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WMMsMiWM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich NtMsts-AAMkt fir Hohndorf, Wüß, Knasdorf, Kisdorf, Ä.COicn, Kkimchssrt, Maricnm». Milse». Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. Jahrgang. -— Nr. 21. Freitag, den 25. Januar 1895. Mtses Blatt erscheint täglich lautzer Sonu« Mb Kestiagss abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 1« Pfennige. —: fZsftellnngen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 17S, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalteW Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BMrmtMKchNW, -betreffend den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre frei willig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine ein- treten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppenteil melden will, hat vorerst bst dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seins Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheines. Die Erteilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: a. von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, d. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich unladelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Truppenteils zu wenden, bei welchem sie bienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihrs Annahme. 5) Dis Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheines. 6) Dis Einstellung von Freiwilligen findet in der Zeit vom 1.'Oktober bis zum 31. März, in der Regel amRekruten-Einstellungs- term ! n — im Oktober — und nur insoweit statt, als Stelle» ver fügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungs- termin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Frei willigen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7) Den mit Meldescheinen versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vorteil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armes und Erreichens der Unteroffiziers- Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilver- sorgungsschem bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mann schaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährige« aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhält nisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aus hebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung ober des Truppenteils nicht. Alle Amtsblätter werden um Abdruck dieser Bekanntmachung ersucht. Dresden, den 22. Januar 1895. Kriegs - Ministerium. von der Planitz. LKgesgeschichte. *— Lichtenstein, 24. Jan. Am gestrigen 23. Januar waren 10 Jahre vergangen seit dem Tage, an dem durch ein gräßliches Unglück auf dem Helene- und Jdaschachte in Hohndorf viel Herze leid über viele unserer Bergarbeiterfamilien gebracht wurde. Infolge böser Wetter fanden am 23. Januar 1885 17 Bergleute des genannten Werkes ihren Tod. 12 davon verbrannten durch Schlagwetter, während 5 an den Verbrennungsprodukten letzterer, den sogen. Nachschwaden, erstickten. Von den Verunglückten waren 13 verheiratet, die übrigen ledig. *— Der erzgebirgische Gauverband der Ge werbevereine, welcher die Städte Zwickau, Glauchau, Reichenbach, Crimmitschau, Meerane, Werdau, Göß- nitz, Hohenstein, Ernstthal, Lichtenstein, Penig, Wal denburg Aue und Schneeberg und die Ortschaften Steinpleis und Gersdorf umfaßt, wird sich Sonntag, den 3. Februar, in Werdau zu einer Delegierten sitzung unter dem Vorsitz des jetzigen VerbaodSvor- sitzenden Herrn Lokalrichters Müller vereinigen. Bei dieser Gelegenheit wird über die Entscheidungen auf diejenigen Gesuche, welche infolge der auf dem letzten Gauverbandstage in Crimmitschau gestellten Anträge an die König!. Generaldirektion der sächs. Staats- bahnen wegen Einführung verschiedener Berkehrser leichterungen und an die Handels- und Gewsrbekam- mer Plauen und Chemnitz wegen Vermehrung der Mitglieder gestellt wurden, berichtet und weiter über Regelung der Geschäftsführung innerhalb des Gau verbandes und über etwa zu stellende Anträge bei dem dieses Jahr in Bischofswerda statifindenden Ver bandstag sächs. Gewerbevereine beraten werben. — Eine für Fortbildungsschüler sehr beachtenswerte Entscheidung hat das Reichsgericht getroffen: Die „Thür. Lehrer-Ztg." berichtet darüber: Ein Lehrer befahl einem Fortbildungsschüler während des Unterrichts, die Bank zu verlassen. Der Schüler widersetzte sich der Aufforderung des Lehrers. Dieser zeigte den Schüler beim Strafrichter an und