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Ausgaben der Regierung Braun durchaus geeignet. Dr. Brnchi, der immer eine persönliche Hochachtung var vcm Po- litiker Brann bebalten habe, würde es ans das lebhafteste be- dancrn, wenn dieser sich ans Prestigegründen von anderen Genien dazu verleiten ließe, ans einen, demonstrativen Wieder ein ;n,r in die Bäume in der Wilhelmstraszc zu bestehen. Es ivird Weiler veloul, das', cs sich vej dieser Angclcgcnhcil sclbst- vcrsländlich nicht nm eine Schikane handle, sondern das; man durchaus gcwilU ist, den Wünschen der Regierung Brann weitestgebeiid cnlgcgenzukommen. Anscheinend lasse siel, diese avcr durch eine »cbcrempsiudlichkcit iu der Naumfrmzc zu ihrer unverständlichen Hallnn,z vcslimmcn. tzeute wichtige Entscheidungen Berlin, 3. November. Wie mir erfahren, sind in der Mittwochsitzung des Neichskabinetts kcin-e Beschlüsse gefasst worden. Die Verstand- langen gehen vielmehr heute vormittag um 11 Uhr weiter, und inan nimmt an. dass diese Sitzung zu Entscheidungen füh ren wird. Die Probleme, um die es auaenblicklich geht, sind die Sicherung der G e m e i n d e fi n a » ze », das Kon ti n g c n t i e r un g s p r o b l e m und die S t ü t; ung der Getreide preise. Im Vordergrund siebt dabei die Kon- tingcntierungsfragc, nachdem die Kommission von ihren Auslandsreisen.virückgckchrt ist. Man darf nnnchmen, das, auch über diese Frage heute eine Klärung herbcigefllhrt wer- den wird. Sparsamste SaushaltsMrung Neue Verordnung über die Eemeindekinanzen Berlin, 3. November. Die kommissarische preußische Staalsregicrung hat auf Grund der ihr durch die Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der haushalte der Länder und Gemeinden vom 24. August 1931 gegebenen Ermächtigung eine Verord nung über die Haushaltsführung der Gemeinden und Ge meindeverbände (Gemeindesinanzverordnung) sowie eine Verordnung über die Aufstellung von Stellenplänen in Ge meinden und Gemeindevcrbänden verabschiedet. Die Gemeindefinanzverordnung verfolgt in erster Linie das Ziel, eine geordnete und sparsame Haushaltsführung in den Gemeinden sicherznstellen und für die Zukunft RUß- stände, wie sie in den verflossenen Jahren in der Finanzge- barung der Gemeinden sich gezeigt haben, auszuschlicßen. Diesem Zwecke dienen die Stärkung der Stellung des Ge meindevorstandes im Verhältnis zur vertretungskorpcrschast, die klare Gestaltung der Verantwortlichkeit bei der Ausfüh rung des Haushaltsplanes, die Einführung einer weitgehen den Publizität auf dem Gebiete des Haushalts- und Rech nungswesens sowie die Neuregelung der Rechnungsprüfung in den Gemeinden. In dem ersten Punkt gibt die Verordnung dem Gcmcin- dcoorstand sowohl bei der Beschlußfassung über den Haus haltsplan als auch nach dessen Verabschiedung gegenüber solchen Beschlüssen der Vertretungskörperschaft, die die Lei- stung neuer Ausgaben. Mehrausgaben oder die Verminde rung von Einnahmen zur Folge haben würden, ein Wi derspruchsrecht, soweit durch derartige Beschlüsse der Vertretungskörpersclzast der Haushaltsausgleich gefährdet wird. Des weiteren schließt sie die Erörterung von Anträgen der obengenannten Art in der Vertretungskörperschaft und in dem kollegialen Gemeindenorstand aus. wenn ihnen nicht gleichzeitig ein geeigneter und rechtlich zulässiger Deckungs-, vorscblao beigefügt ist In dem zweiten Punkt stellt die Verordnung ausdrück lich die Ve r a n t w o r t u n g der G « m c i n d e b e a m - ten fest, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes Zah lungen leisten oder Maßnahmen treffen, die zwangsläufig zu haushaltsüberschreitungen führen oder solche darstellcn. Auch wird es ausdrücklich verboten, außerordentliche Ausgaben vor Beschaffung der