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Er begreife nicht, Vas; es jich nichi darum handelt, Frank reich abzurüsten, sondern der französischen Diplomatie Rüst zeug in die Hand zu geben. Bezeichnend ist daß auch die radikale „Volonte" einen Artikel veröffentlicht, in dem sie erklärt, wenn der ange- kündigle konstruktive Plan nicht bei Wiederzusammentritt der Abrüstungskonferenz vorgelegt werde, werde dies die schlimmsten Folgen für die Arbeiten der Abrüstungskonfe renz haben können. Wenn man den Plan Paul-Boucours nicht cinbringe, oder seine Vorlegung verzögere, so würde man Frankreich absichtlich den schlimmsten Verdächtigungen und die Abrüstungskonferenz dem unmittelbaren Misserfolg aussejzen. Cs handelt sich in Frankreich also nur darum, den besten Weg zu finden, um die Abrnstungsverpflichtung zu umgehen Der sozialistische „Populairc" meldet ergänzend, das; der General Weygand und sein Generalstabschef, General Gamelin, schon alle militärischen Sachverständigen des ober sten Kriegsrates mobil gemacht hätten. Nur ans dieser mi litärischen Opposition erkläre sich der Widerspruch in der Hal tung Herriots. Herriot habe in seiner Rede in Cembs die „nahe bevorstehende Veröffentlichung" des französischen Pla nes angekündigt, aber vierzehn Tage später habe er erklärt, das; der Plan j,bisher kaum in seinen ersten Entwürfen aus gearbeitet" sei. Polen will dabei lein Zaleski über die Abrüstnngsfrage. Warschau, 23. Oktober. Der polnische Auszenminister Zaleski erklärte einem Vertreter des Krakauer Illustrierten Kuriers, er gehöre nicht zu den Pessimisten und glaube deshalb, das; sich die gegen wärtigen Schwierigkeiten in der internationalen Lage über winden lassen. Er sei gegen eine Beeinträchtigung des Gen fer Systems, weil diese die Rückkehr zur Politik des bewaff neten europäisclzen Gleichgewichts zur Folge haben müszte. In bezua auf die Aussichten der geplanten Konferenz der vier Großmächte meinte Zaleski, das; eine solche Bespre chung in der nächsten Zeit wohl kaum zustande kommen würde. Sollte diese Konferenz aber doch stallsinden, so würde Polen nur die Beschlüsse dcrsenigcn Konferenzen als ver- pflichlend anerkennen, an denen es selbst leilgenommen habe. Polen habe den Berlrag von Versailles unterzeichnet. Deshalb könnten auch ohne Polen keinerlei Aenderungen in dem Vertrag vorgcnomme» werden. Zur A b r ü st u n g s f r a g e erklärte der Minister, die Diplomatie der ganzen Welt mache seit Jahren die größ ten Anstrengungen, um die Grundlage für eine allgemeine Abrüstung zu finden. In einem solchen Augenblick könne man nicht von der Aufrüstung irgendeiner Macht sprechen. Er könne auch nicht annchmen, daß irgend jemand in Eu ropa heute den Vertrag verleßen (!) werde. Der Betreffende würde eine schwere Verantwortung auf sich laden. Es könne nicht bezweifelt,werden, daß sich die öffent liche Meinung der ganzen Welt gegen denjenigen ausspre chen würde, der den Bruch der Vertrüge auf sich nehmen sollte. Die französische Regierung arbeite gegenwärtig neue Vorschläge aus. die die Frage der Abrüstung mit der Sicher heit verbinden sollten Allein auf diesem Wege könne man eine Entwirrung der gegenwärtigen Lage suchen. Zum Schluß äußerte sich der Minister noch über das polnisckzc Problem D a n z i g — P o l e n. Er versicherte, daß die polnische Regierung mit dem besten Willen an die un mittelbaren Verhandlungen zwischen Danzig und Polen herantrete und sprach die Hoffnung auf ein günstiges Er- . gcbnis aus. Dienstag Verkündungstermin in Leipzig Leipzig, 23. Otkober. 