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Wachem mO MchrichtsNaii zugleich Atschästs-AHtrzer fir HxhOrrf, Mlih, Kkrasdorf, Msdnf, A. COm, Heimiihsskt, «. MW«. Amtsblatt für den Stadtrat zu 8ichte«Uem. Rr. 2 Donnerstag, den 3» Januar 1895. LArfes Blatt erscheint täglich Häußer Sonn- Md AsttagS) abends für den folgenden Tag. BierieljLhrlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 16 Pfennige. —: -IOeLnngeR nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden dis viergespalteW Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Lie ANMeldUNg der Kinder, welche nächste .Ostern schulpflichtig werde«, soll vom Ä.—s. Januar L8S8 in der Zeit von 11—12 Uhr Vorm, und von 2—4 Uhr nachm. im Direktorialzimmer des HaupLschulgebäudes stattfinden. Dabei wolle mar? folgendes beachten: 1. Schulpflichtig werden nächste Ostern alle Kinder, welche bis dahin das sechste Lebensjahr erfüllt haben; doch dürfen auch solche ausge nommen werden, Welchs bis zum 30. Juni 1895 das sechste Lebens jahr vollenden. 2. Auch solche Kinder, weiche wegen Kränklichkeit noch nicht in die Schuls eintreten können, sind unter Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses anzumelden. 3. Für Ms Kinder ist der Impfschein und für auswärts geborene überdies die Geburtsurkunde und das Taufzeugnis beizubringen. Lichtenstein, den 18. Dezember 1894. Dis Schuldirektiom P v e n i<Z s. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche aus den Namen des Klempners Karl Hermann Ungsx eingetragene Grundstück Folium 418 des Grundbuches Parzelle 74 des Flur buches für Mülsen St. Jacob, 2,s Ar groß und mit 72,6? Steuereinheiten belegt, Wohnhaus Nr. 50 L des Brandkatasters mit Garten, im Werte von 5500 Mark soll im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden und ist DonKerstag, der 31. Januar L8SL? vormittags 9 Uhr als A«we!deterMi«, ferner Sosmabeud, der 16^ Februar L8NF, vormittags 10 Uhr als Versteigeruugstermm, sowie Soursabeud, -er 23. Februar 18NF, vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkü«öu«g -es VertsiluAgsPlaus anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumeldsn. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gertchtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Lichtenstein, am 28. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Ass. Zimmermann. Schltle M HMMorf. Die Anmeldung der Kinder, die von Öfter« 18MA an die hiesige Schule zu besuchen haben, ist von MvKLagp den >7. bis MitLwsch, den S Ja««ar L8N3, nachmittags von 2—4 Uhr im Direktionszimmer der Schule zu bewirken. Schulpflichtig werd;« Ostern 1895 dis Kinder, die bis dahin das 6. Lebens jahr erfüllt haben. Auf besonderen Wunsch der Ellern oder Erzieher können auch solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni 1895 bas 6. Lebensjahr vollenden. Auch dis Kinder sind anzumelden, die wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen Ostern 1895 die Schule Voraussichtlich nicht be suchen können. Vorzulegen ist für jedes Kind der Impfschein, für nicht in Hohndorf ge borene Kiuder außerdem ein Geburtszmgms mit Pfarramtlicher Taufbescheinigung. Hohndorf, am 2. Januar 1895. Die Schuldirektwsr. Grosser. HVlzMWM- - Freitag, den 4. Jamme 18KZ, NsrmiLtags N Uhr sollen auf Abt. 5 der Hofer Straße L eine Anzahl geschlagene Pappel« und Kirschbaums, sowie das von denselben gewonnene ReiHLghslz gegen sofortige bare Bezahlung und unter den sonstigen vor Beginn der Versteigerung bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle öffentlich versteigert werden. BersamWlmigsort: FuEeuburg bei Mülsen St. Jacob. Zwickau und Glauchau, am 27. Dezember 1894. MMe Alchk- WZ WOr-MmWM. NWe Ammlitm. Döhnert. Liebscher. LugssgeschichLe. *— Lichtenstein. Gemäß Z 8 der Ver ordnung vom 4. März 1881 sind als Sachverständige zur Ermittelung der nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1886 für die infolge von Seuchen getöteten Tiere zu gewährenden Entschädigungen auf das Jahr 1895 folgende Herren in hiesiger Umgegend wieder- beziehentlich neu gewählt worden: Friedensrichter Robert Helm und Gutsbesitzer Friedrich Hermann Bergmann in Bernsdorf, Gastwirt Ernst Theodor Nötzold in Callnberg, Gutsbesitzer Anton Loms Franke und Gutsbesitzer Friedrich Emanuel Schettler in St. Egidien, Gutsbesitzer Ernst Wilhelm Ludwig in Höhn dorf, Ziegelei- und Feldbesitzer Gustav Otto Becker in Lichtenstein, Gutsbesitzer Emil Ackermann in Mülsen St. Jacob, Gutsbesitzer Friedrich Hermann Hallbauer in Mülsen St. Micheln, Gutsbesitzer Ernst Schauer und Gutsbesitzer Hermann Würker in Mülsen St. Niclas, Gutsbesitzer Christian Moritz Steinert in Rüsdorf und Gutsbesitzer Oehler in Röblitz. * — Gestern (am 1. Januar) feierte Herr Feld webel a. D. Gei 1 hardt hier sein 5 0 jähriges Militär-Jubiläum. Aus Anlaß dessen wurde demselben