zu ihrer Deckung beschossenen Einnah men zu leisten. Im Interesse einer weitgehenden Anteilnahme der Bevölkerung an den Fragen des gemeindlichen Haushalts- und Rechnungswesens ist für alle Gemeinden und Gemeindevcrbände die Auslegung des Haushaltsplan entwurfes. des Haushaltsplanes und der Rechnung ange ordnet und vorgeschrieben, daß Abschriften den wahlberech tigten Angehörigen der Gemeinde gegen Erstattung der Un kosten zu überlassen sind. Eine völlige N e u g e st a I t u n g erfährt das g e - meindliche N e ch n u n g s p r ü f u n g s w e s e n da durch, daß die Rechnungsprüfung künftig in größeren Ge meinden durch eine besondere gemeindliche Verwaltungs stelle (Nechnungsprüfungsamt), deren Unabhängigkeit durch besondere Vorschriften sichergestellt werden soll, und in klei neren Gemeinden durch eine unabhängige überörtliche Prü- fungsstelle beziehungsweise den Landrat zu erfolgen hab Auch ist eine Nachprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweck mäßigkeit der Organisation der Gemeindeverwaltung durch besondere außenstehende Prüfungsstellen vorgesehen. Weiter bezweckt die Verordnung durch die Einführung und Ausgestaltung des sogenannten Ersatzbeschlußrechtes das Eingreifen der Aufsichtsbehörden in Ange legenheiten der Gemeinden, wie cs in den letzten Jahren leider immer häufiger notwendig geworden ist. nach Mög lichkeit zu beschränken. Deshalb ist sowohl für die Festsetzung des hausstoltplanes wie für sonstige Beschlüsse, die eine ge ordnete und sparsame Haushaltsführung erfordert, die Be schlußfassung im Falle eines Versagens der Vcrtrctungskör- perschaft zunächst dem Gemeindevorstand und gegebenenfalls seinem Vorsitzenden übertragen. Erst wenn auch diese Stel len versagen, soll ein Eingreifen der Aufsichtsbehörden er folgen Die Verordnung über die Aufstellung von Stellenplänen will in Anlelmung an die Verordmma des Reichspräsidenten vom 15. 6. 1932 eine weitere Zurückfüstrung des gemeind lichen Personalbestandes auf das unerläßliche Rias; sichcr- stcllen. Grundlage hierfür werden gemeindliche Stellenpläne sein, die in der Verwaltung entbehrlich werdende Stellen als künftig wegfallend zu bezeichnen haben. Dies hak die Wirkung, daß solche Stellen im Aalte ihres Freiwerdens nicht wieder beseht werden dürfen. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird von der Aufsichtsbehörde überwacht, dic bei nicht hinreichender Verringerung der Steltenzaht in den Stellenplänen weitere Stellen in der Gemeindeverwaltung als künftig wcgfallcnd bezeichnen kann. Natürlich ist sich, wie van zuständiger Stelle erklär! wird, die kommissarische preußische Staatsregierung bewußt, daß die Vorschriften der von ihr verabschiedeten Verordnun gen nur eines der Mittel sein können, die zu einer Sanie rung der Gemeindefinanzen beitragen. Frankreichs Generalität hetzt Rnnerschämtheilen eines üorpskommandanlen. Paris, 3. November. Eine Gefallenengedenkfeier an den Kriegergräbern in Rouen gab dem Kommandanten des dritten Armeekorps, General Trousson, Gelegenheit, sich in aufsehenerregen der Weise auf das Gebiet der Politik zu wagen. Gegenstand seiner Betrachtungen war zunächst Deutschland, dessen Poli tikern er trojz aller eindeutigen Feststellungen von zustän diger Seite die Absicht, aufzurüsten, unterstellte. Er fabelte von einer obligatorischen Ausbildung der ge samte» deutsche» Jugend in 17 Militärlagern und unter der Leitung von Offizieren und meinte, Frankreich sei niemals mit solcher Geringschätzung behandelt worden wie in der Gegenwart. Die Unzufriedenheit des Generals galt aber vor allem der französischen Politik der Rachkricgsjahre. Die Pfänder und Rechte, die Frankreich aus Grund seines Sieges in Händen gehalten habe, seien eines