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Gläubige Wochenbeilagen: ^^haltung und Das Leben im Bild" -T 2 „Vie Frau und ihre Welt", Illustrierte Sonntagsbeilage: L Mchterschcinen einzelner Nummern infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung berechtigt nicht zur Bezugspreiskürzung oder zum Anspruch auf Lieferung der Zeitung Xe. 2S3 Bad Schandau, Donnerstag, den 27. Oktober 1932 76. Zahrgang Danzig—sterbend und weyrios Bemerkenswerte Ausführungen eines konservativen London. Der soeben von Danzig znrückgclchrtc kon servative englische Abgeordnete Antoni Crvßlcp schildert im „Evcnlng Standard" mit cindcntigcn Worten die u n - haltbaren Zustände, die der Versailler Vertrag in Danzig und im W c i ch s c l k o r r i d o r geschaffen hat. Im Wcichsclkorridor habe er das Gefühl gehabt, in einem Nanin zn sein, in dem jeden Augenblick eine Höllenmaschine explodieren könne. Danzig — sterbend und ivchrloS — werde von den Polen langsam zum wirtschaftlichen Untergang gebracht. ES werde durch die unsinnige Natur- Widrigkeit des Korridors und durch den neuen polnischen Hasen in Gdingen getötet. Ans den Gesichtern der Bevölkerung sei die Verzweiflung geschrieben, anö ihren Mündcrn spreche Nit- tcrlichkcit. Der Bau des Gdingcr Hafens und der wirtschaft liche Nuin DanzigS seien sicherlich ein Bruch des Versailler Vertrages. Heule seien sic vollendete Tatsache. Der Korri dor, das drohende Wahrzeichen eines Vertrages, der die Keime eines neuen Krieges enthält, wenn er nicht revidiert wird, müsse verschwinden. In Deutschland wachse eine neue Gene ration ans, die die Abtrennung Ostprcnßcnü nnd dic Isolierung Danzigs als eine unerträgliche politische Beleidigung und eine wirtschaftliche Ungerechtigkeit empfinde. Ihre Sache sei wvhl- begriindcl und gerecht. Wenn die ihnen zngesügtcn Uebel nichl englischen Abgeordneten über Danzig und den Korridor früher oder später wieder gnlgcmachl werden, dann müssten sic die Sache in ihre eigenen Hande nehmen. Crosstch betont schlicsstich in seinem „Das Pulver magazin Europas" überschriebenen Artikel, das, Mar schall Foch kurz vor seinen, Tode, ans den Korridor deutend, erklärt hat: „Hier liegen die Wurzeln eines nc„cn Krieges". England nicht zum Schutz der Grenzen Polens und derLfchechoflovakei verpflichtet London. Im englischen Unterhaus wurde nm Mitt woch die Negierung gefragt, ob 1. der Locarnovcrtrag die englische Regierung tatsächlich oder stillschweigend verpflichte, die Grenzen Polens und der Tschechoslowakei gegen einen Angriff zu schtthcn, und ob 2. die englische Regierung durch die Bestimmungen des Locarnovcrtragcs dem Völkerbund das Recht gegeben habe, darüber zu entscheiden, welchem Staate geholfen werden müsse. Der A n st c n in i n i st c r beantwortete den ersten Teil dcr Frage mit Nein. Was den zweiten Teil angchc, so könne dcr VölkcrbiindSrnl kcincn England bindenden Beschlich ohne die Zustimmung des englischen Vertreters fassen. Zwei Regierungsgewalten in Preutzen Erste Fühlungnahme zwischen Staatssekretär Meißner und Brauns Beauftragten Dr. Brecht Berlin, 27. Oktober. Ministerialdirektor Dr. Brecht halte im Auftrage des preußischen Slaatsministerimns eine längere Besprechung mit Staatssekretär Meißner. Diese Besprechung wird von unterrichteter Seite als eine erste Fühlungnahme über die rechtlichen und politischen Fragen bezeichnet, die sich für die Praxis aus dem Leipziger Urteil ergeben. Ans dieser Dar stellung lässt sich entnehmen, dasz die Fühlungnahme in den nächsten Tagen mcitergcfühct werden wird. In politischen Kreisen hat man den Eindruck, dasz sowohl bei der preußi- schen Slaatsregicrung als auch beim Reich der Wille zu einer Verständigung vorhanden ist. Zu der Besprechung zwischen Ministerialrat Brecht und Staatssekretär Dr. M c i s; n e r erfährt die „Berliner Börscn- zeitnng", das; man die „Möglichkeit einer Zusammenarbeit" und die „Abgrenzung" der in Leipzig Herrn Braun zuer kannten Hoheilsrechtc und dcr dem Reichskommissar znstchen- ven Exekutivrechlc erörtert habe. Gerüchtweise verlautet so ¬ gar, das; die von Braun gewünschten direkten „Ausgleichsvcr- handlnngen" mit dem Reichskommissar bezichungswese dem Reichskanzler auf dem Wege über Staatssekretär Meißner