'Vom Hauptbüro des Reichsgerichts wird amtlich mit geteilt: In den Klagcsachen zwischen Preußen, Bayern sowie Baden und dem Reich ist Termin zur Verkündung der Ent scheidung aus Dienstag, den 25. Oktober, um 12 Uhr mittags anbcraumt. Die Sißung findet wiederum im hauplsaale des Reichsgerichts stakt. Poststempel zur Bekämpfung der Kriegsschuldlüge beantragt. Weimar. Annlich wird mugclciU, das; das Postaml Wei mar gegen die Absichl des thüringischen Slaalsministerinms, ans den Umschlägen aller von den Ministerien ausgehenden Briese einen gegen die K r i e g s s ch n l d l n g c des Versail ler Diktats gcrichleien Vermerk sehen zu lassen, Bedenken er hoben habe, da ein E r l a s; des Ncichspostministerinms A n s td rucke über die K r i c g s s chu l d l ü g e usw. bean standet. Das Ttaatsministerinm hat darauftun das Reichs postminislerinm nm Inrüclzichnng dieses Erlasses ersucht und dies damit begründet, das; der Klamps nm die Beseitigung der Kricgsschnldlngc höchste politische und sittliche Pflicht jedes wahrhaften Deutschen sei. Belgisches lteberguugrkubiuett Brüssel, 24. Oktober. Senator de Brogueville hak dem König die Liske des -neuen Kabinetts überreicht. Sic lautet folgendermaßen: Mi- niskcrpräsidcnt und Landwirlschastsminislcr: de Brogueville (Katholik); Justiz: Janson (liberal); Kultus: Lippcns (Flä misch-liberal; Post und Telegraphen: Bowesse (liberal); Transport: Forthommc (liberal); Acuszcres: Hymans (libe ral); Finanzen: Jaspar (Katholik); Verteidigung: Theunis (Katholik); Inneres: Poullct (Christlicher Demokrat und Flame); Kolonien: Tschoffcn (Christlicher Demokrat); Oes- fentlichc Arbeiten: Sap (Flame); Industrie und Arbeit: Hey man (Christlicher Demokrat und Flame). Der bekannte Fi- nanzmann Francqui ist zum Mitglied des Ausschusses des Schatzamtes ernannt worden. Aufgabe des neuen Kabinetts wird es sein, einen Finanz plan auszuarbeiten, das Parla in e n t, welches nicht mehr einberufen werden soll, aufzulöjen und Neuwahlen an zuberaumen, die noch im Laufe bn Moember stattfinden dürften. Aendernng des Warschauer Abkommens? Danzig, 24. Oktober. Der diplomatische Vertreter Polens in Danzig hat beim Kommissar des Völkerbundes die Aende- rung des'Teiles des Warschauer Abkommens beantragt, der bestimmt, daß Ausländer durch ihre Anstellung als Beamte in unmittelbarem oder mittelbarem Staatsdienst der Freien Stadt Danzig die Danziger Staatsangehörigkeit erwerben. Unterstützung der Landwirtschaft Zweite Gnlschuidungsverorönung für die Osthllfe — Sanierung der Genossenschaften Berlin, 23. Oktober. Reichspräsident von. Hindenburg unterzeichnete die Zweite Dcrorvnuug zur beschleunigten Entschuldung im Osthilfegebiet. Diese Verordnung soll der im Interesse aller Beteiligten dringend erwünschten Beschleunigung der Ent schuldungsverfahren im Osthilfegebiet dienen. Diese regelt im ersten Teil die Ablösung der Forderungen, die den dem Reichsverbnud angeschlossenen Genossenschaften gegen Ent schuldungsbetriebe zustehen. Mi! dem Inkrafttreten der Verordnung gehen diese Forderungen, deren Gesamlvolumcn aus 200 Mill. RM. angenommen wird, auf das Reich über. Als Gegenwert zahlt das Reich der Preußischen Genossenschastskasse 70 v. H. des genannten Gesamtbetrages der Forderungen, also 140 Mill. RM. Hiervon zahlt die Bank für deutsche Industrie- Obligationen als Beauftragte des Reiches 50 Mill. RM. in Oslhilse-Lnlsc-uldungsbriefen, 90 Mill. RM. gibt das Reich in Schatzanweisnugen, von denen 60 Milt. RM. aus den Belricbssichcrungsmittetn der nächsten Jahre abgcdeckt wer den. Durch diese Gesnmtablösung der gcnossenschafttichen Forderungen scheiden in de» einzelnen Lnlsllvldungsver- fahren die Genossenschaften aus. Die Genossenschaften wer den von der Prcußenkasse unmittelbar im Vcrrechnungswcge in Höhe von 70 v. H. für ihre Forderungen befriedigt. Die Landstel'-m haben auf Grund dieser Regelung die Mög lichkeit, die aus das Reich übcrgegangcnc» Forderungen bis aus 25 v. h. ihres Nennbetrages