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Sächsische Elbzeitung Tageblatt für die knlbäli die anullch^-» Bekamilwachmige» iüv den Swdtral, das dliiitsgerict», das Hachuzollam, DZad Tchandaii und das Finanzamt Sebnitz. — Bankkanlo: Stadlbaiik Bad Tchandau d!r. 12. — Postscheckkonto: Dresden 33 327. Fernspr.: Bad Tchandan dir. 22. — Trahtanschrist: Elbzciümg Bad Schandau. Erscheint tätlich »achmiltags 5 Ul>r nnt Aiisiiahme der Tonn- und Feiertage. Bezugspreis <in NM.) haldinonatlich ins Hans gebracht 1 NM., siir Selbst abholcr !>I1 Psg. — Eiiizclniimnicr IN bzw. 15> Psg. — Bei Produktions Verteuerungen, Erhühniigcn der Löhne und Nlatcrialicnprcisc behalten tvir nns das Recht der Nachsordermig vor. Sächsische Schweiz Tageszeitung für die Lniidgcmcindcu diltendors, üleiugictzhübel, üleiuheuuers- dors, »rippen, Lichtenhain, Riiticlndors, Ostrau, Porschdorj, Postelwih, Prossen, Ralhmannsdors, Nciiibardtsdors, Lchmilla, Schöna, 26altcrsdors, Wcudischsähre, sotvic siir das Gcsanügebici der Sächsische» Schweiz. Truck »»d Verlag: Sächsische Elbzcinmg dllma Hieke, Fnh. Waller Hieke. Pcrauüvortlich: Walter Hieke. dluzeigcnprcis ti» NM.): Die "gespaltene 3'> mm breite Pctitzcile 2N Psg., für auswärtige Austraggcbcr 25, Psg,, ,N'> i»»i breite Ncklamczcilc Psg. Tabel larischer Satz »ach besonderem Taris. Bei Wiederholungen wird cnlsprcchcndcr Rabatt gewährt. Anzeigenannahme für in- und ausländische Zeitungen. ^»iandiae Mockenbeilaaen' »Unterhaltung uni) Wissen", „Oad Uuierhattungdblatt", INI Riisü" —„Oie Frau und ihre Welt", Illustrierte Sonntagsbeilage: ^SveN lM Nichterscheinen ciiizclncr Nnmuiern insolgc höherer Gewalt, Streit, Aussperrung, Betriebsstörung berechtigt nicht zur Vczugöpreiskürznng oder zum Anspruch aus Lieferung der Zeitung. Nr. E Ba- Schandau, Sonnabend, den 2. Mai 119311 7S. Jahrgang Einigung über dir Zölle Dle zunächst notwendigen agrarpoMifchen Maßnahmen wurden unter Wahrung der Derbraucherinteressen getroffen Berlin, 30. April. In der Lhefbesprechung am Mittwoch über die zoll politischen Massnahmen, die unter Vorsitz des Reichskanzlers ftalltand und an der die mitarbeitenden Reichsministerien — Ernährungsminitterium, Aussenministerium und Arbeits- ministerlum — tclinahmen, ist es, wie von unterrichteter Seite erklärt wird, zu einer vollständigen Einigung ge kommen. Das Ergebnis der Beratungen des Kabinetts ist folgendes: Der Zoll für lebende Schweine wird, zunächst mit Wirkung bis 1. November dieses Jahres auf 40 Reichs mark für den Doppelzentner festgesetzt. Für die Folgezeit bleibt die Entschliessung des Kabinetts Vorbehalten. Sie wird sich nach der weiteren Entwicklung des Schweine- marktes zu richten haben. Diese Erhöhung des Zolles für lebende Schweine geht tu der Linie der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Da nach mar eine Zollerhöhung davon abhängig gemacht, dass der Richtpreis von 70 Rm. unterschritten wurde. Diese Voraussetzung ist durch dos Abgleiten der Schweinepreise auf etwa 4S Rm gegeben. Der Fleischzoll ist im bisherigen Verhältnis zum Viehzoll festgesetzt worden. - Für Hafer wird der Zoll auf 16 Rm. für den Doppel zentner erhöht. Für den für die landwirtschaftliche Produktions umstellung unentbehrlichen L e g u m i n o s e n b a u sind die erforderlichen Zollerhöhumgen vorgenommen, und zwar für Speiseerbsen auf 20 Rm., für Futtererbsen und Bohnen anf 8 Rm., für ungereinigte Linsen 6 Nm. und für gereinigte auf 8 Nm. Für Fntterbohnen, Lupinen und Wicken wird der Zoll auf 5 Rm. bemessen. Für Gänse tritt in der Zeit vom 10. Oktober bis 31. März eine Erhöhung des Zolles auf 2,10 Rm. für das Stück oder 36 