an- gebahnt werden sollen. Das Blatt erfährt weiter, das; es sich nur um eine ganz unverbindliche Fühlungnahme gehandelt habe, zu der die Initiative ausschließlich von der Seite Braun-Severing ausgcgangen sei. Die GevorfamspsliM Der mit der Wahrnehmung der Befugnisse des preu ßischen Ministerpräsidenten beauftragte Reichskommissar für das Land Preußen hat am 26. Oktober an alle preußischen Behörden folgenden Erlaß gerichtet: „Die Gehorsamspflicht der preußischen Beamten gegen über dem durch die Verordnung vom 20. Iuli 1932 eingesetz ten Reichskommissar und den von ibm bestellten Vertretern steht nach dem Urteil des Staalsgerichtshofes vom 26. Okto ber fest." Berlin, 27. Oktober. Nach dem Leipziger Spruch ist die Lage in Preußen i?hr verwickelt geworden. In Kreisen der Reichsregierung anrd mit Bestimmtheit darauf hingewiefen, daß das Urteil des Staatsgerichtshofes die ganze Exekutivgewalt dem Neichskommißar zu,pricht, das heißt, ihm unterstehen auch weiter alle Behörden und Beamten. Von dieser ihm durch das Reichsgericht bestätigten Vollmacht wird der Neichskommissar also weiter Gebrauch machen. Die Funktionen der alten preußischen Regierung wer den in dem Urteil aus die rein legislative Vertretung Preu ßens im Reichsrat und gegenüber dem Landtag und dem Staatsrat beschränkt. Unter diesem Gesichtspunkte ist zu prüfen, ob die Ernennung eines Reichsratsbevollmächtigten, der vom Reichskommissar bestellt worden ist, anfrechterhalten werden kann. Außerdem ist noch nicht ganz klar, ob es bei der zur Disposilion-Stellung dcr Ministerialdirektoren Brecht und Badt bleibt. Ueber sie als Beamte befindet nach der rechtlichen Lage der Reichskommissar; als Verlreter im Reichsrat würden sie unter der Zuständigkeit der alten preu- zischen Regierung stehen. Die Kompliziertheit dieser Frage prichl von selbst dafür, daß erst eine genaue Prüfung er- olgt, ehe irgendwelche Entscheidungen getroffen werden. Der Standpunkt der preutzWen Staatsreglerung Bei einem Pressecmpfang der alten preußischen Negie rung sprachen Ministerpräsident Braun und Ministeriald). rektor Dr. Brecht über die Stellungnahme der alten preußischen Negierung zu der Entscheidung in Leipzig. Mi- nistcrial'dircktor Dr. Brecht erklärte, mau werde der Ent scheidung des Staalsgerichtshofes das hohe Lob nicht ver sagen können, daß durch sie Deutschland dcr Nuf eines Rechtsstaates nicht genommen morden sei. Der Tenor der Entscheidung sage, die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli sei mit der Neichsverfassung vereinbar, dann heiße es weiter, soweit sie den Kanzler zum Neichskommissar für Preußen bestellt und vorübergehend Amtsbefugnisse der preußischen Negierung außer Kraft setzt. In der Entschei dung des Staatsgerichtshofs fehlten die Worte „die" und „alle", die in der Verordnung vom 20. Juli mehrfach bei den Worten „Amtsbefugnisscn" gesetzt seien. Die Verord nung spreche davon, daß der Neichskommissar alle Amtsbe- sugnisse der Landesregierung übernehme, während die Ent scheidung des Stnatsgerichtshofs nur von „Amtsbefugnissen" ohne nähere Bezeichnung spreche Das gleiche gelte auch für die Bezeichnung „Dienstgeschäfte", von denen die Verordnung sage „die Dienstgeschäfte", während in der Entscheidung des Staatsgerichtshofs davon überhaupt nicht mehr die Rede sei. Dr. Brecht zog daraus die Folgerung, daß die Ver ordnung vom 20. Juli tatsächlich nicht, wie behauptet werde, mit der Reichsverfassung in Einklang stehe. Weiler wandle Dr. Brecht sich dann dem Hauptvorwurf gegen Preußen zu, daß es seine Pflicht verletzt habe und bezeichnete es als den wesentlichsten Punkt der Entscheidung des Skaatsgcrichtshofs, daß Preußen von diesem Vorwurf der Pflichtverletzung befreit worden sei. Dies sei nicht etwa in einer formalen Entgegnung geschehen, sondern der Staats- gerichtshof habe für sämtliche, aeaen Preußen erhobenen Vorwürfe festgeslellt, daß keinerlei Pflichtverletzungen Vorge legen hätten. Diese Feststellung sei nicht nur moralisch für die Preußenregierung das wichtigste, sondern auch rechtlich für Preußen und politisch für Deutschland die wesentlichste Enlscheidung. Dr Brecht wies dann weiter darauf hin, daß die Be gründung des Staatsgerichtshofs hinsichtlich der Stellung des