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Giändiqe Wochenbeilaasn: .Unterhaltung und Missen«, „Vas Unterhaltung-biatt«, Das Leben im Bild" .Sie Frau und ihre Welt«, Illustrierte Sonntagsbeilage: " _ Mchterschcinen einzelner Nummern infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung berechtigt nicht zur BezugsprciLkürzung oder zum Anspruch auf Lieferung der Zeitung yr. 296 Bad Gchandau, Montag, den ^9. Dezember 4932 76. Zahrgang Frankreichs Saar-MM „Als man den Friedensvertrag ausarbeitcto, musste Frankreich angesichts der amerikanischen Wünsche auf das verzichten, was es als eine Forderung der Gerechtig keit (I) für sich beanspruchte. Es mußte die verlangte Wiederherstellung der Grenzen von 181-1 preisgeben und mußte sich an der Saar mit einer späteren Volksabstim mung statt einer glatten Einverleibung zufrieden geben." Diese Worte Herriots in nächtlicher Stunde des 12. Dezem ber gelegentlich der großen Kammerdcbatte über die Schul denzahlung an Amerika sind angesichts der überragenden Bedeutung des französisch-amerikanischen Schuldenkonflikts in der Beurteilung der großen Oeffentlichkeit oerlorenge gangen. Und doch hat mit dielen Sätzen der damalige französische Ministerpräsident eine politische Einstellung er kennen lassen, die angesichts der noch immer nicht bereinig ten Saarsrage ernsteste Beachtung bei allen zuständigen deutschen Stellen und in der deutschen Oeffentlichkeit ver langen. Denn Herriot hat mit dieser Bemerkung erneut die französische These von der Zugehörig keit des Saargebiets zu Frankreich vertreten, wie sie von der französischen Friedcnsdelegation während der Versailler Verhandlungen über das Saargebiet im Früh jahr 1819 hartnäckig ausgestellt worden ist. Besonders Clömenccau und Tardieu haben sich damals die erdenklichste Mühe gegeben, um den übrigen Mitgliedern des damaligen Versailler Viercrrats glauben zu machen, daß das Saar- gcbiet aus politischen, geographischen und wirtschaftlichen Gründen Frankreich bedingungslos einuerleibt werden müßte. Es ist bekannt, daß Clemenceau seine ganze Beredungs- kunsl aufgeboten hatte, um Wilson zur Nachgiebigkeit in der Saarfrage zu bringen. Die Verhandlungen spitzten sich damals so zu, daß Wilson seinen Willen zu erkennen gab, die Friedenskonferenz zu verlassen, da er nicht gesonnen mar, sich der französischen These zu unterwerfen. In der denk würdigen Sitzung des Viererrats am 28, März 1919 gelang es dann schließlich Clemenceau, unter fälschlicher Be rufung auf eine angeblich vorliegende Saarländer- Adresse Wilson zu einer Regelung hinsichtlich des Saar gebiets zu gewinnen, nach der die Saargruben Frankreich übereignet und das Saargebiet selbst einer internationalen Vcrwaltungskommission unterstellt werden sollte. Clömen- reau hat sich nicht gescheut, mit Lügen zu operieren, und Herriot hat eine dieser Lügen aufgegriffen und behauptet, daß Frankreich einen Rechtsanspruch auf das Saargebict gehabt hätte. Der Hinweis auf die Grenze von 1814 weicht aber einer Klarstellung der damuligcn politischen Verhältnisse aus. Denn das Saargebict war erst 1795 Frankreich ge waltsam angegliedert worden, und durch ein reines Berschen hatte man im ersten Pariser Frieden vergessen, dieses Un recht wieder auszugleichen. Erst im zweiten Pariser Frie den ist diese Unterlassung bereinigt worden, nicht zuletzt auf Grund einer Eingabe der