herabzusclzen, da der vierte Teil der Gesamtsumme der genosjenfchasllichc» Forderungen, nämlich 50 Mill. RM., wie erwähnt, in Osthilfe-Lntschul- duugsbricsen erslatiet werden muß. Besondere Bestimmungen gelten für die mit Wechseln belegten Forderungen. Die Wochselverbindlichkeitcn schuß würdiger Betricbsinhabcr erlöschen in vollem Umfange, die Verbindlichkeiten der übrigen Wechsclverpslichtcten dagegen nur in 70 v. H. Die für die Genossenschaftsforderungen be stellten Sicherheiten gehen mit den Forderungen auf das Reich über. Aus ihnen kann sich das Reich im Falle der Undurchführbarkeit der Entschuldung befriedigen. Infolge dieser Neuregelung fallen die langwierigen Verhandlungen der Landstellen mit den Genossenschaften weg. Andererseits besteht die Möglichkeit, infolge des verstärkten Akkordes der auf das Reich übergegangcncn Forderungen die Akkord- Quote der übrigen Gläubiger günstiger zu gestalten. Der zweite Teil der Verordnung stellt eine Verbesse rung d e r F i n a n z i e r u n g d e r Entschuldungs aktion durch Erhöhung der Barguvte dar. Nach der bis herigen Regelung standen 100 Mill. NM. in bar und 500 Mill. RM. Entschuldungsbriefe zur Verfügung, so daß auch nur in diesem Verhältnis Barzahlungen geleistet werden konnten. Die Barzahlungsguote soll jetzt auf durchschnitt lich 40 Prozent erhöht werden. Das Gesamtvolumen der Entschuldungsbriefe wird auf 350 Mill. NM. herabgesetzt. Die für Verzinsung und Einlösung der Entschuldungsbriefe nicht mehr benötigten Mittel aus der Aufbringungsumlage aus Bctricbssicherungsmittcln und Jahresleistungen der Ent schuldungshypotheken werden für die Erhöhung der Baraus- schüttungcn herongezogcn. Zur Barausschüitung werden insgesamt 240 Mill. NM. bereitgcstellt, und zwar 100 Mill NM. auf Grund der bisherigen Regelung, 96 Mill. NM aus der Herabsetzung der Entschuldungsbriefe frei werdende, zur Verzinsung und Tilgung vorgesehene Aufbringungsbe trüge (1933 bis 1936 je 24 Mill. NM.); aus Vetriebssichc- rungsmitteln werden von 1933 bis 1938 ferner je 6 Mill. RM. frei, von diesem Betrage werden aber 20 Mill. NM. zur genossenschaftlichen Sanierung benötigt, jo daß für Bar umschuldung 16 Mill. NM. verfügbar werden. Weitere 16 Mill. NM. werden frei durch Verminderung der Ansfall- riicklagcn für die Entschuldungsbriefe auf 10 Mill. NM. Die restlichen 18 Mill. RM. stellt die Industriebank zur Ver fügung aus den Jahresleistungen der Entschuldungshypo- theken, die in Höhe von 30 Prozent nicht mehr zur Einlösung und Verzinsung der Entschuldungsbriefe benötigt werden. Für die Durchführung der Lntschuldungsakkion stehen also jetzt 240 Mill. RM. in bar und 350 Mill. RM. in Enk- jchuldungsbricfen bereit, die an 600 Mill. RM. fehlende Summe non 10 Mill. RM., die der Pächterenlschuldung dienen sollen, wird besonders aufgebracht. Von den in den Pla» cingesclzlcn 96 Mill. RM. ans der Aufbringungs umlage, für welche Schahanweisungen auszuslcllen wären, wird im laufenden Haushaltsjahr nur eine Refinanzierung von 40 bis 50 Mill. RM. erforderlich sein, da die Jndustrie- bank aus der Aufbringung 1932 noch über erhebliche Bar mittel verfügt. Line Refinanzierung des Reskes kommt erst im nächste» Rechnungsjahr in Betracht. Im dritten Teil der Notverordnung ist zur Erleichterung von Schwierigkeiten der nichtgenossenschaftlichen Gläubiger aus Warenlieferungen unter gewissen Voraussetzungen die Eintragung von Uebergangshypothekcn vorgesehen. Diese werden zunächst weder verzinst noch getilgt. Nach drei Jahren wird je nach der Lage der Landwirtschaft über ihren Fort bestand entschieden. „Deutsche Zentralgenossenschnstskusse" Berlin, 23. Oktober. Das Reich hat für die verschiedenen Gruppen des Ge nossenschaftswesens bereits erhebliche Aufwendungen in der Form der Uebernahme