der Bursche wurde denn auch zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Auf eingelegte Berufung kam dieses Urteil bis vor die höchste Instanz im Reiche, das Reichs gericht, und dieses entschied wie folgt: Der Lehrer, welcher in der Fortbildungsschule das Aufsichtsrecht ausübt, ist als Beamter anzusehen, der zur Voll streckung von Anordnungen der Obrigkeit berufen ist. Demgemäß ist der einem solchen Lehrer bei Aus übung dieses Rechtes geleistete Widerstand als Wider stand gegen die Staatsgewalt nach Z 133 des Straf gesetzbuches zu bestrafen. In dem vorliegenden Falle war daher die vorschriftsmäßig eingewendete Beru fung zu verwerfen und die ihm vom Gericht zudiktierte Gefängnisstrafe von 14 Tagen aufrecht zu erhalten. — Gefälschte Zinsscheine der 3prozentigen Reichs anleihe sind in letzter Woche mehrfach ««gehalten worden; Diejenigen, welche die Falsificate von frem den Personen angenommen haben, erleiden natürlich Verluste, da die Reichsschuldenverwaltung keinen Er satz leistet. Es ist daher nur anzuraten, Zinsscheine, die ursprünglich gar nicht als Zahlungsmittel ge schaffen wurden, gar nicht oder nur von ganz bekann ten Persönlichkeiten in Zahlung zu nehmen. — Dresden, 22. Jan. Bei der demnächst erfolgenden Besetzung der beiden oberen Bürger meisterstellen in Dresden dürfte es interssant sein, zu erfahren, was dieselben an Gehalt einbringen. Der Oberbürgermeister bezieht ein bares Gehalt von 15000 Mk., außerdem gegen 3000 Mk. für die Ber- waltung der Güntzstiftung und etwa 1000 Mk. aus der Bergmannstiftung als Repräsentationsaufwand. Der zweite Bürgermeister erhält 11000 Mk. und ebenso wie der Oberbürgermeister gegen 3000 Mk. aus der Güntzstiftung. Dem dritten Bürgermeister fallen 10000 Mk. zu. Für die 9 Stadträte zahlt die Gemeinde insgesamt 66400 Mk. und zwar in folgender Abstufung: 8700, 8400, 8100, 7700, 7409, 7100, 6700, 6300 und 6000 Mk. — Chemnitz, 23. Jan. Von der Straf kammer II. des hiesige» Landgerichts wurde gestern der Redakteur der Burgstädter „Volksstimme" A. Ernst Krahl in Burgstädt, der Redakteur des „Be obachters" Emil Rosenow in Chemnitz und der Re dakteur des „Der Wähler" Otto Carl Pollender in Leipzig wegen Beleidigungen durch dis Presse ver urteilt und zwar: Krahl zu 7 Monaten, Rosenow zu 2 Monaten und Pollender zu 1 Monat Gefäng nis, auch wurde auf Veröffentlichung des Urteils im „Beobachter", in der „Volksstimme" und im „Chem nitzer Tageblatt" erkannt. — Chemnitz, 23. Jan. Castan's Panopti kum wurde heute, Mittwoch, mittag eröffnet. Der erste Bursche war ein Knabe, für den der Großvater ein Billet löste. Zahlreiche geladene Gäste, darunter die Herren Justizrat Dr. Enzmann, Vorsteher des Stadtverorduetenkollegiums, Polizeihauptmann Liebe, Branddirektor Weigand, wie Vertreter der Presse, hatten sich eingefunden, um der Eröffnung des Pa noptikums beizuwohnen. Herrn Castan, der mit seinem Sohne anwesend war, wurden von verschiedenen Seiten Aufmerksamkeiten erwiesen, die Beweis davon geben, daß die Eröffnung des Panoptikums in den weitesten Kreisen lebhaftes Interesse erregt. Die ausgestellten Gegenstände riefen durch ihre Gediegen heit allgemeines Interesse hervor. — Ierisau, 22. Jan. Die Beschälstation Jerisau wird vom 1. Februar bis 15. Juli d. Js. mit 4 Hengsten, dis Beschälstationen Wildenfels und Neumark vom 15. Februar bis 15. Juli mit je 3 Hengsten besetzt. — Gersdorf, 23. Jan. Das Bockbierfest im Hungerschen Gasthaus wurde Montag Mitternacht durch einen ernsten Zwischenfall beendet. Ein Gast, so wird erzählt, stieg auf einen Tisch, um zu dekla mieren ; dabei hob er die Kugel der Petroleumlampe, die nicht in einem Korbe, sondern in einem Ringe ruhte, aus; explodierte und augenblicklich stand der Bergarbeiter Schulze in Flammen. Der Schwerver letzte, ein Ehemann von 30 Jahren, wurde nach den ersten Hilfeleistungen des Arztes nach dem Lugauer Krankenhause gebracht. — Der praktische Arzt Dr. Lunow in Pausa hat dieser Tage folgende Aufforderung erlassen: „Alle Diejenigen, welche mir seit Jahren nochHono- rarsorderungen schulden und die gemeinsten Lügen über mich verbreiten, werden ersucht, für jedes dieser wissentlichen falschen Gerede 1 Pfennig an mich zu zahlen, dann werden sie bald ihre Schulden los und ich komme zu meinem Gelds". Dr. Lunow. — Freiberg, 22. Jan. Ein Unfall, der leicht hätte verhängnisvoll werden können, ereignete sich gestern vormittag auf der Zeche Kurprinz. Eine Bühne, auf der sich gerade der Oberdirektor der fis-