Rm. für den Doppelzentner ein. Die Zwischenzölle für Speck und Schmalz werden auf- gehoben; der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Maßnahme wird noch bestimmt werden. Diese Massnahmen bedeuten einen weiteren Schritt aus dem Wege zu einer Besserung der Lage der landwirtschaft lichen Vcredelungsprodukiion, die nachdrücklich gefördert werden muss, zumal sie weit überwiegend ans den miMeren und kleineren bäuerlichen Betrieben beruht und für die Existenzgrundlage dieser Belriebc und der Landarbeiter ent scheidend ist. Gleichzeitig wird der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft von allen zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch machen, um einer dem Verbraucherschutz nach dem Gesetz vom 29. März 1931 widersprechenden Preisentwicklung vorzubeugen. Er wird Sorge kragen, dass die Länderregierungen darüber wachen, dass die Han delsspanne auch in den Gemeinden gesenkt wird, in denen im Gegensatz zu anderen Gemeinden eine Senkung der Landeisspanne noch nicht in ausreichendem Masse erfolgt ist. Bei Fleisch wird dies um so leichler sein, als die Erhöhung der Zölle für Speck und Schmalz hierfür günstigere Vor aussetzungen schasst. Weiter wird alles geschehen, um eine ungercchtscrtigte Heraufsetzung des Lrotpreises zu verhindern oder rückgängig zu machen. Ls ist eine Reihe von Massnahmen eingeleilet, dle es ermöglichen wird, auf den Mehlpreis so einzuwir ken, dass er eine sichere Grundlage für die entsprechende Be rechnung des Lrotpreises bieten wird. Auch ist vorgesehen, dle Bestimmungen des Brotgesehes anfzuheben, durch welche die Bewegungsfreiheit des Mühlen- und Bäckereigewerbes zum Nachteil der Brotpreisbildung eingeengt wird. Dle Lage des Getreidemarkles bielet nunmehr die Möglichkeit hierzu. Noch leine Entscheidung der Sozialdemolraten Der Vorstand der sozialdemokratischen Reichstagsfrak tion nahm den Bericht über die Unterredung der Fraktions vertreter mit dem Reichskanzler entgegen. Im Vorstand wurden starke Zweifel geäußert, ob die von der Regierung geplanten Maßnahme» zur Senkung der Brotpreise sich als wirksam erweisen würden. Gemäß der Verpflichtung aus dem Zollermächtigungsgesetz vom 28. März müßte verlangt werden, daß nicht nur weitere Brotpreissteigerungen ver hindert, sondern auch die in den letzten Wochen ei »getretenen Erhöhungen der Brotpreise rückgängig gemacht werden. Werde nicht in kurzer Frist eine solche Auswirkung der Regierungsmaßnahmeii aus oen isrolpreis erzielt, so werde die Sozialdemokratische Fraktion weitere Schritte unternehmen, um die Regierung zur Ausführung der gesetzlichen Verpflichtungen zu veran lassen. Line endgültige Stellungnahme zu dem Programm der Regierung könne erst erfolgen, wenn die Massnahmen des Kabinetts deutlicher erkennbar seien. Dann erst könne man auch über dis Notwendigkeit einer etwaigen Einberufung de« Reickslaos enlickreiden. * Oie Weizeneinsuhrerleichterung. Berlin, 2. Mai Infolge der im Interesse der deutsche» Getreideverwer- ung notwendige» starken Anspannung des Weizenzolles ist die Weizeneinfuhr im Vergleich zum Vorjahre wesentlich zurückgegangen. Es hat demgegenüber ein Verbrauch von Inlandsweizen stattgefunden, der über das durch den Ver mahlungszwang bedingte Mass hinausgeht, so dass die Vor räte von Inlandsweizen, wie aus den lausenden Erhebun gen des deutschen Landwirtschaftsrates ersichtlich ist, im Ver gleich zum Vorjahre nicht unerheblich gesunken sind. Zur Sicherstellung der Versorgung ist daher eine stärkere Her anziehung von Auslandsweizen für den Nest des Getreide wirtschaftsjahres erforderlich. Um eine Voreindeckung und damit auch eine Erschütte