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NMMWMLM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HMK-DzeiM sm Lohiidmf, MdH, Aemdors Mors Kl. Wdim, MmiHrmi, Um« md Mffa. Aintsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. ———— ———-—- 46. Jahrgang. Nr. 20. MrnsprA'A«schlatz Sonnabend, den 25. Januar 1896. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag." BierteljährliLer Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalteu, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werde« die viergespaltene oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Armahme der Inserats täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. ANktio «. Künftigen Sonnabend, den 25. dieses, vo« vsrmittags s Uhr ab sollen in der Restauration des Herrn Klopfer in Lichtenstein» verschiedene Haus- und Wirtschaftsgeräte, als: 1 Kleiderschrauk, 1 Sofa, 1 Kommode, 1 Federbett mit Bettstelle, 1 Handwagen und Wäsche rc. meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Lokalrichter Schmidt. LsÄesMschtchz«. *— Lichtenstein. Wie wir erfahren, be ruht der uns von Frau Sieber in Callnberg auf Anfrage mitgeteilte Einbruch auf vollständiger Erfindung. *— Callnberg, 24. Jan. Dem Turnver ein Callnberg ist es vergönnt, in diesem Jahre sein 50jähriges Fahnenjubiläum zu begehen. Wie wir hören, soll das Fest in besonders feierlicher Weise abgehalten werden und hat in genanntem Verein bereits eine Sitzung, zur vorläufigen Bildung der sich nötig machenden Ausschüsse, staltgefunden. Das Fest soll voraussichtlich am 11., 12. und 13. Juli stattfinden. Wünschen wir dem Verein zu seiner seltenen Feier (die Fahne des Turnvereins Callnberg ist eine der ältesten Turnerfahnen Sachsens) das beste Gelingen. „Gut Heil!" — Unsere sächsische Landesbrandversicherungs anstalt nimmt seit 1. Juli 1892 auch Versicherungen gegen Explosionsgefahr an. Die Versicherung erfolgt nur in Verbindung mit der Brandversicherung gegen Zahlung eines besonderen Beitrags und erstreckt sich auf alle Schäden, welche durch Explosion irgendeiner Art an Gebäuden und bei der Landesanstalt ver sicherungsfähigen Maschinen und Gerätschaften nebst deren Zubehörungen entstehen. Als Jahresbeitrag sind 25 Pf. bis 2 Mark für 1000 Mark Versiche rungssumme zu entrichten. Die Beiträge sind also zur Zeit noch etwas hoch bemessen. Ob eine Er mäßigung eintreten kann, läßt sich noch nicht sagen, weil man erst die Resultate von 2 Verstcherungs- jahren vorliegen hat. In diesen 2 Jahren sind Ent schädigungen nicht vorgekommen, ein Beweis, daß Explosionen nicht häufig sind. In einfachen, hauS- wirtschaftlichm Gebäuden ist eine Explosionsgefahr so gut wie ausgeschlossen und man hat daher nicht nötig, diese zu versichern, es wäre denn, daß sich Gas- oder Spritfabriken daneben befänden. In diesem Falle, sowie wenn sich im Gebäude selbst größere Gas- oder Dampfkesselanlagen, Mineralöle und dergleichen befinden, ist die Versicherung geboten. — Eins Uebersicht über das in Deutschland geltende bürgerliche Recht giebt die Denkschrift zum Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs. Den größten Geltungsbereich hat darnach das preußische allge- gemeine Landrecht vom Jahre 1794 mit etwa 21,200,000 Einwohnern. Es gilt in den Provinzen Ost- und Westpreußen, Posen, Schlesien, Branden burg, Pommern (ohne den Regierungsbezirk Stral sund), Sachsen und Westfalen, im Regierungs-Be zirk Aurich und in einzelnen Kreisen der Bezirke Osnabrück, Hildesheim und Düsseldorf, ferner in Bayern in den vormaliger! fränkischen Fürstentümern Ansbach und Bayreuth und in Weimar in den 1815 mit dem Großherzogtum vereinigten Gebietsteilen Erfurts. Im Gebiet des allgemeinen Landrechts gelten an wichtigeren Partikularrechten sodann noch 17. Den nächstgroßen Geltungsbereich mit etwa 16,500,000 Einwohnern hat das gemeine Recht. Es gilt in folgenden Preußischen Gebietsteilen: Regie- rungs-Bezirk