Bevölkerung an der Saar, in welcher es u. a. hieß: „Von sämtlichen Einwohnern der Städte Saarbrücken und St. Johann geht nur die eine Stimme aus: Befreiung vom Franzosen joche, Wiedervereinigung mit dem deutschen Va le r l a n d e." Wie Clemenceau, so hat auch jetzt Herriot der großen Oeffentlichkeit verschwiegen, daß im Verlaufe von rund 1080 Jahren das Saargebict insgesamt nur öl Jahre, und zwar in vier verschiedenen kurzen Zeitabschnitten durch Gemaltmaßnahmen Frankreichs dem welschen Staat zugc- hört hatte. Das zur Feststellung der historischen Wahrheit. Da bei darf es aber allein nicht bleiben, weil das Saargebict heute noch unter den Auswirkungen der Versailler Saar- entscheidung leidet und vom deutschen Vaterland getrennt ist. Wenn Herriot in seiner Kammerrede im gegenwärtigen Zeitpunkt des Versuchs einer Bereinigung Versailler Un- rechtsbeslimmungen das behauptete Recht Frankreichs aus die Saar erneut hervorhebt, so ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, daß er damit seine saarpolitischen Bestre bungen andersten wallte. Dieser Verdacht erscheint um so berechtigter, weil schon mährend der ersten Ministerpräsi dentschaft Herriots Gerüchte über französische Pläne hin sichtlich der Saarfragc auftauchten, die sich auf eine Ab tretung saarländischen Gebiets links der Saar bezogen. Diese Gerüchte veranlaßten damals die Saarlouiser Stadt verordnetenversammlung zu einer Protestkundgebung an Herriot, der sich daraufhin gezwungen sah, solche Absichten in Abrede zu stellen. Angesichts der Beunruhigung, die die neuen Andeu tungen Herriots in der Saarfrage im Saargebiet hervorge rufen haben, hat man von französischer Seite versucht, solche Absichten nicht als gegeben hinzustellen. Daß der Eindruck seiner Ausführungen aber mindestens mißverständlich ge wesen sein muß, ergibt sich aus der Tatsache, daß seine crrriarung vericyieoene Zwilchcnruse aus Seiten ocr Sozia- listen Hervorries, was Herriot zu der Erklärung veranlaßte, daß er über den Kern der Frage gar nicht habe spre chen. sondern nur eine Tatsache habe feststellen wollen. Mau kann im Zweifel darüber sein, auf welche Tatsache er diese Randbemerkung beziehen wollte, nämlich auf die, daß „Frankreich ein Recht aus das Saargebiet" habe oder auf die, daß sich die Amerikaner diesen französischen Ansprüchen widersetzt haben. Wenn man abar seit Monaten an der Saar eine verschärfte französische Propa ganda zugunsten eines autonomen Saarstaates beobachten muß, wenn man weiter die Feststellung der finanziellen Förderung separatistischer Umtriebe treffen muß, dann wird man nicht umhin können, der Befürchtung Ausdruck zu geben, daß Herriot tatsächlich seine Ansprüche aufdasSaargcbietnochnichtaufgegebcn hat. In dieser Ueberzeugung wird man noch bestärkt, durch den Umstand, daß am Tage der fraglichen Kammeraussprüche in den Wandelaänaen des Parlaments ein neues Blatt ver- teilt wurde, in dessen Leitaussatz die Saarsrage behandelt wird mit der Schlußfolgerung, „daß es für Frankreich ganz ausgeschlossen sei, das Ergebnis einer V o l k s a b st i m-, mung im Saargebiet abzuwarten, es vielmehr nötig sei, die Rückgabe des Saargebiets an Deutschland öf fentlich als eine Unmöglichkeit zu kennzeichnen, weil eine Rückgabe des Saargebiets an Deutschland die fran zösische Sicherheit geradezu vernichten werde." Die Frage ist jedenfalls berechtigt: war es nur Zufall