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Sächsische Elbzeitung Tageblatt für die H-.r sächsische Elbzeitung eulhuli dce amtlichen Bekanntmachungen des Slndi- mts zu Bad Schandau, des HanptzollcuMs Bad Scl)<mdau und des Finanzamts Seb nitz. H e i m a t z e i t u n g sür Bad Schandau mit seinen Orlsteilcn Ostrau und Pvsicl. Witz und die Landgemeinden Altcudvrs, Gotzdors mit Kvhlmühlc, Kleingießhübel, Krippen, Lichtcnhain, Miltelndors, Porschdorf, Prassen, Rathmannsdorf mit Plan, Rcinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Waltersdorf, Wcndischfähre. Druck und Verlag: Sächsische Elbzeitung, Alma Hieke, Inh. Walter Hieke, Bad Schandau, Zaukcnstr. 134. Fernsprecher 32. Postscheckkonto: Dresden Nr. 33 327. Gcmeindcgirokonlo: Bad Schandau Nr. 12. Geschäftszeit: wochentags 148—18 Uhr. Sächsische Schweiz Die Sächsische Elbzeitung erscheint an jedem Wochentag nachmittags -4 Uwe Bezugspreis: monatlich frei Haus 1.85 RM. (einschl. Botengeld), für Selbst abholer monatlich 1.65 RM., durch die Post 2.00 RM. zuzügl. Bestellgeld. 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Jahrgang Deutschlands FrtedenSplan Die Grundlage zur «erföynung Europas Der Friedensplan der Deutschen Negierung, den Bot schafter von Ribbentrop der Britischen Negierung über geben hat, hat folgenden Wortlaut: Mit aufrichtiger Zustimmung hat die Deutsche Negie rung von dem Botschafter von Ribbentrop erfahren, daß es der Wunsch der Britischen Regierung und des britischen Volkes ist, baldmöglichst mit den praktischen Arbeiten für eine wahre Befriedung Europas zu beginnen. Dieser Wunsch deckt sich mit den innersten Absichten und Hoffnungen des deutschen Volkes und seiner Führung. Es erfüllt daher die Deutsche Negierung mit um so größerem Bedauern, daß sie nicht in der Lage ist, in dem ihr am 20. März über gebenen Entwurf der Vertreter der Locarnomächte eine taugliche und fruchtbare Grundlage sür die Einleitung und Durchführung einer solchen wahrhaften Friedensarbeit er kennen zu können. Ls fehlt diesem Entwurf in den Augen des deutschen Volkes und in den Augen seiner Negierung jener Geist des Verständnisses sür die Gesetze der Ehre und Gleichberech tigung, die im Leben der Völker zu allen Zeiten die erste Voraussetzung für die Abmachung freier und damit ge heiligter Verträge bilden. Die Deutsche Negierung glaubt es dem heiligen Ernst der in Frage stehenden Aufgabe schuldig zu sein, sich in der Feststellung der negativen Seite des ihr übergebenen Memorandums auf das Allcrnotwendigste zu beschränken. Sie will aber dafür versuchen, durch eine Erweiterung und Klärung ihrer am 7. März ausgesprochenen Vorschläge von ihrer Seite aus den Beginn einer konkreten Arbeit der europäischen Friedenssjcherung zu erleichtern. Zum Ver ständnis ihrer Ablehnung der einzelnen diskrtmimtzrendeN Punkte sowie zur Begründung ihrer konstruktiven Vor schläge muß die Deutsche Negierung folgendes grundsätzlich erklären: Die Deutsche Negierung hat soeben vom deutschen Volk unter anderem ein feierliches Generalmandat erhalten zur Vertretung des Reiches und der deutschen Nation nach zwei Richtungen: 1. Das deutsche Volk ist entschlossen, unter allen Um ständen seine Freiheit, seine Selbständigkeit und damit seine Gleichberechtigung zu wahren. Ls sieht in der Vertretung dieser natürlichen internationalen Grundsätze des staatli chen Lebens ein Gebot der nationalen Ehre und eine Vor aussetzung für jede praktische Zusammenarbeit der Völker, von der es unter keinen Umständen mehr abgehen wird. 2. Dos deutsche Volk wünscht aus ausrichtigstem Her zen, mit allen seinen Kräften mitzuhelsen am großen Werk einer allgemeinen Versöhnung und Verständigung der europäischen Nationen zum Zweck der Sicherung des für diesen Kontinent, seine Kultur und seine Wohlfahrt so notwendigen Friedens. Dies sind die Wünsche des deutschen Volkes und damit die Verpflichtung der Deutschen Regierung. Die Deutsche Regierung möchte weiter in Anlehnung an ihre in der vorläufigen Note vom 24. März 1936 schon mitgeteilte grundsätzliche Einstellung noch folgendes be merken: Klare SteGtSlage A) Deutschland hat im Jahre 1918 den Waffenstillstand abgeschlossen auf Grund der 14 Punkte Wilsons. Diese sahen keinerlei Einschränkung der deutschen Souveränität im Rheinland vor. Im Gegenteil: Der hauptsächlichste Grund- gedanke dieser Punkte war, durch eine neue Völkcrordnung einen besseren und dauerhaften Frieden aufzubauen. Lr sollte in weitestem Umfange