rung der notwendigen Stabilität in der inländischen Ge- treidepreisenlwicklung zu vermeiden, ist von einer generellen Iollsenkung Abstand genommen. Auch wird eine Zentralisie rung der notwendigen Einfuhren aus Gründen der Auf rechterhaltung des freien Marktverkehrs vermieden. Die Reichsregierung hat deshalb beschlossen, den ernährungs- poliiischen Erfordernissen unter voller Währung der Inter essen der Landwirtschaft im Wege einer indirekten Einsuhr- konkingenlierung über die Mühlen mit Zollvergütung Rech nung zu tragen. Berechtigt sind hierbei nur solche Mühlen, die schon bisher in der in Frage kommenden Zeit auf Auslandsweizen angewiesen waren, namentlich diejenigen, die bisher der Mühlenkontrolle unterworfen gewesen sind. Für die Be messung der Einfuhr wird von dem Mahlgutverbrauch in dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ausgegangen. Die Quote, für die eine Zollvergütung in Frage kommt, so wie der zu verhütende Anteil des Zolles werden jeweils für bestimmte Zeitabschnitte, zunächst für etwa einen Monat festgesetzt. .Die hierüber bereits in einzelnen Zeitungen ver öffentlichten Zahlenangaben sind sowohl, was die Höhe der Zollvergütung angeht, als auch bezüglich der in Frage kom- mendeii Mengen unrichtig. Die amtlichen Bekanntmachun gen sind erst in einigen Tage» »ach Abschluß der notwen dige» Vorbereitungen zu erwarte». Durch bereits eingeleitetc Verhandlungen mit dem Mühlen- und Väckcreigewerbe wird sicherzuslellen sein, dass der Konsum in den Genuss der Zollvergütung kommt. Ausser halb des Rahmens dieser Regelung verbleibt es bei den bisherigen Zöllen sür Weizen und Weizenmehl, so dass auf der einen Seite eine Verbilligung für das aus dem Auslande eingeführle Mahlgut elnlrilt, auf der anderen Seile aber eine für die Landwirtschaft nachteilige Wirkung auf den deutschen Markt ausgeschlossen und eine gesunde Uebe»- leitung in das neue Erntesahr sichergestellt ist. Zolleimgung md HM I» de» Betrachtu»ge» der Berliner Presse zu den von »er Reichsregierung soeben verabschiedeten zollpolitischen Maßnahmen kommt ziemlich übereinstimmend zum Aus druck, daß die beschlossenen Zollerhöhungc» nicht dazu ange tan sind, eine Preissteigerung auf dem Lebcnsmittelmarkt zu begründen. Allerdings wird in der amtlichen Mitteilung eine Erwähnung des Butterzolls vermißt, ebenso läßt die Darstellung über die Regelung des Brotpreises eine An gabe über oie geplante Senkung des Weizenzolles vermissen. Das „Berliner Tageblatt" »leint, daß es schon um der psychologischen Wirkung willen vorzuziehen gewesen wäre, wenn die Weizenzollsenkung gleichzeitig mit den Zollerhöhungen aiigekündigt wovden wäre. Der „Vor wärts" bezeichnet die Zollerhöhungen als zum Teil reine Demonstrationen, von denen eine günstige Wir kung für die Landwirtschaft nicht erwartet werde» könne, von denen aber auch kam» preisvcrteuer»de Wir kungen ausgehen würden. Zur Brotpreisfrage sagt das- Blatt, die Sozialdemokratie habe der Reichsregierung immer wieder die einfachen mid klaren Weae vor Augen geführt, die zur Brotpreissenkung jetzt gegangen werden müssten. Die Regierung habe aber offenbar keine dieser einfachen Maßnahmen wirklich beschlossen. Die Sozialdemokratie werde infolgedessen mit verschärfter Wachsamkeit darauf achten, was die Reichsregierung tue, um die in Deutschland längst überhöhten Brotpreise wirklich zu senken. Die „Deutsche Tageszeitung" nennt die Beschlüsse des Kabinetts eine „Abschlagszahlung". Das Blatt glaubt, die Schweigsamkeit in der Angelegenheit des Butterzolles dahin interpretieren zu tonne», daß darüber eine Ent scheidung noch nicht gefallen sei, weder im positiven, »och