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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich WW-ZMM sm Koftdors, AödH, Amrdorf, Aürdors, Zs Wien, LtilMlysott, Nm« Md Mls» Aintsblcrtt für den Stndtrat zn Lichtenstein. ....——-—-————— ——— 46. Jahrgang. —————————— > — — Rr. 15. »<-»,»„«.«»,«<»» Sonntag, den IS. Januar 1896. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abend» für den folgenden Tag.' Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Marl 2K Pfennig«. — Einzeln« Nummer IS Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 17S, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserat« werden U« tziergespaltess KvrpnWW oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätesten» vormittag 10 Uhr. BEmtimchimg. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 30. Mai »orige» Jahres, die öffentliche« JmpsuUgE betreffend, werden die Eltern, Pflegeelter» und Vormünder derjenigen im laufende» Jahre impspflichtig gewordenen Kinder, deren Impfung in den stattgefundenen öffentlichen Impfterminen nicht erfolgt und bezüglich deren der Nachweis über anderweit erfolgte Impfung oder Be- freiurig von derselben bei der unterzeichneten Behörde nicht beigebracht worden ist, hiermit aufgesordert, die unterlassene Impfung ihrer Kinder nachzuholenund, daß dies geschehen oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, bis spätestens dem 1. Febrrmr 18N6 zur Vermeidung der sie andernfalls nach Maßgabe des Gesetzes unnachfichtlich treffenden Strafe durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Lichtenstein, am 7. Januar 1896. Der Stadtrat. Lange. Wolf. TsTKgVK RS « e» (Nachdruck, auch wenn in anderer Form, verboten.) Berlin, 1«. Jan. Die Extra-Ansgabe -es Reichsanzeigers veröffentlicht die Amnestieerlasse von Zivilpersonen nnd Militärpersonen. Ansser- dem hat der Kaiser sine grosse Anzahl wegen Ma- jestätsbeleidignng oder Beleidigung von Mitglie dern des königlichen Hauses rechtskräftig verur teilte Personen begnadigt. Der Reichsanzeiger veröffentlicht ferner eine Urkunde, betreffend die Stiftung des preussischen Wilhelmsordens für Männer, Frauen und Jungfrauen, welche sich hervorragend um die Wohlfahrt nnd Veredlung des Bölkes, insonderheit auf sozialpolitischem Ge biete im Sinus der Botschaft Kaiser Wilhelms I. verdient gemacht habe«. Orden wurden verliehen an die Kaiserin, Friedrich, Großherzogin Baden, Grossherzog in Sachsen-Weimar, von anderen Per sonen den» Fürsten Bismarck und den Ministern Miquel und Berlepsch. Der Kaiser sprach dem Fürsten Bismarck durch ein sehr gnädiges Hand schreiben den besten Dank für unvergessliches Wirken für Kaiser und Reich aus. Berlin, 18. Jan. Eine vom Kaiser ver- kesene Botschaft führt aus, dass der Kaiser be schloss, das Gedächtnis des 28. Jahrestages der Annahme Ser Kaiserwürde durch seinen Gross vater feierlich zu begehen» Er habe dazu die be vollmächtigten verbündeten Vertreter des Volkes, diejenigen Männer entboten, welche in jener gro ssen Zeit an dem Einigungswerk hervorragend Mitgearbeitet haben. Im Rückblick auf die ver flossenen 28 Jahre fühlt der Kaiser sich gedrungen, demütigen Dank der göttlichen Vorsehung auszu drücken. Das bet Annahme der Kaiserwürde von dem Grossvater abgegebene und von Nachfolgern der Krone übernommene Gelöbnis, in deutscher Treue die Rechte des Reiches zu schützen, den Frie den zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands zu stützen und die Kraft des Volkes zu stärken, hat sich mit Gottes Hilfe bis Sahin erfüllt. Von -emBewutztsein getragen, Satz es berufen sei nie manden zu Liebe und zu Leide im Rate der Völker seine Stimme zu Gunsten des Friedens zu erheben, konnte