im Auftrage des Kgl. Sachs. Kriegcrver- eins Lichtenstein vom Stadtmusikchor einMorgenständ- chen dargebracht und außerdem gingen dem Jubilar aus Freundeskreisen viele Glückwünsche zu. Möge dem noch rüstigen Jubilar ein andauernder, gesunder und heiterer Lebensabend beschieden sein! * — Wenn wir unsern geehrten Lesern die Mit teilung machen, daß am Neujahrstag ein Rosenfest stattgefunden hat, so klingt dies fabelhaft und doch ist es nackte Thatsache. Einige Mitglieder des hie sigen Rosenvereins (mit Einschluß des Fürstlichen Hofgärtners Herrn Barth) beschenkten den Besitzer des Hotels zur Sonne, Herrn Hennig, mit einem Korb blühender Rosen, welcher zu Jedermanns An sicht am genannten Platze zur Schau steht. V. * — Der in unserer letzten Nummer schon er wähnte Vortrag des Kaufm. Vereins findet am Hohen-Neujahrstags im Ratskeller statt und beginnt punkt 8 Uhr. Der Sonntag ist gewählt, um auch weiteren Kreisen Gelegenheit zu geben, demselben bei zuwohnen. Als Thema ist „Ein Ausflug in den Weltenraum" bestimmt worden, welcher Vortrag aus 4 Teilen besteht: 1. Ein Tag auf dem Monde, 2. über die Sonne, 3. eine Reift in das Planetensystem, 4. in der Stemenwelt. Wir geben nachstehend eine Kritik desselben Vortrages aus Regensburg: „Wohl selten Hst im Kaufmännischen Verein Regensburg ein Redner soviel Anerkennung gesunde«, wie der Vortragende Herr Jens Lützen bei seinem Vortrage: „Ein Ausflug in den Weltenraum". Durch eine Reihe von ca. 100 Lichtbildern erläutert, gewann der Vortrag so sehr, daß das Auditorium andauernd denselben gespannt folgte und bei der außerordent lich verständlichen und unterhaltenden Vortragsweise, oft erheitert, Beifall kund gab. Schöne naturgetreue Bilder wechselten da und die lehr- und wissensreichen Ausführungen über Sonne, Mond, Merkur, Venus, Jupiter, Mars, Saturn, die Kometen und Stern gruppen, versetzten die Anwesenden in die Meinung, als ob sie sich in Wirklichkeit auf einem „Ausflug in den Weltenraum" mit dem Vortragenden befinden. Die eigens Methode des Redners, diese Belehrung in populärer, oft humoristischer Weise zu geben, ohne nur einmal monoton zu wirken, verdient besonders Lob. Zum Schluß lohnten die Anwesenden dm Vortragenden durch reichen Beifall, und man ging mit dem Bewußtsein auseinander, einen recht ange nehmen, lehrreichen Abend verbracht zu haben." Wir verweisen noch auf die Anzeige auf der 4. Seite unseres Blattes. *— Die amtliche Gewinnliste der Schandauer Gewerbeausstellungs-Lotterie liegt in unserer Expe dition sür Interessenten zur gefl. Einsicht während der Expeditionsstunden aus. — Das Verbrennen der Christbäume im Ofen, wie es in manchen Familien noch Brauch ist, verursacht sehr leicht Explosionen, weshalb eine War nung gerade jetzt recht zeitgemäß erscheint. Tanne und Fichte sind im Stamm, in Zweigen und Nadeln sehr harzreich, und das Harz enthält Kohlenwasser stoff, der dem Baum beim Verbrennen in Mengen entströmt. Verbindet sich aber der Kohlenwasserstoff mit dem Sauerstoff der atmosphärischen Lust, so er'- steht ein explosibles Gasgemenge, das den Ofen zu zertrümmern fähig ist. — Im Interesse aller Derjenigen, welche Mit glieder von Berufsgenossenschaften sind, sei daran erinnert, daß die in Gemäßheit von Z 71 des Unfall versicherungsgesetzes von 6. Juli 1884 an die Bemss- genossenschaften für das abgelaufene Rechnungsjahr 1894 einzusendenden Lohnnachweisungen fällig sind. Der äußerste gesetzlich zulässige Termin für die Ein reichung besagter Lohnnachweisungen fällt auf den 11. Februar 1895. Wer Lohnnachweisungen erst nach diesem Zeitpunkt oder überhaupt nicht bei seiner Berufsgenoffenschaft einreicht, kann mit einer Ord nungsstrafe bis zu 300 Mark belegt werden (Z 104 obengenannten Gesetzes), Es empfiehlt sich die mög lichst frühzeitige Absendung der Lohnnachweisungen, weil hierdurch der Verwaltung jeder Berufsgenossen- schaft viel Mühe und Zeit, den beteiligten Gevoffen- schaftsmigliedern selbst aber viel Geld erspart wird. — Die erste sächsische Feuerordnung wurde vom Herzog Georg, genannt der Bärtige, cim 22. Okt. 1521 erlassen. Sie erschien im Druck unter dem Titel „Begreyff der Fewerordenungs" und bildete, für ihre Zeit vortrefflich, die Grundlage aller spä teren Feuerordnnngcn. Vom Volke wurde diese Feueroronung mit großer Befriedigung ausgenommen. Der vierte Abschnitt in derselben ist wegen Zusam menstellung der zum Löschdienste verpflichteten Per sönlichkeiten merkwürdig. Ec lautet: „Item, sobald der Glockenschlag geschieht, oder das Gerücht zu Ge hör kummt, sollen die, so in dem Viertel, darinnen das Feuer aufkomme», gesessen, auch- die Mönche, Handwerksgesellen, Zimmerleute, Tagelöhner, Schüler, Brauer, Freien Frauen und alle müßige Leute mit Aexten, Eymern, Fassen, Kannen und anderen zur Wehr dienstlich, und Feiner mit leeren Händen zum