oder Absicht, daß diese Kundgebung in den Wandelgängen zeitlich und örtlich zusammenfiel mit Herriots Erklärung aus der Parlamentstribüne? Die französische Saarpropa ganda, die nachweislich aus öffentlichen Fonds unterstützt wird, hat zweifellos einen neuen Vorstoß gegen das Recht des Saargebiets eingeleitet, und Herriot hat für diesen Vor stoß mit seiner Kammererklärung gewissermaßen den Start schuß abgegeben. Es wäre nicht nur töricht sondern politisch unklug, wenn man diese Vorgänge in Deutschland mit einer .Handbewegung abtun wollte. Lockerung der Notmaßnahmen Nelchüreglerung beschließt Aufhebung der notverordneten Zwangsmaßnahmen Neufassung der erforderlichen Vorschriften Berlin, 18. Dezember. Dm Vordergrund der Beratungen des Kabinetts am Sonnabend stand die Aufhebung der Notverordnungen über den Terror, über die Sondergerichte und die Presse. Diese Verordnungen werden nach der Entschließung des Reichs- kabinetts zum größten Teil ausgehoben. Ivas noch an all gemeinen Bestimmungen in Kraft bleiben muß, wird in eine Verordnung eingebaut, die in den ersten Tagen dieser Woche veröffentlicht werden wird. Gleichzeitig wird man in diese neue Verordnung voraussichtlich auch gewisse Be stimmungen des Republikschulzgcsclzes übernehmen, das mit Ende dieses Jahres abläuft. Es handelt sich in erster Linie hierbei um dieSchutz - bestimm ungen für den Reichspräsidenten. Die Strafbestimmungen gegen Ausschreitungen dieser Art sollen verschärft werden, da die Würde und Ehre der Na tion verlangen, daß das Neichsoberhaupt unter allen Um ständen aus der Gehässigkeit des Tageskampses herausge halten wird. Die weiteren Bestimmungen, die aus dem Republikschutzgesetz übernommen werden, sind die zum Schutze der W e h r m a ch t, der S1 a a t s f o r m und der Reichsfarben. Schließlich Hal sich das Rcichska- binett auch noch mit der Winterhilfe beschäftigt. Die Beratungen hierüber sind nach Auskunft unterrichteter Stellen ziemlich weit gediehen. Das Kabinett wird alle Anstrengungen machen, um die Winterhilfe so schnell wie möglich zu verwirklichen. Die Gerele-Notoerordnuns Schon aus der Rundfunkrede des Reichskanzlers von Schleicher läßt sich ungefähr der Umkreis der Tätigkeit des Neichskommissars für Arbeitsbeschaffung, Dr. Gercke, er kennen. Die Verordnung, welche diesem Aufgabenkreis selbst die gesetzliche Abgrenzung geben wird, erscheint in den nächsten Tagen. Die Verordnung selbst wird in zwei Teile zerfallen und eine Negeimig für die Abwicklung des schon von den früheren Regierungen Brüning und Papen vor bereiteten Arbeitsbeschasfungsprogrammes enthalten und eine besondere Methode für die Durchführung eines neuen Arbeitsbeickiatfunasvroaramms in der aeaenwärtiaen Ne- FUc elllue Leser. * Der Zivilsenat des Reichsgerichts verhandelte in Der ver fassungsrechtlichen Streitsache zwischen Vein Lande Baden und dem Reich nm die Genehmigung von Reichseisenbahn- anlagen. Die "Entscheidung steht noch aus. * Der Obcrpräsidcnt der Provinz Sachsen hat die Erfurter kommuuistische Tageszeitung „Thüringer Volks blatt" ans fünf Tage verboten. * Der Kommunist Albert Rückert wurde iu Hamburg bei einem Zusammenstoß zwischen Polizei und 'Kommunisten durch mehrere Schüsse so schwer verletzt, daß er im Krankenhaus starb. Bel Rückert wurde» ein Revolver, leere Patronenhülsen und '14 Patronen gefnnden. * Der englische Außenminister S i m o n