfahlt zu bestreiten. Ein glücklicher Zufall führte mich einem reichen alleinstehenden Herrn zu, dem ich die Hauswirtschaft besorgte. Es war ein menschenscheuer, sonderbarer Mann, der weder von seiner Vergangenheit noch von seiner Heimat oder von seinen Verwandten sprach. In der letzten Zeit