nach dem anderen verloren gegangen, und sein Edelmut sei schlecht belohnt worden. Der „Populaire" fordert bereits Einschreiten gegen den General. Der Skandal Weygand, erklärt das Blatt, dauere an. Weygand selbst habe sich wohl beugen müssen, aber sein Untergebener leiste sich eine unerlaubte rednerische Kund gebung. Anderer Meinung ist das „Echo de Paris", das die Rede sehr anerkennend bespricht und zugleich seinem mili tärischen Mitarbeiter Pironncau, der als Sprachrohr des französischen Generalstabes gilt, Gelegenheit gibt, einen hef tigen Artikel gegen den konstruktiven Man Herriatc, -zu bringen. Herriot beschwert sich Dic Spanier sind ihm zu mißtrauisch. Madrid, 3. November. Ministerpräsident Herriot veranstaltete zu Ehren de» Präsidenten der Republik, Alcala Zamora, in den Räumen der französischen Botschaft eiuen großen Empfang. Der spanische Ministerpräsident Azana gab angesichts der ver schiedenen Gerüchte über den Zweck der Reize Herriots eine Erklärung ab. Er betonte, daß dieser Besuch jedes offiziellen Charakters entbehre. Ihm liege kein Geheimnis zugrunde. Gewiß bedeute Herriots Reise für Spanien eine Vertiefung der französisch-spanischen Beziehungen. Aber sie könne in nichts die friedlichen Grundsätze der spanischen Verfassung ändern. Gewisse Kreise hätten den in Madrid ausgestoßenen Rufen „Nieder mit dem Kriegl" eine besondere Bedeutung geben wollen, die ihnen in keiner Weise zukomme. Der französische Minislcrpräsidenl empfing auch die Ver- lrcler der Presse, denen er zu verstehen gab, daß er mit der Aufnahme, die ihm durch die Madrider Bevölkerung zuteil wurde, wenig zufrieden ist. Das geht deutlich aus der Darstellung des Sonderbericht erstatters des Pariser „Matin" hervor. Danach stellt« Herriot di« Frage, was man eigentlich Frankreich vorwerfe; «r würde glücklich sein, wenn ein spanischer Journalist mit der selben freundschaftlichen Offenheit, die alle seine Besprechun gen kennzeichne, an ihn herantrcten wollte. Hierauf richtete ein spanischer Journalist an ihn di« Frage, ob Frankreich bereit sei, in eine Abänderung des Versailler Vertrages in der Frage der Kriegsverantwort lichkeit einzuwilligen. Herriot antwortete: „Glauben Sie, daß die Zustimmung Frankreichs den wirklichen Verlauf der Ereignisse ändern könnte? Die Geschichte wird über die Ereignisse ihr Urteil fällen müssen. Frankreich kann diesen Urteilsspruch ohne Beunruhigung abwarten. Man kann die Dinge drehen und wenden, wie man will; man wird aus Frankreich nicht einen Angreifer machen können. Ich war kürzlich in Lens, das völlig durch den Krieg zerstört ist. Nun stellen Sie sich bitte einmal vor — damit Sie Ver ständnis haben —, Saragossa und Tarragona wären völlig verwüstet worden; dann werden sie die notwendige Ein stellung für die Erörterung der Kriegsoerantwortlichkeit be- sitzem Man wirft uns vor. wir würden ein Hindernis für dic Abrüstung bilden. Warum? Frankreich verlangt unab lässig die Abrüstung. Der Plan, den wir in einigen Tagen in Genf unterbreiten werden, ist bereits der dritte. Per sönlich habe ich 1924 einen solchen Plan vorgeschlagcn: das Protokoll. Zu Beginn dieses Jahres hat Tardieu einen weiteren Plan ein'gebracstt, und wir werden trotz aller Schwierigkeiten nicht locker lassen. Was also will inan wei ter van uns? Gewiß gibt cs finanzielle Fragen. Aber in Genf haben wir auf alles verzichtet. Was will man noch mehr, nachdem wir alles hingegeben haben? Etwa unser Hemd?" Bei diesen Worten habe Herriot sich erhoben und im Ton der Bitterkeit ausgerufen: „Nun wohl, dann müßte man kommen, um es zu holen!" Der Sonderberichterstatter des „Matin" sieht in diesen Erklärungen Herriots einen Beweis dafür, daß Herriot auf seiner Reise gewiss« Ueberraschungen