das junge Reich sich ungestört Sem Aus bau der inneren Einrichtungen überlassen. Be geistert über die heitzersehnte, schwer errungene Einheit, im festen Vertrauen auf des grossen Kaisers Arbeit und Sen Mat bewährter Staats männer, insonderheit Bismarcks, stellten die werk- thätigen Kräfte der Nation sich rückhaltslos in den Dienst gemeinsamer Arbeit. Das Reich be teuert den Witten, das Erwobene festzuhalten, zu sichern, die Schäden wirtschaftlichen Lebens zu heilen, bahnbrechend den Weg zur Förderung Ser Zufriedenheit verschiedener Bevölkerungs- Klaffen vorzuzeichnen. Reben der Ausbildung der Wehrkraft liessen sich Gesetzgebung und Verwal tung angelegen sein in den deutschen Landen die Wohlfahrt auf allen Gebieten öffentlichen Lebens und wirtschaftlicher Thätigkeit zu pflegen. Freie Bahn für Entfaltung der geistigen und materi ellen Kräfte der Nation, Hebung des Wohlstan des, Herstellung des einheitlichen Rechts, Siche rung unparteiischer, achtunggebietender Rechts pflege, Erziehung der Jugend zur Gottesfurcht, Treue gegen das Vaterland sind die vom Reich erstrebten Ziele. So voll Erfolge wollen wir nicht müde werden den vorgezeichneten Weg fort zusetzen. Die Thronrede betont Sen weiteren Aus bau der Reichseinrichtungen. Wie der Kaiser selbst von neuem gelobt, dem Vorbild seines Gross vaters in treuer Pflichterfüllung »achzuetfern, so fordert er auch Alle auf, unter Hintansetzung Ser trennenden Parteiintereffen die Wohlfahrt des Reiches im Auge zu behalten und mit deutscher Treue in den Dienst des Ganzen sich zu stellen, um so bei gemeinsamer Arbeit sie Grösse und Sas Glück des Vaterlandes fördern zu helfen» Ge schieht dies, und fehlt hoffentlich auch ferner nicht Ser Segen des Himmels, dann können wir geeint allen Angriffen auf unsere Unabhängigkeit be gegne«. Das Deutsche Reich wird aber keine Ge fahr für anders Staaten, sondern sine starke Stütze des Friedens bleiben. Das walte Gott! R'sKeSMchZchLß. *— Lichten stein, 18. Jan. Der heutige 25jährige Gedenktag am die Wiedererrichtung des deutschen Kaiserreiches wurde i» unserer Stadt durch Schulaktus, Concertmustk an verschiedenen Plätzen der Stadt und einstündiges Glockenläuten gefeiert. Die öffentlichen und Privatgebäude hatten Flaggen schmuck angelegt. Abends erstrahlten die Gasschmuck- brenner am Markte, am Rathause und am Krieger denkmal in ihrem Glanze. *— Ein Kunstgenuß seltenster Art — ja ein Gastspiel von so hoher künstlerischer Bedeutung, wie es unserer Stadt noch nie geboten wurde, — wird uns für den 29. und 30. Januar in Aussicht ge stellt. Au diesen Tagen wird der Stern des Dres dner Hoftheaters Frl. Paulins Ulrich — wohl die bedeutendste Schauspielerin der Gegenwart — in dem Kostüm-Lustspiel aus dem Spanischs» von Morsto: „Donna Diana" und „Frauenkampf" in unserem Theater im Hotel zum golkmen Helm ein zweimaliges Gastspiel absolvieren. — Dis Breslauer Zeitung schreibt: Der gestrige Abend bescherte uns Moreto's unsterbliche „Donna Diana", eines der feinsten, gehaltvollsten Lustspiele, das sich durch die Jahrhunderte noch auf unsere Bühnen gerettet, von der es nie verbannt werden darf. Seine Wirkung steht und fällt mit der Darstellung ferner Titelrolle: der Name Pauline Ulrich verbürgte die Vollendung. Mit der imponierende» Ruhe und Siegesgewißheit aller großen Künstler entrollte der berühmte Gast das ewig neue Gemälde des gereizten, kämpfenden und besiegten Jungfrausnstolzes. Spielend gelang es ihr, die große Skala des Empfindens voll und klar töne» zu machen; vom Lachen zum Weinen, vom Trotz zum Ergebe» schlug sie geistvoll und wahr die schwankende Brücke. Glücklich die Bühne, die solch eine Künstlerin dauernd zu den Ihren