dem Sclbstbestimmungsrecht gerecht werden, und zwar ohne Rücksicht aus Sieger oder Besiegte! B) Der Königlich Britische Außenminister hat in seiner Rede vom 26. März über die entmilitarisierte Zone mit geteilt, daß diese letzten Ende nur als Ablösung für eine eigentlich von Frankreich im Jahre 1918 angestrebte Los trennung des Nheinlandes von Deutschland errichtet wurde. Aus dieser Feststellung ergibt sich, daß die demilitarisierte Zane selbst nur als Folge der varausgegangenen Ver letzung einer auch die Alliierten bindenden Verpflichtung entstanden ist. C) Die Demilitarisierungsbestimmungen des Versailler Vertrages basieren demnach selbst auf der Verletzung einer Deutschland gegebenen Zusicherung und besaßen als einziges rechtliches Argument nur die Gewalt. Sie sind vom Ver sailler Vertrag in den Locarno-Pakt übernommen worden nach einer neuerlichen Rechtsverletzung, nämlich der Be setzung des Nuhrgebietes, die selbst von englischen Kron juristen als Nechtsbruch bezeichnet worden ist. D) Der soaenannte „freiwillige Verzicht" auf die Sou veränität Denrschtands in diesen westlichen Provinzen des Reiches ist mithin eine Folge des Versailler Diktats und einer kette von sich hier anschließenden schwersten Bedrük- kungen des deutschen Volkes, wobei insbesondere hingewie sen werde-, must auf die furchtbare Rot und Zwangslage des Ruches infolge der Rheinlandbcsehung. Wenn daher von feiten der Britischen Negierung heute erklärt wird, daß man wohl von einem Diktat von Ver sailles gesprochen habe, aber doch niemals von einem Diktat von Locarno, so muß die Deutsche Negierung mit der Gegenfrage antworten: „Gab es oder kann es überhaupt in der Welt ein großes Volk geben, das freiwillig und ohne äußersten Zwang einseitig auf seine Hoheitsrechte, und zwar in diesem Fall auf das primitivste Recht der Verteidigung seiner eigenen Grenzen verzichtet hat oder verzichten würde?" Trotzdem aber hatte das deutsche Volk diesen Zustand 17 Jahre lang ertragen, und noch am 21. 5. 1935 erklärte der deutsche Reichskanzler, daß „die Deutsche Neichsregie- rung in der entmilitarisierten Zone einen für einen sou veränen Staat unerhört schweren Beitrag zur Beruhigung Europas sieht", und daß die Neichsregierung „alle aus dem Locarno-Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen so lange ! halten wird, als auch die anderen Vertragspartner bereit sind, zu diesem Pakt zu stehen." Die Deutsche Neichsregierung hat bereits in ihrer vor läufigen Note vom 24. 3. 36 darauf hingewiesen, daß der von Frankreich mit Sowjetrußland abgeschlossene militärische Vertrag dem Locarno-Pakt sowohl die rechtliche als aber besonders die politische Grundlage und damit die Voraus setzung seiner Existenz entzogen hat. Es erübrigt sich, hier auf noch einmal näher einzugehen. Denn: Es ist kein Zweifel, daß die Tendenz, Europa mit Mi- j litärbündnissen zu durchziehen, überhaupt dem Geist und > Sinn der Aufrichtung einer wirklichen Völkergemeinschaft i widerspricht. Es wächst die große Gefahr, daß aus dieser > allgemeinen Verstrickung in militärische Allianzen ein Zu stand entsteht, der jenem gleicht, dem die Welt den Aus bruch ihres furchtbarsten und sinnlosesten Krieges mit in erster Linie zu verdanken hatte. Ls liegt nun nicht im Vermögen einer einzelnen Regie- rung, eine solche von bestimmten Großmächten eingeleitele j Entwicklung zu verhindern, allein es gehört zum pflichlge- j mäßen Auftrag jeder Regierung, innerhalb der Grenze des ! eigenen Hoheitsgebietes Vorsorge vor jenen Ueberraschungen > zu treffen, die sich aus einer solchen undurchsichtigen euro päischen Militär- und Kabinettspolitik ergeben können. Die Deutsche Negierung hat daher nach der vorliegenden Entwicklung, die eine Aufhebung der juristischen und poli- > tischen Grundlagen und Voraussetzungen des Locarno-Pak- j tes bedeutet, sich auch ihrerseits als an diesen Pakt nicht i mehr gebunden erklärt und die Souveränität des Reiches ! über das gesamte Reichsgebiet wieder hergestellt. s Die Deutsche Regierung ist nicht in der Lage, ihren i zur Sicherheit des Reiches unternommenen, nur deutsches i Reichsgebiet betreffenden und niemand bedrohenden Schritt der Würdigung eines Gremiums zu unterstellen, das selbst im günstigsten Fall nur die rechtliche Seite, aber unter gar keinen Umständen die politische zu beurteilen in der Lage , ist. Vies gilt um so mehr, als der Völkerbundsrat bereits j eine Entscheidung getroffen hat, die die rechtliche Beurteilung j