erlebr habe. Die fran zösische Botschaft in Madrid werde setzt dafür verantwortlich gemacht, daß sie die Reise Herriots nicht hinreichend vorbe reitet habe. Mit den Zwischenfällen, die sich in Madrid er eigneten und der Polemik, zu denen sie Anlaß gegeben haben, beschäftigt sich ein großer Teil der französischen Presse. Der sozialistische „Populaire" weist auf die Gerüchte hin. die Anlaß zu den Madrider Zwischenfällen gegeben haben sotten. hcrriol sei nach Spanien gereist, nm von der spanischen Regierung dic Ermächlignng zn erhalten, daß französische Truppen auf spanisch-marokkanisches Gebiet übertreten könn ten, damit die nicht unterworfenen Stämme, die sich aus der französischen Linslußzone geflüchtet hätten, verfolgt werden könnten. Spanien habe aber genug von der ganzen marok kanischen Angelegenheit, nnd man begreife deshalb die Er regung der Spanier gegen Herriot, dem man zu Recht oder zu Anrecht dic Absicht zngeschrieben habe, die Rntcrstühung Spaniens für dic imperialistische Politik Frankreichs in Ma rokko zu erbitten. AiplomatenMv Berlin, 3. November. Der Herr Reichspräsident hat ernannt: den Generalkon sul Dr. Freiherr von G r ü n a u zum Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt, den Vortragenden Legativnsrat Dr. Graf Adelmann von Adelmannsfelden zum Generalkonsul in Kattowilz, den Ministerialdirektor z. D. Dr. Z e ch l i n zum Gesandten in Mexiko, den Gesandte» z. D. Dr. h. c. F r e y- l a g zum Gesandten in Lissabon, den Gesandten Dr. Schmidt-Elskop-Montevideo zum Gesandten in Rio de Janeiro, den Gesandten von Bülow. Asuncion, zum Gene ralkonsul in Kalkutta, den Gesandten z. D. Weiß -zum Ge sandten in Asuncion, den Vortragenden Legationsrat Dr. Grobba zum Gesandten in Bagdad, den bisherigen Unter, generalsekretär des Völkerbundes. Freiherr Dufour-Fe- ronce zum Gesandten in Belgrad den Gesandschaftsrat Dr. P i st o r zum Gesandten in Quito, den Generalkonsul in Je rusalem. Dr. N o r d. zum Gesandten in Banakok. — Mit der Leilung der »nltnrpolitischen Abteilung des Auswärtigen Amtes wird der Gesandte in Riga, Dr. Stieve, betraut. Die NeimSmmg der MMunlr Berlin, 3. November. Die Neuordnung des deutschen Rundfunks wird in „egamsatorischer Hinsicht binnen kurzem vollständig durch geführt sein. Am 8. November werden in den Reichsrats ausschüssen dic betreffenden Entwürfe ihre abschließenden Erörterungen finden. Der Aufbau des Rundfunks wird nach Grundsäßen durchgeführt, die unter anderem besagen: Die Nundfunkgesellschaften stellen ihr Programm selb ständig und unter eigener Verantwortung im Nahmen der Richtlinien für die Programmgestaltung auf. Grundsäßlicl-e Programmfragen und solche des Programmaustau sches werden von der Reichsrundfunkgesellschaft be arbeitet. Als beratende Organe für den Programmdienst wirken Programmbeiräte mit. Die Richtlinien für den Programmdicnst verpflichten den Rundfunk zur Aufbauarbeit an Volk und Staat, die frei von Partcicinflüssen und bürokratischem Zwang fein soll. Alle im Rundfunk tätigen Gesellschaften erhallen die Form der G. b. m. h. Die Anteile an der Reichsrundsunk- gescllschaft liegen zu 51 v. H. in Händen der Deutschen Reichspost zu 49 v. H. bei den Ländern, in deren Gebiet sich Sender befinden. An den Sendegesellschaflcn sind zu 51 v. h., die Reichsrundfunkgesellschasl, zu 49 v. h. die im Sendcgebiet liegenden Länder nach einem bestimmten Schlüssel beteilig«. An der Ausübung der Staatsaufsicht sind das Reich (Nimdftmkkommissar des Neichspostministcrs für Verwal tung und Technik, Nundfunkkommissar des Reichsministers des Innern für Programmdienst und die Länder beteiligt. Die Befugnisse der Kommissare umfassen Fragen der Per sonalpolitik und des Programmdienstes. Di« Kommissare