im negativen Sinne. Für den Reichsernährungsminister und für die Land wirtschaft besteht daher die Notwendigkeit, den Kampf nm diese Enlsche düng sofort wiederauszunehmen und weiterzu führen. Sol te diesen Bemühungen gegenüber das Kabinett versagen, so würde die darauffolgende schwere Enttäuschung zu einer Erbitterung führen müssen, die ganz ohne Zweifel auch nicht ohne folgenschwere politische Konsequenzen bleiben könnte. j , Auch „Lokal-Anzeiger", „Tag" und „Deutsche Zeitung" bemängeln das Fehlen der Butterzollerhöhung und spreche» von einem Nachgeoen Schieles in dieser Frag«. MMonenproretz gegen das Reich Um die Gesrierfleischeinsuhr. Berlin, 1. Mai. Vor der 36. Zivilkammer, der Spezialkammer für Ange legenheiten des öffentlichen Rechts, wurde am Donnerstag der Prozeß verhandelt, oen der Reichsverband für deutsche Gcfrierfleischeinsuhr, der Verband deutscher Kühlhäuser und der Zentraloerband deutscher Konsumgenossenschaften gegen das Reich, vertreten durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, wegen der Einstellung der Gefrier fleischeinfuhr angestrengt hat. Die Schadensersatzklaae ver langt vom Reich die vorläufige Zahlung von je 10 000 Mark an zeden der Kläger einschließlich der Zinsen. Die wirkliche Schadenscrsatzforderung, die nur wegen der Kosten nicht gleich im vollen Betrag eingeklagt wird, geht aber in die Millionen. Als Vertreter der klagenden Verbände führte Rechts anwalt Dr. Alsberg aus es handele sich bei dieser Klage in sofern um ein Unikum, als die Verordnung vom 3. Novem ber 1923 die Zeitdauer ihrer Geltung selbst bis zum Jahre >933 geregelt habe. Den Verbänden sei also eine Schutzfrist von zehn Jahren zugebilligt worden, und im Vertraue» dar auf hätte» sie große Kapitalien investiert, Kühlschiffe gebaut, Kühlhäuser errichtet, Läden aufgebaut und Reklame ge macht. Die Interessenten hätten gar nicht auf den Gedanken kommen könne,i. daß die Verordnung schon nach zwei Jah ren durch Herabsetzung des Kontingents durchlöchert, nach weiteren Jahre» aber stark eingeschränkt und schliesslich im siebenten Jahr völlig beseitigt würde. Des weiteren machte er darauf cmfinerksam, dass die Aufhebung der Gefrierflcisch- einfuhr im Sinne der Reichsoerfassung einer Enteignung gleichkäme. Der damalige Reichsernährungsministcr habe sich einer Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht inso fern, als er die Interessenten nicht aus die Möglichkeit einer Durchbrechung der zehnjährigen Geltungsdauer der Verordnung von 1923 aufmerksam gemacht habe. Diesen Ausführungen gegenüber vertrat der Anwalt des Reiches, Rechtsanwalt Dr. Heinitz, den Standpunkt, daß die angebliche Schädigung der Interessenten in Wirklichkeit gar kein Schade sei. da es sich lediglich um eine Beschneidung der enormen Gewinne handele, die die Gesrierslcischimporteure bisher hätten machen können. Der zuständige Reichsminister könne niemals für gesetzlich« Maßnahmen haftbar gemacht werden. Auch die Behauptung greife nicht durch, daß es sich um eine entschädigungspflich- tige Entscheidung handele. Das Gericht wird seine Entscheidung in einem besonder ren Termin verkünde» 8e«ehmis»ns sür den Schenkeroertrag? Berlin, 2. Mai. Die Deutsche Reichseisenbahngesellschaft Hal bei dem Reichsverkehrsminister die Genehmigung zum Schenker- Abkommen nachgesucht. Die Verhandlungen zwischen der Reichsbahn und Wirt schaft werde» nrmmehr unter Beteiligung von Vertretern des Neichsverkehrsministeriums wiederaufgeiwmmen werden. Die Reichsbahn glaubt »ach de» inzwischen weitergepslogenen Besprechungen, auf diese Weise zu einer allseitig besriedi- gende» Lösung dieser Frage zu gelange».