von Bürgschaften für Liquiditäts kredite und in Form von verlorenen Zuschüssen gemacht. Ohne eine solche Hilfe mären zahlreiche, wirtschaftlich gesunde Existenzen, die mit den Genossenschaften haftungsmüßig ver bunden sind, vernichtet werden. Die Verluste, die bei den Genossenschaften, insbesondere auch bei den landwirtschaft lichen. infolge der allgemeinen Wirtschaftskrise ausgetreten sind, haben es mit sich gebracht, im Einvernehmen mit der preußischen Staatsregierung der Reorganisation der Preu ßischen Zentralgenossensclzaftskasse, des bedeutendsten genos- sensclzaftliclzen Zentral-Kreditinstituts, näherzutreten. Reich und Preußen werden für die Durchführung des notwendigen Abschreibungsbedarfs sowohl bei der Preußi schen Ientralgenossenschaftskasse als auch im genossenschaft lichen Mittel- und Unterbau erhebliche Mittel zur Verfügung stellen. Die Preußische Zcntralgenossenschastskasse, die schon bisher in größerem Umfange Mittel auch für außerpreu ßische Gebiete zur Verfügung gestellt hat, wird der Anssicht des Reichs unterstellt werden und in Zuknnft die Bezeich- nuna „Deutsche Zenlralgcnossenschaftskasse" führen. Ihr Ka pital wird rnnd 100 Millionen RM. betragen, zu denen noch 20 Millionen RM. an Reserven hinznkrelen. Das Reich und Preußen werden an diesem Kapital mit je 42,5 Millionen RM. betciliat sein. Ls ist voraeseben. daß biervon ie 2.5 UtNttonen RM. an die Deutsche Renlenbank-Kreditan^all übertragen werden. Die sonstige» eingczahlten Beleilignn- gen in höhe von rnnd 15 Millionen RM. bleiben unberührt. Die über die neuen Kapitalbeteiligungen des Reichs und Preußens hinausgehcnden Beträge der bisherigen Slamm einlagen bei der Preußische» Zenlrnlgenoßenschastskaße wer den, soweit sie cingezahlt sind, zur Deckung von Verlusten im landwirtschaftlichen Genoßcnschaslswcsen und von ver- ! lüsten an landwirtschaftlichen Außenständen solcher gewerb- j Uchen Genossenschaften verwendet, oie mit der Deutschen j Zenlralgenossenschaftskasse im Geschäftsverkehr stehen; sie be laufen sich aus rund 40 Millionen RM. Zu dem gleichen Zweck werden 10 Millionen RM. Reserven von der Deutschen Zenlralgenossenschaftskasse zur Verfügung gestellt. Außer dem werden Reich und Preußen für Zwecke der Verlustbe- rciniguna und der Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens Beträge bis zur höhe von insgesamt 200 Millionen RM. zur Verfügung stellen. Die Beträge sind für das gesamte Reichsgebiet bestimmt; Ziel der Aktion ist, die lebensfähigen Genossenschaften zu erhallen. Auf das Reich entfallen rund 127 Millionen RM., die in den Reichs- Haushaltsplänen der Jahre 1936 bis 1938 bcreitgestelll und für die zunächst Schatzanweisungen zur Verfügung gestellt werden. Die Deutsche Zenlralgenossenjchaftskasse wird in Zu kunft der Aufsicht des Reichsministers der Finanzen unter stehen. Ein Recht der Negierung zur Leitung, wie cs bisher bestand, ist nicht vorgesehen. Dafür ist eine körperschaftliche Willensbildung geschaffen worden. Zu diesem Zweck werden neben dem Direktorium, das die Geschäfte der Deutschen Zen- tralgcnosscnschaftskassc führen wird, ein Ausschuß und eine Hauptversammlung gebildet. Der Ausschuß besteht aus dem Präsidenten der Deutschen Zentralgenossenichaftskasse, je drei Vertretern der Reichs- und der preußischen Staatsregicrung, 10 von der Hauptversammlung aus ihrer Mitte gewählten Personen, von denen sechs dem landwirtschaftlichen Genos senschaftswesen, darunter mindestens 2 im Genossenschafts wesen erfahrene Landwirte, 3 dem gewerblichen Geuossen- sclzaftswesen und einer dem Konsumgenossenschaftswcsen an- aehören müssen, je drei von der Neichsregierung ernannten Sachverständigen auf dem Gebiet des Kreditwesens und des Genossenschaftswesens, sowie je einem Vertreter des Neichs- bank-Direktoriums und der Deutschen Nentenbank-Kredit- anstalt. Dem Ausschuß steht die laufende Ucberwachung der gesamten Geschäftsführung der Deutschen Zentralgcnossen- schaftskasse zu; er kann dem Direktorium die erforderlichen allgemeinen Anweisungen erteilen. Er hat insbesondere die Richtlinien für die Kreditgewährung und Kreditaufnahme, vor allem die Kreditbedingungen im allgemeinen, fcstzuseßen. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde bestellt er die Mit glieder des Direktoriums, abgesehen vom Präsidenten, und schließt mit ihnen die Anstellungsverträge. Ferner prüft er Vie an die Hauptversammlung gelangenden Vorlagen, ins besondere die Bilanz und die Gewinn- und Vcrlustrechnung. Er tritt regelmäßig einmal in jedem Kalendervierteljahr, im übrigen »ach Bedarf zusammen. Während also der frühere sogenannte Engere Ausschuß der Preußischen Zentrnlgenos- ! senschaftskasse lediglich eine gutachtliche Tätigkeit ausübte, ist der neue Ausschuß der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse Beschlußorgan geworden. Die Hauptversammlung beschließt über den Jahres abschluß, über die Gewinnverteilung sowie über die Ent lastung des Direktoriums und des Ausschusses. Sie ist gut achtlich zu hören über etwaige beabsichtigte Aenderungen der die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse betreffenden Vor schriften. Die Geschäfte der Deutschen Zcntralgenosscnschafts- kasse werden von einem Direktorium geführt, das aus dem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern besteht. Der Präsident wird nach Anhörung des Ausschusses van der Rcichsregie- rung im Benehmen mit der preußijchen Staatsregierung be stellt. Seine Abberufung erfolgt durch die Neichsregierung, die der übrigen Mitglieder des Direktoriums durch die Auf sichtsbehörde. Das Reich wird sein Aufsichtsrecht in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Einvernehmen mit Preu ßen ausiiben. Gleichzeitig wird die Neichsregierung durch die Notverordnung ermächtigt, in Aenderung und Ergän zung des Genossenschaftsgeselzes gewisse näher umrissene Be stimmungen über Revision, Bilanzen und Musterstatut der Genossenschaften zu erlassen, um im Interesse der Gesund erhaltung des Genossenschaftswesens eine wirksame Revision und eine sachgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses der Genossensclzaften sicherzustellen. Schließlich wird das Reich zur Stützung von gewerb liche» Kreditgenossenschaften und Baugenossenschaften bis zum Gesamtbeträge von rund 14 Millionen RM. Garan tien übernehmen oder jeweils bis zur Höhe von einem Drit tel dieses Betrages Mittel in den Rechnungsjahren 1932, 1933 und 1934 zur Verfügung stellen. Erklärung Schleichers Badenweiler, 24. Oktober. Rcichswehrminister von Schleicher, der sich gegenwärtig in Badenweiler aufhält, veröffentlicht folgende Erklärung: „In Berlin wird die Nachricht verbreit, daß ich meinen Aufenthalt in Badenweiler zu politische» Besprechungen be nutze, die den Bestand des jetzigen Kabinetts gefährden könn ten. Line geradezu absurde Idee! Abgesehen davon, daß ich mit dem mir befreundeten Reichskanzler von Pape» sachlich und politisch völlig übereinstimme, habe ich während meines Aufenthaltes in Badenweiler noch keine politische Persönlichkeit größeren oder kleineren Formats gesehen oder gesprochen und gedenke das auch in Zukunft nicht zu tun." Gras Posadowsky-Wehner s Naumburg, 24. Oktober. Gras Posadowsty-Wehncr ist im 88. Lebensjahr gestorben. Er gelrärk Gründern der Volksrechtparlei. Wasscrstand im Oktober. Moldau Iser Eger Elbe -r er Bud- weis Mo- drau Jung bunz- lau Laun Nim- bürg Mel nik Leit- meriy Aus sig Dres den Bad Swan bau 23? -ft" -55 -1-8 —26 PI 4-45 P53 -5 -150 -138 24. -ft8 -69 -1-6 -15 ^3 -s-32 -s52 -7 -159 -141