können einzelne Darbietungen aus politischen Gründen ver bieten oder von Aenderungen abhängig machen. politische Nundschau. Leine Herabsetzung des Pensionsalters. Im gegenwärtigen Wahlkampf spielt die Meldung eine Rolle, daß die Reichsregicrung die Absicht habe, das Pen sionsalter der Beamten auf 60 Jahre herabzusctzcn. Aus Kreisen des Reichsinncnministeriums wird auf das bestimm teste versichert, daß die Rcichsrcgierung mit derartigen Plä nen nicht das geringste zu tun habe und eine weitere Herab setzung des Pensionsalters absolut nicht in ihrer Absicht liege. Anschlag aus einen Landgerichtsdirektor. In der Nacht wurde in Lüneburg durch das Fenster des Arbeitszimmers des Landgerichtsdirektors Kastendieck, der an seinem Schreibtisch arbeitete, ein Schuß abgescuert, der aber sehlging. Man vermutet, daß cs sich um ein poli tisches Attentat handelt, da der Landgerichtsdirektor ver- jchiedcutlich Prozesse, in denen politische Verbrechen behan delt wurden, zu leiten hatte. Kastendieck vertrat auch die Anklage im Scheuen-Proz^ß. Lin Binnenstasen bei Wyslomih. Auf die Initiative des polnischen Verkehrsministers hin soll bei Myslowitz ein neuer Handelshafen gebaut wer den. Die Vorarbeiten zu diesem Projekt sind bereits im Gange. Die monatlichen Baukosten werden mit 300 000 Zloty beziffert. Der Hafen wird einen Teil des vberschle- sischen Kohlenkanals bilden, durch die die Schwarze Przemsa und die Brinitza verbunden werden. Im Zusammenhang damit ist gleichzeitig auch die Regulierung der beiden ge nannten Flüsse vorgeseh«». Dic Auseinandersetzungen im rumänischen Königshaus. Die rumänische Presse veröffentlicht ein CommuniquS, wonach die Anwesenheit der Prinzessin Helene in der rumä nischen Hauptstadt anläßlich der Geburtstagsfeier ihres Soh nes dazu benutzt wurde, die bestehenden Mißverständnisse aus der Vergangenheit und solche, die sich in Zukunft er eignen könnten, zu beseitigen. Das zwischen dem König und der Prinzessin zustande gekommene Abkommen be steht in der Regelung der finanziellen Fragen und des Rechtes der Prinzessin, nach Rumänien zu kommen, so oft es ihr beliebt. Dic Gememdewahlen in England und Wales. In mehr als 300 Städten und Gemeinden in England und Wales wurden Gemeindewahlen durchgeführi. Nach den bisher vorliegenden 50 Ergebnissen haben die Konser vativen und die Arbeiterpartei auf Kosten der Unabhängi gen einige Gewinne erzielt. Generalstreik in Jerusalem? Die Leitung der arabischen Opposition in Palästina hat zum Generalstreik in Jerusalem aufgerufen. Um Unruhen zu verhüten, erhielt die Polizei den Befehl, jede Ansamm lung zu zerstreuen und alle Personen zu verhaften, die mit Wassen auf der Straße angctroffen werden. Ferner sieht die Polizeiverordnung Strafen für Veröffentlichungen auf rührerischen Inhalts vor. Eine Proklamation des chilenischen Präsidenten. Der neugewühlte chilenische Präsident Alessandri veröffent licht eine Proklamation, in der er ankündigt, daß er sich über die Parteien stellen wolle. Er werde sein Augenmerk richten auf die Dezentralisierung der Verwaltung, die Lö sung der Nordchile betreffenden Fragen (Salpeter, Küp ser), die Unterstützung der Landwirtschaft, die Sorge für den Arbeiter- und Mittelstand und die Verminderung der Arbeitslosigkeit. Die Proklamation ruft zur Zusammen arbeit aller auf, Crn Zunger L-eMsfWer ssn «MsfrM Ä-SVisMstet. Straßburg. In Lembach wurde ein junger Deut scher, der ans Brnchhansen in Baden zn seinen in Lembach wohnenden Verwandten zn Gesuch gekommen war, ver- hast e t. Ter Festgenommene wurde vor dem Kriege im El saß geboren. Atan weiß bis jetzt noch nicht, ob er unter Spio- nagcverdacht oder wegen Aichtgeflettnng zum Militärdienst ver haftet worden ist.