Neichskommissars dem Lande gegenüber festgestellt habe, daß der Neichskommissar nie an die Stelle einer Landes regierung treten könne, sondern immer Organ des Reiches bleibe und nur entsprechende Befugnisse der Landesregie rung übernehmen könne. Dr Brecht schloß seine Ausfüh rungen damit, daß er das Urteil des Staatsgerichtshofs, nicht wie in der Oeffentlichkeit behauptet werde, als eine Verwirrung der Lage, sondern im Gegenteil gerade als eine Entwirrung dcr bisher verwirrenden Rechtslage be zeichnen müsse. Die Rechtslage sei jetzt entschieden; danach müßten alle weiteren Maßnahmen eingestellt werden. „Die Atmosphäre gereinigt" Ministerpräsident Dr. Braun befaßte sich dann mehr mit der politischen und praktischen Seite des Leipziger Ur teils. Er erklärte, daß das Urteil auch beim preußischen Staatsministerium nicht in allen seinen Teilen volle Befriedi gung ausgelöst habe, das Interesse des Landes erheische es aber, sich jetzt auf seinen Rechtsboden zu stellen und an seiner Ausführung sachlich mitzuarbeiten. Dr. Braun gab dann seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß der diffamie rende Vorwurf, das preußische Staatsministcrium habe seine Pflichten gegen das Reich verletzt, vom Staatsgerichtshof als unbegründet bezeichnet morden sei. Damil sei die Atmosphäre gereinigt und dec Boden für die Ausführung des Urteils gegeben. Durch das Urteil sei jetzt zum Ausdruck gebracht worden, daß das alle Staals- ministerium die Landesregierung sei und zu recht bestehe. Der geschäftssührende Charakter des Ministeriums könne seine Befugnisse nicht im geringsten einschränken. Rach der Verfassung habe ein geschäftsführendes Ministerium die Pflicht, die Geschäfte wciterzuführen, bis ein neues Ministe rium gebildet sei. Mir und meinen Kollegen, erklärte Mi nisterpräsident Braun, wäre nichts lieber, als daß der Land tag endlich seine Pflicht erfülle und einen neuen Minister präsidenten wählt. Solange das nicht geschieht, müssen wir die Geschäfte wmtcrführcn. Dr. Braun kam dann im einzelnen auf die Schwierig keiten zu sprechen, die in der Abgrenzung der Funktionen des Reichskommisfars und des Staatsministeriums liegen. Diese Schwierigkeiten müßten aber überwunden werden. Das Staatsministerium stehe jedenfalls auf dem Standpunkt, daß von seiner Seite nichts geschehe» solle, um die Regelung auf der Grundlage des Urteils zu erschweren. Er hoffe, daß auch die Reichsregierung der Auffassung sein werde, daß man einen Ausgleich und einen Weg zur Wahrung der In teressen Preußens und des Reiches finden müsse. Dazu sei viel guter Wille zur Sachlichkeit nötig. Zum Schluß cam Ministerpräsident Braun noch auf das Problem der Neichsreform zu sprechen. Der Weg, den die Reichsregierung zur Neichsreform eingeschlagen habe, der einer gewaltsamen Neichsexekntion, sei nicht richtig. Nach Auffassung Brauns wäre es gut, wenn man aus diesen Vor gängen die Lehre zöge und sich bemühte, durch Zusammen fassung von preußischen und Reichsstellen etwas Vernünf tiges zustande zu bringen. Aus Anfragen erklärte Dr. Braun dann noch, daß eine Fühlungnahme mit dem Reichspräsidenten in Aussicht ge nommen worden sei. von einer Fühlungnahme mit dem Reichskanzler sei ihm nichts bekannt. Er würde eine solche Verbindung aber außerordentlich begrüßen. Flik eilige Leser. * Am 1. und 2. November (Allerheiligen und Allerseelen) und am 20. November (Totensonntag) können Versammlun gen unter freiem Himmel und Auszüge zum Gedenken an die Toten des Weltkrieges genehmigt werden. § Einer «der vier bei der politischen Messerstecherei in Pa- lcnbcrg bei Aachen in der Nacht zum Montag schwer verletzten Nationalsozialisten ist im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen. Ein zweiter Nationalsozialist schwebt in Lebens gefahr. * Der Polizeipräsident von London hat alle Urlaubsbe willigungen an Polizcibeamlc während der Dauer her An wesenheit ber Teilnehmer am Hungermarsch in Lon don aufgehoben. * Das bolivianische Kabinett hat die Absicht, General Kundt wieder zum Oberbefehlshaber des bolivianischen Heeres zu berufen. Man glaubt, aus diesem Schritt sch liegen zu können, daß die Friedensbemühungen fehlgeschlagen sind, und das; ein energisches Vorgehen gegen Paraguav bevor- stehc.