Stralsund, Provinz Schleswig-Holstein mit Ausnahme einiger vormals jütischer Bezirke, Provinz Hannover mit Ausnahme des Bezirks Aurich, sowie zweier Kreise der Bezirke Osnabrück und Hil desheim, in vier Kreisen des Bezirks Koblenz, der Provinz Hessen-Nassau und dem Bezirk Sigmaringen. In Bayern gilt es mit Ausnahme der Fürstentümer Ansbach und Bayreuth, der Pfalz, sowie einiger Orte. Ferner gilt es in Württemberg, Hessen ohne Rheinhessen, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg ohne Birkenfeld, Braunschweig, Meiningen, Altenburg, Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt rrnd Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere und jüngere Linie, Schaumburg-Lipps, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg. Außerdem gelten in den vorbezeichneten Gebieten des gemeinen Rechts an wichtigeren Par tikularrechten nicht weniger als 30. Sodann folgt das Rheinische Recht. Dahin gehört zunächst das französische Recht, der ooäs eivil, der in einem Ge biet von 6,700,009 Einwohnern Geltung hat. Dazu gehören die preußisch- Rheinprovinz mit Ausnahme der bereits aufgeführten Teile, in den preußisches Landrecht oder gemeines Recht gilt, die Bayerische Pfalz, Rheinhessen, Birkenfeld und Elsaß-Lothringen. Dann gehört zum Rheinischen Recht das Badische Landrecht, das ausschließlich in Baden mit einer Einwohnerzahl von etwa 1,700,000 gilt. Das säch sische bürgerliche Gesetzbuch güt nur im Königreich Sachsen für eine Einwohnerzahl von etwa 3,500,000. Dänisches Recht gilt in einigen vormals jütischen Teilen von Schleswig-Holstein mit etwa 15,000 Einwohnern, und das österreichische allgemeine bür gerliche Gesetzbuch m einigen Orten des Anusgerichts bezirks Waldhassen m dem bayerischen Reg.-Bezirk Oberpfalz und in Markt-Redwitz im bayerischen Be zirk Oberfranken mit zusammen 2,500 Einwohnern. — Nach den vorläufigen Aufstellungen beziffern sich die Einnahmen der kömgl. sächs. Staatseisen bahnen im Jahre 1895 auf annähernd 100 Millionen Mark, und zwar 30^/s Millionen im Personenver kehr, 64 Millionen im Güterverkehr und reichlich 5 Millionen aus sonstigen Quellen; diese Einnahme ist derjenigen von 1894 gegenüber um fast 6 Mill. Mar? höher. — Dresden, 23. Januar. Beide Stände kammern hielten heute Sitzungen ab. Die Erste Kam mer, deren Beratungen Se. Excellenz der Hr. Staats- minister Dr. Schurig, sowie Hr. Geh. Rat Dr Dil ler am Regierungstische beiwohnten, ließ auf Antrag der vierten Deputation die Beschwerden des Glaser gesellen Karl Rudolph Hahn in Rodewisch, des Restaurateurs Albrecht Merkel in Wilkau und des vr. ollöiQ. Bernhard Braun in Beucha bei Leipzig, Rechtsverweigerung betreffend, sowie die Petition dcs Johannes Max Feodor Drechsler in Cotta bei Dresden, Vermittelung der Aufhebung seiner Aus weisung betreffend, auf sich beruhen. Hierauf er stattete namens der vierten Deputation Hr. Kammer herr v. Burgk Anzeige über eine für unzulässig er klärte Beschwerde bez. Petition. — Nächste Sitzung Mittwoch. — Die Zweite Kammer erledigte in Gegenwart Sr. Excellenz des Hrn. Staatsministers v. Watzdorf, sowie der Herren Geh. Räte Dr. Dil ler und Meusel, Oberlandforstmeister v. Witzleben, geh. Finanzräte Dr. Barchewitz, Leonhardi, v. Mayer und Haymann, die Kapitel 73 bis mit 87 mit Aus nahme des Kapitels 77a des ordentlichen Etats, das Departement der Finanzen betreffend, darunter die Kapitel Finanzministerium, Großer Garten, Forst akademie und Bergakademie, Landeskultur und Al- tersrentenbank, Straßen- und Wasserbauverwaltung, Hochbauverwaltung und Albrechtsburg. Die Finanz deputation beantragte, sämtliche Kapitel nach der Vorlage zu bewilligen. Die Anträge wurden sämt lich angenommen, nachdem die Abgg. Kluge und RostoSky Erhöhung des für Neubauten von Straßen eingestellten Titels erbeten hatten. Eine Petition um Erhöhung des staatlichen Lohnbeitragssatzcs für das Schneeauswerfen