ist an Erkältung und Fieber erkrank, nnd hat daher seine sür Sonntag geplante Abreise nach Genf zur Tagung des Pölkerbundsrates absagen müssen. gierung. Für die Abwicklung der alten Arbeitsbeschaffungs- Programme wird der Neichskommissar, wie sich der Reichs kanzler ausdrückt, die Nolle eines „Schäferhundes" über nehmen, d. h., die Verordnung wird ihm die Möglichkeit geben, in alle Ressorts hineinzuschauen und wenn notig, mit entsprechendem Nachdruck auf die Durchführung drin gen und sie auch überwachen. Während also für diesen Teil der Arbeiten der Neichs kommissar keine besondere Behörde benötigt, sondern ganz auf seine eigene Initiative gestellt sein wird, erhält er für das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Regierung von Schleicher größere Vollmachten. Diese Vollmach ten sollen ihn in die Lage versetzen, die Arbeiten vom Neichskommissariat aus in Angriff zu nehmen und durch zuführen, d. h. also, sie werden unter Ausschaltung der sonst zuständigen Ressorts abgewickelt. Dabei fällt die Siedlung nicht in den Amtsbereich des Neichskommissars, sondern hierfür wird der vom Reichskanzler in seiner Rundfunkrede angedeutete Siedlungsausschuß des Kabinetts zuständig, sein. * Der Eewerlschaßsbund an den Kanzler Der Deutsche Gemerkschaftsbund hat an de» Neichskanz- -er von Schleicher ein Schreiben gerichtet, in dem die Aus führungen des Reichskanzlers über den Zusammenhang zwischen Arbeitsbeschaffung und Siedlung unterstrichen wer den. Das Schreiben verweist auf die früheren Vorschläge des Bundes und fährt dann fort: „Wir müssen feststel len, daß in der Zwischenzeit eine wirkliche Förderung-der Siedlung nicht eingetreten ist, sondern daß sich alle An zeichen für einen weiteren Rückgang gezeigt haben. Wir sind infolgedessen gezwungen, auch Ihnen Herr Reichskanzler un sere Forderungen zu unterbreiten. Sie, Herr Reichskanz ler, haben sich klarer als Ihr Vorgänger zu dieser Aufgabe bekannt. Sorgen Sie dafür, daß es nicht bei diesen eindrucks vollen Worten bleibt, sondern daß das Siedlungswerk wirk lich vollbracht wird. Nach einer Reihe von Einzelvorschlägen schließt das Schreiben. „Der Deutsche Gewerkschaftsbund erwartet vom Herrn Reichskanzler und vom Herrn Neichskommissar für Arbeits beschaffung, daß sie die Hemmnisse, die der Siedlung seit der Ueberführung ihrer Betreuung in das Neichsernährungs- ministcrium in den Weg gelegt worden sind, durch rücksichts loses Durchgreifen überwinden. Der Deutsche Gewerkschafts bund hat nicht das Vertrauen, daß der bisher für diese Fragen allein zuständige Herr Reichsernährungsminislcr von Braun der Siedlung das notwindige und erfolgreich fördernde Interesse entgegengebracht hat." Der angebliche Karler-Paragraph In der Oeffentlichkeit ist im Zusammenhang mit den Kabinettsbesprechungcn über die Aufhebung und Umände rung der politischen Notverordnungen davon die Rede, daß mit dem Ablauf des Republikschutzgesetzeo auch der soge nannte Kaiser-Paragraph falle, der in die neue Not verordnung nicht wiederaufgenommen werden soll. Von zuständiger Stelle wird darauf hingewiesen, daß diese Dar stellung völlig abwegig ist, da dieser „Kaiser-Paragraph", wonach dem früheren Kaiser die Rückkehr nach Deutschland verboten war, überhaupt nicht mehr besteht. Bec der Verlängerung des Republikschutzgesetzes im März 1930 ist dieser Paragraph bereits gestrichen worden, da im Reichs-