zählen darf! Die Dorna Diana hat der unvergleichlichen Künstlerin Gelegenheit geboten, eine Gesühlsskala von der abstoßenden Feindseligkeit bis zur verzeh renden Liebesleidenschaft in natürlicher -Stufenfolge ohne allzu rasche» Uebergang, ohne Gewaltsamkeit, ohne Sprung zu entwickel», welche für künstlerisches Leben und Studium außerordentlich belehrend und anregend ist. Und auch der minder gebildete Hörer empfängt de» Eindruck, daß hier eine ganz außeror dentliche Leistung sich vollzieht, besonders wenn er diese Künste der Deklamation und Darstellung in Betracht nimmt, die ja die höchste Bewunderung ver dient. Dabei darf Eins nicht unerwähnt bleiben. Solch prächtige, großartige und kostbare und dabei noch durchaus stilvoll gehaltene Toiletten sind uns auf unserer Bühne wohl noch nie gezeigt worden» Schon um dieses einen Umstandes willen darf man die Wahl auch dieses Gastspiels als eine glückliche betrachte». Diese Toiletten und dazu diese herrliche ausdrucksvolle, alles Maß des Gewöhnlichen weit überragende Persönlichkeit betrachten und anstaunen zu können, das muß ja besonders für unsere Damen ein so ausgesuchter Genuß gewesen sein, wie er ihnen wohl nie geboten worden ist. — Dresden, 18. Jan. Das „Dr. Journ." veröffentlicht soeben folgende Amnestie-Erlasse von Sr. Maj. König Albert: Wir, Albert, von Gottes Gnade« König von Sachsen rc. rc. rc. wolle», um die 25jährige Wieder kehr des Tages, an dem das Deutsche Reich ne» be gründet wurde, durch einen Akt umfassender Gnade zu begrüßen, allen den Personen, gegen die bis zum heutige» Tage, diesen eingeMosse», in Unserem Lande durch Strafbefehl, durch polizeiliche Straf verfügung oder durch Strafbescheid oder durch Urteil eines Unserer Civilgerichte Wege» Uebertretung Haft oder Geldstrafe oder wegen Vergehe» Freiheitsstrafe von nicht mehr als 6 Wochen oder Geldstrafe von nicht mehr als 150 Mark rechtskräftig ausgesprochen worden ist, diese Strafen, dafern und soweit sie noch nicht vollstreckt sind, in Gnaden erlassen. Haststrafen bleiben von dieser Gnadenerweisung ausgeschlossen, sofern zugleich auf Ueberweisung an die Landes- Polizeibehörde erkannt ist. Ist in einer Entscheidung eine Person wegen mehrerer strafbarer Handlungen verurteilt worden, so greift diese Gnadenerweisung nur Platz, sofern wegen Uebertretungen nur auf Haft oder Geldstrafe und wegen Vergehen nur auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als 6 Wochen oder auf Geldstrafe von nicht mehr als 150 Mark erkannt ist. Gegeben zu Dresden, am 18. Januar 1896. Albert. Heinrich Rudolf Schurig. Georg von Metzsch. Paul von der Planitz. Paul von Seydewitz. Werner von Watzdorf. Wir, Albert, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. wollen, »m die 25jährige Wieder kehr des Tages, an welchem das Deutsche Reich neu- begründet wurde, auch hinsichtlich der Armee durch einen Akt der Gnade zu begrüße», denjenigen Militär personen, gegen welche bis zum heutigen Tage im Be reichs der sächsischen Militärverwaltung 1) Strafen im Disz'plinarwege verhängt sind oder 2) durch ein Militärgericht auf Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Wochen oder Geld strafen von nicht mehr als Einhundertfünfzig Mark oder beide Strafen vereinigt rechts kräftig erkannt worden ist, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt find, und die noch rückständige» Kosten in Gnaden er lassen. Ausgeschlossen von dieser Gnadenerweisung bleiben: 1) die wegen Beleidigung, vorschriftswidriger Behandlung oder Mißhandlung Untergebener (8 121, 122 des Militärstrafgesetzbuchs) ver hängten Strafen; 2) Freiheitsstrafe», neben denen zugleich auf eine militärische Ehrenstrafe erkannt ist;