auf fiskalischen Straßen blieb auf sich beruhe». — Nächste Sitzung morgen. — Dresden. Jener spanische Schwindler, der sich brieflich bald an Diesen bald an Jenen wendet mit der Behauptung, daß er seinerzeit an einem bestimmten Orte einen Schatz, d. h. eine große Summe Geldes zu vergraben gezwungen ge wesen sei, treibt sein Wesen trotz der häufigen War nungen rn den Blättern ungeniert fort. So hat kürzlich wieder ein hiesiger Bäckermeister auf der Mittelstraße einen Brief aus Barzelona erhalten, worin ihm von jenem Schwindler, Pedro Torres, eine große Summe von dem zu hebenden Schatze zugesichert wird, wenn er sich entschließt, die Reise kosten für die Tochter des sauberen Herrn Pedro, sowie für einen Diener zu verlegen, d. h. den Be trag einzusenden, da die Genannten bei der Aus grabung der Kassette doch zugegen sein müssen. Der zum Opfer auserfehene Bäckermeister ist natürlich nicht auf den Leim gegangen. — Solange Chemnitz steht, hat es ein ein ziges Mal einen deutschen Kaiser in seinen Mauern gesehen, und das ist am 23. Januar gerade 600 Jahre her gewesen. Der Kaiser war der unselige Adolf von Nassau. Er war auf einem Kriegszuge gegen das meißnische Land begriffen und bewegte sich nach Freiberg zu, das ihn besonders wegen seiner reichen Bergwerke anlockte. Dort soll es sich der Sage nach begeben haben, daß eine Halde, auf der sich ein Teil des Heeres gelagert hatte „mit großem Krachen und Prasseln eingegangen und der Oberst elendiglich um gekommen ist". Dieser Fall hat den Kaiser so furcht sam gemacht, daß er sich wieder zurückgezogen und sich nicht eher hat lagern wollen, „bis man alle Ge legenheit um die Stadt fleißig ausgekundschaftet". Erst als die Quartiermeister haben versichern können, daß das Erdreich hart und fest sei, hat er sein Lager aufschlagen und „darauf alles zum Angriff und Sturm auf die Stadt vorbereiten lassen". Die Stadt fiel auch und Kaiser Adolf rächte ihren Widerstand dadurch, daß er die Besatzung des Schlosses durch Zusicherung freien Abzugs hinter de» schützenden Mauern hervorlockte und sie dann zum Teil hinrich ten ließ, zum Teil als Pfand benutzte, um vom Markgrafen Friedrich die Abtretung der Städte Grimma, Leisnig und Rochlitz zu erzwingen. Auch das Eingehen des Franksnberges Silberbergbaues am Treppenhauer wird mit dem Kriegszuge Adolfs in Verbindung gebracht. — Zwicka «, 22. Jan. (Oeffentliche Verhand lung vor dem König!. Landgericht, Strafkammer II.) Die Viehhändlersehefrau Ciara Marie Schuster, ge borene Wilhelm, aus Mülsen St. Micheln, gebürtig aus Lichtenstein, welche einen von ihrem Ehemann ausgestellten Schuldschein über 600 Mark verbrannt oder auf andere Weise beseitigt hat, um den Gläu biger ihres Mannes die Geltendmachung seiner Dar- lehnsforderung unmöglich zu machen, wurde zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten und zu einer Geld strafe von 100 Mark, eventuell weiteren 20 Tagen Gefängnis verurteilt. — Glauchau, 23. Jan. Die Polizeiinspek toren und Polizeiwachtmeister aus dem Zwickauer Regierungsbezirke, sowie aus dem Reußischen und Altenburgischen hielten heute hierselbst eine Konfe renz zum Austausch über dienstliche Verhältnisse ab« — Plauen im Vogtl., 22. Jan. Ein bei Frau Hörling hier in Erziehung gegebener einjähriger Knabe warf den in der Nähe des Ofens auf einer Bank stehenden Kaffeetopf um und wurde von der kochenden Flüssigkeit derart verbrüht, daß nach zwölf« bis 13stündigem Leiden der Tod des Kindes etntrat. — Schneeberg, 22. Jan. Die für den Kirchenneubau in Albernau sm Totensonntage ver anstaltete Landeskollekte hat die stattliche Summe von 17,500 Mark ergeben. Die Sammlungen für kirchliche Zwecke betrugen in der Kirchfahrt Zschor lau, wozu Albernau gehörr, im vorigen Jahre ohne Klingelbeutel und Verschönerungskasse, über 1600 Mark. In Zschorlau hat auch die Kirchenheizung infolge einer Stiftung eingeführt werden können.