der Frage präjndiziert. Die Deutsche Regierung ist weiter der Ueberzeugung, j daß ein solches Urteil nicht nur keinen positiven Beitrag liefern könnte für eine wirkliche konstruktive Lösung der Frage der europäischen Sicherheit, sondern ausschließlich geeignet ist, eine solche Lösung zu erschweren, wenn nicht gar zu verhindern. Im übrigen: Entweder man glaubt an die Möglichkeit einer allgemeinen europäischen Friedenssicherung, dann kann ein solcher beabsichtigter Eingriff in die Hoheitsrechte eines Staates nur erschwerend wirken, oder man glaubt an eine solche mögliche Friedenssicherung nicht, dann käme einem solchen Entscheid höchstens nachträglich eine feststel- lende juristische Bedeutung zu. Die Deutsche Negierung kann daher in diesem Punkte sowie in jenen weiteren dieses Entwurfes der Vertreter der Locarno-Mächte, die sich nur als einseitig belastend für Deutschland erweisen, nicht nur keinen nützlichen Bei trag sür eine wirkliche großzügige und konstruktive Lö sung der Frage der europäischen Sicherheit erblicken, son dern höchstens Elemente der Diskriminierung eines gro ßen Bölkes und damit einer Infragestellung jeder dauer haften Friedensgestattung. Entsprechend dem ihr vom deutschen Volke erteilten Auftrag muß daher die Deutsche Regierung alle Deutschland einseitig belastenden und damit diskriminierenden Vorschläge dieses Entwurfes ablehnen. Deutschland hat, wie schon aus seinem Angebot hervorgeht, nicht die Absicht, jemals Belgien oder Frankreich anzugreifen. Es ist bekannt, daß bei der gigantischen Rüstung Frankreichs und den enormen Fe stungswerken an der französischen Ostgrenze ein solcher An griff aber auch rein militärisch sinnlos wäre. Aus diesen Gründen ist der Deutschen Regierung auch der Wunsch der Französischen Negierung nach sofortigen G e- ner al st absver Handlungen unverständlich. Die Deutsche Regierung würde darin nur ein ernstes Präju diz sehen, wenn' vor dem Abschluß der neuen Sicherheits pakte solche Generalstabsabmachungen zustande kämen. Sie ist der Auffassung, daß solche Abmachungen in jedem Falle erst die Folge der politischen Beistandsverpflichtunaen der fünf Locarno-Mächte seien, und dann nur auf streng reci- proker Grundlage stattfinden könnten! Die Deutsche Negierung ist weiter der Auffassung, daß der Komplex der vorliegenden Probleme zur leichteren Lö sung nach den Gesichtspunkten der beabsichtigten Ziele zweck mäßig gegliedert werden müßte. Sie muß dann aber fol gende grundsätzliche Fragen stellen: Welches soll das Ziel der Bemühungen der europäischen Diplomatie sein? A. Soll es das Ziel sein, die sich als sür jede dauernde Iriedeussicherung als ungeeignet erwiesene Zweiteilung der euro päischen Völker in Wehr- oder weniger Berechtigte, in Ehren- odcr Unehrenhafte, in Freie oder Unfreie unter irgendwelchen neuen Formen oder Modifizierungen bcizubehallen oder foctzu- sühren? Soll es weiter die Absicht der europäischen diplomati schen Bestrebungen sein, aus einem solchen Willen heraus aus dem Wege einfacher majorisierender Beschlüsse Feststellungen über Vergangenes zu treffen. Urteile auszurichlen, um damit die schein bar juristisch «och fehlenden Begründungen für die Fortführung dieses früheren Zustandes zu finden? Oder soll B. das Bemühen der europäischen Regierungen darauf hin- gerichlel sein, unter allen Umständen zu einer wirklich konstruk tiven Ordnung des Verhältnisses der europäischen Rationen unter einander und damit zu einer dauerhaften Ariedensgestaltung und -sicherung zu kommen? Die Deutsche Regierung ist es ihrem Volke schuldig, hier eindeutig zu erklären, daß sie nur an diesem zweiten in ihren Augen allein aufbauenden Versuche teilnehmen wird, und dies dann allerdings aus tiefinnerster Ueberzeugung und mit dem vollen Gewicht des aufrichtigen und sehnsüchtigen Willens der hinter ihr stehenden Nation. Die Deutsche Negierung glaubt, daß dann die vor den europäischen Staatsmännern liegende Gesamtausgabe in 3 Abschnitte gegliedert werden müßte: a> In die Zeit einer allmählich sich beruhigenden Atmosphäre zur Klärung der Prozedur für die einzuleitenden Verhand lungen, b) In den Abschnitt der eigentlichen Verhandlungen zur Sicher stellung des europäischen Friedens, c) 3n eine spätere Periode der Behandlung jener wünschens werten Ergänzungen des europäischen Iriedenswerkes, die weder in Inhalt noch in Umfang von vornherein genau fest- gelegt oder begrenzt werden können oder sollten (Abrüstungs- und Wirtschastssragen ufw.j